Beim Zahnersatz gibt es Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen. Was die richtige Wahl ist, hängt von der Zahnlücke und dem Zustand der Zähne ab. Und davon, wie teuer es werden darf.
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Das Wichtigste in Kürze:
- Entscheidend ist das Material. Metall sieht nicht so gut aus wie Keramik, ist aber preiswert, stabil und lange haltbar.
- Kronen und Brücken können als Vollmetall-Lösung hergestellt werden oder ganz aus Keramik, aber auch als Metallgerüst, das zahnfarben überzogen wird.
- Implantate sind die teuerste Variante und kommen dem echten Zahn am nächsten, bergen aber Risiken.
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Kronen: Stahl, Gold oder Keramik
Eine Krone kommt in Frage, wenn ein Zahn so weit zerstört ist, dass eine Füllung nicht mehr möglich ist. Nach einem Abdruck wird die Krone im Labor hergestellt und anschließend auf dem Zahn zementiert. Es gibt drei Varianten von Kronen:
Vollmetallkrone:
Als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (Regelversorgung) ist im Seitenzahnbereich eine metallische Vollkrone aus Nicht-Edelmetall vorgesehen. Kosten: Rund 340 Euro. Davon übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 60 Prozent über den sogenannten Festzuschuss. Dieser Zuschuss bleibt gleich, auch wenn die Kosten durch den Einsatz von Gold oder Keramik steigen. Vollmetallkronen halten laut Expertenmeinung bis zu 25 Jahre.
Vollkeramikkrone
Eine Vollkeramikkrone kommt optisch einem echten Zahn am nächsten, ist gut verträglich, und je nach Zusammensetzung der Keramik auch deutlich langlebiger als früher.
Metallverblendkrone:
Bei einer Metallverblendkrone wird ein Metallgerüst ganz oder teilweise mit einem zahnfarbenen Material (Keramik oder Kunststoff) überzogen. Eine Verblendung aus Keramik ist im Vergleich zu Kunststoff besser verträglich. Allergien sind allerdings generell selten. Wie lange sie hält, hängt u.a. von der Art der Keramik ab. Wird ein Frontzahn überkront, bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen vorn und seitlich eine zahnfarbene Verblendung, also eine Metallverblendkrone.
Brücken: Ankerzähne müssen beschliffen werdenBrücken:
Brücken können ganz aus Metall oder aus Keramik hergestellt werden. Möglich ist auch ein Metallgerüst, das im sichtbaren Teil mit Keramik oder Kunststoff überzogen (verblendet) wird.
Vollkeramische Brücken erreichen mittlerweile oft die gleiche Stabilität und Haltbarkeit wie die Metallvariante. Da Metall aber wesentlich günstiger ist, ist Keramik keine Kassenleistung. Die Krankenkassen gehen bei der Basisversorgung (sogenannte Regelversorgung) von bis zu 1.000 Euro je Brücke aus. Für drei, maximal vier nebeneinander fehlende Zähne sehen sie eine Brücke als Lösung vor.
Bei der Brücke dienen die Nachbarzähne als Anker. Diese müssen dafür aber beschliffen und überkront werden. Dabei gehen in der Regel 40 bis 60 Prozent der Zahnsubstanz verloren. Mögliches Risiko ist eine Schädigung des Zahnnervs.
Endpfeilerbrücke: Die häufigste Art ist die "Endpfeilerbrücke", die an den beiden vorhandenen Zähnen rechts und links der Lücke befestigt wird.
Freiendbrücke: Wenn auf einer Seite ein Zahn als Brückenglied fehlt, etwa am Ende einer Zahnreihe, kann die Brücke nur auf einer Seite befestigt werden. In diesen Fällen spricht man von der "Freiendbrücke".
Adhäsivbrücke: Für kleine Lücken oder als Provisorium sind geklebte Brücken möglich. Diese Brückenart wird "Adhäsivbrücke" genannt. Dabei wird ein Metallgerüst mit dünnen Klebeplättchen auf der Rückseite der angrenzenden Zähne befestigt.
Implantate: Die teuerste Variante von ZahnersatzImplantate sind künstliche Zahnwurzeln bei der Metallstifte in den Kiefer gebohrt werden (siehe Abb. oben). Es handelt sich daher streng genommen nicht um einen künstlichen Zahn, da auf das Implantat noch der endgültige Zahnersatz in Form einer Krone, Brücke oder festsitzenden Prothese befestigt werden muss.
Implantate sind die teuerste Versorgungsmöglichkeit beim Zahnersatz. Ein Einzelzahn-Implantat kostet inklusive Zahnersatz in der Regel zwischen 1.500 und 3.500 Euro. Bei mehreren Implantaten werden die Kosten schnell fünfstellig.
Implantate gehören nicht zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen und werden komplett privat (nach der Gebührenordnung für Zahnärtzte. kurz GOZ) abgerechnet.
Ausnahme: Implantate sind in ganz engen Grenzen Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dafür müssen seltene, in Richtlinien festgelegte Ausnahme-Indikationen für besonders schwere Fälle vorliegen. Das ist zum Beispiel eine generalisierte genetische Nichtanlage von Zähnen oder ein besonders schwerer Gesichts- oder Kieferdefekt, etwa ausgelöst durch Tumorerkrankungen oder angeborene Fehlbildungen.
Über den Festzuschuss erstatten die Krankenkassen 60 Prozent dessen, was die Basisversorgung mit einer Brücke oder Prothese kostet. Die Differenz muss von Patient:innen bezahlt werden.
Vorteil von Implantaten: Gesunde Nachbarzähne müssen nicht beschliffen werden. Nachteil: Es ist ein chirurgischer Eingriff, der mit Risiken verbunden sein kann.
Prothesen: Wenn zu viele Zähne fehlenProthesen dienen dazu, eine geschlossene Zahnreihe zu erhalten, wenn zu viele Zähne verloren gegangen sind. Teilprothesen kommen zum Einsatz, wenn so viele Zähne fehlen, dass festsitzende Brücken nicht mehr verankert werden können. Je nachdem, welche Verbindungselemente zum Einsatz kommen, spricht man von Teleskop-, Geschiebe- oder Steg-Prothesen. Die einfachste Variante ist eine Modellgussprothese, die mit sichtbaren Klammern an den verbleibenden Zähnen befestigt wird und eine Überkronung von Ankerzähnen überflüssig macht.
Vollprothesen halten durch eine Saug-, Haft- und Klebewirkung, wenn im Ober- oder Unterkiefer keine natürlichen Zähne mehr vorhanden sind.
Teil- oder Vollprothesen kosten als Basisvariante in der Regelversorgung rund 800 Euro. Davon übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 60 Prozent, mit Bonusheft bis zu 75 Prozent und für Geringverdiener:innen 100 Prozent.
Hinweis: Grundsätzlich gilt festsitzender Zahnersatz als die bessere Lösung im Vergleich zu Prothesen, da der Tragekomfort höher, die Haltbarkeit und Ästhetik besser und das Risiko für Zahnfleischschäden und Karies geringer ist. Allerdings: Prothesen sind meist preiswerter als festsitzender Zahnersatz.
Kronen- und Brückenformen - Informationen auf der Website der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV)
Arten von Teilprothesen - Informationen der KZBV
Die Einzelkrone (PDF) – Patient:inneninformation der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (DGZMK), Stand 05/2021
Adhäsivbrücken (PDF) – Patient:inneninformation der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (DGZMK), Stand 05/2021