Bestimmte Anhänger dürfen mit Tempo 100 gezogen werden!
| Unter ganz bestimmten Bedingungen dürfen Pkw mit ganz bestimmten Anhängern in Deutschland Tempo 100 fahren. Die „9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung“ wurde, nachdem sie zunächst auf Dezember 2003 befristet war, in den Jahren 2005 und 2008 überarbeitet und ist nun zunächst bis zum 31.12.2010 gültig. |
Die Voraussetzungen:
Als Zugfahrzeug ist entweder ein mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht oder ein Pkw erlaubt, es muss in jedem Fall ein Fahrzeug mit ABS sein. Übrigens: ABS ist zwar jedem Kraftfahrer ein Begriff, jedoch handelt es sich um einen geschützten Markennamen. Korrekterweise muss man in diesem Zusammenhang „automatischer Blockierverhinderer“ (ABV) sagen.
Bei Anhängern ohne Bremse oder ohne hydraulische Schwingungsdämpfer darf die zulässige Masse des Anhängers höchstens das 0,3-fache der Leermasse des Zugfahrzeugs betragen, bei Wohnanhängern mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern das 0,8-fache, bei anderen Modellen mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern das 1,1-fache.
Die Reifen des Anhängers müssen jünger als sechs Jahre sein und mindestens Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) besitzen. Die technischen Werte müssen in einem Gutachten und vom Straßenverkehrsamt schriftlich bescheinigt werden (dazu gibt es natürlich einen aktualisierten amtlichen Vordruck — bereits erteilte Bescheinigungen behalten übrigens weiterhin ihre Gültigkeit), die Bescheinigungen sind mitzuführen und eine Tempo-100-Plakette ist hinten am Anhänger anzubringen (siehe Foto oben). Die früher bestehende Pflicht, auch am Zugfahrzeug eine 100-km/h-Plakette anzubringen, ist seit April 2008 entfallen.
Derart zügig darf der Zug jedoch nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren. Das heraufgesetzte Tempolimit kann auch für ausländische Gespanne beantragt werden.
Gute Fahrt.
Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 2.2.03-103 / 3 Fehlerpunkte
Wie schnell dürfen Sie mit einem Pkw und einem Anhänger außerorts auf Landstraßen höchstens fahren?
km/h
km/h
Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 2.2.04-102 / 3 Fehlerpunkte
Wann muss ein Pkw mit Anhänger außerorts auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen für jede Richtung vom Vorausfahrenden einen so großen Abstand halten, dass ein Überholer einscheren kann?
Bei einer Zuglänge von überm
Bei einer Zuglänge von überm
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Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. 144) wurde zuletzt aktualisiert am 13.11.2008
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Der Abstand zum Vorausfahrenden muss in der Regel so groß sein, dass ein Überholender einscheren kann Der Abstand zum Vorausfahrenden darf nicht größer als Ihre Zuglänge sein, um den Verkehrsraum auszunutzen Die Geschwindigkeit von 60 km/h dürfen Sie nicht überschreiten
Die Antwort ist richtig!
Die Antwort ist falsch!
Züge, die länger als 7 Meter sind, müssen außerorts einen so großen Abstand einhalten, dass ein Überholender einscheren könnte. Dafür wird ungefähr der doppelte Sicherheitsabstand benötigt, also der aktuelle Tachowert in Metern.
Frage 2.2.04-101
Punkte 4