Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können seit dem 1. Oktober 2022 Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2023 elektronisch auf Mein ELSTER beantragen (//www.elster.de/).
Die Freibeträge können für einen Zeitraum von bis zu zwei Kalenderjahren beantragt werden, also wahlweise nur für den Lohnsteuerabzug 2023 oder darüber hinaus auch für den Lohnsteuerabzug 2024. Bereits im Ermäßigungsverfahren 2022 für zwei Jahre beantragte Freibeträge sind auch für den Lohnsteuerabzug 2023 weiterhin gültig. Haben sich die Verhältnisse gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich geändert, ist ein vereinfachter Antrag möglich (siehe Abschnitt 4 des Hauptvordrucks).
Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und für Hinterbliebene werden während ihrer gesamten Gültigkeitsdauer als Freibeträge berücksichtigt und müssen daher nicht jährlich neu beantragt werden.
Die gespeicherten Freibeträge und alle anderen ELStAM (= elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) können Sie aber auch jederzeit in Mein ELSTER abrufen.
Neben dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stehen Ihnen dort auch folgende weitere Formulare zum Lohnsteuerabzug zur Verfügung (unter "Formulare & Leistungen / Alle Formulare / Lohnsteuer Arbeitnehmer"):
- Antrag auf Steuerklassenwechsel
- Erklärung zum dauernden Getrenntleben
- Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
- Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - ELStAM
Sämtliche Formulare erhalten Sie auch unter //www.formulare-bfinv.de/ oder bei Ihrem zuständigen Wohnsitz-Finanzamt. Weitergehende Informationen finden Sie im „Merkblatt zur Steuerklassenwahl“ sowie im „Kleinen Ratgeber für Lohnsteuerzahler“.
Downloads:
Hauptinhaltsbereich
Formulare Lohnsteuer Arbeitnehmer
Inhalt:
- Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
- Steuerklasse II (Alleinerziehende)
Formulare im Dateiformat FormsForWeb - FFW
FormsForWeb
Formulare sind am PC ausfüllbar und können die eingegebenen Daten speichern.
Die Formulardaten können aber nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.
Dies ist nur in
Mein ELSTER möglich (vorherige Registrierung erforderlich).
- Wissenswertes zu FFW-Formularen
- Verwendung von FFW-Formularen mit einem Sprachausgabeprogramm
- Zur FMS-Startseite mit Link zum Hochladen Ihrer XML-Daten
Die Ausfüllanleitungen sind regelmäßig über einen Link auf dem jeweiligen Formular aufrufbar. Bei Anlagen kann die Anleitung in der Anleitung des Hauptformulars (Mantelbogen) enthalten sein.
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren
Technischer Hinweis zum Gebrauch der Antragsvordrucke
Auf der ersten Seite ist stets der Hauptvordruck auszuwählen. Anschließend können Sie die Anlagen, die Sie benötigen, auswählen. Danach können Sie über die Symbolleiste am oberen Rand zu den einzelnen Formularen (01, 02, 03, ...) navigieren und diese ausfüllen.
2023
Die Antragsfrist endet am 30.11.2023.
- Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2023
Hauptvordruck mit Anlagen Werbungskosten, Kinder, Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Haushaltsnahe Aufwendungen/Energetische Maßnahmen sowie Anleitung - Anlage K - Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
2022
Die Antragsfrist endet am 30.11.2022.
-
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2022
Hauptvordruck mit Anlagen Werbungskosten, Kinder, Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Haushaltsnahe Aufwendungen/Energetische Maßnahmen sowie Anleitung - Anlage K - Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
- Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamt
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 20__
- Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern
- Erklärung zum dauernden Getrenntleben
- Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft
- Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)
- Antrag auf Korrektur von unzutreffenden elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)
Steuerklasse II (Alleinerziehende)
Hinweis!
Das Formular „Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II)“ wurde aufgehoben.
In entsprechenden Fällen ist
der „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ mit der Anlage Kinder zu verwenden.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Zu den Zusatzinfos am rechten Rand