Beachten Sie, dass sich die Sicherheitslage vor Ort aufgrund der Entwicklung der COVID-19-Pandemie jederzeit ändern kann.
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- Einreise in die Türkei: möglich
Luft-, Land- und Seegrenzen sind geöffnet. Bei Einreise sind keine Covid-Nachweise notwendig. - Transit: möglich, Transitflüge in Drittländer ohne Einreise in die Türkei sind ohne Beschränkungen möglich. Die Bestimmungen der Einreise im Zielland sind zu beachten.
- Einreise nach Österreich: Aktuelle Maßnahmen – von den Regelungen zur Einreise nach Österreich bis zu COVID-19 relevanten Informationen
Nähere Details/ weiterführende Informationen:
Für österreichische StaatsbürgerInnen, die sich in der Türkei aufhalten, gelten die von der türkischen Regierung verordneten Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19.
Ausgangsbeschränkungen:
- sämtliche Ausgangsbeschränkungen sind aufgehoben
Öffentliche Verkehrsmittel (Nah- und Fernverkehr)
- keine Kapazitätsbeschränkungen
- keine Altersgruppenbeschränkungen
Reisen zwischen Provinzen
- keine Beschränkungen
Betriebe
- keine Beschränkungen bei den Öffnungszeiten
- keine Beschränkungen bei der Anzahl der Gäste am selben Tisch
- Karten- und Brettspiele werden wieder erlaubt
- Abstandsregelung zwischen den Tischen besteht weiterhin
- Kinos dürfen öffnen
- Shisha-Cafés bleiben weiterhin geschlossen
- Musik (inkl. Livemusik) bis max. 00:00 Uhr
Hotels/Veranstaltungen
- Veranstaltungen (Feierlichkeiten, Animationen, etc.) sind unter Einhaltung der allgemeinen Pandemieregeln erlaubt
Rauchen auf belebten Straßen und an öffentlichen Orten ist untersagt.
Seit 15.01.2022 können Kinos, Konzerte, Theater oder sonstige Veranstaltungen mit größerer Menschenansammlung uneingeschränkt besucht werden.
Personenkontrollen sind häufig. Es besteht Ausweispflicht. Reisenden wird empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden, den Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden Folge zu leisten und die hygienischen Vorsichtsmaßnahmen strikt einzuhalten.
Bei der Einreise in die Türkei kann es zu vorübergehenden Festnahmen und Anhaltungen sowie zu Zurückweisungen kommen, ohne dass konkrete Vorwürfe bzw. genaue Gründe seitens der türkischen Behörden bekanntgegeben werden.
Konsularischer Schutz kann österreichischen Staatsbürgern, die auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, nicht garantiert werden.
Auch bei Personen mit ausschließlich österreichischer Staatsbürgerschaft wurde in einigen Fällen den österreichischen Vertretungsbehörden Zugang zu den Inhaftierten erst mit teilweise mehrmonatiger Verzögerung gewährt.
Partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5)!
Vor Reisen in Gebiete, die sich weniger als 10 km von der syrischen oder der irakischen Grenze entfernt befinden, wird besonders aufgrund bewaffneter Auseinandersetzungen in diesen Nachbarstaaten und
möglicher Auswirkungen auf türkischem Gebiet ausdrücklich gewarnt.
Partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5)!
Vor Reisen in Gebiete, die sich weniger als 10 km von der syrischen oder der irakischen Grenze entfernt befinden, wird aufgrund bewaffneter Auseinandersetzungen in diesen Nachbarstaaten und möglicher Auswirkungen auf türkischem Gebiet ausdrücklich gewarnt.
Hinweis: Reisewarnungen werden im Regelfall nur in besonderen Krisensituationen ausgesprochen, wenn eine generelle Gefährdung für Leib und Leben besteht. Reisende, die sich in ein Gebiet mit Reisewarnung begeben, müssen sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein:
- Konsularische Hilfeleistung für in Not geratene Österreicher kann nicht gewährleistet werden.
- Bei Reisen in Gebiete mit Reisewarnung können Versicherungen trotz eines aufrechten Versicherungsvertrages Ausschlussgründe geltend machen und sind damit leistungsfrei.
- Das Konsulargebührengesetz ermächtigt die Republik Österreich, die Kosten für allenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen bzw. Hilfeleistung in bestimmten Situationen im Regressweg von Reisenden zurückzufordern!
Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 3)
Am 13.11.2022 ereignete sich im Zentrum Istanbuls eine Explosion, bei der es Tote und Verletzte gab. Türkische Behörden ermitteln wegen eines Terroranschlags. Es ist derzeit in Istanbul von einem hohen Sicherheitsrisiko auszugehen.
In den Provinzen Ağrı, Batman, Bingöl, Bitlis, Diyarbakır, Gaziantep, Hakkari, Kilis, Mardin, Şanlıurfa, Siirt, Şırnak, Tunceli und Van kommt es immer wieder zu bewaffneten Zusammenstößen mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Von Reisen in diese Provinzen wird wegen anhaltender Kämpfe dringend abgeraten.
Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) im Rest des Landes!
Auch in anderen Landesteilen ist mit terroristischen Anschlägen zu rechnen. Die Urlaubsdestinationen an der Mittelmeer- bzw. der ägäischen Küste mit Zielflughafen Antalya, Dalaman, Izmir, Bodrum sind von der Grenze zu Syrien und zum Irak über 500 km entfernt und daher von den kriegerischen Auseinandersetzungen an der syrischen und irakischen Grenze nicht betroffen. Eine latente terroristische Bedrohung ist aber auch dort gegeben.
In Istanbul wird empfohlen, das Auto immer an einem bewachten Parkplatz oder in einer Garage abzustellen.
Es wird geraten, wenig Bargeld und keine wertvollen Schmuckgegenstände mit sich zu führen sowie bei unumgänglichen Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit besonders wachsam zu sein. Vorsicht ist für allein reisende Frauen geboten.
Es wird empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden, Demonstrationen großräumig zu umgehen und die Anweisungen der Sicherheitsbehörden zu beachten. Auf stark frequentierten Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, bei Großveranstaltungen, religiösen Stätten, Sehenswürdigkeiten und bei Großveranstaltungen wird zu besonderer Vorsicht geraten. Staats- und Regierungsgebäude und militärische Einrichtungen sind zu meiden.
Österreichischen Staatsbürgern, die auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, kann konsularischer Schutz nicht garantiert werden.
In Fällen von Verhaftung von Personen mit ausschließlich österreichischer Staatsbürgerschaft wurden den österreichischen Vertretungsbehörden Haftbesuche erst mit mehrmonatiger Verzögerung gewährt.
Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels
App ausdrücklich empfohlen.
Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.
Allgemeine Notrufnummer vor Ort
Die türkischen Behörden sind im Notfall unter der allgemeinen Notrufnummer 112 zu erreichen.
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung (eine Deklarierung ist jedoch empfehlenswert). Geldwechsel ist in den meisten Hotels, Banken und Wechselstuben möglich. Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert. Bei den meisten Bankomaten können Landeswährung und Euro abgehoben werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Wertgegenstände sollten bei der Einfuhr deklariert werden.
KFZ (PKW/ Motorrad) werden im Pass des Fahrers eingetragen. Die Ausreise ist nur mit diesem KFZ möglich. Im Schadensfall muss entweder die Reparatur abgewartet oder ein Abschleppservice über die Grenze organisiert werden.
Die Ausfuhr von Landeswährung und Fremdwährung ist bis zu einem Betrag von 5.000 USD möglich (für höhere Beträge muss die Einfuhr nachgewiesen werden). Die Ausfuhr von ethnografischen, historischen und archäologischen Gegenständen (Antiquitäten, Fossilien, alte Münzen, auch gefundene oder gekaufte und als Teile antiker Bauwerke oder ähnlichem identifizierbare Steine etc.) ist strikt untersagt. Verstöße werden mit Gefängnisstrafen geahndet. Ethnografische Gegenstände (z.B. Teppiche, Kelims und ähnliches) sollten nur mit Attest eines staatlichen türkischen Museums ausgeführt werden.
Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Krankenhäuser entsprechen nicht dem österreichischen Standard. Die Situation in den Privatkliniken ist vor allem in Ankara und Istanbul besser. Nur in den großen Städten sind einige große Spitäler und Universitätskrankenhäuser nach dem neuesten Stand eingerichtet, die medizinische Primärversorgung ist ausreichend. Apotheken sind in ausreichender Anzahl vorhanden.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen. Beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten erhalten Sie ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen.
Mit einem vom österreichischen Sozialversicherungsträger ausgestellten, zwischenstaatlichen Betreuungsschein ist die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in staatlichen Spitälern der türkischen Sozialversicherung möglich. In privaten Kliniken sind Behandlungskosten sofort zu begleichen.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: gutes Straßen- und Flugnetz. Das Eisenbahnnetz ist schwach ausgebaut und die Reisegeschwindigkeit (mit Ausnahme einzelner Strecken, z.B. Ankara-Eskişehir) niedrig. Der Straßenverkehr ist gefährlich, besonders in der Nacht. Nach der 2018 erfolgten Inbetriebnahme des neuen internationalen Flughafens in Istanbul wird empfohlen, sich bei Transferflügen über mögliche Flughafenwechsel zu erkundigen.
Die grüne Versicherungskarte wird nur im europäischen Teil der Türkei anerkannt. An der Grenze kann eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Es gelten 0,5 Promille (für PKW ohne Anhänger, sonst 0,0 Promille). Nach dem Verlust des österreichischen Führerscheines ist die Ausreise per PKW problemlos möglich, wenn eine polizeiliche Verlustanzeige vorgewiesen wird. Im Land ist das Fahren für maximal 6 Monate erlaubt.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.
Klima:
Das Klima je nach Gebiet stark unterschiedlich. Nach Osten wird das Klima immer rauer. Die Schwarzmeerküste ist niederschlagsreich und verhältnismäßig kühl. An der ägäischen Küste und an der Mittelmeerküste herrscht mediterranes Klima mit hohen Temperaturen, vor allem an der Südküste im Hochsommer. In Ankara und im anatolischen Hochland typisch kontinentales Klima mit heißen Sommern und kalten Wintern.
Die Türkei liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen. Weitere Informationen unter Regionale Hinweise, Nationales US-Geologieinstitut, Österreichischer Zivilschutzverband (mit Erdbebenschutz-Ratgeber).
Politische Äußerungen in der Öffentlichkeit (auch über Social Media) gegen den türkischen Staat und dessen oberste Organe sind verboten, sie können zu Festnahmen führen.
Das Betreten und Fotografieren von Sicherheitszonen und Sperrgebieten (die nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind) ist verboten. Die aktuelle Berichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden.
Eine Rücksichtnahme auf islamische Sitten und Gebräuche ist angebracht, vor allem in Hinblick auf die Bekleidung und besonders beim Besuch von Moscheen.
Drogenschmuggel und Drogenkonsum kann mit hohen Gefängnisstrafen geahndet werden. Von der Mitnahme von anvertrauten Paketen wird dringendst abgeraten.
Homosexualität ist nicht
strafbar, aber gesellschaftlich nur in sehr geringem Maß akzeptiert.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Türkischen Vertretungsbehörde in Österreich.
Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
- Ankara
- Antakya
- Antalya
- Bodrum
- Bursa
- Edirne
- Gaziantep
- Istanbul
- Izmir
- Mersin
Legende: zutreffend nicht zutreffend
Ankara
Botschaft
Atatürk Bulvari 189, 06680 Ankara
Leitung:
WIMMER Johannes, Dr.phil. | ao. und bev. Botschafter
Konsularbezirk:
Türkei mit Ausnahme der Provinzen Istanbul, Bursa, Edirne, Kirklareli, Tekirdag, Kocaeli, Balikesir, Canakkale, Sakarya, Bilecik, Bolu, Zonguldag (s. auch GK Istanbul)
Anmerkung:
!! CALLCENTER (Anrufe nur aus der Türkei möglich): (212) 373 58 25 (Infos und Termine; YTL 26,--/Anruf) !!
Mo 09.00 - 12.00 Di 09.00 - 12.00 Mi 09.00 - 12.00 Do 09.00 - 12.00 Fr 09.00 - 12.00
Ankara
Verwaltungs- und Konsularabteilung
Atatürk Bulvari 189, 06680 Ankara
Antakya
Honorarkonsulat
Hatboru San. ve Tic. A.¿, Antakya Organize Sanayi Bölgesi, Antakya / Hatay
Leitung:
KILICLAR Mehmet, Ing. | Honorarkonsul
Konsularbezirk:
Hatay, Kilis, Osmaniye und Adana
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis
Mo 09.00 - 18.00 Di 09.00 - 18.00 Mi 09.00 - 18.00 Do 09.00 - 18.00
Antalya
Honorarkonsulat
Lara Barut Collection, Güzeloba mah. Yasar Sobutay Bulvari No 30, TR-07235 Muratpasa, Antalya
Leitung:
BARUT Ahmet | Honorarkonsul
Konsularbezirk:
Antalya und Burdur
Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis
Mo 09.00 - 12.00 13.30 - 17.00 Di 09.00 - 12.00 13.30 - 17.00 Mi 09.00 - 12.00 13.30 - 17.00 Do 09.00 - 12.00 13.30 - 17.00 Fr 09.00 - 12.00 13.30 - 17.00
Bodrum
Honorarkonsulat
Carsi Mahallesi, Nazim Hikmet Sokak 7/4, 48400 Bodrum/ Mugla
Leitung:
EKSI Fatih Can | Honorarkonsul
Konsularbezirk:
Provinz Mugla
Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis
Mo 10.00 - 12.00 Di 10.00 - 12.00 Mi 10.00 - 12.00 Do 10.00 - 12.00 Fr 10.00 - 12.00
Bursa
Honorarkonsulat
Org. San. Böl. Ormanlar Cad. No: 3, 16159 Nilüfer/Bursa
Leitung:
DINIZ Sedat, Dipl.Ing. | Honorarkonsul
Konsularbezirk:
Bursa, Bilecik, Balikesir, Canakkale
Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis
Mo 10.00 - 14.00 Di 10.00 - 14.00 Mi 10.00 - 14.00 Do 10.00 - 14.00 Fr 10.00 - 14.00
Edirne
Honorarkonsulat
Yetimler Carsisi No. 9, Edirne
Leitung:
SIRAGEZEN Hüseyin | Honorarkonsul
Konsularbezirk:
Edirne, Kirklareli, Tekirdag
Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis
Mo 09.00 - 18.00 Di 09.00 - 18.00 Mi 09.00 - 18.00 Do 09.00 - 18.00 Fr 09.00 - 18.00
Gaziantep
Honorarkonsulat
Konsularbezirk:
Provinzen Gaziantep, Adiyaman, Kahramanmaras, Malatya und Sanliurfa
Anmerkung:
VORÜBERGEHEND GESCHLOSSEN.
Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis
Istanbul
Generalkonsulat
Köybasi cad. No. 46, 34464 Yeniköy, Istanbul
Leitung:
SAIGER Josef, BA, MA | Generalkonsul
Konsularbezirk:
Provinzen Istanbul, Bursa, Edirne, Kirklareli, Tekirdag, Kocaeli, Balikesir, Canakkale, Sakarya, Bilecik, Bolu, Zonguldak, Düzce, Yalova, Bartin
Mo 09.00 - 12.00 Di 09.00 - 12.00 Mi 09.00 - 12.00 Do 09.00 - 12.00 Fr 09.00 - 12.00
Istanbul
Kulturforum
Köybasi cad. No. 44, 34464 Yeniköy, Istanbul
Leitung:
NEUREITER Silvia, BA, MA | Direktorin
Di 10.00 - 13.00 Do 10.00 - 13.00
Izmir
Honorarkonsulat
Konsularbezirk:
Izmir, Aydin, Denizli, Manisa und Usak
Anmerkung:
Das HK ist vorübergehend geschlossen.
Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis
Mersin
Honorarkonsulat
Atatürk cad. 4302 sok., Toroglu apt. Kat 1 da 1, TR-33010 Mersin
Leitung:
TÜTÜNER Hüseyin | Honorarkonsul
Konsularbezirk:
Provinz Mersin
Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis
Mo 09.00 - 17.00 Di 09.00 - 17.00 Mi 09.00 - 17.00 Do 09.00 - 17.00 Fr 09.00 - 17.00
Botschaft der Republik Türkiye | Generalkonsulat der Republik Türkiye; Wien | Generalkonsulat der Republik Türkiye; Salzburg | Generalkonsulat der Republik Türkiye; Bregenz | Honorarkonsulat der Republik Türkiye; Leonding/OÖ | Ständige Vertretung der Republik Türkiye bei der OSZE | Ständige Vertretung der Republik Türkiye bei den Vereinten Nationen in Wien
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Salzburg, Tirol, Kärnten, Oberösterreich
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Beglaubigungs-, Passbefugnis; Standesamtliche Registrierungen, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten
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Senderstrasse 10, 6960 Wolfurt
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(+43 / (0) 5574) 42 441
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Mo - Fr 08:30 - 15:30 durchgehend
Parteienverkehr Mo-Fr 08:30-12:00
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Breughelstrasse 5, 4060 Leonding
Telefon:
(+43 / (0) 732) 77 32 84
Amtsbereich:
Oberösterreich
Parteienverkehr:
nach telefonischer Voranmeldung
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Schubertring 14 / 4. Stock, 1010 Wien
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Telefax:
(+43 / 1) 523 38 07
Parteienverkehr:
Mo-Fr 09:00-13:00 und
14:00-18:00
Ständige Vertretung der Republik Türkiye bei den Vereinten Nationen in Wien
Rennweg 17 (3. Stock), 1030 Wien
Telefon:
(+43 / 1) 714 20 95
Telefax:
(+43 / 1) 714 20 99
Parteienverkehr:
Mo - Fr 09.00 - 18.00
Vertrauensanwalt Hasan Gürkan ERDEBIL
Straße:
Esentepe Mah. Büyükdere Cad., Maya Akar Center No:102/58
Stadt:
Sisli, Istanbul 34394
Arbeitsgebiet:
Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht / M&A, Zivilrecht, Energierecht, Ausländerrecht, Immobilienrecht, Forderungseinziehung, IP / IT, Kartellrecht / Vertrieb, Prozessführung / Streitbeilegung, Luftfahrt-&Transportrecht, Erbrecht
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Türkisch, Englisch
Vertrauensanwältin Nazan SEREF
Straße:
Izzetpasa Mahallesi, Yeni Yol Caddesi Nurol Tower No:3 Kat: 18
Stadt:
Sisli, ISTANBUL 34387
Arbeitsgebiet:
Gesellschaftsrecht und Umwandlung von Gesellschaften, Familien- und Erbrecht, Zwangsvollstreckung und Insolvenzrecht, Urheber- und Markenrecht, Internationales Handelsrecht und Vertragsrecht, Immobilien- und Baurecht, Arbeitsrecht
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch, Türkisch
Vertrauensanwalt Mustafa Ülkü CANER
Straße:
Mansuroglu Mah. 288/3 Sokak, No: 3, Selvili 2 Apt., B-Block, Kat 6, Tür 17
Stadt:
Bayrakli, IZMIR 35535
Arbeitsgebiet:
Handelsrecht, Firmenrecht, Versicherungsrecht
Sprachkenntnisse:
Türkisch, Deutsch, Englisch
Vertrauensanwalt Yavuz Selim SARIIBRAHIMOGLU
Straße:
Kizkulesi Sok.14/1
Sprachkenntnisse:
Türkisch, Englisch
Vertrauensanwalt Dr. Levent BICAKCI
Kanzlei:
Anwaltskanzlei Dr.Levent Biçakci
Straße:
Meydan Sokak No.1 Beybi Giz Plaza K.16
Stadt:
Maslak - Istanbul TR - 34398
Sprachkenntnisse:
Türkisch, Deutsch, Englisch
Vertrauensanwältin Mag.iur. Ayse Banu TANVERDI
Kanzlei:
Rechtsanwaltsbüro Tanverdi
Straße:
Izzetpasa Mah., Yeni Yol Caddesi; Nurol Tower No:3 Kat:18
Stadt:
Sisli- Istanbul 34387
Arbeitsgebiet:
Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht
Sprachkenntnisse:
Türkisch, Deutsch, Englisch, Französisch