18. April 2017 21:29 |
Preis: ***,00 € |
Steuerrecht
Beantwortet von
Zusammenfassung:
Ehegattensplitting bei im Ausland lebendem Ehegatten
Hallo,
habe am 21.08.2016 in Los Angeles eine Amerikanische Staatsbürgerin geheiratet. Sie ist arbeitstätig und ganz normale Steuerzahlerin in den USA.
Wir haben entschieden in den USA zu leben und haben im September 2016 einen Visa Antrag gestellt.
In wenigen Monaten werde ich die Erlaubnis bekommen in die Staaten einzureisen.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich vom 21.08.2016 (Tag der Heirat) bis Dato nachträglich Steuerliche Vorteile geltend machen könnte, da ich ja Verheiratet bin und laut Gesetzgeber die Steuerklasse 3 habe.
Jetzt weiß ich nicht so genau wie das läuft, da meine Frau in Amerika lebt.
Liebe Grüße
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Tut mir leid, aber die Anwendung des Ehegattensplittings (und damit StKl. III)setzt voraus, dass Ihre Frau in DE unbeschränkt steuerpflichtig in 2016 gewesen wäre. Dies setzt bei Nicht-EU-Staatlern wiederum grundsätzlich einen Wohnsitz im Inland voraus. Sofern Ihre Frau nur in den USA lebte und auch nur dort ihre Lohneinkünfte erzielte, ist die Anwendung des Ehegattensplittings nicht möglich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Falk-Christian Barzik, Diplom-Finanzwirt (FH)