Ratgeber Verkehr
So parkierst du richtig in der blauen Zone
Auto abstellen, die blaue Parkscheibe auf dem Armaturenbrett platzieren und fertig: Ganz so einfach ist das Parkieren in der blauen Zone dann doch nicht. So vermeidest du Parkbussen unterm Scheibenwischer.
In blauen Parkfeldern darf grundsätzlich von Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr während einer Stunde parkiert werden.
Blaues Parkfeld heisst: Von Montag bis Samstag darfst du von 8 bis 18 Uhr während einer Stunde parkieren. Wichtig ist dabei die blaue Parkscheibe. Sie darf in keinem Auto fehlen und funktioniert ganz einfach: Ankunftszeit einstellen und aufs Armaturenbrett legen. Fertig. Und nach einer Stunde pünktlich zurückkehren und wegfahren.
Mit dem richtigen Timing lässt sich sogar noch etwas mehr herausholen. Auf der Parkscheibe muss immer die Ankunftszeit eingetragen werden. Das darf aber die nächstfolgende volle oder halbe Stunde sein. Wenn du also um 9:01 ankommst, kannst du als Ankunftszeit 9:30 Uhr eintragen und bis 10:30 Uhr parkieren.
In folgenden Fällen drohen Bussen
Es gibt einige Stolperfallen in der blauen Zone. Aus diesen Gründen kannst du gebüsst werden:
- Wenn du die Parkzeit überschreitest: 40 bis 100 Franken, je nachdem, wie lange überzogen wurde.
- Parkscheibe nicht gut sichtbar: 40 Franken.
- Wenn du eine falsche Parkzeit einstellst oder die Parkscheibe nachstellst: 40 Franken.
- Wenn du nach Ablauf der Stunde dein Auto auf ein anderes Parkfeld stellst: 40 Franken. Das gilt auch innerhalb einer Strasse, die als blaue Zone ausgewiesen ist. Du musst die Zone verlassen und wieder hineinfahren.
- Wenn das Auto nicht korrekt im Parkfeld steht – das kann je nach Situation heftig teuer werden!.
- Wenn die Parkscheibe nicht den Vorschriften entspricht.
Schwarz, weiss, blau
Das Aussehen der Parkscheibe ist genau festgelegt: Sie muss mindestens 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein. Die Grundfarbe ist Blau, während die Schriftzeichen, der Pfeil für die Uhrzeit und das «P» weiss sein müssen. Die Zahlen auf der Drehscheibe müssen schwarz auf weissem Grund sein. Werbung und weitere Informationen sind nur auf der Rückseite erlaubt.
Grosse Ausnahme
Grundsätzlich darfst du ausserhalb der zu Beginn genannten Zeiten unbeschränkt in blauen Feldern parken. Sprich: An Sonn- und allgemeinen Feiertagen sowie über Nacht von 18 bis 8 Uhr. Allerdings können diese Zeiten durch eine Hinweistafel eingeschränkt werden. Halte danach Ausschau, um keine böse Überraschung unterm Scheibenwischer vorzufinden.
Bußgeldkatalog: Parkscheibe
Parken mit Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder an einer abgelaufenen Parkuhr | |
… bis zu 30 Minuten | 20 € |
… bis zu 1 Stunde | 25 € |
… bis zu 2 Stunden | 30 € |
… bis zu 3 Stunden | 35 € |
… mehr als 3 Stunden | 40 € |
Inhaltsverzeichnis
- Im Video: Alles zum richtigen Parken mit Parkscheibe
- Parken mit oder ohne Parkscheibe: Wann was gilt
- Allgemeine Regeln zur Parkscheibe
- Welche Parkscheibe darf verwendet werden?
- Kriterien für eine elektrische Parkscheibe
- So wird die Parkscheibe richtig eingestellt
- Bußgeld für Parken ohne Parkscheibe
- FAQ – Parken mit Parkscheibe
Im Video: Alles zum richtigen Parken mit Parkscheibe
Parken mit oder ohne Parkscheibe: Wann was gilt
Parkplätze in der Innenstadt und in Ballungsgebieten sind in Deutschland eine Rarität. Gebührenpflichtige Parkplätze, Parkuhren und Parkscheinautomaten sollen die Parkplatznot durch Dauerparker verringern.
Auf vielen Parkplätzen ist das Parken zeitlich begrenzt. Damit das auch für die Ordnungsämter kontrollierbar ist, gibt es die Parkscheibe. Halten Sie deshalb Ausschau nach einer Beschilderung, die ein Parken nur mit Parkscheibe gestattet.
Ohne Parkscheibe dürfen Autofahrer ihr Kfz hier auch für kurze Zeit nicht abstellen. Je nach Überschreitung der Parkdauer müssen Sie mit einem Strafzettel rechnen. Aber auch, wenn die Parkscheibe nicht der zulässigen Form entspricht, werden Sie zur Kasse gebeten.
Entnehmen Sie auch obigem Bußgeldkatalog, wie teuer das Parken ohne Parkscheibe ist. Hier handelt es sich allerdings um ein Verwarnungsgeld, nicht um ein Bußgeld. Wo die Parkscheibe zu kaufen und ob eine elektronische Parkscheibe erlaubt ist erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Allgemeine Regeln zur Parkscheibe
Parkuhren, Parkscheinautomaten und natürlich auch die Parkscheibe sind Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit. Gesetzlich geregelt sind diese in § 13 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Eine Parkscheibe informiert die Ordnungshüter über Ihre Ankunftszeit, sodass nachvollzogen werden kann, wie lange Sie schon parken und wie lange Sie es noch dürfen.
Überall dort, wo ein Verkehrszeichen auf die Parkscheibe hinweist, ist das Parken zeitlich auf beispielsweise eine Stunde (manchmal zwei oder mehr Stunden) begrenzt.
Dabei handelt es sich meistens um die Verkehrszeichen Nr. 314 oder 315 mit den Zusatzzeichen 1040-32 bzw. 1040-33. Die Parkscheibe selbst ist in der StVO als Vorschriftszeichen Nummer 291 festgelegt.
Aber wo genau muss die Parkscheibe im Auto liegen? § 13 StVO verlangt, dass die Parkscheibe gut sichtbar und zweifelsfrei von außen lesbar sein muss. Idealerweise liegt sie vorne unter der Windschutzscheibe. Tatsächlich darf sie aber auch im Seitenfester oder auf der Hutablage (an der Heckscheibe) platziert werden.
Gibt es eine Parkscheibe für das Motorrad? Eine spezielle Parkscheibe gibt es nicht, aber nur weil sich die Scheibe beim Motorrad nicht einfach so auslegen lässt, sind Motorräder nicht von der Regelung ausgenommen. Der ADAC empfiehlt eine gelochte Parkscheibe geschickt, etwa mit einem Kabelbinder, am Lenkrad zu befestigen.
Welche Parkscheibe darf verwendet werden?
Sie haben keine Parkscheibe? Dann sollten Sie sich dringend eine zulegen. Denn die meisten Alternativen, wie beispielsweise eine handschriftliche Notiz mit der Ankunftszeit oder bunte Parkscheiben, die Sie mal als Werbegeschenk im Briefkasten gefunden haben, sind nicht zulässig.
Eine elektronische bzw. digitale Parkscheibe, die sich automatisch nach Abstellen des Motors einstellt, ist inzwischen erlaubt, allerdings nur, wenn sie die Anforderungen des Kraftfahrt-Bundesamtes erfüllt.
Verboten ist allerdings die mitlaufende Parkscheibe. Hierbei handelt es sich um eine Parkscheibe, die sich automatisch nach Ablauf der Parkdauer neu einstellt, ohne, dass Sie das Fahrzeug bewegen oder auch nur ans Auto zurückkehren und die Uhr neu einstellen müssen.
Wer eine mitlaufende Parkscheibe verwendet, verstößt gegen die StVO und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Im Übrigen muss die Parkscheibe blau-weiß sein und die Maße 11×15 cm haben. Andere Farben und Größen sind nicht zulässig. Eine handschriftliche Notiz mit der Ankunftszeit wird ebenso wenig akzeptiert.
Kriterien für eine elektrische Parkscheibe
Um es nicht nur den Ordnungsämtern, sondern auch den Autofahrern einfacher zu machen, ist eine elektronische Parkscheibe seit 2005 erlaubt. Elektronisch deshalb, weil die Parkscheibe mit einer Uhr und einem Bewegungsmelder ausgestattet ist.
Diese automatische Parkscheibe stellt sich ein, sobald der Motor zum Stillstand kommt. Sie rundet auch gemäß § 13 StVO auf die nächste halbe Stunde auf. Parken Sie beispielsweise um 12.01 Uhr, stellt die Parkscheibe sich auf 12.30 Uhr ein.
Damit Sie für die elektronische Parkscheibe keine Strafe bekommen, muss sie folgende Kriterien erfüllen:
- Typgenehmigung erforderlich (Zulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt)
- Darf Einstellung nach Abstellen des Motors nicht ändern und muss gegen äußere Eingriffe gesichert sein
- Trägt die Abbildung des Verkehrszeichens 314 (blaues Parkplatzschild)
- „Ankunftszeit“ über dem Display geschrieben
- Display: 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens 2 cm
- Muss von außen gut und zweifelsfrei lesbar sein
Achtung: Nur eine elektronische Parkscheibe mit Typgenehmigung ist zulässig. Sie ist nicht zu verwechseln mit einer mitlaufenden Parkscheibe. Ohne Typgenehmigung steht auf einer elektronische Parkscheibe Strafe in Form von Buß- oder Verwarnungsgeld.
So wird die Parkscheibe richtig eingestellt
Die Parkscheibe muss die Ankunftszeit anzeigen. Allerdings verlangt § 13 StVO, dass Sie die Parkscheibe so stellen, dass auf die nächste halbe Stunde aufgerundet wird.
Das heißt, egal ob Sie um 12.01, 12.15 oder 12.29 Uhr das Fahrzeug abstellen, die Ankunftszeit auf der Parkscheibe muss 12.30 Uhr lauten.
Sie dürfen die Parkscheibe nicht weiterdrehen, wenn die Parkdauer abgelaufen ist. Da sie dem Zweck dient, so vielen Fahrzeugen wie möglich am Tag das Parken zu ermöglichen, müssen Sie den Parkplatz nach Ablauf der Parkdauer verlassen.
Sie müssen das Fahrzeug also bewegen, bevor Sie die Parkscheibe erneut einstellen dürfen. Damit ist nicht das Vor- und Zurücksetzen des Autos in der Parklücke gemeint, sondern mindestens eine Fahrt um den Block.
Die Parkscheibe: Wo sie zu kaufen ist. Eine zulässige Parkscheibe erhalten Sie normalerweise an jeder Tankstelle, im Baumarkt oder Geschäften für Autozubehör. Achten Sie aber unbedingt darauf, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht, besonders dann, wenn Sie die Scheibe online erwerben.
Bußgeld für Parken ohne Parkscheibe
Genau genommen zieht das Parken ohne Parkscheibe kein Bußgeld, sondern ein Verwarnungsgeld (für Parken) nach sich.
Allgemein versteht sich das Verwarnungsgeld (auch Verwarngeld) als Entgegenkommen des Ordnungsamtes bei kleineren Verkehrsdelikten. Mit einem Bußgeldbescheid müssen Sie erst rechnen, wenn Sie dieses Entgegenkommen ausschlagen, das Verwarngeld also nicht bezahlen.
Was kostet das Parken ohne Parkscheibe? Die Kosten richten sich danach, wie weit Sie die Parkdauer überschritten haben. Bei einer Überschreitung von 30 Minuten, kostet Sie das 20 Euro. Überschreiten Sie die Parkdauer um mehr als drei Stunden, müssen Sie 40 Euro zahlen.
Entnehmen Sie die genauen Beträge obigem Bußgeldkatalog zum Parken mit und ohne Parkscheibe.
Auf welche Uhrzeit stellt man die Parkscheibe ein?
Es wird immer auf die volle halbe Stunde aufgerundet. Kommen Sie um 09:03 Uhr an, stellen sie die Parkscheibe auf 9:30 Uhr ein. Parken Sie um 09:57 Uhr ein, müssen Sie auf der Scheibe 10 Uhr einstellen.
Welche Farbe darf die Parkscheibe haben?
Die Parkscheibe muss blau-weiß sein (vgl. Bild 318 Anlage 3 StVO).
Ist eine elektrische Parkscheibe erlaubt?
Ja, eine elektrische Parkscheibe, die den Ankunftszeitpunkt automatisch einstellt, ist erlaubt. Eine mitlaufende Parkscheibe ist hingegen verboten.