oder reicht es wenn ich die Krankmeldung per Post schicke. 9 Antworten
Wenn du nicht Anrufst gilt das erstmal als unentschuldigtes fehlen und kann mitunter auch eine Abmahnung mit sich bringen. Das abgeben des Krankenscheins hat drei Tage Zeit. Man sollte sich auch beim Arbeitgeber per Telefon wieder Gesund melden.
Ja du musst dich telefonisch krank melden. Wie mir bekannt ist bis spätestens 9:00 Uhr. Sonst bist du unentschuldigt. Die Krankmeldung sdolltest du so schnell wie möglich nachsenden. Alles Gute.
Topnutzer im Thema Arbeitgeber
Du musst beides - ihn also unverzüglich von Deiner Krankheit (zum Beispiel telefonisch) informieren und ihm eine Krankmeldung
unverzüglich zukommen lassen, sobald Dir diese vorliegt.
Topnutzer im Thema Arbeitgeber
du must dich vor Arbeitsantritt Krankmelden, allerdings brauchst du den Krankheitsgrund nicht zu nennen aber wie lange du in etwa Krank bist. Die Krankmeldung kann dann per Post hinterhergeschickt werden.
Anrufen ist in jedem Fall höflicher. Kannst aber bestimmt beides kombinieren also morgens eben einmal bescheid sagen hey chef hab die grippe komme erstmal nicht, krankmeldung ist aufm weg
Was möchtest Du wissen?
Bei uns ist es Vorgang das wir direkt nach der AU Meldung unseren Chef anrufen und ihn darüber berichten müssen. Macht sowas nicht das Sekretariat oder so??? Normaler Vorgang?? 12 Antworten
In der Regel ist es so.
Community-Experte
Arbeit, Arbeitsrecht, Beruf und Büro
Das kommt auf den Betrieb und die jeweiligen Vorgaben an. Bei uns im Betrieb wird der Vorgesetzte (Abteilungsleiter) informiert. Ist dieser nicht anwesend, kann man sich auch beim Vorarbeiter oder den Büroangestellten der jeweiligeh Abteilung abmelden. Wie viele MA gibt es denn bei Euch, dass sich der AG selbst um solche "Dinge" kümmert? Was meinst Du denn mit mit
"berichten"? Verlangt Dein Chef, dass Ihr ihm sagt, welche Krankheit Ihr habt? Wenn ja, wäre das nicht zulässig. Es genügt wenn man den AG informiert, dass man krankheitsbedingt fehlt und wenn man es schon weiss, wie lange das evtl. dauern wird. Die Diagnose des Arztes geht den AG nichts an. Diese Frage braucht man nicht beantworten und man hat sogar das "Recht zur Lüge".
Das ist in jedem Unternehmen anders geregelt. Wenn Du Deinen Chef persönlich anrufen musst, dann solltest Du das auch machen.
Wenn du krank bist rufst du vor dem Arztbesuch deinen Chef, Vorgesetzten, Abteilungsleiter oder, wenn vorhanden, die Personalabteilung an. Dann gehst du zum Arzt und reichst danach die AU-Meldung ein.
Das kommt auf die Größe des Unternehmens an. Hat es eine Personalstelle, mußt du dich dort melden. Wenn bei es bei euch die Anweisung gibt, sich beim Chef zu melden, dann ist das so.