Rechtslage Bewirtungsvertrag oder Annahmeverzug? Zahlen oder einfach gehen? Welche Rechte und Pflichten Gäste haben, wenn sie nach dem Essen zu lange auf die Rechnung warten müssen. Wenn der Gast im Restaurant etwas bestellt, entsteht ein Bewirtungsvertrag. Doch es gibt auch den Annahmeverzug des Kellners…
(© nd3000/TH) Manchmal lässt es sich in der Gastrobranche nicht vermeiden, dass ein Gast nach dem Essen im Restaurant einmal etwas länger auf den Kellner warten muss. Darf der Gast dann gehen, wenn die Rechnung nach einer halben Stunde immer noch nicht da ist? Die Antwort lautet: Grundsätzlich nicht, denn wenn ein Gast im Restaurant etwas bestellt, entsteht rechtlich ein Bewirtungsvertrag, d.h. die Leistung des Wirtes muss bezahlt werden. Doch wie so oft gibt es ein „Aber“, wie nun
Rechtsanwalt Christian Bereska aus Celle erklärt. Wenn die Rechnung nicht kommt, gerate der Gastwirt in den sogenannten Annahmeverzug, so der Anwalt. Der Gast müsse ihm zufolge nicht ewig sitzen bleiben. Er könne zum Beispiel auf den Kellner zugehen und erklären, dass er in fünf Minuten gehen wird, sofern die Rechnung nicht kommt – am besten vor Zeugen. Dann darf er gehen, doch Vorsicht: Die Rechnung muss der Gast aber trotzdem bezahlen! Reagiert der Kellner trotz mehrmaligem lauten Bitten
nicht, sollten Gäste am besten an der Theke zahlen, raten hingegen die Verbraucherzentralen. Wer das Lokal ohne zu zahlen verlässt, sollte auf jeden Fall Name und Anschrift hinterlassen, damit der Wirt die Rechnung zuschicken kann. Wer einfach geht, dem könne das als strafbare Zechprellerei angekreidet werden. Auch wenn das bestellte Essen nach längerer Zeit nicht
kommt, könnten Gäste dem Kellner oder Wirt eine Frist setzen, rät Anwalt Bereska. Wird dann immer noch nicht serviert, dürfe der Gast tatsächlich gehen. Er trete dann rechtlich gesehen vom Vertrag zurück und müsse nicht für die Bestellung zahlen. (dpa-tmn/TH)
Weitere Themen
Welche Rechte hat der Gast?
© YakobchukOlena
Wer im Restaurant eine halbe Stunde auf sein Getränk warten muss und anschließend noch einmal genauso lange auf sein Essen, ist zu Recht verärgert. Doch welche Rechte haben Gäste bei langen Wartezeiten im Restaurant?
Es gibt keine Gesetze oder Vorschriften, die regeln, wie lange ein Gast warten muss. Es kommt auf den Einzelfall an. Wer mittags länger als eine halbe Stunde auf sein Essen warten muss, kann trotz Bestellung gehen. Voraussetzung ist, dass der Gast unter Zeitdruck steht und nicht länger warten kann. Für ein mehrgängiges Menü muss der Gast jedoch eine längere Wartezeit in Kauf nehmen, bevor er 20 bis 30 Prozent von der Rechnung kürzen darf. In allen Fällen ist es ratsam, dem Kellner deutlich mitzuteilen, dass die Wartezeit zu lang ist. Gegebenenfalls kann der Gast auch eine Fristsetzung aussprechen. Für Getränke gibt es ebenfalls eine angemessene Wartezeit. Wer nach 20 Minuten noch nichts zu trinken hat, der kann aufstehen und gehen.
Geht es um das Bezahlen der Rechnung, so darf der Gast nach 30 Minuten Wartezeit, in der er das Personal mehrmals vergeblich auf seinen Zahlungswunsch aufmerksam gemacht, das Lokal verlassen. Jedoch entbindet dies nicht vom Bezahlen, sondern nur vom Warten vor Ort. Der Gast muss dem Kellner seine Kontaktdaten hinterlassen, damit der Wirt ihm die Rechnung schicken kann. Das geläufige Sprichwort „Der Letzte zahlt“ gilt nicht. Jeder muss nur das zahlen, was er bestellt beziehungsweise konsumiert hat. Die Nachweispflicht liegt beim Wirt.
Eine vorgeschriebene Wartezeit gilt auch für reservierte Tische. Müssen Gäste länger als 30 Minuten warten, dürfen sie vom Wirt Schadensersatz verlangen. Wer in ein vergleichbares Restaurant geht und dort für sein Steak ein paar Euro mehr bezahlt, kann den Mehrpreis von dem Wirt zurückverlangen, bei dem er ursprünglich reserviert hatte. Umgekehrt kann der Wirt vom Gast Schadensersatz verlangen, wenn dieser die Reservierung nicht wahrnimmt und auch nicht storniert. Dazu muss der Wirt nachweisen, dass ihm durch die Nichtbelegung ein Schaden entstanden ist.
copyright hoga-professional.de
Im Restaurant
Die Rechnung kommt nicht – Dürfen Sie gehen?
Aktualisiert am 28.10.2022Lesedauer: 2 Min.
Wenn der Kellner nicht kommt, müssen Sie nicht ewig sitzen bleiben. Ein Anwalt erklärt, wann Sie das Lokal verlassen dürfen – und was Sie beachten müssen.
Manchmal wartet und wartet man nach dem Essen im Restaurant auf den Kellner und wird einfach sein Geld nicht los. Darf man dann gehen, wenn die Rechnung nach einer halben Stunde immer noch nicht da ist?
Gäste müssen nicht ewig warten
Eigentlich nicht, denn wenn ein Gast im Restaurant etwas bestellt, entsteht rechtlich ein Bewirtungsvertrag. Die Leistung des Wirtes muss bezahlt werden. Doch wie so oft gibt es ein Aber, wie Rechtsanwalt Christian Bereska aus Celle erklärt.
Wenn die Rechnung nicht kommt, gerate der Gastwirt in den sogenannten Annahmeverzug. Der Gast müsse nicht ewig sitzen bleiben. Er könne zum Beispiel auf den Kellner zugehen und erklären, dass er in fünf Minuten gehen wird, sofern die Rechnung nicht kommt – am besten vor Zeugen. Und dann darf er gehen. Die Rechnung müsse der Gast aber trotzdem bezahlen.
Wann Sie das Lokal verlassen können, ohne zu bezahlen
Reagiert der Kellner trotz mehrmaligen lauten Bittens nicht, zahlen Gäste am besten an der Theke, raten die Verbraucherzentralen. Wer das Lokal verlässt, ohne zu zahlen, sollte auf jeden Fall Namen und Anschrift hinterlassen, damit der Wirt die Rechnung zuschicken kann. Wer einfach geht, dem könne das als strafbare Zechprellerei angekreidet werden.
- Wildgerichte für Einsteiger: So erkennen Sie frisches Fleisch vom Wild
- Kühlschrank richtig einräumen: Auf die Kältezonen achten
- Pilze: Diese Dinge machen wir mit Champignons oft falsch
Auch wenn das bestellte Essen einfach nicht kommt, sollten Gäste dem Kellner oder Wirt eine Frist setzen, rät Anwalt Bereska. Werde dann immer noch nicht serviert, dürfe der Gast gehen. Er trete dann rechtlich gesehen vom Vertrag zurück und müsse nicht für die Bestellung zahlen.