Hallo, ich hab mir bei einem Autohaus ein neues Auto gekauft. Kann ich mit meinem alten Auto zur Zulassungsstelle fahren, dieses Auto abmelden aber die Kennzeichen behalten und auf mein neues Auto anmelden? Alles am selben Tag? Zweite Frage wäre, darf ich dann mit meinen alten Auto trotzdem noch an dem Tag zum Autohaus fahren, da mein altes Auto
dort abgeben wird (da dass Autohaus dieses gekauft hat) und mit meinem neuen Auto heim fahren. 8 Antworten
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Das alte Fahrzeug kannst du unter Vorlage der amtlichen Kennzeichenschilder und des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassunbsbescheinigung Teil I abmelden. § 10 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung -
FZV:
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Du darfst dein altes Fahrzeug am Tag der Abmeldung mit den entstempelten Kennzeichen zum Händler fahren, wenn dein Fahrzeug für die Fahrt mit den ungestempelten Kennzeichen versichert ist (deine Versicherung fragen).
Für dein neues Fahrzeug musst du also neue amtliche Kennzeichen mit der gleichen Nummer kaufen.
Für die Zulassung des neuen Fahrzeuges benötigst du den Fahrzeugschein (wenn das Fahrzeug bereits zugelassen ist oder war) und Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, deinen Personalausweis, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.), deine Kontodaten für das Sepa-Lastschriftmandat für die fälligen Kfz-Steuern beim Hauptzollamt und Geld natürlich.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ab- und Anmeldung geht, nur hinfahren darfst du mit keinem der beiden Autos. Kommst ja dann nicht mehr weg, wenn das neue Auto auf das alte Kennzeichen zugelassen ist.
Topnutzer im Thema Auto und Motorrad
...im Prinzip ja, ABER, ich habe das schon mehrfach gemacht, alte Nummer auf neues Auto mitgenommen. Die erste Frage in der Zulassungsstelle
lautete jeweils, mit welchem Auto sind sie hier? Antwort, mit keinem von beiden. Dann ging das problemlos...
Woher ich das weiß:Eigene Erfahrung – hab von 1990-2004 in einer freien KFZ Werkstatt geschlossert
Ja wenn du die Nötigen unterlagen von deinem neuen Fahrzeug dabei hast geht das. Da bin ich mir Unsicher, du kannst auf nummer sicher gehen und für das alte Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung holen, das geht normalerweise alles bei einem Termin. Denk dann aber an die EVB nummer für das Kurzzeitkennzeichen. Kann ich mit meinem alten Auto zur Zulassungsstelle fahren, dieses Auto abmelden aber die Kennzeichen behalten und auf mein neues Auto anmelden? Alles am selben Tag?
Zweite Frage wäre, darf ich dann mit meinen alten Auto trotzdem noch an dem Tag zum Autohaus
fahren, da mein altes Auto dort abgeben wird (da dass Autohaus dieses gekauft hat) und mit meinem neuen Auto heim fahren.
Erste Frage: ja das geht Und zweite nein das geht nicht da du es ja abgemeldet hast Oder du beantragt am selben Tag noch ein Kurzzeitkenzeiche und kans mit demm alten Auto noch dort hin fahren Ich hoffe ich habe dir weiter geholfen