Durch diese Meldepflicht soll die Dauer der Erwerbslosigkeit möglichst kurz gehalten werden. Im Idealfall gelingt es der Arbeitsagentur sogar, innerhalb dieser drei Monate eine Anschlussbeschäftigung für Sie zu finden.
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Erfahren Sie erst spät, dass Ihr Arbeitsverhältnis endet – beispielsweise einen Monat zuvor – sind Sie dazu verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen bei Ihrer Arbeitsagentur arbeitsuchend zu melden.
Halten Sie sich nicht an diese Frist, droht eine Sperrzeit von einer Woche, in der Sie kein Anrecht auf Arbeitslosengeld haben (siehe unten). Ist die zuständige Arbeitsagentur nicht geöffnet, beispielsweise an Wochenenden oder Feiertagen, genügt es, wenn Sie die persönliche Meldung am nächsten möglichen Tag nachholen, um die Frist einzuhalten.
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Wann muss ich mich arbeitslos melden?
Um sich arbeitslos zu melden, müssen Sie spätestens am ersten Tag Ihrer Erwerbslosigkeit persönlich bei der Arbeitsagentur einen Antrag stellen. Der Antrag kann frühestens drei Monate im Voraus erfolgen.
Beachten Sie: Die Arbeitsuchendmeldung ist kein Ersatz für die Arbeitslosmeldung.
Übrigens: Wenn Sie bereits einen neuen Job gefunden haben, sollten Sie beachten, dass es sich auch lohnt, sich für eine Überbrückungszeit von nur ein oder zwei Monaten arbeitslos zu melden. Denn für diesen Zeitraum zahlt die Arbeitsagentur in jedem Fall die Beiträge für Renten- und Krankenversicherung.
Wie kann ich mich arbeitslos melden?
Hier ist es wichtig, zwischen arbeitsuchend und arbeitslos melden zu unterscheiden. Wir zeigen Ihnen, wo was jeweils funktioniert.
- Arbeitsuchend melden: Das geht sehr leicht online auf dieser Seite. Hier müssen Sie sich zunächst einmal registrieren. Sie können aber auch unter der gebührenfreien Nummer 0800/4555500 anrufen. Eine andere Möglichkeit ist, Sie kontaktieren die Arbeitsagentur schriftlich.
- Arbeitslos melden: Sie müssen sich auf jeden Fall persönlich bei Ihrer Arbeitsagentur arbeitslos melden. Wenn dies nicht möglich sein sollte, geben Sie das in Ihrem Onlineantrag auf Arbeitslosengeld an (siehe unten) – Sie können dann auch das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren nutzen. Wichtig ist, dass die Arbeitsagentur Ihre Identität überprüft.
Welche Unterlagen muss ich beim Arbeitslosmelden mitbringen?
Beachten Sie, dass Sie zu diesem Termin folgende Dokumente mitbringen müssen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis
- Sozialversicherungsausweis/Sozialversicherungsnummer
- Kündigungsschreiben/Arbeitsvertrag
- Aktueller Lebenslauf
Wie erhalte ich Arbeitslosengeld?
Arbeitslosengeld I erhalten Sie, wenn Sie sich arbeitslos gemeldet haben. Wichtig ist aber, dass Sie noch einen extra Antrag auf Arbeitslosengeld stellen müssen. Diesen finden Sie entweder online oder vor Ort bei Ihrer Arbeitsagentur.
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Welche Unterlagen sind bei dem Antrag wichtig?
- Arbeitsbescheinigungen Ihrer früheren Arbeitgeber
- Beitragsnachweis über abgeführte Beträge in die Arbeitslosenversicherung
- Gegebenenfalls Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe
Waren Sie schon einmal arbeitslos, empfiehlt es sich, auch die entsprechenden Unterlagen vorzulegen, etwa den Bewilligungsbescheid und die Leistungsnachweise.
nich mache so wie jetzt? Ich hab schon vor nem Monat mein Job gekündigt weil ich kein Bock hatte auf die Menschheit und die Arbeit mich auch langsam nervte. Arbeitlos hab ich mich auch nich gemeldet weil ich erstmal meine Ruhe vor den haben wollte...Ich hab mich noch nich mal umgemeldet als ich vor ca. 4 Monaten umgezogen bin weil mir das irgendwie gefällt so anonym unterwegs zu sein....Also ist das Pflicht?
10 Antworten
wenn Du gekündigt hast, hast sowieso eine 3-monatige Sperre! aber, brauchst auch nicht denken, das mal irgendwann hingehen kannst und Geld möchtest.. ds hast Dir nun versemmelt... Pflicht?? eigentlich ja... doch, wer nicht will, ist selber Schuld ;) Dein Problem
Wovon lebst du eigentlich im Moment? Das mit dem nicht Ummelden kann übrigens richtig Ärger machen!
sich arbeitslos melden ist nicht Pflicht, aber du bekommst eben keine Leistungen wenn dus nicht fristgerecht meldest. Aber wenn du selbst gekündigt hast würdest du eh keine bekommen. Sich arbeitslos melden hätte aber den Effekt, dass du die Zeit wenigstens auf die Rente angerechnet bekommst, aber du musst dann natürlich auch die Auflagen erfüllen, wie einen Job zu suchen, jederzeit erreichtbar zu sein usw. Sich an einem Ort anzumelden ist
allerdings Pflicht. Ich weiß aber nicht was passiert wenn man es nicht macht.
du hast ne meldepflicht bei deinem landratsamt wenn du umziehst. arbeitslos musst du dich allerdings nicht melden, bekommst halt auch keine sozialhilfe glückwunsch
Topnutzer im Thema Gesetz
Der Umzug muss gemeldet werden, idR. innerhalb einer Woche; vgl. //de.wikipedia.org/wiki/Meldegesetz Die Arbeitslosigkeit zu melden ist nicht verpflichtend, allerdings gibt es dann auch keinerlei Leistungen bzw. es kann bei verspäteter Meldung zu Sperrungen
kommen. Aber ganz am Rande, in der Situation wären wohl einige gern, einfach mal den Job kündigen und zuhaus bleiben können weil man keinen Bock mehr hat....