Was ist mit der 2 Sekunden Regel für den Sicherheitsabstand gemeint?

Sind Sie zu dicht aufgefahren oder haben den seitlichen Sicherheitsabstand unterschritten? Bei dichtem Verkehr ist es häufig sehr schwierig, den Mindestabstand herzustellen. Finden Sie jetzt heraus, welche Konsequenzen zu wenig Abstand hat.

Bußgeldrechner: Abstand beim Fahren

In der Probezeit

Nein        Ja 

Mit Gefährdung

Nein        Ja 

Mit Sachbeschädigung

Nein        Ja 

Was Sie zum Sicherheitsabstand zur Seite und nach vorne wissen sollten:

Für den Mindestabstand zwischen Fahrzeugen gelten strenge Regeln. Gerade beim Überholen oder dichten Auffahren kann es sehr gefährlich werden. Die StVO schreibt vor, dass Vergehen gegen die Abstandsvorgaben mit einem Bußgeld, Punkten oder sogar Fahrverbot geahndet werden.

Gesetzliche Vorschriften zum seitlichen Sicherheitsabstand

Erst seit der Novelle der StVO, vom 28. April 2020, gibt es konkrete Vorgaben, die bei einer Abstandsmessung greifen. Laut § 5 Absatz 4 Satz 3 und 4 der Straßenverkehrsordnung gilt:
„Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.“
Abgesehen von den oben genannten Verkehrsteilnehmern, haben sich bestimmte Sicherheitsabstände in der Rechtsprechung durchgesetzt. Der Seitenabstand zu einspurigen Fahrzeugen, wie z. B. Motorrädern, sollte mindestens 1,5 m betragen. Der seitliche Mindestabstand zu zweispurigen Fahrzeugen, wie z. B. dem Auto, beträgt einen Meter. Für Busse, insbesondere Linien- und Schulbusse, gilt ein Sicherheitsabstand von zwei Metern.

Welche Vorgaben gibt es für den korrekten Sicherheitsabstand nach vorne?

Die gängige Faustregel zum Abstand lautet: „Halber Tacho“. Damit ist gemeint, dass der halbe Tachometer-Wert in Metern zum Vordermann ausreicht, wenn gleichzeitig die eine-Sekunde-Regel innerorts oder die zwei-Sekunden-Regel außerorts angewendet wird.
Innerorts, also bei niedrigen Geschwindigkeiten bis höchstens 50 km/h, kann der laut Tacho-Faustformel ermittelte Abstand unterschritten werden. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h entspricht eine Sekunde Fahrtzeit 15 m. 15 m Sicherheitsabstand sind folglich ausreichend.
Außerhalb geschlossener Ortschaften entspricht der Mindestabstand der Strecke, die in zwei Sekunden mit dem KfZ zurückgelegt wird.

Ja, es gibt viele Regeln im Straßenverkehr. Und der Tatbestandskatalog zählt Hunderte mögliche Verstöße auf, die entsprechend geahndet werden. Doch all diese Maßnahmen sollen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöhen. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die Regel zum Sicherheitsabstand. Doch wie groß muss der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Auto sein? Welche allgemeinen Regeln gelten und wie kann ich den richtigen Abstand während der Fahrt am Steuer ganz einfach herausfinden? Wir erklären die wichtigsten Vorschriften zum Thema.

Bußgeldkatalog für Sicherheitsabstand

Droht ein Bußgeld, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde? Unsere Bußgeldtabelle klärt auf:

Ver­stoßBuß­­geldPunk­­teFahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
Ab­stands­ver­stoß bei ei­ner Ge­schwin­dig­keit bis 80 km/h 25 € eher nicht
... mit Ge­fähr­dung 30 € eher nicht
... mit Sach­be­schä­di­gung 35 € Hier prüfen **
Auffahr­unfall, der durch ei­nen zu ge­rin­gen Ab­stand aus­ge­löst wur­de 35 € Hier prüfen **
Ab­stands­ver­stoß bei ei­ner Ge­schwin­dig­keit von mehr als 80 km/h
... Ab­stand we­ni­ger als 5/10 des hal­ben Ta­cho­wer­tes 75 € 1 Hier prüfen **
... Ab­stand we­ni­ger als 4/10 des hal­ben Ta­cho­wer­tes 100 € 1 Hier prüfen **
... Ab­stand we­ni­ger als 3/10 des hal­ben Ta­cho­wer­tes 160 € 1 Hier prüfen **
... Ab­stand we­ni­ger als 2/10 des hal­ben Ta­cho­wer­tes 240 € 1 Hier prüfen **
... Ab­stand we­ni­ger als 1/10 des hal­ben Ta­cho­wer­tes 320 € 1 Hier prüfen **
Ab­stands­ver­stoß mit ei­ner Ge­schwin­dig­keit von mehr als 100 km/h Hier prüfen **
... Ab­stand we­ni­ger als 5/10 des hal­ben Ta­cho­wer­tes 75 € 1 Hier prüfen **
... Ab­stand we­ni­ger als 4/10 des hal­ben Ta­cho­wer­tes 100 € 1 Hier prüfen **
... Ab­stand we­ni­ger als 3/10 des hal­ben Ta­cho­wer­tes 160 € 2 1 Mo­nat Hier prüfen **
... Ab­stand we­ni­ger als 2/10 des hal­ben Ta­cho­wer­tes 240 € 2 2 Mo­na­te Hier prüfen **
... Ab­stand we­ni­ger als 1/10 des hal­ben Ta­cho­wer­tes 320 € 2 3 Mo­na­te Hier prüfen **
Ab­stands­ver­stoß mit einer Ge­schwin­dig­keit von mehr als 130 km/h
... Ab­stand we­ni­ger als 5/10 des hal­ben Ta­cho­wer­tes 100 € 1 Hier prüfen **
... Ab­stand we­ni­ger als 4/10 des hal­ben Ta­cho­wer­tes 180 € 1 Hier prüfen **
... Ab­stand we­ni­ger als 3/10 des hal­ben Ta­cho­wer­tes 240 € 2 1 Mo­nat Hier prüfen **
... Ab­stand we­ni­ger als 2/10 des hal­ben Ta­cho­wer­tes 320 € 2 2 Mo­na­te Hier prüfen **
... Ab­stand we­ni­ger als 1/10 des hal­ben Ta­cho­wer­tes 400 € 2 3 Mo­na­te Hier prüfen **

Welche Sanktionen drohen, wenn der Abstand zur Seite nicht eingehalten wurde?

Be­schrei­bung der Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­keitzu er­war­ten­de Geld­bu­ßezu er­war­ten­de An­zahl der Punk­te in Flens­burg
Un­zu­reichen­der Sei­ten­ab­stand beim Über­hol­vor­gang 30 Eu­ro
... mit Un­fall 35 Eu­ro
Ge­fähr­dung ei­nes Kin­des, ei­nes Hilfe­be­­dürf­ti­gen oder ei­nes äl­te­ren Men­schen we­gen un­zu­reichen­den Sicher­heits­ab­stand beim Über­hol­vor­gang 80 Eu­ro 1
... mit Un­fall (Per­sonen­scha­den) 100 Eu­ro 1

Wenn Sie den Sicherheitsabstand unterschreiten: Unser Bußgeldrechner zeigt die voraussichtlichen Konsequenzen!

Video: Das Wichtigste zum Abstandsverstoß

Erfahren Sie in diesem Video, welchen Abstand Sie zum Vordermann halten müssen.

Wie groß muss der Sicherheitsabstand im Straßenverkehr sein?

Wie groß muss der Abstand sein?

Laut Straßenverkehrsordnung muss der Sicherheitsabstand angemessen sein. Innerorts gelten dabei drei Fahrzeuglängen als Richtwert, außerorts sollte der Abstand mindestens dem halbe Tachowert entsprechen.

Welchen Sicherheitsabstand müssen Lkw einhalten?

Für Lkw schreibt die StVO einen Mindestabstand von 50 m vor.

Was droht bei einer Unterschreitung des Sicherheitsabstandes?

Verkehrssteilnehmer, die den Sicherheitsabstand nicht einhalten, müssen mit Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog sieht dafür abhängig von der Geschwindigkeit und dem Ausmaß der Unterschreitung neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote vor. Die konkreten Sanktionen können Sie mit diesem Rechner ermitteln.

Regeln der StVO zum Sicherheitsabstand

Die meisten der im fließenden Verkehr geltenden Regeln sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten. Bereits in § 4 wird sich der grundlegenden Vorschrift zum Sicherheitsabstand angenommen. In Abs. 1 heißt es dazu:

„Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.“

Ein solcher Gesetzestext ist absichtlich allgemein gehalten, damit dieser auf die Umstände eines Einzelfalls angewendet werden kann.

Allerdings geht es auch konkreter, wie jeder Fahrzeugführer bereits in der Fahrschule lernt und wie Sie der obenstehenden Bußgeldtabelle entnehmen können: Allgemein wird von einem halben Tachowert gesprochen, der als Faustformel für den Sicherheitsabstand gilt. Innerorts – oder zumindest bei geringer Geschwindigkeit – sind jedoch andere Punkte zu beachten.

Hier wird von einem erforderlichen Abstand von einer Sekunde zum vorausfahrenden Fahrzeug ausgegangen, da bei niedrigerer Geschwindigkeit auch der Bremsweg kürzer ist. Sind Sie innerhalb einer Ortschaft unterwegs, bedeutet dies: Der Sicherheitsabstand bei 50 km/h würde in etwa drei Pkw-Längen bzw. 15 Meter betragen. Die Geschwindigkeit bei Anwendung dieser Formel zum Sicherheitsabstand sollte höchstens bei 80 km/h liegen.

Beachten Sie: Gibt es bspw. Niederschlag wie Schnee oder Regen, sollte aufgrund der rutschigen Fahrbahn etwas mehr Platz zum Vordermann gelassen werden.

Auch der Sicherheitsabstand beim Überholen ist einzuhalten. Gemeint ist, wie viel Abstand Sie zur Seite beachten müssen. Hier gibt es einen Unterschied, ob Sie ein Motorrad bzw. Fahrrad (einspurige Fahrzeuge) oder ein Auto überholen. Der Sicherheitsabstand hat im ersteren Fall mindestens 1,5 Meter zu betragen (dies gilt übrigens auch, wenn Sie einen Fußgänger überholen wollen). Wollen Sie an einem Kfz im fließenden Verkehr vorbeiziehen, sollte der Abstand etwa einen Meter betragen.

Sicherheitsabstand bei Fahrrad, Lkw und Fahrzeugkombinationen

Auf der Autobahn ist der Sicherheitsabstand abhängig von der Geschwindigkeit zu berechnen.

Während sich der Sicherheitsabstand beim Auto mit einer Formel ermitteln lässt, wie im nächsten Punkt gezeigt wird, gibt es für andere Fahrzeuge konkretere Regeln.

  • Lkw über 3,5 Tonnen bzw. Kraftomnibus: Der Sicherheitsabstand für den Lkw und den Kraftomnibus muss mindestens 50 Meter betragen, wenn die Fahrzeuge auf einer Autobahn schneller als 50 km/h fahren.
  • Kfz, für die eine besondere Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, und Fahrzeug-Kombinationen, die länger als sieben Meter sind (bspw. ein Pkw mit Anhänger): Außerorts muss der Abstand groß genug sein, dass ein überholendes Kfz die Möglichkeit hat, einzuscheren. Dies gilt nicht, wenn es ein Überholverbot gibt, wenn Sie mit Ankündigung zum Überholen ausscheren oder wenn es mehr als einen Fahrstreifen in Fahrtrichtung gibt.
  • Fahrrad: Hier gibt es eine Ausnahme. Für das Fahrrad gelten keine besonderen Abstandsregeln. Die Berechnung vom Sicherheitsabstand kann wie beim Auto erfolgen (wenn Sie als Kfz-Fahrer hinter einem Fahrrad hinterherfahren). Für Fahrradfahrer unter sich gilt nur § 4 Abs. 1 StVO: Das Fahrrad muss innerhalb des Abstandes zum Vordermann bei dessen abrupter Bremsung zum Stehen kommen können. Unterschreiten Sie aber den so beschriebenen Mindestabstand, ist in aller Regel kein Bußgeld gemäß Bußgeldkatalog zu befürchten.

Sicherheitsabstand berechnen: Welche Formel eignet sich wann?

Um den Sicherheitsabstand beim Auto zu berechnen, gibt es zwei Möglichkeiten für die „eigene“ Abstandsmessung: Sie orientieren sich am halben Tachowert oder Sie nutzen die Zwei-Sekunden-Regel.

Halber Tachowert

Mit dieser Methode lässt sich bspw. der erforderliche Sicherheitsabstand auf der Autobahn einfach berechnen. Je nachdem, wie viel Ihr Tacho anzeigt, die Hälfte davon in Metern ist der Abstand, den Sie beachten sollten. Der Sicherheitsabstand bei 100 km/h läge demnach bei 50 Metern. Als Orientierungshilfe zum Abschätzen dieser Länge können Sie die Leitpfosten nutzen, die jeweils im Abstand von 50 Meter zueinander aufgestellt sind.

Die Zwei-Sekunden-Regel

So können Sie die 2-Sekunden-Regel beim Sicherheitsabstand als Faustformel benutzen.

Da es nicht auf jeder Strecke solche Leitpfosten gibt, können Sie sich auch eine andere Orientierungshilfe suchen. Außerorts sollten, wie oben erwähnt, mindestens zwei Sekunden Abstand zum Vordermann eingehalten werden. Suchen Sie sich einen Gegenstand an der Fahrbahn (etwa ein Baum oder ein Verkehrsschild). Wenn der Vordermann daran vorbeifährt, zählen Sie einundzwanzig, zweiundzwanzig. Erst beim Beenden des Wortes Zweiundzwanzig sollten Sie den anvisierten Gegenstand selbst passieren, dann ist anzunehmen, dass Sie den Sicherheitsabstand einhalten.

StVO-Novelle konkretisiert seitlichen Sicherheitsabstand

Beim Überholen ist auch die Einhaltung eines ausreichenden Seitenabstands sehr wichtig. Allerdings bestimmte die StVO bislang nicht, wie groß dieser Abstand sein muss. Mit der seit dem 28. April 2020 geltenden StVO-Novelle wird der Gesetzgeber zumindest etwas konkreter. Im neuen § 5 Abs. 4 S. 3 und 4 StVO bestimmt er:

„Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge […] rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.“

Zum seitlichen Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern gibt zumindest die Rechtsprechung eine gewisse Orientierung. Sie verlangt in der Regel:

  • mindestens 1,5 m Seitenabstand zu Motorrädern und anderen einspurigen Kfz
  • 1 m zu zweispurigen Fahrzeugen wie PKW
  • 2 m zu Schul- und Linienbussen

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Wie rechnet man Sicherheitsabstand?

3 Sicherheitsabstand Außerhalb geschlossener Ortschaften bei guten Sicht- und Straßenverhältnissen gilt: Halber Tacho in Metern. Also die Geschwindigkeit durch zwei teilen das ergibt den Abstand zum nächsten Fahrzeug in Metern. Beispiel: Tempo 80 km/h = 40 Meter Abstand.

Wie viel ist der Sicherheitsabstand?

Innerorts müssen Sie 1 Sekunde Abstand zum Vordermann halten, was bei 50 km/h 15 Metern oder 3 Fahrzeuglängen entspricht. Bei Überlandfahrten sind 2 Sekunden oder der halbe Tachowert gefordert, was bei 100 km/h nach einer mindestens 50 Meter großen Lücke verlangt.

Wie wird der Abstand gemessen?

Dafür werden auf der Fahrbahn über eine bestimmte Strecke spezielle Markierungen gesetzt und anschließend vermessen. Diese Markierungen sind häufig in der Nähe von Brücken zu sehen. Das VKS besteht aus zwei Kameras – eine fertigt ein Video vom Verkehrsgeschehen an.

Was bedeutet Sicherheitsabstand unterschreiten?

Den Sicherheitsabstand zu unterschreiten, gilt in Deutschland als Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr. Je nachdem, wie groß die Gefährdung war, können empfindliche Sanktionen verhängt werden. Somit bestimmen die Geschwindigkeit und der eingehaltene Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug den Umfang der Sanktion.

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