Ist der Verkehrswert höher als der Verkaufswert?

Der Verkehrswert eines Grundstückes bestimmt mithin den Kaufpreis. Unbebaute Grundstücke sind nach den Bodenrichtwerten im Vergleichswertverfahren zu bewerten. Für bebaute Grundstücke kommen das Ertragswert- oder Sachwertverfahren zur Anwendung. Die Feststellung des Gutachters in einem Verkehrswertgutachten kann immer nur eine sachverständige Prognose des am Grundstücksmarkt erzielbaren Kaufpreises darstellen. Das Verkehrswertgutachten liefert für Käufer und Verkäufer eine Grundlage für die jeweiligen Verhandlungen zur Höhe des Kaufpreises.

Geht es um den Kauf und Verkauf von Grundstücken, möchte der Käufer eines Grundstücks dessen Wert kennen, um keinen überhöhten Preis zahlen zu müssen. Auf der anderen Seite möchte der Verkäufer den Verkehrswert kennen, um in den Verhandlungen mit den Interessenten einen möglichst hohen Kaufpreis zu erzielen. Daraus wird deutlich, dass der letztlich zwischen Verkäufer und Käufer ausgehandelte Kaufpreis maßgebend ist, zu welchem Preis ein Grundstück verkauft wird. Dieser Preis kann über dem Wert des Grundstücks liegen oder ihn auch unterschreiten.

In diesem Sinne hatte der BGH festgestellt, dass der Preis einer Sache nicht ihrem Wert entsprechen muss (BGH NJW 1968, 151): „Der Kaufpreis richtet sich gerade bei Grundstücken nach Angebot und Nachfrage und wird jeweils zwischen Käufer und Verkäufer ausgehandelt. Marktpreis und Verkehrswert spielen keine entscheidende Rolle, vielmehr sind oft spekulative Momente von erheblicher Bedeutung, häufig auch die persönlichen Vorstellungen und Wünsche des Kaufinteressenten. Der Verkäufer versucht den höchstmöglichen Preis zu erzielen, mag dies auch unvernünftig sein. Der Käufer ist bestrebt, möglichst wenig zu zahlen, mag dabei das Grundstück auch verschenkt sein. Wer bei diesem Ringen den Gegner in seine Karten blicken lässt, hat bald verspielt.“

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Der Verkehrswert kann also nur Grundlage und Orientierung für die Kaufpreisbestimmung sein. Letztlich bestimmt sich der Kaufpreis danach, was ein Kaufinteressent bereit ist, gerade für diese Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Situation zu bezahlen. Auch wenn eine Immobilie einen bestimmten Verkehrswert hat, ist sie letztlich relativ wertlos, wenn niemand bereit ist, sie zu kaufen. Vor allem können sich die Umstände, unter denen eine Immobilie verkäuflich ist, stetig ändern.
Eine Immobilie in einer ländlichen Gegend, die vor einigen Jahren einen erheblichen Sachwert darstellte, kann heute relativ wertlos sein, wenn in diesem Dorf niemand mehr wohnen möchte und alle Richtung Stadt ziehen. In zehn Jahren kann sich dieser Trend genauso gut wieder umkehren.

Da bereits der Begriff „Verkehrswert“ den Wortbestandteil „Wert“ beinhaltet, wird deutlich, dass darin eine starke subjektive Kompetente liegt, wenn es darum geht, welche Wertschätzung ein Kaufinteressent einer Immobilie beimisst. Insoweit bemisst sich der Wert einer Immobilie danach, wo aus Sicht des Verkäufers und des Käufers im Hinblick auf den Kaufpreis die jeweilige Schmerzgrenze liegt. Kaufpreise sind und bleiben Verhandlungssache.

Sollten Sie Fragen bezüglich des Verkehrswertes haben, dann fragen Sie uns sehr gerne. Als Immobilienmakler unterstützen wir Sie in allen Angelegenheiten!

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Mit unseren Ratge­ber­texten im Immo­bi­li­en­rat­geber geben wir Ihnen einen Über­blick über die wich­tigsten Kosten, die sie beim Immo­bi­li­en­ver­kauf erwarten. Aufgrund sich verän­dernder Geset­zes­lagen und aktua­li­sierter Rechts­texte können einzelne Angaben abwei­chen. Mit unserem Über­blick erhalten Sie einen ersten Eindruck, wodurch eine sach­ge­mäße Bera­tung bei Fach­ex­perten für Rechts- oder Finanz­fragen nicht ersetzt wird. Wenn Sie einen zukünf­tigen Verkauf planen, stehen wir Ihnen gern mit unserem umfang­rei­chen Service­ka­talog zur Verfü­gung und nehmen eine profes­sio­nelle Immo­bi­lien­be­wer­tung in Schleswig-Holstein und Hamburg vor.

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrs­wert­gut­achten wird von Banken bestellt, um den tatsäch­li­chen Preis einer Immo­bilie zu bestimmen. Hierzu wird ein Bausach­ver­stän­diger geschickt, der das Objekt unter Berück­sich­ti­gung spezi­eller Krite­rien unter die Lupe nimmt. Laut Erklä­rung in § 194 Bauge­setz­buch (BauGB) defi­niert der Verkehrs­wert den Preis einer Immo­bilie, der auf dem freien Markt unter normalen Geschäfts­be­zie­hungen realis­tisch ist.

Finanz­in­sti­tute erhalten somit einen genauen Einblick in den Zustand der Immo­bilie. Auf diese Weise wird die Fest­le­gung des Belei­hungs­wertes ermög­licht. Dieser Wert gibt Auskunft, welche Summe eine Bank im Falle des Verkaufs oder Verstei­ge­rung erhält. Für die Banken keine Neben­säch­lich­keit, denn die Immo­bilie dient oftmals als Sicher­heit bei Finan­zie­rungen und Krediten.

Wie wird der Verkehrswert einer Immobilie berechnet?

Für die Fest­le­gung des Verkehrs­wertes betrachten Sach­ver­stän­dige folgende Faktoren und Überlegungen:

  • In welchem gegen­wär­tigen Zustand befindet sich die Immobilie?
  • Für welche Nutzung ist die Immo­bilie geeignet: Gewerbe- oder Wohnfläche?
  • Welche Ausbau­mög­lich­keiten bieten sich zum Zeit­punkt der Überprüfung?
  • In welchem Zustand befindet sich die Ausstat­tung des Hauses? Welche Merk­male sind vorhanden? Ist even­tuell das Dach beschädigt?
  • Welche Ener­gie­ef­fi­zi­enz­ein­stu­fung kann die Immo­bilie vorweisen?

Um die Ermitt­lung des Wertes voll­ständig vorzu­nehmen, ziehen die beauf­tragten Sach­ver­stän­digen zusätz­lich den aktu­ellen Grund­buch­auszug, Fotos der Immo­bilie, Grund­risse und Flächen­be­rech­nungen sowie vorhan­dene Miet- oder Kauf­ver­träge zurate, die weitere Auskünfte über poten­zi­elle Wert­in­di­ka­toren geben.

Wann wird ein Verkehrswertgutachten benötigt?

Ein Verkehrs­wert­gut­achten wird beauf­tragt, wenn der Inha­ber­wechsel einer Immo­bilie bevor­steht. In den meisten Fällen dreht es sich dabei um den Verkauf, aber auch Streit­fälle von Besitz­ver­hält­nissen können die Beauf­tra­gung eines Gutach­tens zur Folge haben. Wichtig zu wissen ist, dass das Verkehrs­wert­gut­achten, im Gegen­satz zu einem Markt­wert­gut­achten, bei gericht­li­chen Verfahren unum­stöß­li­chen Bestand hat.

Im Einzelnen kommt es neben dem Verkauf oder Belei­hungs­an­fragen zum Tragen bei:

  • Erbschafts­fällen
  • Vermö­gens­fragen
  • Zwangs­ver­stei­ge­rungen
  • Klärung des Nachlasses
  • Bilan­zie­rungs­zwe­cken

Worin unterscheidet sich der Marktwert von dem Verkehrswert?

Verkehrs­wert und Markt­wert trennt ein kleines, aber wich­tiges Detail vonein­ander: Während der tatsäch­liche Preis, der Verkehrs­wert, alle Faktoren in und an der Immo­bilie berück­sich­tigt, wird der Markt­wert durch das Hinzu­ziehen der Mikro­lage (Umge­bung, Bezirk, Anschluss an öffent­li­chen Nahver­kehr, Entfer­nung zu Schulen und Einkaufs­mög­lich­keiten) und der gene­rellen Markt­nach­frage ergänzt. Diese Aspekte ermög­li­chen es Verkäu­fern, eine erwart­bare und gerecht­fer­tigte Summe zu defi­nieren. In der Praxis kann dieser jedoch am Ende vom eigent­li­chen Verkaufs­preis abwei­chen, was von Angebot und Nach­frage abhängig ist. Der Markt­wert wird von Immo­bi­li­en­mak­lern fest­ge­legt und ist bei gericht­li­chen Verfahren nicht zulässig. Er ist ausschließ­lich zur Einschät­zung des mögli­chen, aber nicht tatsäch­li­chen, Immo­bi­li­en­preises hilf­reich. In der Regel ist der vom Makler­un­ter­nehmen ermit­telte Kauf­preis ausrei­chend für „normale“ Verkäufe, etwa bei räum­li­cher Verän­de­rung der Immobilienverkäufer.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Den Preis für die Erstel­lung eines Verkehrs­wert­gut­ach­tens vari­iert sehr stark und kann ledig­lich als Richt­linie ange­geben werden. Prin­zi­piell wird das Anfer­tigen eines Gutach­tens für eine Wohn­im­mo­bilie zwischen 1.400 Euro bis zu 2.500 Euro geschätzt. Dabei spielt das Stun­den­ho­norar des Gutach­ters als auch die Größe der Immo­bilie eine entschei­dende Rolle. So können Gebäude, die unter Denk­mal­schutz stehen, eine deut­lich längere Begut­ach­tung bean­spru­chen als ein moderner Neubau. Fehlen zudem aussa­ge­kräf­tige Doku­mente zur Immo­bilie, ist mit einem höheren Gutach­ter­ho­norar zu rechnen. Es empfiehlt sich, alle benö­tigten Unter­lagen im Vorfeld zusam­men­zu­tragen, um unnö­tige Kosten zu vermeiden.

Was ist höher Verkehrswert oder Verkaufswert?

Liegt der Kaufpreis wesentlich höher als der Verkehrswert, wird vermutlich zu viel Geld für den objektiven Wert der Immobilie verlangt. Der Verkehrswert ist nicht nur eine wichtige Grundlage, den Wert der Immobilie objektiv zu ermitteln, sondern auch für die Ermittlung des Beleihungswertes für die Bank.

Ist Verkehrswert gleich Verkaufspreis?

Verkehrswert ist nicht dasselbe wie Kauf- oder Verkaufspreis. Das eine ist eine Schätzung, das andere das Ergebnis von Preisverhandlungen.

Ist der Verkehrswert auch der Marktwert?

Umgangssprachlich wird der Begriff Verkehrswert häufig auch als Marktwert oder Marktpreis bezeichnet. Beide Begriffe beziehen sich auf den Verkaufspreis eines Gebäudes bzw. eines Grundstücks, der auf dem offenen Markt je nach Nachfrage zu erzielen ist, den Käufer also zu zahlen bereit wären.

Was mindert den Verkehrswert einer Immobilie?

Wertminderung durch Belastungen Auch laufende Belastungen stellen eine Wertminderung dar. Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, auf der noch laufende Belastungen ruhen, mindern diese Kosten natürlich den Wert der Immobilie. Sie können die Kredite vor dem Verkauf ablösen - wobei Sie dabei mit höheren Kosten rechnen müssen.

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