Ist eine Mahnung erforderlich Wenn kein Zahlungsziel gesetzt wurde?

Was bedeutet ein Zahlungsziel auf einer Rechnung?

Ein Zahlungsziel ist ein unverzinster Lieferantenkredit. Wenn ein Unternehmen Waren liefert oder eine Dienstleistung erbringt, erfolgt die Bezahlung entweder sofort gegen Bargeld oder der Käufer erhält eine Rechnung mit oder ohne Zahlungsziel zur Überweisung des Betrages. Wenn ein Zahlungsziel vereinbart wird, darf der Gläubiger vor Ablauf der Zahlungsfrist keine Zahlung von seinem Kunden verlangen. Der Abnehmer hat aber das Recht, den Rechnungsbetrag schon vor dem Ende des Zahlungsziels an den Lieferanten zu überweisen oder bar zu bezahlen.

Wann beginnt das Zahlungsziel einer Rechnung?

Die Zahlungsfrist beginnt mit Eingang der Rechnung beim Käufer. Neben einer Rechnung kann der Verkäufer auch eine gleichwertige Zahlungsaufstellung an seinen Kunden schicken. Im Geschäftsleben kann es vorkommen, dass nicht sicher ist, wann der Rechnungseingang erfolgte. Auch für diesen Fall sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine Regelung vor. Die Zahlungsfrist beginnt dann mit Erhalt der Ware oder Dienstleistung.

Individuelle und gesetzliche Zahlungsfristen

Individuellen Zahlungszielen spielt es keine Rolle, welches Zahlungsziel die beiden Vertragsparteien vereinbart haben. Es muss sich nicht zwingend um die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen handeln. Auch bei einer kürzeren Frist von 10 oder 14 Tagen beginnt das Zahlungsziel mit Rechnungseingang beziehungsweise Erhalt der Gegenleistung.

Wer legt das Zahlungsziel fest?

§ 286 BGB besagt, dass der Käufer den Rechnungsbetrag spätestes 30 Tage nach Rechnungseingang bezahlen muss. Im Geschäftsleben werden jedoch häufig abweichende Zahlungsziele zwischen Lieferant und Abnehmer vereinbart. Falls dem Gläubiger die Frist von 30 Tagen zu lang ist, kann er auch ein kürzeres Zahlungsziel setzen. Häufig erhält der Schuldner das Recht, bei einer früheren Zahlung Skonto in Höhe von 2 % – 3 % des Rechnungsbetrages abzuziehen.

Viele Unternehmen setzen aber auch großzügigere Zahlungsfristen von 60 bis 120 Tagen ein, um Kunden zu gewinnen und als Stammkunden zu halten. Dabei müssen die Firmen jedoch das seit 2014 gültige Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr beachten. So darf mit einer öffentlichen Stelle eine Zahlungsfrist von mehr als 30 Tagen nur noch bei besonderen Vertragsbedingungen vereinbart werden. Das Zahlungsziel darf außerdem 60 Tage nicht überschreiten. Bei privaten Unternehmen darf die Frist auch mehr als 60 Tage betragen. Allerdings darf sich die längere Frist nicht nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers finden, sondern muss ausdrücklich vereinbart werden. Dabei darf der Käufer nicht unbillig belastet werden.

Welche Zahlungsfristen gibt es?

Auf einer Rechnung können verschiedene Zahlungsziele vermerkt sein. Hier einige Beispiele:

  • Fällig sofort ohne Abzug
  • 14 Tage netto
  • 10 Tage abzüglich 2 % Skonto
  • Zahlung 8. Kalenderwoche
  • 20 Tage nach Rechnungsdatum oder Lieferdatum
  • Der Rechnungsbetrag ist am 25.05. des Jahres fällig

Zahlungsziel „sofort“

Die Frist „fällig sofort ohne Abzug“ bedeutet, dass der Käufer den Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungseingang bezahlen muss. Allerdings gerät der Schuldner erst 30 Tage später in Zahlungsverzug. Damit der Gläubiger ab diesem Datum Verzugszinsen berechnen darf, muss sich bei Privatpersonen eine entsprechende Bemerkung auf der Rechnung befinden, wie: „Verzeichnen wir innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung keinen Zahlungseingang, tritt automatisch Zahlungsverzug ein.“

Ausschöpfen von Skonto

Häufig erhält der Schuldner das Recht, bei einer schnellen Zahlung Skonto abzuziehen. Sowohl die Zahlungsfrist als auch die Höhe des Skontoabzugs sind auf der Rechnung vermerkt. Bei rechtzeitiger Zahlung darf der Käufer ohne Rückfrage den Skontobetrag abziehen und nur die verminderte Summe überweisen. Die Formulierung „14 Tage netto“ ist immer in Zusammenhang mit Skonto zu sehen und besagt, dass keine weiteren Abzüge getätigt werden dürfen.

Zahlungsziel mit Zeitraum

Wenn sich die Fälligkeit aus einem zu berechnenden Zeitraum ergibt, wie „14 Tage netto“ oder „20 Tage nach Rechnungsdatum“, zählen nicht nur die Werktage, sondern sämtliche Kalendertage bei der Berechnung mit. Fällt jedoch die Fälligkeit auf ein Wochenende, so gilt automatisch der nächste Werktag als Fälligkeitstag.

Was passiert bei Überschreitung der Zahlungsfrist?

Wenn ein Gläubiger eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, gerät er in Verzug. Damit der Zahlungsverzug rechtlich in Kraft tritt, muss der Lieferant seinen Kunden bei Überschreitung des Zahlungsziels anmahnen. Das gilt jedoch nur dann, wenn im Vertrag kein konkretes oder nach dem Kalender zu berechnendes Zahlungsdatum vereinbart wurde. Ansonsten tritt der Verzug mit Ablauf des Tages ein, an dem die Zahlung bei dem Verkäufer hätte eingehen müssen.

Welche Zahlungsfristen können mit Factoring finanziert werden?

Viele Factoringunternehmen kaufen nur offene Forderungen gegen inländische Abnehmer mit Zahlungszielen von maximal 90 Tagen an. Das liegt an den Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG). Das Gesetz besagt, dass bei längerfristigem Factoring ein Kreditgeschäft abgeschlossen wird und der Factor über eine Banklizenz verfügen muss. Je nach Anbieter und Factoringvariante können Forderungsverkäufe, die unter ausländische Rechtsvorschriften fallen, auch länger finanziert werden.

Was gilt wenn kein Zahlungsziel auf der Rechnung steht?

Wenn ein Unternehmer auf seiner Rechnung keine Frist erwähnt, gilt die gesetzliche Zahlungsfrist laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Hierbei gilt grundsätzlich: Eine Rechnung wird immer sofort fällig. „Fälligkeit“ heißt: Wenn der Empfänger einer Rechnung bis zu diesem Zeitpunkt nicht zahlt, befindet er sich in Verzug.

Wann ist eine Mahnung nicht nötig?

Verzug ohne Mahnung. Eine Mahnung ist nicht erforderlich wenn „für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist“ (§ 286 Absatz 2 Nr. 1 BGB). Als Leistungszeit muss unmittelbar oder mittelbar ein bestimmter Kalendertag festgelegt sein.

In welchen Fällen ist eine Mahnung entbehrlich?

(2) Entbehrlichkeit nach § 286 II Nr. 2 BGB Eine Mahnung ist weiter entbehrlich, wenn die Leistung eine angemessene Zeit nach Eintritt eines bestimmten Ereignisses zu erfolgen hat und die Leistungszeit sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt.

Kann man ohne Mahnung in Verzug kommen?

Verzug ohne Mahnung: Wenn ein Kalenderdatum - wie zum Beispiel in Mietverträgen - vereinbart wurde, bis zu dem die Forderung vom Schuldner zu begleichen ist, braucht es keine Mahnung. Wird nicht pünktlich gezahlt, befindet sich der Schuldner ab dem Tag im Zahlungsverzug, der auf den letzten Tag der Zahlungsfrist folgt.

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