Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Schulbedarf

Familienleistungen

Der Kinderzuschlag unterstützt Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen. Den Antrag können Sie online stellen.

Erklärfilm: der Kinderzuschlag BMFSFJ

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.

Der Kinderzuschlag beträgt seit dem 1. Juli 2022 bis zu 229 Euro monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes.

Wer den Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und kann sich von Kitagebühren befreien lassen.

Wer kann den Kinderzuschlag beantragen?

Der Kinderzuschlag wird für jedes unverheiratete Kind bis 25 Jahre gezahlt, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt und Sie erhalten Kindergeld für es.
  • Ihr Einkommen darf eine gewisse Mindestgrenze nicht unterschreiten. Diese Mindesteinkommensgrenze liegt bei 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende.
  • Sie haben für sich selbst genug Einkommen und zusammen mit dem Kinderzuschlag, dem Kindergeld und dem eventuell zustehenden Wohngeld können Sie den Bedarf Ihrer Familie decken.
  • Ihr Einkommen, das auf den Kinderzuschlag angerechnet wird, ist nicht so hoch, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert.

Sie können den Kinderzuschlag auch erhalten, wenn Sie mit Ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht mehr als 100 Euro unter dem SGB II-Anspruch bleiben.

Den Antrag stellen Sie bequem online auf der Internetseite der Familienkasse. Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse können Sie prüfen, ob für Sie ein Anspruch in Betracht kommt. Wenn Sie Fragen zum Kinderzuschlag haben, hilft Ihnen Ihre Familienkasse vor Ort weiter.

Welche Leistungen bietet das Bildungs- und Teilhabepaket?

Wer den Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommt, hat auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus Geld- und Sachleistungen. Mit den Sachleistungen wird sichergestellt, dass diese Leistungen die Kinder und Jugendlichen im Sinne einer individuellen Förderung auch erreichen.

Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe zählen:

  • eintägige Ausflüge von Schule, Kita oder Tagespflege,
  • mehrtägige Klassenfahrten von Schule, Kita oder Tagespflege,
  • 156 Euro für die Ausstattung mit Schulbedarf pro Schuljahr,
  • Kostenübernahme für ÖPNV-Tickets für Schülerinnen und Schüler - auch wenn die Fahrkarten für andere Fahrten nutzbar sind,
  • Kostenübernahme für angemessene Lernförderung für Schulkinder - unabhängig von einer unmittelbaren Versetzungsgefährdung,
  • kostenlose gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kindertagesstätte oder Hort oder in der Tagespflege,
  • der monatliche Betrag für soziale und kulturelle Aktivitäten wie etwa im Sportverein oder an der Musikschule in Höhe von pauschal 15 Euro.

Viele Städte oder Gemeinden bieten darüber hinaus Gutscheine oder besondere Ermäßigungen an. Bei welchen Anlaufstellen die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden können, zeigt eine Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Leistungen für Schulbedarf erhalten:

Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind.

Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.

Mit dieser Leistung soll die Beschaffung von persönlicher Schulausstattung erleichtert werden. Dazu gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie z.B. Füller, Geodreieck und Malblock.

Diese Leistung wird zweimal im Jahr zu Beginn eines Schulhalbjahres als zusätzlicher Geldbetrag gezahlt:

  • (ab 01.08.2022) zum 01. August 104,00 Euro
  • (ab 01.02.2022) zum 01. Februar 52,00 Euro

Für Leistungsempfänger nach dem SGB II, dem 3. Kapitel SGB XII oder gem. § 2 und 3 AsylbLG ist es nicht erforderlich, einen Antrag zu stellen. Die Zahlung erfolgt automatisch mit der Regelleistung August und Februar.

Empfänger*innen von Wohngeld und Kinderzuschlag müssen die Leistungen für Schulbedarf für jedes Kind gesondert beantragen.

Damit auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen überall mitmachen können, gibt es das Bildungspaket. Die Leistungen umfassen die Kostenübernahme für das Mittagessen in Schule und Kita, den Schulbedarf sowie die Kostenübernahme für den Weg zur Schule und zum Freizeitort. Die Kinder und Jugendlichen können im Sportverein, in der Musikschule oder bei kulturellen Aktivitäten mitmachen und bei Ausflügen und Fahrten der Schule oder der Kita dabei sein. Wenn Schülerinnen und Schüler zum Erreichen ihres Lernziels eine Förderung außerhalb der Schule benötigen, profitieren sie ebenfalls vom Bildungspaket.

Mit Ihrem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts haben Sie für sich selbst oder für Ihr Kind automatisch auch die folgenden Bildungspaket-Leistungen für Kita oder Schule beantragt:

  • kostenlose Teilnahme an eintägigen Ausflügen und Projekten der Kita oder Schule
  • kostenloses Kita- oder Schulmittagessen
  • kostenlose Teilnahme an mehrtägigen Fahrten der Kita oder Schule
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • kostenlose Schülerbeförderung
  • Übernahme der Kosten für die soziale und kulturelle Teilhabe

In Ihrem Bewilligungsbescheid ist dazu ein entsprechender Hinweis enthalten. Das bedeutet für Sie, dass Sie diese Bildungspaket-Leistungen nicht mehr extra und einzeln beantragen müssen. Sie müssen allerdings noch bestimmte Nachweise in Ihrer Leistungsstelle vorlegen.

Nur die Kostenübernahme für die Lernförderung (Nachhilfe) muss noch extra beantragt werden. Diese gilt mit Vorlage einer Schulbescheinigung jedoch als beantragt.

berlinpass-BuT

Für den Erhalt des berlinpass-BuT ist kein Antrag erforderlich. Es reicht die Vorlage einer Kita- oder Schulbescheinigung bzw. die Vorlage des Schülerausweis I oder anderer geeigneter Nachweise.

Weitere Informationen können Sie dem jeweiligen Merkblatt entnehmen:

Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Sozialgeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • Merkblatt für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

    Merkblatt zum Bildungs- und Teilhabepaket

    PDF-Dokument (201.5 kB) - Stand: August 2022

  • Merkblatt für Empfänger von Sozialhilfe

    Merkblatt zum Bildungs- und Teilhabepaket

    PDF-Dokument (200.5 kB) - Stand: August 2022

  • Merkblatt für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Merkblatt zum Bildungs- und Teilhabepaket

    PDF-Dokument (201.6 kB) - Stand: August 2022

Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag

  • Merkblatt für Empfänger/-innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag

    Merkblatt zum Bildungs- und Teilhabepaket

    PDF-Dokument (108.0 kB) - Stand: August 2022

  • Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Empfänger/-innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag

    Einzureichen beim zuständigen Wohnungsamt oder beim Bürgeramt. Die in Ihrem Bezirk zuständige Behörde finden Sie unter //service.berlin.de

    PDF-Dokument

Kinder in Kita und Kindertagespflege

  • Merkblatt BuT-Leistungen

    PDF-Dokument (163.3 kB)

  • Information on BuT

    PDF-Dokument (166.5 kB)

  • Інформація для батьків дітей

    PDF-Dokument

  • Informations BuT

    PDF-Dokument (168.1 kB)

  • Información BuT

    PDF-Dokument (162.2 kB)

  • Informacja BuT

    PDF-Dokument (230.7 kB)

  • Информация BuT

    PDF-Dokument (229.9 kB)

  • Thông tin BuT

    PDF-Dokument (221.0 kB)

  • Bilgi Ama BuT

    PDF-Dokument (207.3 kB)

  • معلومات

    PDF-Dokument (221.0 kB)

  • اطلاعات

    PDF-Dokument (236.5 kB)

  • معلومات

    PDF-Dokument (307.0 kB)

  • Nachweis zur Übernahme der Kosten für eine mehrtägige Fahrt in Kita/Kindertagespflege

    PDF-Dokument (261.1 kB)

  • Nachweis zur nachträglichen Übernahme der Kosten für eine mehrtägige Fahrt in Kita/Kindertagespflege

    PDF-Dokument (39.8 kB)

  • Nachweis zur Übernahme der Kosten für eintägigen Ausflug in der Kindertagespflege

    PDF-Dokument (38.4 kB)

Schulkinder

  • Zusatzbogen zur ergänzenden Lernförderung

    PDF-Dokument (101.8 kB) - Stand: August 2017

  • Nachweis zur Übernahme der Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt

    PDF-Dokument (46.7 kB)

  • Nachweis zur nachträglichen Übernahme der Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt

    PDF-Dokument (52.9 kB) - Stand: November 2018

Wie stelle ich einen Antrag auf Schulbedarf?

Stellen Sie hierfür den Antrag bei dem für Sie zuständigen Bezirksamt, Fachamt Grundsicherung und Soziales beziehungsweise bei dem für Sie zuständigen Jobcenter.

Wie stelle ich einen Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Wie beantrage ich Leistungen für Bildung und Teilhabe?.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, können Sie den Antrag bei Ihrem Jobcenter stellen..
In allen anderen Fällen stellen Sie den Antrag bitte bei Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis..

Was ist ein schulbedarfspaket?

Das Schulbedarfspaket ist Bestandteil der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Das sind Leistungen, mit denen der Staat Eltern und Alleinerziehende sowie Kinder und junge Erwachsene bei den Kosten in der Schule und in der Freizeit unterstützt.

Was ist persönlicher Schulbedarf?

Persönlicher Schulbedarf: Es wird ein persönlicher Schulbedarf von insgesamt 156 Euro im Kalenderjahr 2022 anerkannt, und zwar 104 Euro für das erste Schulhalbjahr und 52 Euro für das zweite Schulhalbjahr. Der persönliche Schulbedarf wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.

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