Ab wann gilt 2g im einzelhandel niedersachsen

Corona-Verordnung

Aktuelle Corona-Regeln in Niedersachsen – das gilt jetzt

Aktualisiert: 17.12.2021, 08:06 | Lesedauer: 2 Minuten

In Restaurants, Kinos und Fitnessstudios gilt weiterhin die 2G-plus-Regel. Veranstalter können aber mit reduzierter Kapazität auf 2G ausweichen.

Foto: Julian Stratenschulte / dpa

Hannover.  Das Oberverwaltungsgericht hat die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt. Landesweit gilt Warnstufe 2, nach Weihnachten greift Warnstufe 3. Ein Überblick.

In Niedersachsen darf wieder jeder ohne Impfpass oder Armbändchen einkaufen: Die 2G-Regel im Einzelhandel ist vorläufig aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg kippte mit Beschluss vom Donnerstag einen Eckpfeiler der Anti-Corona-Maßnahmen der Landesregierung. Die Beschränkung im Einzelhandel auf Geimpfte und Genesene sei in der jetzigen Infektionslage nicht notwendig zur Abwehr des Coronavirus. Sie verstoße auch gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Die Landesregierung werde den Beschluss aufgreifen und zeitnah die Verankerung einer Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Kunden des Einzelhandels in der Corona-Verordnung prüfen. Eine Sprecherin der niedersächsischen Landesregierung bestätigte, dass die 2G-Regel ab sofort außer Kraft gesetzt sei. Gesundheitsministerin Daniela Behrens appellierte jedoch an die Einzelhändler, gegebenenfalls über das Hausrecht Zugangsbegrenzungen auf vollständig geimpfte oder genesene Personen zu erlassen.

News-Update - Newsletter

Wir halten Sie mit unserem Newsletter über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden

Mehr zum Thema:

  • 3G-Regelung im Job – mehr Bürokratie, Kosten, Streit
  • Weil- Eskalation der Lage unbedingt verhindern
  • Gut sitzende FFP2-Masken senken Infektionsrisiko auf 0,1 Prozent

Warnstufe 2: Im öffentlichen Leben gilt 2G-plus oder 2G

Mitte Dezember hatte das OVG bereits die 2G-plus-Regel für Besuche beim Friseur, bei der Fußpflege oder bei anderen körpernahen Dienstleistungen gekippt. Das Gericht hatte entschieden, dass zum Beispiel auch Ungeimpfte nicht von solchen körpernahen Dienstleistungen ausgeschlossen werden dürfen.

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt in Niedersachsen aber nach wie vor die 2G-plus-Regel. Das ist etwa in Restaurants oder Fitnessstudios der Fall. Es gibt allerdings nachträglich vereinbarte Ausnahmen: Wer eine Booster-Impfung bekommen hat oder Genesung nach einem Impfdurchbruch nachweisen kann, braucht keinen negativen Test. Gastronomen oder Veranstalter können auch auf 2G umschwenken, dürfen dann aber nur maximal 70 Prozent ihrer Plätze belegen.

Alle Regeln der Warnstufen im Überblick: 414.704 Corona-Infektionen in Niedersachsen – 6633 Tote

Ab Weihnachten gilt Warnstufe 3

An den Schulen läuft zunächst noch regulärer Unterricht. Vom 20. Dezember an – und damit drei Tage vor Ferienbeginn – könnten Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern jedoch vom Präsenzlernen befreit werden. Die Ferien sollen wie geplant vom 23. Dezember bis zum 7. Januar dauern.

Während der „Weihnachts- und Neujahrsruhe“ zwischen Heiligabend und dem 2. Januar greifen verschärfte Maßnahmen. Dann müssen Diskotheken schließen, es sind nur Veranstaltungen mit weniger Menschen erlaubt. Restaurants sollen weiter öffnen dürfen, ebenso Fitnessstudios, Kinos und Hotels – all dies jedoch nicht für Ungeimpfte. An Silvester sind Feuerwerke und größere Ansammlungen verboten, vollständig Geimpfte oder Genese dürfen draußen mit maximal 50 und drinnen mit 25 Personen zusammenkommen.

Fragen zum Artikel? Mailen Sie uns:

Ab kommenden Samstag (11. Dezember) sollen die Corona-Maßnahmen in Niedersachsen verschärft werden. Dabei geht es um 2G im Einzelhandel sowie eine strengere Maskenpflicht. Wir geben Ihnen eine Zusammenfassung.

Eine Vorschau auf die neue, geplante Corona-Verordnung gibt es bereits. Sie soll am Samstag in Niedersachsen gelten, so die Landesregierung. Durch die neuen, aktualisierten Maßnahmen will Niedersachsen die Beschlüsse der letzten Ministerpräsidentenkonferenz umsetzen. Zusätzlich soll auch die Warnstufe 3 konkretisiert werden. 

Corona-Maßnahmen in Niedersachsen: was gilt ab Samstag?

  • 2G im Einzelhandel: Zutritt zu Geschäften in Niedersachsen bekommen nur noch Menschen, die geimpft oder genesen sind. Nicht Bestandteil dieser Regelung sind Lebensmittelgeschäfte, Drogerien oder Apotheken, da sie zur Grundversorgung zählen. 
  • Strengere Maskenpflicht: Im Einzelhandel soll ab Warnstufe 2 eine FFP2-Maske getragen werden. Sollte die Verordnung wie erwartet geändert werden, reichen auch in Bussen und Bahnen keine OP-Masken mehr aus.
  • Kontaktbeschränkungen für Nicht-Geimpfte: Demnach soll sich ein Haushalt lediglich mit zwei weiteren Personen aus einem Haushalt treffen dürfen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht eingerechnet. Kindergeburtstage sollen so weiter stattfinden können. 

Mehr zum Thema

Corona: Testpflicht und Bußgelder - das gilt jetzt

Was ändert sich in Warnstufe 3?

  • Schließen müssen in Warnstufe 3 Weihnachtsmärkte, Discotheken sowie Messen. Gelten soll diese Maßnahme bei Warnstufe 3, aber auch in regionalen Hotspots - also in Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz über 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche. 
  • Private Treffen: Geimpfte und Genesene sollen sich nur noch mit maximal 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen draußen treffen. In regionalen Hotspots soll dies auch gelten.
  • Das Tragen einer FFP2-Maske drinnen, draußen und auch im Sitzen soll bei Veranstaltungen in Warnstufe 3 sowie in Hotsports greifen. Dann soll auch 2G-Plus an der frischen Luft bestehen. Somit wird beim Besuch von Veranstaltungen ein negativer Testnachweis benötigt - es sei denn, man ist "geboostert". In dieser Phase sollen nur noch Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen erlaubt sein. 

Konzerte, Theater, Lesungen: Sind Veranstaltungen noch erlaubt?

Generell gilt jedoch bereits jetzt: Veranstaltungen sollen kleiner werden. Da sich Niedersachsen derzeit bereits in Warnstufe 2 befindet, wird die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf 2.500 Personen im Innenbereich und 5.000 Personen im Außenbereich reduziert. Übrigens: In Warnstufe 1 dürfen 5.000 Personen drinnen und bis zu 10.000 Personen draußen an einer Veranstaltung teilnehmen. Dies ist jedoch nur erlaubt, wenn ausreichend Platz für die Abstandsregeln vorhanden ist. Von der Staatskanzlei heißt es hierzu nämlich, dass ab 2.500 Personen im Innenbereich und 5.000 Personen im Außenbereich die Flächenauslastung des Raumes auf 30 Prozent reduziert werden muss. 

Mehr zum Thema

Corona: 2G-Plus ab Mittwoch in Niedersachsen

Beim Sport, Friseur-Besuch oder im Restaurant: Gibt es Ausnahmen?

Von der Landesregierung heißt es zum Thema Ausnahmen, dass alle, die bereits eine Auffrischungsimpfung (auch Booster genannt) erhalten haben, von der 2G-Plus-Regel wie etwa bei Veranstaltungen ausgenommen sind. Wer "geboostert" ist, braucht demnach keinen negativen Corona-Test vorzuzeigen. Für Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen sowie für Gastronomen soll es zudem die Möglichkeit geben, bei ihren Kunden auf Tests zu verzichten, wenn das Geschäft nur zu 70 Prozent ausgelastet ist. Diese Maßnahme soll allerdings auch für kleine Betriebe gelten, in denen nur ein Kunde und ein Mitarbeiter aufeinandertreffen. Auch beim Hallensport soll es die Option geben, die nutzbare Fläche zu verringern (auf zehn Quadratmeter pro Sportler) und so auf Tests verzichten zu können. 

Bändchen beim Shoppen? So wird 2G im Einzelhandel kontrolliert

Da ab Samstag in ganz Niedersachsen 2G im Einzelhandel gilt, wollen zahlreiche Städte auf das Bändchen-System setzen. Demnach wollen Städte wie Oldenburg, Lüneburg, Braunschweig oder Lingen das Bändchen-System vom Weihnachtsmarkt auch für den Besuch des Einzelhandels übernehmen. Fritz Ahrberg, Geschäftsführer des Stadtmarketings Hildesheim, begrüßt diese Idee, denn das Bändchen-System sei aufgrund der Weihnachtsmärkte bereits etabliert. Zudem sei der personelle Aufwand für den Handel gering und sorge für keinen großen Zeitverlust bei den Kunden. In Oldenburg beispielsweise sollen täglich neue Bändchen mit wechselnder Farbe verteilt werden, Stoffbändchen hingegen sollen als längerfristiger 2G-Nachweis dienen. 

Mit dieser Vorgehensweise will die Stadt Oldenburg den Einzelhandel vor Ort unterstützen und dafür sorgen, dass die Geschäfte die Nachweise einfacher kontrollieren können. Laut Heiko Meyer vom Citymanagement Lüneburg könnten auch die Corona-Teststellen die Bändchen überall dort ausgeben, wo in Niedersachsen 2G-Plus gelte und ein negativer Test verlangt werde. 

Mit Material von NDR

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte