2 4 vertrag bedeutung

Ausführliche Definition im Online-Lexikon

Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.9.1990 (BGBl. II 1318), dem mit Vertragsgesetz vom 11.10.1990 (BGBl. II 1317) zugestimmt wurde, abgeschlossen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der DDR, Frankreich, der damaligen Sowjetunion, Großbritannien und den USA. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag bildete die außenpolitische Grundlage der Herstellung der Einheit Deutschlands. Nach seinem Inkrafttreten am 15.1.1991, hat das vereinte Deutschland die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten (Art. 7 II).

Geschichte 1. Lernjahr ‐ Abitur

Zwei-plus-Vier-Vertrag, die Vereinbarung der beiden deutschen Staaten („Zwei“) und der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich („Vier“) über die außenpolitische Seite der Wiedervereinigung.

Die Verhandlungen begannen mit einer gemeinsamen Konferenz der Außenminister der NATO- und Warschauer-Pakt-Staaten in Ottawa (Kanada) und der Verständigung auf die Formel „Zwei-plus-Vier“. Der Vertrag wurde am 12.9.1990 unterzeichnet und trat am 15.3.1993 in Kraft.

Die wichtigsten Regelungen des Zwei-plus-Vier-Vertrags waren: endgültige Festlegung der Grenzen und keine Gebietsansprüche Deutschlands gegen andere Staaten, Beschränkung der deutschen Streitkräfte auf 370.000 Mann, Abzug der sowjetischen Truppen aus der DDR und Ost-Berlin bis Ende 1994, Aufhebung der Vier-Mächte-Rechte über Deutschland sowie vollständige Souveränität des vereinten Deutschlands.

Der internationale Rahmen für die Wiedervereinigung

Die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs, USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion, verzichten mit dem Vertrag auf ihre Rechte an und in Deutschland. Damit steht der staatlichen Einheit Deutschlands nichts mehr im Wege.

Der Vertrag kommt einer Sensation gleich. Das Ende der Vier-Mächte-Verantwortung für Berlin und Deutschland als Ganzes ist für die meisten Menschen eine genauso große Überraschung wie der Mauerfall und die zügige Wiedervereinigung. 1945 hatten die Alliierten das "Potsdamer Abkommen" geschlossen. Durch die Gründung der beiden deutschen Staaten 1949 war dieses Abkommen nicht aufgehoben, es galt fort.

Vor allem den Menschen in West-Berlin war das die ganze Zeit bewusst – von der Verantwortung der Westmächte für die West-Berliner Sektoren hing ihre Freiheit ab. Im Bewusstsein und im Alltag der Westdeutschen spielten die Rechte der Alliierten dagegen so gut wie keine Rolle; manche wunderten sich nur, weshalb es beispielsweise im westfälischen Bünde immer noch eine sowjetische Militärmission gab.

Das Problem: die Bündnisfrage

Die Verhandlungen über den 2+4-Vertrag haben sich schwierig gestaltet. Die Westmächte fordern, das wiedervereinigte Deutschland müsse Nato-Mitglied bleiben. Doch Moskau tut sich damit schwer. Erst nach einem Gespräch von Bundeskanzler Helmut Kohl mit dem sowjetischen Präsidenten Michail Gorbatschow im Kaukasus gibt es grünes Licht.

In Artikel 6 des Vertrages heißt es: "Das Recht des vereinten Deutschland, Bündnissen mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten anzugehören, wird von diesem Vertrag nicht berührt."

Zu den Vertragsinhalten gehören auch diese Punkte: Die Bundesrepublik Deutschland garantiert die Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen, stimmt einer Reduzierung ihrer Streitkräfte zu und verzichtet auf ABC-Waffen.

Dieser Beitrag beschreibt eine der vielen Etappen auf dem Weg zur Deutschen Einheit. Eine Übersicht der einzelnen Schritte bis zur Wiedervereinigung erhalten Sie in der Chronik. Weiteres zum Thema Deutsche Einheit finden Sie auf der Themenseite.

Die Deutsche Einheit kann nur mit Zustimmung der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs vollzogen werden. Nach den Vereinbarungen der Potsdamer Konferenz entscheiden sie über "Deutschland als Ganzes". Auch müssen die außenpolitischen Aspekte der Einheit Deutschlands geregelt werden. Die Außenminister von Bundesrepublik, DDR, Sowjetunion, USA, Frankreich und Großbritannien verhandeln von Mai bis September 1990 hierüber. Sie unterzeichnen am 12. September 1990 in Moskau den Zwei-Plus-Vier-Vertrag, der außenpolitisch den Weg zu Einheit ebnet.

Offene Fragen

Viele europäische Staaten befürchten, ein geeintes Deutschland könne aufgrund seiner Größe und Wirtschaftskraft die Stabilität in Europa gefährden. Daher sind insbesondere Fragen nach der Garantie der Grenzen, der Bündniszugehörigkeit und der Stärke der Bundeswehr zu klären.

NATO-Mitgliedschaft

US-Präsident George H.W. Bush sichert Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) die Unterstützung der USA für die Herstellung der deutschen Einheit zu. Bedingung ist für ihn jedoch ein NATO-Beitritt des geeinten Deutschlands. Zusammen setzen sie diese Position in den Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen durch. Am 31. Mai 1990 stimmt der sowjetische Staatschef Michael Gorbatschow einer freien Bündniswahl Deutschlands zu. Die Sowjetunion erhält im Gegenzug wirtschaftliche Hilfen, zudem dürfen in Ostdeutschland keine NATO-Truppen stationiert werden.

Grenze und Armee

Deutschland garantiert die Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen, insbesondere der deutsch-polnischen Grenze. Der endgültige Verzicht auf die ehemaligen deutschen Ostgebiete ist vor allem in CDU/CSU und Vertriebenenverbänden umstritten. Zudem verzichtet die Bundesrepublik erneut auf atomare, biologische und chemische Waffen und sichert zu, die Bundeswehr auf 370.000 Mann zu verkleinern. Im Gegenzug gewähren die Siegermächte Deutschland die volle staatliche Souveränität.

(ap) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 29.02.2016
Text: CC BY NC SA 4.0

Empfohlene Zitierweise:
Petschow, Annabelle: Zwei-plus-Vier-Vertrag, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: //www.hdg.de/lemo/kapitel/deutsche-einheit/weg-zur-einheit/zwei-plus-vier-vertrag.html
Zuletzt besucht am: 07.10.2022

Wann waren die 2 4 Gespräche?

12. September 1990: Die Außenminister der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges, der DDR und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnen in Moskau den "Zwei-plus-Vier-Vertrag".

Ist Deutschland voll souverän?

(2) Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben. “ Im Artikel 5 wird jedoch deutlich, dass neben dem Recht auf die Stationierung von Streitkräften weitere Vorbehalte existierten.

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