Wie wird das einkommen der eltern bei bafög berechnet

Einkommen der Eltern (BAföG)

Bei der Förderung nach dem BAföG wird davon ausgegangen, dass zunächst die nach dem bürgerlichen Recht Unterhaltsverpflichteten, also in der Regel die Eltern, für den Unterhalt und die Ausbildung ihrer Kinder aufzukommen haben. Damit diese Belastung zumutbar bleibt, werden vom Einkommen eine Reihe von Freibeträgen für die Eltern, für die Geförderten sowie für weitere unterhaltsberechtigte Kinder der Eltern abgezogen. Als Einkommen wird in dieser Veröffentlichung der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrechts, also das Bruttoeinkommen vor Abzug von Steuern und Aufwendungen für die soziale Sicherung darstellt. Ausgangsbasis für die Berechnung der Förderung nach BAföG ist dabei jeweils das Einkommen im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes. Zieht man von diesem Einkommen die Steuern und Aufwendungen für die soziale Sicherung sowie die zustehenden Freibeträge ab und addiert sonstige Einnahmen, die zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt sind (zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld), so erhält man das „anzurechnende Einkommen“. Eine Anrechnung des Einkommens der Eltern auf die Förderung kann in bestimmten Fällen völlig entfallen, so zum Beispiel wenn die Geförderten ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besuchen, wenn sie bei Beginn des Ausbildungsabschnitts bereits das 30. Lebensjahr vollendet haben oder aber eine weitere in sich selbstständige Ausbildung beginnen, nachdem ihre Eltern ihnen gegenüber ihre Unterhaltspflicht erfüllt haben.
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 7, 2009)

Ob du BAföG bekommst oder nicht, hängt von einigen Faktoren ab. Auch das Einkommen spielt eine große Rolle bei der Berechnung deines BAföG-Satzes. Wir erklären dir, warum das Einkommen deiner Eltern wichtig ist und wie viel du selbst nebenbei verdienen darfst.

BAföG Einkommensgrenze: Inhaltsverzeichnis

  • Was ist die BAföG Einkommensgrenze?
  • BAföG Einkommensgrenze Eltern
  • BAföG Einkommensgrenze Studierende
  • Überblick BAföG Einkommensgrenze

Was ist die BAföG Einkommensgrenze?

Wenn du einen BAföG-Antrag stellst, musst du offenlegen, wie viel deine Eltern, du und gegebenenfalls dein Partner oder deine Partnerin verdienen. Denn BAföG ist eine finanzielle Förderung für Studierende und andere Auszubildende, die sich selbst nicht finanzieren und auch von ihren Eltern nicht ausreichend unterstützt werden können. Die BAföG Einkommensgrenze soll gewährleisten, dass nur Personen gefördert werden, auf die das zutrifft. 

Wenn du recherchierst, was die Einkommensgrenzen sind, wirst du immer auf den Begriff der Freibeträge stoßen. Das sind die Geldbeträge, die bei der Berechnung des BAföG nicht angerechnet werden. Freibeträge gibt es unter anderem für das Einkommen deiner Eltern und dir sowie für dein Vermögen.

BAföG Einkommensgrenze: Eltern und Ehepartner

Deine Eltern sind verpflichtet, dir Unterhalt zu zahlen. Deshalb wird zunächst geprüft, ob deine Eltern genug Geld haben, um dich während deines Studiums zu unterstützen. 

Bei der Berechnung deiner möglichen Förderung werden bestimmte Freibeträge für das Einkommen deiner Eltern berücksichtigt. Die Höhe der Freibeträge wurde im Zuge der letzten BAföG Erhöhung zuletzt im Jahr 2019 angepasst. Bis 2021 erhöhen sich die Freibeträge. 

Welche Freibeträge in deinem Fall gelten, richtet sich nach deiner individuellen Familienkonstellation. Wenn deine Eltern verheiratet sind und du keine Geschwister hast, gelten andere Freibeträge als wenn du mit deinem alleinstehenden Vater zusammen wohnst und mehrere Geschwister hast, die ebenfalls unterhaltspflichtig sind. 

Generell lässt sich sagen, dass du – wenn du Einzelkind bist und deine Eltern Arbeitnehmer – bei einem pauschalen Nettoeinkommen ab 30.000 Euro im Jahr nicht mehr den BAföG-Höchstsatz bekommst. Verdienen deine Eltern zusammen mehr als 60.000 Euro im Jahr, ist es unwahrscheinlich, dass du überhaupt BAföG bekommst. 

Die monatlichen Freibeträge für Eltern und Ehepartner haben wir dir übersichtlich in der folgenden Tabelle dargestellt. Es gilt jeweils das pauschale Nettoeinkommen.

 August 2019August 2020August 2021
verheiratete Eltern 1.835 € 1.890 € 2.000 €
alleinstehender Elternteil 1.225 € 1.260 € 1.330 €
Ehepartner 1.225 € 1.260 € 1.330 €
Stiefelternteil 610 € 630 € 665 €
pro unterhaltsberechtigtes Kind 555 € 570 € 605 €

BAföG: Einkommensgrenze für Studierende

Auch dein eigenes Einkommen wird zur Berechnung deines BAföG-Anspruchs herangezogen. Wenn du selbst soviel verdienst, dass du dir dein Studium selbst finanzieren kannst, wirst du nicht vom Staat gefördert. 

Auch hier unterscheiden sich die Freibeträge je nach deiner Situation. Der Grundfreibetrag liegt bei 290 Euro, darauf können zum Beispiel noch Freibeträge für ein Stipendium kommen. Welche Freibeträge gelten, siehst du in der nächsten Tabelle.

 August 2019August 2020
Grundfreibetrag 290 € 290 €
mit Ehepartner*in + 610 € + 630 €
pro Kind + 555 € + 570 €
Waisenrente/Waisengeld + 195 € + 200 €
Stipendium + 300 € + 200 €
Härtefall + 280 € + 285 €

Auf diese Freibeträge rechnet das BAföG-Amt aber noch Kosten für Sozialabgaben und die Werbungskostenpauschale drauf. Damit erhöht sich das Bruttoeinkommen, das du bei BAföG-Bezug haben darfst, von 290 Euro monatlich auf 450 Euro. Dieser Betrag wird für zwölf Monate gerechnet. Das bedeutet, dass du zum Beispiel im Semester weniger und in der vorlesungsfreien Zeit mehr verdienen darfst – insgesamt aber nicht mehr als 5.400 Euro im Jahr

Auch dein Vermögen wird bei der Berechnung deines BAföG berücksichtigt. Wenn du mehr als 7.500 Euro auf der hohen Kante hast, musst du diese Reserven zunächst aufbrauchen. Ab August 2020 erhöht sich diese Grenze auf 8.200 Euro. Auch hier gilt allerdings: Lebst du mit deinem Lebenspartner oder deiner Lebenspartnerin und/oder deinen Kindern zusammen, erhöht sich dieser BAföG Freibetrag. Aktuell darfst du pro Person 2.100 Euro mehr auf dem Konto haben, ab August 2020 sind es 2.300 Euro.

BAföG-Einkommensgrenzen von individueller Situation abhängig

Wie bereits angedeutet, hängen die BAföG-Einkommensgrenzen sehr von deiner individuellen Situation ab. Und nicht nur die Freibeträge spielen bei der Berechnung deines BAföG-Anspruchs eine Rolle. Auch andere Faktoren wie etwa Sozialabgaben, Werbungskosten und Riester-Beiträge sind relevant. Deshalb ist wichtig zu wissen, dass es keine festen Einkommensgrenzen beim BAföG gibt. 

Auf dem Infoportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung findest du einige Beispiele, wie BAföG in verschiedenen Lebenssituationen berechnet wird.

Es gibt außerdem eine Reihe von BAföG-Rechnern, die du benutzen kannst, um eine Übersicht zu bekommen. Allerdings können diese nur ohne Gewähr auf die ungefähre Höhe deiner möglichen BAföG-Förderung hinweisen.

Hier kannst du dir die wichtigsten Infos zur BAföG Einkommensgrenze als PDF-Datei herunterladen!

Überblick: BAföG Einkommensgrenze

  • BAföG wird nur Studierenden ausgezahlt, deren Eltern sie nicht ausreichend finanziell unterstützen können und die selbst nicht genug verdienen.
  • Deshalb wird das Einkommen der Eltern sowie das Einkommen und das Vermögen des Studierenden geprüft.
  • Es gelten Freibeträge, die nicht auf das BAföG angerechnet werden.
  • Die BAföG Einkommensgrenze ist nicht fest und richtet sich nach deiner individuellen Situation. Sie unterscheidet sich von Fall zu Fall.

So bleibst du in Sachen BAföG immer auf dem Laufenden 

Einkommensgrenze, Höchstsatz, elternunabhängiges BAföG – beim Thema Ausbildungsförderung kommen viele Fragen auf. Wenn du mehr Infos zum Thema BAföG haben möchtest, melde dich hier für unseren kostenlosen Newsletter an und du bekommst bis zu einem Mal die Woche

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Wie hoch darf das Gehalt der Eltern sein um BAföG zu bekommen?

Über den Daumen gepeilt, können Studierende mit einer BAföG-Teilförderung rechnen, wenn ihre Eltern vor Steuerabzug und Sozialversicherungskosten etwa 40.000 Euro/Jahr zur Verfügung haben. Beträgt das jährliche Nettoinkommen etwa 20.500 Euro oder weniger, kann eine BAföG-Vollförderung in Betracht kommen.

Was zählt als Einkommen bei BAföG?

Als Einkommen gilt neben dem BAföG nicht nur ein Nebenjob oder Deine selbstständige Tätigkeit. Sondern auch Einkünfte aus Kapitalvermögen mindern Dein BAföG, wenn sie den Freibetrag übersteigen. Hier kannst Du allerdings auch den Sparerpauschbetrag abziehen, so wie beim Nebenjob die Werbungskosten.

Wer wird beim BAföG berücksichtigt?

Dabei wird berücksichtigt, ob Eltern oder Adoptiveltern die Studenten und Schüler bei der Ausbildung finanziell unterstützen könnten. Deshalb musst Du, wenn Du Deinen BAföG Antrag ausfüllst, auch ganz genau angeben, was Deine Eltern verdienen. Die Angaben sind ähnlich aufgebaut wie bei der Einkommenssteuererklärung.

Wird BAföG komplett angerechnet?

Leistungen nach dem BAföG stellen Einkommen im Sinne der §§ 11 ff. SGB II dar, und zwar vollständig. Hieran ändert auch nichts, dass es sich bei den Leistungen teilweise um Darlehen handelt.

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