Wie viel personen dürfen sich in sachsen-anhalt treffen

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Was bedeuten die aktuellen Regelungen in Sachsen?

© Inga Kramer

Gerade stecken sich sehr viele Menschen 
in Sachsen mit dem Corona-Virus an.
Deshalb gibt es neue
Regeln in Sachsen. 

Die Regeln sollen helfen, 
dass es weniger Ansteckungen werden.

Hier können Sie nachlesen, was die 
Corona-Schutz-Verordnung und die
Corona-Verordnung für Schulen und Kitas für Sie bedeuten. 

Die Corona-Schutz-Verordnung
gilt bis zum 30. September 2022.

Dann wird es neue Regeln geben.

Datum: 11. September 2022 

  • Zusammenfassung: Corona-Maßnahmen in Sachsen (*.pdf, 0,63 MB)
  • Corona-Schutz-Verordnung: Neue Regeln für alle Menschen in Sachsen (*.pdf, 1,10 MB)

Die Texte in Leichter Sprache sollen Sie informieren.
Sie sind ein zusätzliches Angebot
und rechtlich nicht verbindlich.

Es gelten die Texte in schwerer Sprache.
Sie finden sie auf der Internet-Seite des Freistaates Sachsen.

* Hinweis: Wegen des Corona-Virus wurden die Texte
zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung 
und zur Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung
nicht durch Menschen mit Lern-Schwierigkeiten geprüft.

Texte: www.leichte-sprache-sachsen.de

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers,
Atelier Fleetinsel, 2013 und Inga Kramer.
© Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe.
Nähere Informationen unter www.inclusion-europe.eu

Überblick

Stand: 28.12.2021 07:30 Uhr

Einige Bundesländer hatten ihre Corona-Regeln schon vor Weihnachten verschärft, andere haben bis zur letzten Frist am 28. Dezember gewartet. Was gilt wo und ab wann - ein Überblick.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gelten seit dem 27. Dezember die von Bund und Ländern beschlossenen schärferen Regeln für private Treffen. Zusammenkünfte sind nur noch mit höchstens zehn Personen erlaubt. Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zu 13 Jahren. Da die Omikron-Variante auch von Geimpften und Genesenen weiterverbreitet werden könne, sei diese Regelung geboten.

Es gibt auch eine Sperrstunde in der Gastronomie. Sie beginnt um 22.30 Uhr und läuft bis 5 Uhr morgens. In der Silvesternacht beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr. In Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht gilt, ist nur noch eine FFP2-Maske zugelassen.

Zudem verschärft das Bundesland die Kriterien für die 2G-plus-Regelung: Ausnahmen gelten nun nur noch für Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre volle Schutzimpfung abgeschlossen haben sowie Genesene, deren Infektion mit dem Virus nicht länger als drei Monate zurückliegt. Bisher lag die Frist bei sechs Monaten. Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar.

Bayern

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte nach dem Bund-Länder-Treffen erklärt, in Bayern gälten schon fast alle beschlossenen Maßnahmen. Treffen, an denen auch nur ein Ungeimpfter oder nicht Genesener beteiligt ist, sind auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen beschränkt. Treffen sich Genesene und Geimpfte, sind seit dem 28. Dezember Zusammenkünfte mit nur noch maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.

Das bislang für große überregionale Sportveranstaltungen geltende Zuschauerverbot gilt künftig zudem für große überregionale Kulturveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen.

Berlin

Gemäß den von Bund und Ländern beschlossenen Regeln dürfen sich maximal zehn geimpfte und/oder genesene Personen treffen, Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Kultur- oder Sportveranstaltungen bleiben unter strengen Hygiene-Bedingungen und mit reduzierten Obergrenzen erlaubt. Clubs dürfen theoretisch weiter als Gastronomie öffnen, allerdings wird das Tanzen untersagt.

Brandenburg

In Brandenburg gelten für Geimpfte und Genesene bereits seit dem 27. Dezember schärfere Corona-Regeln. Private Treffen sind drinnen wie draußen nur mit bis zu zehn Menschen erlaubt. Die neue Beschränkung gilt zunächst bis zum 19. Januar.

Wenn Personen ohne Corona-Schutzimpfung dabei sind, ändert sich nichts: Zu privaten Treffen dürfen dann zum eigenen Haushalt nur bis zu zwei Menschen eines anderen Haushalts hinzukommen. Großveranstaltungen sind nicht mehr erlaubt, wenn mehr als 1000 Menschen zusammenkommen. Andere Verschärfungen hatte Brandenburg bereits beschlossen, sie bleiben in Kraft. Dazu zählt die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen.

Bremen

Im Bundesland Bremen gelten die neuen Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene - nur bis zu zehn Personen dürfen sich treffen - seit dem 28. Dezember. Ein Vorziehen der Regel auf die Weihnachtstage hatte Bürgermeister Andreas Bovenschulte abgelehnt: Es sei den Menschen nicht zuzumuten, ihre Pläne für die Feiertage so kurzfristig umzustoßen. Gruppen mit Ungeimpften bleiben weiter auf einen Haushalt plus zwei weitere Personen beschränkt.

Clubs und Diskotheken sind bereits seit dem 24. Dezember geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten. Großveranstaltungen mit bis zu 5000 Menschen drinnen und bis zu 15.000 Menschen unter freiem Himmel bleiben erlaubt, überregionale Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern sollen aber ohne Publikum stattfinden. Als Beispiel nannte ein Sprecher der Gesundheitsbehörde Heimspiele von Werder Bremen. Im öffentlichen Nahverkehr müssen Fahrgäste ab dem 1. Januar eine FFP2-Maske tragen.

Hamburg

In der Hansestadt gelten seit vor Weihnachten deutlich verschärfte Corona-Regeln. Seit Heiligabend gelten Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene, eine Sperrstunde für die Gastronomie, ein Tanzverbot sowie scharfe Regeln für Silvester. Es dürfen sich nur maximal zehn Geimpfte oder Genesene privat treffen. Für Ungeimpfte gilt eine strengere Regel: Sie dürfen nur mit den Mitgliedern des eigenen Haushalts und höchstens zwei Mitgliedern eines weiteren Haushalts zusammentreffen.

Das Tanzverbot kommt faktisch einer Schließung von Clubs und Diskotheken gleich. Anders als zunächst geplant lässt Hamburg aber weiter bis zu 5000 Zuschauer bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel zu, in Hallen bis 2500.

Hessen

In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Gruppen von maximal zehn Menschen treffen. Sind Ungeimpfte dabei, gelten die noch strengeren Regeln (ein Haushalt plus maximal zwei Menschen eines weiteren Haushalts). Im privaten Bereich bleibt es in Hessen aber bei einer dringenden Empfehlung für diese Kontaktbeschränkungen. Der Betrieb von Tanzlokalen wird landesweit untersagt. Die Obergrenze für alle Veranstaltungen drinnen oder draußen liegt in Hessen bei 250 Teilnehmern.

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hat die Kontaktbeschränkungen schon seit dem 24. Dezember verschärft. Es seien zu viele Menschen im Land nicht geimpft, das Infektionsgeschehen sei hoch und die Krankenhäuser seien stark belastet, hatte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig begründet.

Seit dem 27. Dezember müssen zudem landesweit unter anderem Kinos, Theater, Indoor-Spielplätze, Tanzschulen und Freizeitparks schließen. Sportveranstaltungen mit Publikum und geschlossene Veranstaltungen in Gaststätten sind verboten.

Niedersachsen

Die niedersächsische Landesregierung hat die Kontaktbeschränkungen ab dem 27. Dezember verschärft. Es dürfen sich nur noch zehn Geimpfte oder Genesene privat treffen - sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Für Ungeimpfte gilt auch hier: Ein Haushalt darf sich nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.

Zudem verlängert das Land die sogenannte Weihnachtsruhe bis zum 15. Januar, bisher hätte diese am 2. Januar enden sollen. Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen, größere Feste verboten. Offen ist, in welcher Form die Schule am 10. Januar wieder beginnt. 

Nordrhein-Westfalen

In NRW sind Clubs und Diskotheken schon länger geschlossen, ebenso gelten die Kontaktbeschränkungen auf einen Haushalt plus zwei Personen für Ungeimpfte bereits. Private Treffen sind für Geimpfte und Genesene nur noch mit maximal zehn Menschen erlaubt.

Rheinland-Pfalz

Schon am Tag vor Heiligabend trat in Rheinland-Pfalz eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Seitdem sind Zuschauer bei Großveranstaltungen ausgeschlossen. Auch Clubs und Diskotheken sind dicht. Die Kontaktbeschränkung auf höchstens zehn Menschen auch bei Geimpften und Genesenen mit Ausnahme von Kindern gelten hingegen erst seit dem 28. Dezember. Sind Ungeimpfte dabei, gelten die noch strengeren Regeln (ein Haushalt plus maximal zwei Menschen eines weiteren Haushalts).

Saarland

Im Saarland gelten die Kontaktbeschränkungen auch für Genesene und Geimpfte. Die entsprechende Landesverordnung wurde angepasst. Vor dem 28. Dezember galten im Saarland keine Kontaktbeschränkungen mehr für Geimpfte oder Genesene.

Bereits seit dem 23. Dezember gilt die Regelung, dass Ungeimpfte mit Personen aus dem eigenen Haushalt und maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen dürfen. Bislang durfte höchstens eine Person aus einem weiteren Haushalt hinzukommen. Diskotheken und Clubs mussten im Saarland bereits schließen, nun sind auch vergleichbare Tanzveranstaltungen vom kommenden Dienstag an nicht mehr erlaubt. Das gilt ebenfalls für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern oder Zuschauern.

Sachsen

Der Freistaat hat seine Notfallverordnung angepasst. In Sachsen galten allerdings wegen hoher Infektionszahlen schon seit 19. November Kontaktbeschränkungen, wie sie andere Länder jetzt einführen. Mit dem 28. Dezember traten einige Verschärfungen in Kraft, darunter eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Einrichtungen und bei körpernahen Dienstleistungen. An Beerdigungen dürfen maximal 20 Personen mit 3G-Nachweis teilnehmen. Die seit November bestehende nächtliche Ausgangssperre für besonders betroffene Corona-Hotspots wird fortgesetzt.

Sachsen-Anhalt

Seit dem 23. Dezember dürfen in Sachsen-Anhalt keine Clubs und Diskotheken mehr öffnen. Weil der Landtag die epidemische Lage festgestellt hat, haben die Landkreise und kreisfreien Städte die Möglichkeit, weitere Maßnahmen zu verhängen. Für Geimpfte und Genesene bleibt es in Sachsen-Anhalt zunächst bei der Empfehlung, sich nicht mit mehr als zehn Personen zu treffen. Für Ungeimpfte gilt, dass sich Menschen eines Haushalts nur mit bis zu zwei weiteren Menschen eines anderen Haushalts treffen dürfen. Ministerpräsident Reiner Haseloff schloss allerdings nicht aus, noch einmal nachzusteuern.

Schleswig-Holstein

Trotz relativ niedriger Corona-Infektionszahlen gelten auch im Norden der Republik nun die in der Bund-Länder-Runde vereinbarten Kontaktbeschränkungen. Geplant ist zudem eine erhebliche Reduzierung der möglichen Kapazitäten von Clubs und Diskotheken unter den bereits gültigen 2G-plus-Regeln, bei denen zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis ein negativer Corona-Test vorgezeigt werden muss.

Thüringen

In Thüringen sind die verschärften Kontaktbeschränkungen am 28. Dezember in Kraft getreten. Geimpfte und Genesene dürfen sich nur noch mit maximal zehn Personen treffen. Bereits in der aktuellen Verordnung waren strengere Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Ungeimpfte in Kraft getreten. Seither dürfen nur noch zwei Personen aus einem weiteren Haushalt dabei sein, sobald eine ungeimpfte Person an einem Treffen teilnimmt. Thüringen wird zudem seine Weihnachtsferien bis zum 4. Januar verlängern, danach soll der Unterricht zunächst digital stattfinden.

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