Wie oft müssen beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A untersucht werden

Strahlenschutz--
untersuchung

„Vorsorge ist gut, Kontrolle ist besser.“

Beruflich strahlenexponierte Personen

Röntgengeräte, Störstrahler oder radioaktive Stoffe – damit arbeiten viele Beschäftigte. Bei manchen von ihnen wird die Strahlendosis durch amtliche Messgeräte (Dosimeter) erfasst. Übersteigt die übertragene Energiedichte einen gewissen Wert, gilt der Beschäftigte als beruflich strahlenexponierte Person.

Die durchschnittliche Dosis aus natürlichen Strahlenquellen beträgt in Deutschland etwa zwei Millisievert (mSv) pro Jahr. Besteht die Möglichkeit, dass jemand durch seine berufliche Tätigkeit zusätzlich mehr als der Hälfte dieser Dosis – also mehr als ein mSv – ausgesetzt ist, so wird diese Person als sogenannte „beruflich strahlenexponierte Person“ eingestuft.

Dabei wird – abhängig von der effektiven Dosis – zwischen den Kategorien A (ab 6 mSv pro Jahr) und B (bis 6 mSv pro Jahr) unterschieden. Arbeitgeber dürfen gemäß § 79 Strahlenschutzgesetz (StrSchG) und §§ 77 – 81 Strahlenschutzverordnung (StrSchV) beruflich strahlenexponierte Personen nur dann einsetzen, wenn diese regelmäßig (Kategorie A) bzw. auf Anordnung (Kategorie B) die Strahlenschutzuntersuchung nachweisen und dabei die gesundheitliche Eignung durch einen ermächtigten Arzt bestätigt wird.  

Gerne führen wir als Strahlenschutzermächtigte Ärzte diese Untersuchung für Sie durch.

F.A.Q.

Strahlenschutzuntersuchung

Wer benötigt eine Strahlenschutzuntersuchung?

Gemäß Strahlenschutz- und Röntgenverordnung müssen sich beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A jährlich einer arbeitsmedizinischen Vorsorge durch einen ermächtigten Arzt unterziehen. Bei strahlenexponierten der Kategorie B ist die Untersuchung einmalig vor Aufnahme der Tätigkeit und unter bestimmten Umständen, beispielsweise einer behördlichen Anordnung, erforderlich.

In welchem Umfang erhält mein Arbeitgeber Kenntnis von den Untersuchungsergebnissen?

Die Untersuchungsbefunde und Beratungsergebnisse unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arbeitgeber bzw. zuständige Strahlenschutzbeauftragte erhält jedoch eine ärztliche Bescheinigung, auf der vermerkt ist, ob gesundheitliche Bedenken gegen Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung bzw. radioaktiven Stoffen bestehen.

Allgemeine Informationen

Arbeitskräfte, deren Strahlendosis den Grenzwert für die Allgemeinbevölkerung (1 Millisievert pro Jahr) übersteigen kann, sind im Strahlenschutzgesetz 2020 als „strahlenexponierte Arbeitskräfte“ definiert. Abhängig von ihrer möglichen Jahresdosis wird zwischen Kategorie A (über 6 Millisievert pro Jahr) und Kategorie B (bis zu 6 Millisievert pro Jahr) unterschieden.

Strahlenexponierte Arbeitskräfte müssen bestmöglich vor ionisierender Strahlung geschützt werden. Dazu gehört, dass ihre persönliche Strahlenexposition durch geeignete Messungen bzw. Abschätzungen überwacht wird (Dosisermittlung). Bei Personen der Kategorie A müssen zusätzlich ärztliche Untersuchungen durchgeführt werden.

Die Verantwortung liegt bei der Bewilligungsinhaberin/dem Bewilligungsinhaber oder der Verwenderin/dem Verwender eines bauartzugelassenen Gerätes. Für externe Arbeitskräfte haben die Genehmigungsinhaberin/der Genehmigungsinhaber und die Bewilligungsinhaberin/der Bewilligungsinhaber über vertragliche Vereinbarungen die jeweiligen Verantwortlichkeiten für die Maßnahmen zum Strahlenschutz der externen Arbeitskräfte festzulegen.

Auch für Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien gelten analoge Bestimmungen. Hier wird über Dosisabschätzungen erhoben, ob Optimierungs- oder Schutzmaßnahmen zu setzen sind.

Bei fliegendem Personal (nun auch in der Raumfahrt) ist für alle strahlenexponierten Arbeitskräfte eine Dosisabschätzung und gegebenenfalls eine monatliche Dosisermittlung durchzuführen. Diese wird mit Hilfe von mathematischen Modellen und den jeweiligen Flugdaten rechnerisch ermittelt. Verantwortlich ist die Luftfahrzeugbetreiberin/der Luftfahrzeugbetreiber beziehungsweise die Betreiberin/der Betreiber gemäß Weltraumgesetz.

Dosisermittlung

Die Exposition von strahlenexponierten Arbeitskräften ist mit Personendosimetern zu überwachen – in besonderen Fällen sind zusätzliche Inkorporationskontrollen notwendig. Diese Messungen werden von ermächtigten Dosismessstellen durchgeführt und ausgewertet. Eine → Liste der ermächtigten Dosismessstellen finden Sie auf der Website des BMK. 

Ärztliche Untersuchungen

Strahlenexponierte Arbeitskräfte der Kategorie A müssen in allen Tätigkeitsbereichen ärztlich überwacht werden: eine Eignungs- sowie regelmäßige Kontrolluntersuchungen (mindestens einmal jährlich) sind durchzuführen. Eine unverzügliche Untersuchung hat in allen Fällen zu erfolgen, in denen eine strahlenexponierte Arbeitskraft einer beruflichen Exposition über den festgelegten Dosisgrenzwerten ausgesetzt war (Sofortuntersuchung). Als strahlenexponierte Arbeitskräfte der Kategorie A dürfen nur Personen weiter eingesetzt werden, deren gesundheitliche Eignung bestätigt wurde. Die ärztlichen Untersuchungen sind von Ärztinnen/Ärzten, arbeitsmedizinischen Diensten oder Krankenanstalten durchzuführen, die dafür ermächtigt wurden.

Die erhobenen Dosiswerte und die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchungen werden im Zentralen Dosisregister entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gespeichert.

Neuerungen mit Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzrechts am 1. August 2020

Die Verpflichtung zum Gesundheitsschutz vor Radon am Arbeitsplatz wird deutlich ausgeweitet. Dies kann eventuell zur Verpflichtung zur laufenden Dosisermittlung führen (§ 84 Strahlenschutzgesetz 2020).

Die Enduntersuchung von strahlenexponierten Arbeitskräften entfällt.

Betroffene Unternehmen

  • Unternehmen, die strahlenexponierte Arbeitskräfte beschäftigen (Bewilligungsinhaberinnen/Bewilligungsinhaber, Genehmigungsinhaberinnen/Genehmigungsinhaber)
  • Unternehmen, die Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien durchführen und zur laufenden Dosisermittlung verpflichtet sind
  • Luft- und Raumfahrtunternehmen
  • Unternehmen, die Betriebsstandorte mit Arbeitsplätzen in Radonschutzgebieten haben und zur laufenden Dosisermittlung verpflichtet sind

Zuständige Stelle

Die Dosisermittlung und ärztliche Überwachung ist direkt zwischen den Unternehmen und den zur Durchführung zugelassenen Stellen zu vereinbaren.

Für die behördliche Kontrolle

  • Unternehmen gemäß der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung 2020: Bewilligungsbehörde
  • Unternehmen gemäß dem Strahlenschutzgesetz 2020 in Verbindung mit der Radonschutzverordnung: das jeweilige Amt der Landesregierung
  • Luftfahrtunternehmen: Austro Control GmbH

Verfahrensablauf

Das Unternehmen hat

  • eine entsprechende ermächtigte Dosismessstelle oder Überwachungsstelle für die Dosisermittlung bzw. Dosisabschätzung und
  • eine ermächtigte Ärztin/einen ermächtigten Arzt, einen arbeitsmedizinischen Dienst oder eine Krankenanstalt für die ärztlichen Untersuchungen von strahlenexponierten Arbeitskräften der Kategorie A

zu beauftragen.

Die Ergebnisse der Dosisermittlung und gegebenenfalls der ärztlichen Untersuchung sind den betreffenden Personen zugänglich zu machen.

Die Datenübermittlung an das Zentrale Dosisregister erfolgt durch jene Stelle, die die Dosisermittlung beziehungsweise die ärztliche Untersuchung durchführt.

Kosten

Die Kosten für eine Personendosimeter-Auswertung betragen etwa 8 Euro. Für sonstige Dosisabschätzungen und ‑ermittlungen variieren die Kosten abhängig von deren Art und Umfang. Die Kosten für ärztliche Untersuchungen werden üblicherweise vom Staat getragen (§ 70 Strahlenschutzgesetz 2020).

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

  • Zentrales Dosisregister (→ BMK)

Rechtsgrundlagen

  • §§ 24, 69, 70, 71, 84, 87 bis 90, 91 Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020)
  • §§ 89 bis 93, 97 bis 103, 117, 119, 120 Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 (AllgStrSchV 2020)
  • §§ 3, 4, 6 bis 14 Radonschutzverordnung (RnV)

Experteninformation

  • Dosisermittlung: Liste der Dosismessstellen (→ BMK)
  • Ärztliche Untersuchungen: Liste der ermächtigten Ärztinnen/ermächtigten Ärzte (→ BMSGPK)

Letzte Aktualisierung: 11. Februar 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Was ist Kategorie A und B?

Kategorie-A-Personen sind verpflichtet, an einer jährlich wiederkehrenden ärztlichen Überwachung durch den ermächtigten Arzt teilzunehmen. Für Kategorie-B-Personen gilt diese Verpflichtung nicht. Bei dieser ärztlichen Untersuchung wird immer ein großes Blutbild erstellt.

Was bedeutet Strahlenexponiert?

Personen gelten nach der Strahlenschutzverordnung als beruflich strahlenexponiert, wenn sie bei ihrer Berufsausübung oder -ausbildung Strahlenexpositionen ausgesetzt sind und dabei in der StrlSchV festgelegte Dosisgrenzwerte überschritten werden.

Welche Einrichtung erfasst in NRW die Strahlenbelastung von Personen?

Die Ausgabe der Strahlenpässe und damit verbundene amtliche Vorgänge werden im Strahlenschutzregister zentral erfasst.

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