Wie lässt mich das arbeitsamt in ruhe

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Erfahren Sie, was eine Eingliederungsvereinbarung ist und welche Pflichten mit ihr verbunden sind.

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Das gehört zu einer Eingliederungsvereinbarung

Erhalten Sie Arbeitslosengeld II, schließen Sie eine Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter ab.

In dieser gemeinsame Erklärung steht, wie das Jobcenter Sie unterstützt wieder Arbeit zu finden.

Das kann verschiedene Leistungen beinhalten, zum Beispiel, indem das Jobcenter Bewerbungs- und Reisekosten übernimmt oder ein Bewerbungscoaching finanziert.

In der Eingliederungsvereinbarung steht zudem, welchen Beitrag Sie leisten. Dazu gehört zum Beispiel, wie oft Sie sich in einem Monat mindestens bewerben müssen.

Auf der Seite Rechte, Pflichten und Minderungen finden Sie weitere Informationen.

Erfahren Sie mehr über die Inhalte und Ziele im Video: Die Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter.

Häufig gestellte Fragen zur Eingliederungsvereinbarung

Sie müssen die Eingliederungsvereinbarung nicht sofort unterschreiben, sondern haben das Recht, sie in Ruhe zu prüfen. Wenn Sie mit einem Inhalt der Eingliederungsvereinbarung nicht einverstanden sind, sprechen Sie mit Ihrem Jobcenter darüber.

In regelmäßigen Abständen, spätestens aber nach 6 Monaten, überprüft das Jobcenter gemeinsam mit Ihnen die Eingliederungsvereinbarung. Dabei geht es beispielsweise darum, welche Erfahrungen Sie gemacht haben und ob die Vereinbarungen eingehalten wurden. Auf dieser Basis kann die Eingliederungsvereinbarung verändert und der aktuellen Situation angepasst werden

Wenn Sie aus einem wichtigen Grund eine Verpflichtung aus der Eingliederungsvereinbarung nicht einhalten können, haben Sie in der Regel keine Nachteile.

Voraussetzung ist, dass Sie den wichtigen Grund, zum Beispiel eine Erkrankung, nachweisen.

04. In vier Schritten arbeitslos melden

1. Kündigen

Das ist natürlich auch der coolste Schritt von allen innerhalb der Weltreise Planung. Sobald du das erledigt und dich selbst gefeiert hast kannst du überlegen, ob du den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen möchtest. Falls ja, solltest du dich umgehend beim Arbeitsamt melden.

2. Arbeitssuchend melden

Sich arbeitssuchend melden und sich arbeitslos melden sind zwei Paar Schuhe. Wenn man gekündigt hat oder gekündigt wurde, meldet man sich umgehend arbeitssuchend, damit das Arbeitsamt so viel Zeit wie möglich hat, einen weiterzuvermitteln. Im besten Fall wird man auf diese Weise direkt im Anschluss an den alten Job vermittelt, ohne eine Überbrückungszeit, in der man als arbeitslos gilt. Deswegen heißt es ständig, dass man sich melden muss, sobald man weiß, ab wann man keine Arbeit mehr hat.

Antwort der Agentur für Arbeit:
„Der Gesetzgeber verlangt, dass Sie mit einer frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung der Agentur für Arbeit anzeigen, dass Sie aus Ihrem Arbeitsverhältnis ausscheiden und wegen drohender Arbeitslosigkeit nach Arbeit suchen. Damit kann die Agentur für Arbeit für Sie vermittelnd tätig werden und unter Umständen Ihre Arbeitslosigkeit vermeiden oder verkürzen. Deshalb hat der Gesetzgeber die Pflicht zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung eingeführt.

Doch nicht immer erfahren Sie drei Monate vorher, dass Sie von einem bestimmten Tag an arbeitslos sind. Dann sind Sie verpflichtet, binnen drei Tagen nach dem Datum, an dem Sie vom baldigen Verlust Ihres Arbeitsverhältnisses erfahren, diese Meldung abzugeben. 

Versäumen Sie dieses Fristen, dann tritt eine Sperrzeit von einer Woche, der ersten Woche Ihrer Arbeitslosigkeit ein. Was bedeutet „Sperrzeit“? Es ist eine Sperrzeit für den Leistungsbezug. Alle andere Leistungen – zum Beispiel Beratung, aber auch Krankenversicherung – erhalten Sie uneingeschränkt. Andererseits verkürzt sich die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld um diese Woche.“

Man meldet sich telefonisch, persönlich oder online arbeitssuchend.

Anmerkung der Agentur für Arbeit:
„Auch hier wird in der Regel mit Ihnen ein persönlicher Termin vereinbart. Davon gibt es nach Absprache Ausnahmen. Zum Beispiel: Sie haben in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub genommen – oder auch zum Beispiel sechs Monate bezahlten Urlaub. Nun aber wird Ihnen bei Abwesenheit (Sie sind irgendwo in Asien) gekündigt: Sie können Ihre Agentur für Arbeit per E-Mail oder Telefon – jeweils an das Servicecenter – darüber informieren, dass Sie überraschenderweise während Ihrer Abwesenheit gekündigt werden und es Ihnen nicht möglich ist, sich persönlich arbeitssuchend zu melden. Die Meldung wird akzeptiert werden. Ihr Vertragsverhältnis ist zu einem Stichtag z.B. in sechs Monaten gekündigt worden. Sie haben aber noch Resturlaub. Wenn Sie in einem Vertragsverhältnis stehen und in Urlaub fahren wollen, empfiehlt es sich, dass Sie sich vor dem Urlaub melden, wenn Sie sich nicht drei Monate vorher, also während Ihrer Weltreise, persönlich melden wollen. Ihre Auskunft lautet, dass Sie voraussichtlich zu dem Stichtag arbeitslos werden – also Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben wollen.“

Ich hatte mich damals online arbeitssuchend gemeldet.

▸ Unter diesem Link erfolgt die Registrierung

▸ Anschließend erhältst du per Post eine PIN-Nummer, mit der du dein Konto bestätigst.

▸ Nachdem du dein Konto paar Tage später bestätigt hast, gehst du auf die Startseite und unter „Meine persönliche Daten“ kannst du den Punkt „Arbeitssuchendmeldung“ anwählen.

▸ Und ab hier heißt es Hosen runterlassen. Gnadenlos wird alles abgefragt: Schulausbildung, Berufsausbildung, Berufserfahrung, wie lange man wo was gemacht und getan hat, was die Kenntnisse und Fähigkeiten sind, eine Selbsteinschätzung der Kenntnisse – sogar, welche Note man in Deutsch und Englisch hatte. Liebes Arbeitsamt, damit habt ihr mich echt verwirrt, ob ihr das ernst meint. 😀 Aber gut. Eingetragen. Dann gibt es noch ein Textfeld mit „Themen, die man im Beratungsgespräch besprechen möchte“. Habe da reingeschrieben, dass ich gekündigt habe wegen einer Langzeitreise.

3. Arbeitslos melden

Dann, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit (bei mir der 1.1.2016) muss ich noch einmal persönlich zum Arbeitsamt – ohne Termin, wurde mir gesagt. Einfach reinspazieren und sagen: „So, ich hatte mich vor XY Monaten arbeitssuchend gemeldet, habe ‚immer noch‘ keinen Job und das ist jetzt mein erster offizieller Tag ohne Arbeit. Ich bin also hochoffiziell arbeitslos.“

Antwort der Agentur für Arbeit:
„Ja und Nein: Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muss man persönlich zum Arbeitsamt – das geht auch ohne Termin. Warum Nein: Insbesondere wenn Sie selbst gekündigt haben, müssen Sie sich nicht am ersten Tag sich arbeitslos melden. Sie müssen DIES NUR DANN TUN, wenn Sie sofort Leistungen erhalten wollen. Diese erhalten Sie aber nach einer selbst vorgenommenen Kündigung nicht sofort, da Sie einer Sperrzeitregelung unterliegen.“ 

Beim Termin wird die Dauer sowie die Höhe der Arbeitslosengeld-Zahlung werden errechnet. Und die Sperrfrist beginnt.

Antwort der Agentur für Arbeit:
„Beim Termin wird die Dauer sowie die Höhe der Arbeitslosengeld-Zahlung errechnet. Und die Sperrfrist (wenn denn ein Grund dafür vorliegt) beginnt – wenn man nicht vorher beschäftigungslos war. Waren Sie vorher schon beschäftigungslos, geht diese Zeit auch in die Sperrzeit-Regelung ein.“

4. Von der Arbeitslosigkeit abmelden

Bevor wir die Weltreise antreten, also spätestens am 30.1., muss ich dann noch einmal zum Arbeitsamt (korrekt: Bundesagentur für Arbeit) und mich aus der Arbeitslosigkeit abmelden, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. „So, bin weg, sucht nicht für mich, ich suche selbst auch nicht, bin nämlich nicht da!“ Ich erhalte dann kein Arbeitslosengeld in der Zeit, habe aber sichergestellt, dass wenn ich zurückkomme und mich wieder anmelde („So, bin wieder da!“), ich innerhalb von 4 Jahren meinen Anspruch geltend machen kann.

Antwort der Agentur für Arbeit:
„Man muss sich nur dann persönlich abmelden, wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten: Sonst natürlich nicht!“

Wann ist man nicht mehr vermittelbar?

Wer über einen längeren Zeitraum keinen Job findet und nach Ansicht der Arbeitsagentur beziehungsweise der Jobcenter keine Aussicht auf Arbeit hat, gilt als unvermittelbar. Dies kann sich nur auf den gewählten Beruf oder auf alle beruflichen Tätigkeiten insgesamt beziehen.

Kann das Arbeitsamt mich zwingen zu arbeiten?

In der Regel ja. „Es muss jedes zumutbare Beschäftigungsangebot angenommen werden“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Wann eine Stelle zumutbar ist, ist im Sozialgesetzbuch (SGB III §140) genau geregelt.

Wie kann ich ein Jobangebot vom Arbeitsamt ablehnen?

Tatsächlich dürfen Sie einen Vermittlungsvorschlag ablehnen, wenn gute Gründe vorliegen. Vermittlungsvorschlag vom Arbeitsamt: Die Bewerbung gehört zur Mitwirkungspflicht. Denn Sie müssen einem Vermittlungsvorschlag nur dann nachkommen bzw. eine Stelle nur dann antreten, wenn diese auch zumutbar ist.

Wie kann ich einen vermittlungsvorschlag ablehnen?

“ Demnach kann die Ablehnung eines Vermittlungsvorschlages nur sanktioniert werden, wenn eine Rechtsfolgenbelehrung stattgefunden hat. Ein Vermittlungsvorschlag vom Arbeitsamt ohne Rechtsfolgenbelehrung (auch bei ALG 2) kann abgelehnt werden. Umstritten ist allerdings wo und wie Rechtsfolgenbelehrung stattfinden muss.

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