Mit einer dauerhaften Einschränkung, die keine geregelte Beschäftigung mehr möglich macht, lässt sich Erwerbsminderungsrente beantragen. Doch damit sind viele Fragen verbunden. Hier finden Sie Antworten, Tipps und Hinweise, die Sie bei dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente unterstützen.
Wann bekomme ich Erwerbsminderungsrente?
Grundsätzlich unterstützt diese Form der Rente Arbeitnehmer, die nicht oder nur noch teilweise berufstätig sein und dadurch Geld verdienen können. Hierfür gelten bestimmte Regeln.
Die Teilnahme am Erwerbsleben kann durch Unfall oder Krankheit eingeschränkt sein. Bevor ein Arbeitnehmer jedoch Erwerbsminderungsrente bekommt, stellt der Gesetzgeber fest, ob der Antrag berechtigt ist. Zuerst einmal erhält der Beeinträchtigte eine Entgeltfortzahlung durch seinen Arbeitgeber. Und zwar für die Dauer von sechs Wochen.
Daran schließt sich im Regelfall ein Krankengeld an, welches bis zu 78 Wochen von der zuständigen Krankenkasse gezahlt wird. In klaren Fällen kann eine Erwerbsminderungsrente bereits nach sieben Wochen Krankengeldzahlung erfolgen. Erst wenn im Anschluss an die Zeit der Krankengeld-Zahlung keine Besserung des Zustandes in Sicht ist, kann die Rente wegen nachgewiesener Erwerbsminderung gezahlt werden.
Regeln für die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente:
- Der Versicherte war mindestens fünf Jahre lang rentenversichert. Davon hat er mindestens drei Jahre seine Pflichtbeiträge bezahlt. Diese Zeit nennt sich Wartezeit.
- Volle Erwerbsminderungsrente beantragen Beeinträchtigte, die nicht mehr drei Stunden am Stück in einem Beschäftigtenverhältnis tätig sein können.
- Teilweise Erwerbsminderungsrente beantragen ehemalige Arbeitnehmer die nur noch zwischen drei und sechs Stunden täglich berufstätig sein können.
- Die Einschätzung der Beeinträchtigung muss ärztlich bescheinigt sein.
Allerdings lassen sich für die Wartezeiten berechtigte Sozialleistungen anrechnen. Hierzu gehören beispielsweise das Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld. Auch Zeiten der Kindererziehung, der häuslichen Pflege oder freiwillige Einzahlungen in das Rentensystem rechnet der Gesetzgeber an.
Für Auszubildende oder Berufsanfänger, welche die Wartezeiten noch nicht nachweisen können, gelten besondere Regelungen.
Wo finde ich Hilfe bei der Antragstellung?
Der Antrag zur Erwerbsminderungsrente ist komplex und umfasst zahlreiche Vorbereitungen. Entsprechend empfiehlt sich die Beratung durch Experten. Und zwar von Anfang an.
Hier finden Sie Rentenberater:
- Deutsche Rentenversicherung
- Zuständiger Berater der eigenen Rentenversicherung
- Berater von Sozialdiensten wie VdK, Sozialdienst katholischer Frauen und andere
- Selbstständige Rentenberater
Die entsprechenden Berater finden Sie über die jeweiligen Webseiten der von Ihnen gewählten Unterstützung.
9 Antworten
Ich dachte, Karl Fall ist längst in Rente?
Bei einem geklärten Konto dauert das keine 3 Monate. Eine Altersrente sollte man ca. 3 Monate vor Rentenbeginn beantragen, eine Hinterbliebenenrente unverzüglich.
Bei einer Erwerbsminderungsrente hängt die Bearbeitungszeit von zwei Dingen ab:
1. ist das Versicherungskonto geklärt und
2. wie lange dauert die Prüfung der medizinischen Voraussetzungen (wie lange brauchen die Ärzte, um Befunde beizusteuern, wie schnell ist der Gutachter, gibt es einen Reha-Bericht...).
In der Regel ist aber auch über die EM-Rente innerhalb von 2 bis 4 Monaten entschieden - zumindest vorläufig, falls Widerspruch eingelegt wird und das Verfahren sich bis zur endgültigen Entscheidung hinzieht.
Der § 17 SGB I setzt leider keine konkrete Frist, nach der sich die Behörden richten müssen. Aber nach 6 Monaten kann man eine "Untätigkeitsklage" nach § 88 SGG einleiten. Deshalb überschreiten die Rentenversicherungsträger diese Frist nur in Ausnahmefällen.
Welche Rente? Kann ganz schnell gehen - also mit schnell meine ich paar Monate^^ Bei der Erwerbsunfähigkeitsrente kanns schon mal Jahre dauern mit Gericht u allem drum u dran.....
Das kann man so pauschal nicht sagen. Kann 2 Wochen dauern, kann aber auch 6 Monate dauern. Welche Rentenart, ist das Versicherungskonto schon geklärt?, sind Ermittlungen bei dritten Stellen zu führen, wenn ja, antworten diese schnell oder erst nach 2. Erinnerung......
Experte
Experte für Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung
Hallo KarlDall, Sie schreiben: Antwort: wie lange dauert ein rentenantrag?
jetzt
Diese Frage kann Ihnen hier bei "GF" beim besten Willen "Niemand" seriös beantworten, weil jeder Einzelfall anders ist!
Sie schreiben ja nicht einmal, um welche Art von Rente es eigentlich genau geht!
Außerdem ist die DRV ein riesiger Verwaltungsapparat mit über 60.000 Mitarbeitern!
Wenn Ihnen jemand annähernd eine Prognose abgeben kann, dann ggf. Ihr zuständiger DRV-Sachbearbeiter, bei welchem Ihre Akten bearbeitet werden!
//de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Rentenversicherung
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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Die DRV gibt jederzeit Auskunft.