Wie lange bekommt man rente wenn man verstorben ist

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Hinterbliebenenrente: Rente für Hinterbliebene – kleine Witwenrente, große Witwenrente und Waisenrente

Der Tod eines Ehe- oder Lebenspartners ist für Hinterbliebene emotional sehr belastend. Zudem hinterlässt der Verlust des geliebten Menschen oft eine finanzielle Lücke im Leben des Partners. Die Hinterbliebenenrente – eine spezielle Form der Rente – soll Unterstützung leisten. Erfahren Sie mehr.


Was ist die Hinterbliebenenrente?

Rente bei Todesfall des Ehe- oder Lebenspartners

Die Hinterbliebenenrente ist eine zusätzliche Rente, die in der Regel von der Deutschen Rentenversicherung an Hinterbliebene gezahlt wird, wenn es zum Todesfall eines Ehepartners oder Lebenspartners kommt. Die Hinterbliebenenrente dient dazu, den Einkommensausfall des Verstorbenen zu kompensieren und den noch lebenden Ehe- bzw. Lebenspartner finanziell abzusichern.

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Hinterbliebenenrente für Eheleute

Auf die Hinterbliebenenrente hat grundsätzlich Anspruch, wer vor dem Tod des Partners mit diesem verheiratet war. Anspruchsberechtigt sind also Witwen und Witwer.

Hinterbliebenenrente für Lebenspartner

Auf die Rente für Hinterbliebene haben nicht nur Menschen Anspruch, die eine Ehe geführt haben. Auch Lebenspartner können ihren Anspruch auf die Rente für Hinterbliebene geltend machen. Das ist dann der Fall, wenn Lebenspartner mindestens ein Jahr lang im Rahmen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammengelebt haben. Der Rentenanspruch kann auch bei kürzerer Partnerschaft bestehen, allerdings nur dann, wenn der verstorbene Lebenspartner bei einem Unfall ums Leben kam.

Voraussetzungen für die Hinterbliebenenrente

Unter welchen Voraussetzungen erhalten Hinterbliebene die zusätzliche Rente?

Hinterbliebene können ihren Anspruch auf die Hinterbliebenenrente unter zwei Voraussetzungen geltend machen. Einerseits ist es erforderlich, dass der Verstorbene mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Andererseits darf der Hinterbliebene nach dem Tod des Partners nicht wieder geheiratet haben. Letzteres gilt natürlich nicht generell, sondern nur wenn es um den Anspruch auf die Rente geht.

Hinterbliebenenrente beantragen

Die Hinterbliebenenrente wird nicht automatisch nach dem Tod des Verstorbenen ausgezahlt. Hinterbliebene müssen zunächst beim Rentenversicherungsträger des Verstorbenen einen Antrag stellen, um ihren Anspruch geltend zu machen.

Rente für Witwen und Witwer

Anspruch auf die Witwenrente bzw. Witwerrente

Oft wird die Hinterbliebenenrente auch als Witwenrente bzw. Witwerrente bezeichnet. Wie hoch die Ansprüche für Hinterbliebene ausfallen, hängt unter anderem vom Hochzeitsdatum und den Geburtsdaten der Ehepartner ab. Basierend darauf wird die Witwenrente nach altem oder neuem Recht gehandhabt. Für die Berechnung der Rente ist ebenso relevant, wie lange und in welcher Höhe der Verstorbene in die Rentenversicherung eingezahlt hat.

Kleine Witwenrente und große Witwenrente

Die Höhe des Anspruchs auf die Hinterbliebenenrente ist nicht nur abhängig vom angewandten Recht, sondern grundsätzlich auch von der Art der Witwenrente, die Hinterbliebenen aufgrund der persönlichen Lebensumstände zugesprochen wird. So gibt es die sogenannte kleine Witwenrente und große Witwenrente. Auch wenn die Bezeichnung zunächst vermuten lässt, dass nur Witwen Anspruch auf die Rente haben, wird die Witwenrente ebenso einem Witwer zugesprochen, wenn der Partner verstirbt.

Die folgenden Tabellen geben Auskunft darüber, wann Hinterbliebene Anspruch auf welche Form der Witwenrente nach welchem Recht haben. Ebenso wird prozentual die Höhe des Anspruchs angegeben.

Kleine und große Witwenrente nach altem Recht

Grundsätzlich gilt nach altem Recht zur Witwenrente: Wurde die Ehe vor dem Jahr 2002 geschlossen und ist ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren, erhält der Hinterbliebene 60 statt 55 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen.

 Alter des HinterbliebenenAnzahl der KinderHöhe des Anspruchs in ProzentDauer des AnspruchsKleine WitwenrenteGroße Witwenrente
jünger als 47 Jahre keine 25 % der Rente des Verstorbenen zum Todeszeitpunkt unbegrenzt
älter als 47 Jahre mind. ein Kind, unter 18 Jahren 55 bzw. 60 % der Rente des Verstorbenen zum Todeszeitpunkt unbegrenzt

Kleine und große Witwenrente nach neuem Recht

Das neue Recht gilt, wenn die Ehe nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde oder beide Ehepartner nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden. 

 Alter des HinterbliebenenAnzahl der KinderHöhe des Anspruchs in ProzentDauer des AnspruchsKleine WitwenrenteGroße Witwenrente
jünger als 47 Jahre keine 25 % der Rente des Verstorbenen zum Todeszeitpunkt 24 Monate
älter als 47 Jahre mind. ein Kind, unter 18 Jahren 55 % der Rente des Verstorbenen zum Todeszeitpunkt unbegrenzt

Das Sterbevierteljahr

Verstirbt eine Ehepartner, versetzt das Hinterbliebene nicht nur in eine emotionale, sondern auch in eine finanzielle Ausnahmesituation. Die Beerdigung muss organisiert und die Bestattungskosten müssen getragen werden. Dabei fehlt jedoch das Einkommen des Verstorbenen.

Witwenrente im Sterbevierteljahr

Zur unmittelbaren finanziellen Unterstützung Hinterbliebener gibt es das sogenannte Sterbevierteljahr. Der Begriff bezeichnet den Zeitraum, in dem die Witwenrente in voller Höhe des Anspruchs des Verstorbenen an den Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Das Sterbevierteljahr folgt auf den Sterbemonat und erstreckt sich über drei Monate. Während dieser Zeit wird das Einkommen des Hinterbliebenen nicht angerechnet.

Anspruch auf die Waisenrente für Kinder

Minderjährige Kinder erhalten bis zum 18. Lebensjahr ebenfalls finanzielle Unterstützung, wenn es zum Todesfall eines Elternteils kommt. Dabei spricht man von der sogenannten Waisenrente. Diese unterteilt sich in die Halbwaisenrente und die Vollwaisenrente.

Halbwaisenrente

Verstirbt ein Elternteil, erhalten Kinder die Halbwaisenrente. Diese beträgt zehn Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen.

Vollwaisenrente

Die Vollwaisenrente erhalten Kinder, wenn sie beide Elternteile verloren haben. In diesem Fall werden zwanzig Prozent des Rentenanspruchs beider Eltern ausgezahlt.

Waisenrente für volljährige Kinder

Auch nach dem 18. Lebensjahr können Kinder bis zum 27. Geburtstag Waisenrente beziehen. Der Anspruch kann unter folgenden Umständen geltend gemacht werden:

  • Wenn ein Kind eine Ausbildung absolviert
  • Wenn ein Kind den Bundesfreiwilligendienst absolviert
  • Wenn ein Kind ein freiwilliges soziales Jahr absolviert
  • Wenn ein Kind eine Behinderung hat

Häufig gestellte Fragen

Auf Hinterbliebenenrente haben grundsätzlich Eheleute Anspruch, wenn es zum Todesfall eines Partners kommt. Anspruch haben auch eingetragene Lebenspartner, wenn diese mindestens ein Jahr lang zusammengelebt haben.

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Hinterbliebene Ehepartner haben dann Anspruch auf Witwenrente, wenn sie mindestens ein Jahr lang mit dem Verstorbenen verheiratet waren. In Ausnahmefällen besteht der Anspruch früher. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der verstorbene Ehepartner durch einen Unfall tödlich verunglückt ist.

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Der Begriff "Witwenrente" ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Hinterbliebenenrente.

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Der Begriff "Witwenrente" lässt zunächt vermuten, dass nur Witwen Anspruch auf die Rente für Hinterbliebene haben. Jedoch haben ebenso Witwer Anspruch auf die Hinterbliebenenrente, wenn es zum Todesfall der Ehefrau kommt. In einem solchen Fall spricht man auch von der sogenannten Witwerrente.

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Wer bekommt 3 Monate Rente nach Tod?

Was ist das „Sterbevierteljahr“ „Sterbevierteljahr“ nennt man die drei Monate, die auf den Sterbemonat folgen. In dieser Zeit erhalten Sie die Witwen- oder Witwerrente in voller Höhe des Rentenanspruchs Ihres verstorbenen Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer verstorbenen Ehepartnerin/Lebenspartnerin.

Wird die Rente nach dem Tod noch 3 Monate weitergezahlt?

In den ersten drei Monaten nach dem Tod erhalten selbst finanziell gut versorgte Ehe- und Lebenspartner die Rente aus der Deutschen Rentenversicherung weitergezahlt. Die Höhe der Witwen- oder Witwerrente wird in dieser Zeit in der Höhe der gesetzlichen Rente des Verstorbenen gewährt (sogenanntes „Sterbevierteljahr“).

Wie viel Monate Rente nach Tod?

Wie lange erhält der Verstorbene Rente? Gesetzliche Renten, die der Betroffene zuletzt erhalten hat, werden bis zum Ende des Todesmonats gezahlt. Paragraf 102, Absatz 5 SGB VI regelt hierzu nämlich: „Renten werden bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem die Berechtigten gestorben sind.

Wie hoch ist die Rente im Sterbemonat?

auch im Sterbemonat steht die monatliche Rentenzahlung noch in der bisherigen Höhe zu. Die Rente entfällt weder noch wird sie nur anteilig für die Tage vor dem Tod gezahlt. Es ist somit keine Änderung eingetreten.

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