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Erstellt: 30.03.2022, 08:26 Uhr
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Bei der privaten Krankenversicherung steigen die Beiträge im Laufe des Lebens ordentlich. Doch ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann nicht mehr so leicht. Ein Überblick.
München - Für privat krankenversicherte Rentner kann ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung interessant werden. Denn der Beitrag in der privaten Krankenversicherung (PKV) steigt regelmäßig. Wer beispielsweise mit 35 Jahren in die PKV eintritt, muss bis zum Renteneintritt damit rechnen, dass sich der Betrag verdreifacht. Diese Faustformel hat die Zeitschrift Finanztest laut Angaben der Verbraucherzentrale im Jahr 2019 berechnet. Wer also nur eine geringe Rente und wenige Rücklagen hat, sollte besser bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben.
Krankenversicherung: Später Wechsel nur mit Hürden
Doch was, wenn man das erst später bemerkt und von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln möchte? Hier gibt es ein paar Regeln zu beachten, denn der Gesetzgeber möchte verhindern, dass Gutverdiener lange die Vorteile der PKV ausnutzen und später, wenn sie älter und häufig auch krank sind, in die GKV wechseln.
Wer noch unter 55 Jahre alt ist, kann meist problemlos von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Allerdings muss man darauf achten, dass das Brutto-Jahresgehalt den Grenzwert von 64.350 Euro nicht überschreiten darf, erklärt die Verbraucherzentrale. Wer knapp an dieser Grenze liegt, kann auf ein paar Tricks zurückgreifen.
- Befristete Teilzeitvereinbarung: Manche Arbeitgeber bieten eine sogenannte Brückenteilzeit an. Damit können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit und somit auch ihr Gehalt vorübergehend reduzieren, sodass es unter den Grenzwert fällt.
- Arbeitszeitkonto: Auch ein Arbeitszeitkonto könnte Abhilfe schaffen. Darauf können geleistete Stunden für die Zukunft gutgeschrieben werden und so das Gehalt reduziert werden. Ähnlich funktioniert es auch bei einem sogenannten „Sabbatjahr“.
- Entgeltumwandlung: Zuletzt gäbe es noch die Möglichkeit, Teile des Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge fließen zu lassen. Somit könnte man auch die Grenze zur Versicherungspflicht erreichen.
Krankenversicherung: Über die Familie in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten
Doch wer über 55 Jahre alt ist, hat auch mit diesen Kniffen keine Chance in die GKV zurückzukehren. Es gibt aber noch weitere Mittel und Wege, die auch den älteren Privatversicherten helfen können.
Wenn beispielsweise der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner gesetzlich versichert ist, so kann man über die Familienversicherung in die GKV eintreten. Doch dann dürfen die regelmäßigen Einkünfte 470 Euro nicht überschreiten. Wer jedoch einmal in der Familienversicherung war und dann den Grenzbetrag überschreitet, kann sich weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Wie lang der Betroffene in der Familienversicherung war, spielt dabei keine Rolle.
Für Auswanderer gibt es auch eine Möglichkeit, in die GKV zurückzukehren, wie Rentenberater Sascha Schilbach gegenüber Bild erklärt: „Rückkehrer aus dem EU-Ausland, die dort gesetzlich krankenversichert waren, sind ebenfalls in die gesetzliche Krankenversicherung aufzunehmen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn vor dem Auslandsaufenthalt in Deutschland eine private Krankenversicherung bestanden hat.“
Rente: So können Ruheständler zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln
Für Rentner gibt es zudem auch ein paar Möglichkeiten, wie sie wechseln könnten. Denn auch sie können in die Familienversicherung wechseln, sofern die Rente, die sie erhalten, nicht die 470 Euro überschreitet. Hierbei können sogar die Kindererziehungszeiten, die als zusätzliche Entgeltpunkte auf die Rente angerechnet werden, abgezogen werden.
Außerdem: „Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch für bisher privat krankenversicherte Rentner über eine Neuregelung die Aufnahme in die GKV möglich“, macht Schilbach deutlich. Und zwar dann, wenn der Rentner in der zweiten Hälfte seines Versicherungslebens zu mindestens 90 Prozent eine Mitgliedschaft in der GKV hatte. Hier können jedoch schon kurze Unterbrechungen einen Wechsel ausschließen. (ph)