Wie hoch ist die Einmalzahlung 2022?

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Erstellt: 27.10.2022, 19:30 Uhr

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Im Kampf gegen die stark steigenden Energiekosten sollen Bürger durch eine Einmalzahlung im Dezember 2022 unterstützt werden. Grundlage sind alte Abschläge.

Hamm - Geht es nach einer Experten-Kommission, sollen die Haushalte in Deutschland in zwei Schritten von den hohen Energiepreisen entlastet werden. Stichwort: Gaspreisbremse. Noch in diesem Jahr ist eine Einmalzahlung geplant, in 2023 soll es dann einen Preisdeckel geben. Wie die Sonderzahlung 2022 für Eigentümer und Mieter ablaufen soll und wie hoch der Abschlag sein wird, erfahren Sie hier im Überblick.

Gasabschlags-Zahlung im Dezember: Wer bislang gespart hat, bekommt weniger Geld

Das Entlastungsverfahren im Kampf gegen die hohen Gaspreise wurde von einer Experten-Kommission vorgeschlagen. Bundeskanzler Olaf Scholz begrüßte die Idee. Es sei eine „sehr, sehr gute Grundlage“. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug. Ein Regierungssprecher sagte, man wolle den Vorschlag der Kommission zügig prüfen und über die Umsetzung beraten.

Vor allem rund um die Einmalzahlung kamen bei Gas-Kunden viele Fragen auf. Wie hoch wird der Abschlag sein, auf dessen Grundlage die Sonderzahlung berechnet wird? Wer erhält die Einmalzahlung - und wie? Ein Überblick.

Gasabschlag-Zahlung vom Staat: Wie hoch wird die Einmalzahlung im Dezember sein?

Der Staat soll laut Vorschlag der Kommission die Abschlagszahlungen von direkten Gaskunden im Dezember 2022 übernehmen. Dabei geht es allerdings nicht um die Kosten für den tatsächlichen Gasverbrauch in dem besagten Monat. Der Hintergedanke dabei: Verbraucher sollen keinen Anreiz bekommen, die Heizung im Winter bewusst aufzudrehen, um höhere staatliche Hilfen zu bekommen.

Die Einmalzahlung vom Staat soll sich auf den September-Abschlag beziehen. Die gezahlten Abschläge, die jeden Monat gleich hoch sind, bemessen sich am Vorjahresverbrauch. Dementsprechend können Gas-Kunden selbst nachschauen, wie hoch die Einmalzahlung sein wird. Auf dem Bankkonto oder im Portal des Gasanbieters lässt sich nachprüfen, wie hoch der Abschlag im September 2022 war.

Gaspreisbremse - der Überblick

  • Einmalzahlung: Der Staat soll im Dezember einmalig die Abschlagszahlung (Höhe des September-Abschlags) für Gas- und Fernwärmekunden übernehmen.
  • Preisdeckel: Von März 2023 bis mindestens April 2024 soll für 80 Prozent des Gasverbrauchs ein Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde gelten. Bei Fernwärme soll es für 80 Prozent des Verbrauchs einen Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde geben.
  • Das Grundkontingent von 80 Prozent soll sich aus der Abschlagszahlung für September 2022 errechnen.

Wer im September also einen niedrigen Abschlag gezahlt hat, erhält auch eine niedrigere Einmalzahlung als Kunden, die im September einen höheren Abschlag zahlen mussten. In der Regel bemisst sich die Höhe vom Abschlag und damit auch vom Verbrauch zwar vor allem an der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Wohnungsgröße. Aber der Abschlag fällt natürlich auch niedriger aus, wenn Haushalte besonders energiesparend leben, also weniger heizen oder kürzer duschen.

Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox liegt die durchschnittliche Abschlagszahlung für ein Einfamilienhaus derzeit bei rund 342 Euro. Übernehme der Staat eine Rate, würden die jährlichen Kosten von 4108 Euro auf 3766 Euro sinken, was einer Entlastung von rund 8 Prozent entspreche.

Gasabschlags-Zahlung im Dezember: Wer die Einmalzahlung erhält

Laut Plan der Kommission sollen private Haushalte und kleine Firmen die Gasabschlags-Zahlung vom Staat erhalten. Und das betrifft sowohl Direkt-Kunden von Gasanbietern, als auch Mieter, die ihren Gasverbrauch über die Nebenkostenabrechnung bezahlen.

Bei Direkt-Kunden wird der Staat die Abschläge übernehmen, die Versorger sollen das Geld erstattet bekommen. Bei zentral beheizten Mietshäusern soll die Gutschrift vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden, im Zuge der Nebenkostenabrechnung. Teilweise seien Abschläge für Mieter noch gar nicht gestiegen, der Vermieter erfahre aber schon höhere Gaspreise. Die Zahlung solle „Liquiditätsprobleme“ von Vermietern adressieren.

Für Rentner gibt es im Dezember noch einmal zusätzliches Geld - die Energiepauschale aus dem Entlastungspaket.

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Stand: 06.09.2022 18:56 Uhr

Strompreisbremse, Einmalzahlungen, Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger und neues Bürgergeld: Die Koalition hat in einem dritten Paket weitere Entlastungen beschlossen. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick.

Die Spitzen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP haben ein drittes Entlastungspaket vereinbart. "Wir werden als Land durch diese schwierige Zeit kommen", sagte Kanzler Olaf Scholz bei der Vorstellung. Das Volumen des Pakets betrage mehr als 65 Milliarden Euro. Dies stelle eine konservative Schätzung dar, so Finanzminister Christian Lindner. Es handele sich um ein Paket, das Solidarität mit Leistungsgerechtigkeit und Solidität verbinde. Diese Maßnahmen wurden beschlossen:

Strompreisbremse: Die Ampel-Koalition will eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch einführen.

Einmalzahlungen für Rentnerinnen und Rentner: Sie sollen zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten.

Erhöhung des Kindergelds: Das Kindergeld wird zum 1. Januar für das erste, zweite und dritte Kind um 18 Euro angehoben. Es liegt dann bei 237 Euro im Monat. Zunächst war die Erhöhung nur für die ersten beiden Kinder geplant gewesen. Die Ampel-Regierung besserte in diesem Punkt aber nach.

Erhöhung des Kinderzuschlags: Der Kinderzuschlag wird zum 1. Januar 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro im Monat angehoben.

Entlastung von Studenten und Fachschülern: Sie erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

Homeoffice: Die aus der Corona-Pandemie stammende Homeoffice-Pauschale wird entfristet. Pro Homeoffice-Tag ist ein Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer von fünf Euro, maximal 600 Euro jährlich, möglich.

Entlastung bei Sozialversicherungsbeiträgen: Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird zum 1. Januar 2023 auf monatlich 2000 Euro angehoben. Bereits gesetzlich geregelt ist, dass diese Grenze zum 1. Oktober 2022 von 1300 auf 1600 Euro ansteigt.

Kalte Progression: Die inflationsgetriebene kalte Progression bei der Steuer soll durch eine Änderung des Tarifverlaufs abgebaut werden. Wenn im Herbst Progressionsbericht und Existenzminimumbericht vorliegen, sollen die Werte angepasst werden.

Wohngeldreform: Der Kreis der Wohngeldberechtigten wird auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert. Das Wohngeld soll zudem eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten. Als kurzfristige Maßnahme für die Heizperiode wird zudem von September bis Dezember 2022 einmalig ein weiterer Heizkostenzuschuss an Bezieherinnen und Bezieher gezahlt: 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt, 540 Euro für zwei Personen; für jede weitere Person gibt es zusätzliche 100 Euro.

Umsatzsteuer auf Gas: Als Ausgleich für die Gasumlage wird die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent gesenkt.

Steuerliche Entlastung bei Rentenbeiträgen: Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge ab dem kommenden Jahr als Sonderausgaben voll absetzen können - zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Künftig werden Renten damit erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.

Einführung Bürgergeld: Die Empfängerinnen und Empfänger des neuen Bürgergelds sollen ab dem Jahreswechsel rund 500 Euro im Monat bekommen. Der Betrag soll damit deutlich über dem aktuellen Hartz-IV-Regelsatz von 449 Euro für Alleinstehende ohne Kinder liegen; die Ampel will Hartz IV vom 1. Januar 2023 an durch das neue Bürgergeld ablösen.

Nahverkehrsticket: Die Koalition will eine Nachfolgeregelung für das 9-Euro-Ticket erreichen. Ziel sei ein Ticket im Rahmen von etwa 49 bis 69 Euro pro Monat. "Die Bundesregierung ist bereit, den Ländern für ein bundesweites Nahverkehrsticket jährlich 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen, wenn die Länder mindestens den gleichen Betrag zur Verfügung stellen", teilte die Ampel-Koalition mit.

Entlastung beim CO2-Preis: Die bisher zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Damit verschieben sich auch die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr.

Kurzarbeitergeld: Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert.

Umsatzsteuer in der Gastronomie: Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent wird verlängert.

Weitere Maßnahmen:

Die Bundesregierung kündigte an, die international vereinbarte Mindestbesteuerung für internationale Unternehmen jetzt national umzusetzen. Dadurch sollen Milliardeneinnahmen generiert werden. Zudem will sie sich auf europäischer Ebene für weitere Preisdämpfungen auf den Energiemärkten einsetzen.

Darüber hinaus will die Ampel-Koalition ein Programm für energieintensive Unternehmen auflegen, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können. Außerdem sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden.

Wann bekommt man die Einmalzahlung 2022?

Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.

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Im September erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Deutschland eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro: die sogenannte "Energiepreispauschale". So sieht es das Steuerentlastungsgesetz 2022 des Bundes vor.

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Doch wann landen die 300 Euro auf dem Konto? Die Auszahlung soll noch 2022 beginnen. Aufgrund der zu erwartenden hohen Energiepreise in diesem Winter hat der Bundestag am 20. Oktober 2022 die Energiepreispauschale (EPP) für Rentnerinnen und Rentner abgesegnet.

Wer bekommt die Einmalzahlung von 200 Euro?

Vor allem die Bezieher von Hartz IV sollen jetzt enorm profitieren: Ab Juli steht eine Einmalzahlung von 200 Euro an – sie soll die Mehrkosten der Corona-Zeit und der Inflation ausgleichen. Hinzu kommen noch ein Kinderbonus von 100 Euro – pro Kind.

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