Wer ist in der gesetzlichen krankenversicherung freiwillig versichert

Freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann grunds�tzlich nur derjenige werden, der nicht pflicht- bzw. familienversichert ist. Die freiwillige Versicherung kann damit insbesondere von folgenden Personen in Anspruch genommen werden:

Arbeitnehmer, die regelm��ig �ber der Versicherungspflichtgrenze (vgl. Thema "Rechenwerte in der Sozialversicherung") verdienen. Ihre freiwillige Versicherung beginnt zum 01.01. des Folgejahres, wenn das Einkommen auch die dann g�ltige Versicherungspflichtgrenze �bersteigt.

Arbeitnehmer, die eine neue Besch�ftigung beginnen und sofort regelm��ig �ber der Versicherungspflichtgrenze verdienen

Selbstst�ndige

Studierende ab dem 15. Fachsemester oder dem 30. Geburtstag

Rentner, die nicht in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind

Beamte und Pension�re

Selbst versicherte Kinder und Menschen, die nicht erwerbst�tig oder w�hrend eines �bergangszeitraums zwischen zwei Besch�ftigungen sind

Die Beitrittserkl�rung muss der Krankenkasse sp�testens drei Monate nach dem Ende der letzten Mitgliedschaft vorliegen. Endet eine bestehende Pflicht- bzw. Familienversicherung, schlie�t sich die freiwillige Versicherung jedoch automatisch an, wenn das Mitglied nicht selbst seinen Austritt erkl�rt. Hierf�r gilt eine Frist von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse �ber die Austrittsm�glichkeit. Weitere Voraussetzung f�r die Wirksamkeit des Austritts ist der Nachweis eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall.

Vorversicherungszeit
Insbesondere im Anschluss an eine Versicherungspflicht oder im Rahmen eines Kassenwechsels setzt die freiwillige Mitgliedschaft eine Vorversicherungszeit (VVZ) voraus. Als freiwilliges Mitglied kann demnach beitreten, wer in den letzten f�nf Jahren mindestens 24 Monate oder unmittelbar vorher ununterbrochen mindestens zw�lf Monate gesetzlich versichert war. Ist die VVZ nicht erf�llt, kann eine auslaufende Versicherungspflicht als freiwillige Versicherung bei derselben Kasse fortgesetzt werden (Anschlussversicherung).

Mindestbeitrag f�r freiwillig Versicherte
Zum 01.01.2019 wurden die freiwillig versicherten Selbstst�ndigen den �brigen freiwillig Versicherten in der GKV gleichgestellt. Hierdurch entf�llt der Nachweis, ob eine haupt- oder nebenberufliche Selbstst�ndigkeit vorliegt. Die Mindestbemessungsgrundlage f�r Beitr�ge betr�gt 2022 einheitlich 1.096,67 Euro pro Monat.

Nachweis der Eink�nfte
Es gelten die Eink�nfte laut Einkommensteuerbescheid. Liegt dieser (noch) nicht vor, werden die Beitr�ge anhand geeigneter Nachweise vorl�ufig und nach Erlass bzw. Vorlage des Einkommensteuerbescheides endg�ltig festgesetzt. Weist das Mitglied seine tats�chlichen Einnahmen auf Verlangen der Krankenkasse nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres nach, gilt automatisch der H�chstbeitrag.

  1. Wer sich freiwillig gesetzlich krankenversichern kann
  2. Frist von drei Monaten nach Ende der Versicherungspflicht
  3. Die Kosten für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
  4. Die Beitragsbemessungsgrenze
  5. Schätzung des Einkommens bei Selbstständigen
  6. Auf Zusatzleistungen achten
  7. Online-Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherung

Wer sich freiwillig gesetzlich krankenversichern kann

Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung können etwa Arbeitnehmer abschließen, deren Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) liegt: Haben sie ein jährliches Bruttogehalt von mehr als 64.350 Euro (Stand: 2022), sind sie versicherungsfrei. Das heißt, sie können sich privat versichern oder als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.

Auch Selbstständige oder Freiberufler sind nicht versicherungspflichtig und können sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern. Das Gleiche gilt für Studenten ab dem 30. Geburtstag sowie für alle, die nicht erwerbstätig sind oder ein monatliches Einkommen von maximal 450 Euro haben. Hierzu zählen allerdings nicht Arbeitslose: Wer Arbeitslosengeld I oder II bezieht, ist versicherungspflichtig.

Info: Auch Beamte können sich freiwillig gesetzlich versichern. Da sie jedoch eine staatliche Beihilfe erhalten und nur einen Teil der Krankheitskosten selbst versichern müssen, ist für sie eine private Beihilfeversicherung meist deutlich günstiger. Denn in der GKV gibt es keine Beihilfeversicherung, sodass Beamte hier den vollen Beitragssatz zahlen müssten.

Übersicht: Wer sich in der GKV freiwillig versichern kann*

  • Arbeitnehmer, deren Verdienst über die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Beamte
  • Studenten (ab dem 30. Geburtstag)
  • Rentner, die nicht in der Krankenversicherung für Rentner versicherungspflichtig sind
  • Personen, die nicht erwerbstätig sind, oder ein Monatseinkommen von bis zu 450 Euro haben

*Übersicht der wichtigsten Personengruppen. Voraussetzung: Bereits vorher Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung

Frist von drei Monaten nach Ende der Versicherungspflicht

Wer sich weiterhin gesetzlich krankenversichern möchte, obwohl er nicht mehr versicherungspflichtig ist, muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungsfreiheit einen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen.

Info: Dies gilt nicht für Arbeitnehmer, die – beispielsweise nach einer Gehaltserhöhung – versicherungsfrei werden. Möchten diese weiterhin gesetzlich krankenversichert bleiben, müssen sie nichts weiter tun. Sie bleiben dann bei ihrer Krankenkasse versichert.

Die Kosten für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

War als Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, muss lediglich die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes sowie des Zusatzbeitrags selbst zahlen. Die andere Hälfte des Beitragssatzes übernimmt der Arbeitgeber als Beitragszuschuss. Die Hälfte des Zusatzbeitrags zahlt der Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2019. Bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags in Form des Arbeitgeberanteils.

Anders ist dies bei Selbstständigen, Beamten und nicht erwerbstätigen Personen: Sie müssen den Beitrag für ihre freiwillige gesetzliche Krankenversicherung komplett aus eigener Tasche bezahlen. Dabei gilt für sie ein ermäßigter Beitragssatz in Höhe von 14 Prozent anstelle des normalen Beitrags von 14,6 Prozent, wenn sie auf die Zahlung eines gesetzlichen Krankengelds verzichten. Dieser Beitragssatz ist auf das gesamte Einkommen zu zahlen – also bis zur Beitragsbemessungsgrenze auch auf eventuelle Mieteinkünfte oder Kapitalerträge.

Da seit Anfang 2015 jede Krankenkasse selbst bestimmen kann, wie hoch ihr Zusatzbeitrag ist, unterscheiden sich die Kassen in der Höhe des Beitrags. Daher lohnt es sich, die Beitragssätze der einzelnen Kassen miteinander zu vergleichen. Ein Selbstständiger mit einem Einkommen von 48.000 Euro kann beispielsweise über 800 Euro im Jahr sparen, wenn er von der teuersten zur günstigsten Kasse wechselt.

Beispiel: Kosten einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung
Selbstständiger mit einem Jahreseinkommen von 48.000 Euro.

* Selbstständiger in Bayern. Ohne Krankengeldanspruch und ohne Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Stand: Dezember 2021.

Krankenkasse

Beitragssatz
(gesamt)

Monats-Beitrag
(EUR)

hkk Krankenkasse

14,69 %

587,60

Techniker Krankenkasse (TK)

15,20 %

608,00

SBK

15,30 %

612,00

BKK Herkules

15,70 %

628,00

Die Beitragsbemessungsgrenze

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze. Freiwillig Versicherte müssen – wie alle anderen gesetzlich Versicherten auch – nur bis zu dieser Grenze Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf ihr Einkommen zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2022 bei 4.837,50 Euro monatlich (jährlich: 58.050 Euro).

Schätzung des Einkommens bei Selbstständigen

Anders als Angestellte haben Selbstständige und Freiberufler meist kein festes Einkommen: Ihr Verdienst schwankt von Monat zu Monat. Die Krankenkasse geht daher zu Versicherungsbeginn zunächst von einem Mindesteinkommen aus, um die Versicherungsbeiträge zu berechnen. Später werden die Beiträge auf Grundlage des jährlichen Einkommenssteuerbescheids festgesetzt.

Auf Zusatzleistungen achten

Bei der Wahl einer Krankenkasse sollten Sie nicht nur auf die Höhe des Beitrags achten. Denn die Kassen unterscheiden sich auch darin, welche freiwilligen Zusatzleistungen sie anbieten.

Diese Zusatzleistungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben und machen im Schnitt rund fünf Prozent des Leistungskatalogs aus. Einige Kassen bezuschussen etwa eine professionelle Zahnreinigung oder bezahlen alternative Heilverfahren wie Osteopathie und Akupunktur. Überlegen Sie sich daher, welche Zusatzleistungen Ihnen besonders wichtig sind.

Online-Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherung

Mit dem Online-Vergleich von CHECK24 können Sie zahlreiche gesetzliche Krankenkassen detailliert miteinander vergleichen. Unser Vergleich zeigt Ihnen an, wie hoch die Beiträge der einzelnen Kassen sind und welche freiwilligen Zusatzleistungen diese bieten. Möchten Sie sich bei einer Krankenkasse versichern, können Sie ganz einfach einen Online-Antrag stellen.

Haben Sie noch eine Frage zu einer bestimmten Krankenkasse oder einer freiwilligen Versicherung in der GKV? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – unsere Versicherungsexpert*innen helfen Ihnen gerne weiter.

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Wann ist man freiwillig gesetzlich versichert?

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie freiwillig versichert, wenn Sie ein Jahr lang regelmäßig mehr als 5.362,50 Euro pro Monat verdienen. Dieser Betrag ist die monatliche Versicherungspflichtgrenze für 2022.

Was sind freiwillig gesetzlich Versicherte?

Freiwillig Versicherte Wer in einer gesetzlichen Kasse bleibt, gilt fortan als freiwillig versichert. Versicherte zahlen ihre Beiträge dann nicht nur von ihrem Verdienst, sondern müssen auf sonstige Einkünfte ebenfalls anteilig Beiträge zahlen.

Welche Sozialversicherungen sind freiwillig?

Diese freiwilligen gesetzlichen Versicherungen sind zum Beispiel möglich: Antragspflichtversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit. Meldung zur Auslandsunfallversicherung in der jeweiligen Berufsgenossenschaft (soweit möglich) Anwartschaftsversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie versichere ich mich freiwillig gesetzlich?

Wie kann ich mich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen? Für die Befreiung ist ein Antrag nötig, den Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei uns stellen müssen. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie anderweitig krankenversichert sind.

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