Gesetzliche Grundlagen:
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern (BSO)
Schulordnung über die Mittelschulen in Bayern (MSO)
Folgende Schulabschlüsse können über die Berufsschule erworben werden:
1. Der erfolgreiche Abschluss der MittelschuleEine dem erfolgreichen Abschluss der Mittelschule entsprechende Schulbildung hat erworben, (u. a.) wer
- die Berufsschule erfolgreich besucht hat oder
- ein einjähriges Vollzeitschuljahr an der Berufsschule erfolgreich abgeschlossen hat.
Der Mittlere Schulabschluss wird mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule verliehen, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt werden:
- erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
- Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Notenschnitt vom mindestens 3,0
- Nachweis ausreichender Englischkenntnisse auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts
Möglichkeiten zum Nachwies ausreichender Englischkenntnisse für den Mittleren Schulabschluss an der Berufsschule:
- Note 4 im Abschlusszeugnis der Mittelschule (erfolgreicher oder qualifizierender Hauptschulabschluss/Mittelschulabschluss)
- Note 4 im Abschlusszeugnis der Berufsschule
- Note 4 bei nachträglicher externer Quali-Prüfung nur im Fach Englisch
- Note 4 im Jahreszeugnis der 9. oder 10. Klasse eines Gymnasiums, einer Realschule oder einer Wirtschaftsschule
Es wird der Leistungsstand eines fünfjährigen Pflichtunterrichts zugrunde gelegt.
Die geforderten Englischkenntnisse werden ferner nachgewiesen durch ein vom Staatsministerium allgemein anerkanntes KMK- Zertifikat.
Härtefälle:
In Ausnahmefällen kann eine andere moderne Fremdsprache als Englisch anerkannt werden.
3. Qualifizierter beruflicher BildungsabschlussDer Qualifizierte berufliche Bildungsabschluss ist ein mittlerer Schulabschluss und wird auf Antrag von der Mittelschule ausgestellt, an der der Qualifizierende Mittelschulabschluss (Quali) erworben wurde. (vgl. Art. 7a, Abs 5 BayEUG)
Voraussetzungen:
- ausreichende Leistungen in Englisch, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen
- Durchschnittsnote von mindestens 3,00 in der Abschlussprüfung der Berufsausbildung (bei IHK, HWK)
- qualifizierender Abschluss der Mittelschule
Weitere Informationen über:
Mein Bildungsweg: Der Online-Wegweiser des Bildungssystems in Bayern. Mit virtueller Infografik:
www.mein-bildungsweg.de
Hallo miteinander, Ich habe vor 3 Monaten meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und hätte mal eine Frage, bei meinem Berufsschulzeugnis (2er Schnitt) steht folgendes: Dieses Zeugnis verleiht in Verbindung mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossen Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren den mittleren
Schulabschluss. Nun zwei Fragen: 1) Kriege ich von der Berufsschule ein extra Zeugnis über die Mittlere reife? 2) Ich werde wahrscheinlich nächstes Jahr eine neue Ausbildung beginnen, jedoch wollte ich wissen ob es Sinn macht sich mit dem Berufsschulzeugnis zu bewerben da es sich ja um nen anderen Beruf handelt.
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Schule, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Nein. Wie es im Zeugnis steht: Das Berufsschulzeugnis in Verbindung mit dem Ausbildungszeugnis zählt als "mittlerer Schulabschluss"... . ...und genau das solltest du beilegen. Einerseits als Nachweis für die abgeschlossene Ausbildung und zu zeigen, was du die letzten Jahre getan hast und zweitens eben als Nachweis für den mittleren Schulabschluss, der du mit der Ausbildung erlangt hast. 1) Kriege ich von der Berufsschule ein extra Zeugnis über die Mittlere reife?
2) Ich werde wahrscheinlich nächstes Jahr eine neue Ausbildung beginnen, jedoch wollte ich wissen ob es Sinn macht sich mit dem Berufsschulzeugnis zu bewerben da es sich ja um nen anderen
Beruf handelt.