Was tun wenn fahrzeugbrief verloren ist

Nach verzweifeltem Suchen dämmert es dir langsam – dein Fahrzeugbrief ist weg. Ob du deinen Fahrzeugbrief verloren, verlegt oder aus Versehen mit dem Papiermüll entsorgt hast, jetzt ist Handeln angesagt. Der Fahrzeugbrief, offiziell als Zulassungsbescheinigung Teil 2 bekannt, bildet nur eine Hälfte deiner offiziellen Fahrzeugpapiere und selbst wenn der Verlust keine Tragödie ist, die Wiederbeschaffung kostet Geld und Geduld. Du solltest daher keine Zeit verlieren und gleich damit beginnen, deinen Fahrzeugbrief neu zu beantragen.

Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein: Was ist der Unterschied?

Was tun, wenn ich die Zulassungsbescheinigung Teil 2 verloren habe? Diese Frage beantworten wir dir gleich. Zunächst sollten wir klären, wie die Zulassungsbescheinigung aufgebaut ist. Sie besteht nämlich aus zwei Teilen:

Als Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird der Teil der Fahrzeugpapiere bezeichnet, der früher Fahrzeugschein genannt wurde. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 hieß früher Fahrzeugbrief. Am 1. Oktober 2005 wurden die beiden Namen mit der 38. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften offiziell geändert. Die alten Bezeichnungen sind teilweise aber immer noch gebräuchlich.

Mit dieser Zusammenführung wurde geltendes EU-Verkehrsrecht auf nationaler Ebene umgesetzt und die Fahrzeugpapiere wurden EU-weit vereinheitlicht und fälschungssicherer gemacht. Fahrzeugbriefe aus der Zeit vor der Gesetzesänderung behielten auch als Zulassungsbescheinigung Teil 2 ihre Gültigkeit und mussten nicht umgetauscht werden.

Die meisten Autofahrer haben vermutlich mehr mit dem Fahrzeugschein, also der Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu tun, funktioniert der Fahrzeugschein doch schließlich wie der Personalausweis deines Fahrzeugs. Den Fahrzeugschein musst du bei Fahrten immer im Original mitführen. Darin finden sich Angaben zu deinen Personalien, dem Kennzeichen, der Zulassung und den technischen Daten des Fahrzeugs. Alles also, was es zu deinem Verfügungsrecht über das Fahrzeug im Straßenverkehr zu wissen gibt.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) ist das wichtigste amtliche Dokument für Fahrzeugeigentümer und dient als der Eigentumsnachweis. Der Fahrzeugbrief enthält Angaben zum Eigentümer des Fahrzeugs und kommt nur dann ins Spiel, wenn du ein Auto kaufen, verkaufen, zulassen, ummelden oder den Fahrzeughalter ändern willst. Der Eigentümer ist dabei nicht zwangsläufig identisch mit dem Halter (siehe Fahrzeugleasing).

Du solltest die Zulassungsbescheinigung Teil 2 niemals unnötig im Auto mitführen. Tatsächlich gilt es als fahrlässig, wenn du deinen Fahrzeugbrief verloren hast, nur weil dieser sich nicht an einem geschützten Ort wie einem Safe oder Bankschließfach befand.

Fahrzeugbrief verloren: Bei welchen Stellen kann ich mich melden?

Es ist passiert. Du hast deinen Fahrzeugbrief verloren und alles Suchen ändert nichts an der Situation. Jetzt ist die Frage: Was tun? Die Antwort ist tatsächlich gar nicht so schwer. Zunächst kommt es darauf an, ob du den Fahrzeugbrief nur verloren hast oder ob er gestohlen wurde.

Handelt es sich nicht um Verlust, sondern um Diebstahl, solltest du den Fahrzeugbrief so schnell wie möglich bei der Polizei als gestohlen melden. Die Diebstahlanzeige musst du bei der zuständigen Zulassungsstelle vorlegen, wenn du einen Fahrzeugbrief neu beantragen willst. Denk auch daran, die Zulassungsstelle möglichst zeitnah über den Diebstahl zu informieren. Diese wird nicht von der Polizei darüber in Kenntnis gesetzt.

Melde deinen verlorenen Fahrzeugbrief so schnell wie möglich (Bild: iStock)

Wenn du den Kfz-Brief aus Versehen verloren oder unauffindbar verlegt hast, musst du den Verlust umgehend bei der zuständigen Zulassungsstelle melden. Hast du den Fahrzeugbrief aus Fahrlässigkeit verloren, musst du eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben. Die Erklärung erfolgt entweder direkt bei der Zulassungsstelle oder bei einem Notar.

Ein weiterer Grund für eine Neubeantragung kann sogar noch banaler sein. Seit 2018 enthält nämlich jede neu ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil 2 eine Nummer als Sicherheitscode für die Online-Zulassung und Abmeldung. Die Nummer befindet sich unter einem fälschungssicheren Feld, das du nur freirubbeln darfst, wenn es um das internetbasierte Zulassungsverfahren geht. Solltest du das Feld aus Versehen beschädigen und den Code freilegen, ist es ebenfalls nötig, eine neue Zulassungsbescheinigung zu beantragen.

Welche Unterlagen benötige ich für die Neubeantragung?

Grundsätzlich sind die Unterlagen, die du für einen Neuantrag der Zulassungsbescheinigung Teil 2 brauchst, immer dieselben. Trotzdem solltest du dich im Voraus online oder telefonisch bei der entsprechenden Zulassungsstelle über die aktuellen Regelungen und nötige Unterlagen informieren. Folgende Unterlagen wirst du in jedem Fall benötigen, wenn du deinen Fahrzeugbrief neu beantragen gehst:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)

  • Prüfberichte aus der letzten Hauptuntersuchung (HU-Bericht)

  • Für Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

  • Für Vereine: Auszug aus Vereinsregister

  • Für Privatpersonen: Kaufvertrag, wenn Halter nicht gleich Eigentümer

  • Eidesstattliche Erklärung oder Diebstahlanzeige

  • Vollmacht (falls persönliches Erscheinen nicht möglich)

Was kostet ein Neuantrag?

Wenn du deinen Fahrzeugbrief neu beantragen möchtest, musst du mit Kosten zwischen 60 und 80 Euro rechnen. Die Kosten setzen sich aus der Gebühr für die neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 (meist 60 Euro) und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (meist 10 Euro) zusammen. Auch der Fahrzeugschein muss neu ausgestellt werden, falls du deinen Fahrzeugbrief verloren hast, denn beide Dokumente bilden deine offizielle Zulassungsbescheinigung.

Ein Bestandteil der Kosten ist auch die Erklärung bzw. Versicherung von Eides Statt bei Verlust des Fahrzeugbriefs. Die Erklärung kannst du vor Ort zur Niederschrift abgeben oder bei einem Notar in Auftrag geben, was wiederum zu zusätzlichen Kosten führen kann.

Wie lange dauert ein Neuantrag?

Die Dauer für den Neuantrag eines Fahrzeugbriefs ist leider mit deutlicher Wartezeit verbunden. Alles in allem musst du dich auf sechs Wochen bis zu einer Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung einstellen. Der Verlauf bei einem Neubeantragung ist für gewöhnlich wie folgt:

Nachdem der Verlust, der Diebstahl oder die Beschädigung des Fahrzeugbriefs bei der Zulassungsstelle angezeigt, alle nötigen Unterlagen vorgelegt und eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugbriefs abgelegt wurden, meldet diese den Vorfall beim Kraftfahrt-Bundesamt. Damit beginnt die sogenannte Aufbietungsfrist. Das KBA veröffentlicht den Vorfall anschließend im Bundesverkehrsblatt. Erst wenn innerhalb von 14 Tagen niemand das Dokument bei der Zulassungsstelle als gefunden meldet, kann sie den Fahrzeugbrief neuausstellen.

Die Aufbietungsfrist soll gewährleisten, dass nur der tatsächliche Eigentümer des Fahrzeugs einen Verlust melden kann und dieser im Falle eines Diebstahls und einer Verlustanzeige rechtzeitig Einspruch erheben kann. Vor allem Leasingunternehmen verhindern so, dass ihre geleasten Fahrzeuge auf unrechtmäßige Eigentümer umgeschrieben werden.

Darf ich ohne Fahrzeugbrief weiterhin fahren?

Bei einer Wartezeit von mehreren Wochen fragst du dich vermutlich, ob du in dieser Zeit überhaupt mit deinem Auto am Straßenverkehr teilnehmen darfst. Wir können dich beruhigen, denn im Gegensatz zum Fahrzeugschein, der immer im Original im Auto sein muss, darfst du auch während der Aufbietungsfrist dein Auto fahren.

Auch ohne Fahrzeugbrief darfst du dein Auto fahren (Bild: iStock)

Auch für die Hauptuntersuchung genügt es, nur den Fahrzeugschein vorzulegen. Der Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 hat jedoch Einfluss auf den geplanten Verkauf oder die Ab- oder Ummeldung, denn hierfür ist der Fahrzeugbrief zwingend notwendig.

Auto ohne Fahrzeugbrief verkaufen oder ummelden: Geht das?

Wenn du dein Auto ganz offiziell zum Verkauf bei einem Händler anbietest, kommst du nicht darum herum, einen verlorenen Fahrzeugbrief neu zu beantragen. Ein Verkauf kann vielleicht von Privatperson zu Privatperson erfolgen, würde sich jedoch in einem rechtlichen Grenzbereich bewegen und spätestens an der Zulassungsstelle und der Ummeldung scheitern.

Auch eine An- oder Ummeldung oder gar Verschrottung des Fahrzeugs ist ohne Kfz-Brief im Original nicht möglich. Für eine Änderung der Adresse im gleichen Zulassungsbezirk genügt zwar die Zulassungsbescheinigung Teil 1, bei einem Halter- bzw. Eigentümerwechsel sind jedoch beide Teile der Zulassungsbescheinigung Voraussetzung. Ohne Übergabe der originalen Fahrzeugpapiere an den neuen Halter oder Eigentümer, darfst du ein Auto weder verkaufen noch ummelden.

Willst du sichergehen, dass der Käufer deines Gebrauchtwagens auch tatsächlich eine Ummeldung vornimmt, setze mittels einer Klausel im Kaufvertrag eine Frist für die Umschreibung. Bei Ablauf der vertraglichen Frist kommt es bei Nichteinhaltung auch ohne Fahrzeugbrief zur Zwangsstillegung. So vermeidest du es, als noch eingetragener Halter langfristig für Ordnungsverstöße haftbar gemacht zu werden.

Ohne Kfz-Brief lässt sich ein Auto nicht zum Verkauf bei einem Händler anbieten (Bild: iStock)

Bevor du riskierst, dass dein Fahrzeugbrief verloren geht und der Verlust unnötige Komplikationen mit sich bringt, verwahre den Kfz-Brief lieber wohlbehütet in einem Safe oder Bankschließfach.

Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren: Was tun?

Wenn schon der Verlust des Kfz-Briefs teuer ist, wie verhält es sich dann, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren geht? Schließlich musst du sie im Original im Auto mitführen, was das Risiko birgt, sie beim Aufräumen oder Putzen unbeabsichtigt zu verlieren.

Die ersten Schritte nach Verlust oder Diebstahl sind hier identisch mit Teil 2. Melde den Verlust umgehend bei der zuständigen Zulassungsstelle oder bring den Diebstahl zur Anzeige. Lege die Diebstahlanzeige der Zulassungsstelle vor oder gib eine Verlusterklärung ab, um einen neuen Fahrzeugschein zu beantragen.

Anders als beim Fahrzeugbrief stellt sich bei einem verlorenen Fahrzeugschein die Frage, wie und wann du dein Auto wieder fahren kannst. Während die Neuausstellung des Fahrzeugbriefs mehrere Wochen dauert, kann dir die Zulassungsstelle normalerweise sofort einen neuen Schein ausstellen. Vorausgesetzt, du hast alle nötigen Unterlagen und kannst persönlich erscheinen. Für den Fall, dass du nicht persönlich erscheinen kannst, stell einfach einem Familienmitglied oder Freund eine Vollmacht für denen Fahrzeugschein aus. Der oder die Bevollmächtigte kann dann unter Vorlage des Personalausweises die Beantragung vornehmen.

Grundsätzlich ist es auch ohne Zulassungsbescheinigung Teil 1 möglich mit der Erklärung von Eides Statt eine Woche weiterzufahren. Die Kosten für einen verlorenen Fahrzeugschein liegen bei rund 50 Euro.

Notwendige Unterlagen für die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 sind:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)

  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung

  • Eidesstattliche Erklärung oder Diebstahlanzeige

  • Vollmacht (falls persönliches Erscheinen nicht möglich)

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Was brauche ich um einen neuen Fahrzeugbrief zu beantragen?

Notwendige Unterlagen für die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 sind:.
Personalausweis oder Reisepass..
Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief).
Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung..
Eidesstattliche Erklärung oder Diebstahlanzeige..
Vollmacht (falls persönliches Erscheinen nicht möglich).

Kann man ein Auto ohne Brief verkaufen?

Der Fahrzeugbrief ist das wichtigste Dokument Ihres Autos. Ohne den Brief können Sie das Fahrzeug nicht anmelden und in aller Regel auch nicht verkaufen. Wenn der Fahrzeugbrief nicht mehr auffindbar ist, können Sie einen Neuen beantragen.

Wie kann ich ein Auto ohne Brief anmelden?

Diese Dokumente müssen Fahrzeughalter vorzeigen Um deinen Verlust bei der entsprechenden Behörde zu melden und einen neuen Fahrzeugbrief zu beantragen, musst du folgende Dokumente vorlegen: eine eidesstattliche Erklärung. ein Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) gegebenenfalls eine Vollmacht.

Was tun wenn Zulassungsbescheinigung Teil 2 fehlt?

Zulassungsbescheinigung Teil II für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen. Der Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen. Diese unterrichtet, beim Vorliegen der Voraussetzungen, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

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