Zwischen Ärzten und Patienten kann es auch zu Konflikten kommen. Das passiert schnell, wenn Sie als Patient eine Überweisung zu einem Facharzt wünschen, die der behandelnde Arzt nicht aushändigt. Da stellt sich die Frage, ob die Mediziner überhaupt eine Überweisung verweigern dürfen. Seit es die Praxisgebühr in Deutschland nicht mehr gibt, denken viele Patienten, dass sie keine Überweisung mehr bräuchten. Bisher war der
Überweisungsschein eine Möglichkeit, um beim Facharzt nicht die Praxisgebühr bezahlen zu müssen. Wichtig ist die Überweisung nach wie vor. So kann der Hausarzt eine Verdachtsdiagnose stellen, die er von dem Facharzt überprüfen lässt. Der Überweisungsschein enthält diese wichtige Information für den Facharzt. Ärzte entscheiden insofern über die Behandlung, dass Sie diese nur dann ablehnen dürfen, wenn ihre Praxis überlastet
ist oder das Vertrauensverhältnis zum Patienten gestört ist. Das geht aus der Berufsordnung für Ärzte hervor. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Patient seine Versicherungskarte nicht vorlegt. Das Vertrauensverhältnis ist auch dann gestört, wenn der Patient sich gegen den Rat des Arztes gesundheitsschädigend verhält. So zum Beispiel wenn ein Patient mit der Diagnose Lungenkrebs nicht mit dem
Rauchen aufhört. Dann dürfen Ärzte eine Behandlung ablehnen. Grundsätzlich sollten Sie sich bei Erkrankungen immer zuerst an Ihren Hausarzt wenden. Allgemeinmediziner stellen Überweisungen für Fachärzte aus, wenn sie dies für erforderlich halten, um den Patient zu heilen. So kann der Arzt auf der Überweisung dem Facharzt mitteilen, welche Verdachtsdiagnose er festgestellt hat. Der Facharzt überprüft dies dann.Wer entscheidet über die Behandlung – Patient oder Arzt?
Wenn Ärzte Überweisungen verweigern
Die Krankenkassen wurden vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, das sogenannte Hausarztmodell …
- Wünschen Sie jedoch eine Überweisung ohne bei dem Allgemeinmediziner in Behandlung gewesen zu sein, so dürfen Ärzte dies verweigern. Es obliegt dem Arzt nach einer Behandlung eine Diagnose oder eine Verdachtsdiagnose zu stellen. Kann er die Verdachtsdiagnose alleine nicht überprüfen, so schickt er Sie zu einem Facharzt, der für das entsprechende Gebiet ausgebildet ist. Dies kann der Arzt jedoch erst dann tun, wenn er Sie untersucht hat. Aus diesem Grunde darf er dem Wunsch des Patienten nach einer Überweisung ablehnen, wenn der Patient sich nicht untersuchen lässt.
- Sie können sich an jeden beliebigen Facharzt wenden. Dazu brauchen Sie lediglich Ihre Krankenkassenkarte. Es ist ratsam vorab den Hausarzt aufzusuchen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung für den Patienten.
Sie dürfen Ärzte frei auswählen
- Grundsätzlich steht es Ihnen zu den Arzt gemäß § 76 Sozialgesetzbuch V, frei auszuwählen. Kassenpatienten haben die freie Arztwahl, weil Kassenärzte zur medizinischen Versorgung von Kassenpatienten verpflichtet sind. Sie können sich einen Hausarzt und jeden beliebigen Facharzt aussuchen, zu dem Sie gehen möchten.
- Die Krankenkasse kommt für die Behandlung durch Ihre Vertragsärzte auf. Jeder Arzt der eine Kassenzulassung hat, muss die Behandlung durchführen.
- Sind Sie ein Privatpatient, so entscheidet der Arzt, ob er Sie behandeln möchte. Ärzte, die Privatpatienten behandeln, können ablehnen, ohne einen Grund zu haben. Sie dürfen sie wegschicken und eine Überweisung verweigern. Die Behandlung muss nur in Notfällen durchgeführt werden.
Weiterlesen:
- Hausarztmodell nutzen - das sollten Sie beachten
- Überweisungsschein kurativ - das sollten Sie bei der Praxisgebühr beachten
- Eine Überweisung zum Augenarzt holen - so geht's
- Neurologen Fragen stellen - die Fachärzte online um Rat bitten
- Übersicht: Alles zum Thema Rund um den Arzt
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?
Der Inhalt der Seiten von www.helpster.de wurde mit größter Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann gleichwohl keine Gewähr übernommen werden. Aus diesem Grund ist jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebots ausgeschlossen. Informationen und Artikel dürfen auf keinen Fall als Ersatz für professionelle Beratung und/oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte angesehen werden. Der Inhalt von www.helpster.de kann und darf nicht verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.