Eine Kreditkarte kann gegen Bezahlung einer jährlichen Gebühr von einer Kreditkartengesellschaft bezogen werden. Bei der Bezahlung mit Kreditkarte stimmt die Karteninhaberin/der Karteninhaber durch ihre/seine Unterschrift bzw. Eingabe des PIN-Codes der Abbuchung des jeweiligen Geldbetrages von ihrem/seinem Girokonto zu. Die Abbuchung erfolgt jedoch nicht sofort. In der Regel werden alle Transaktionen, die innerhalb eines Monats mit der Kreditkarte abgewickelt werden, gesammelt und im nächsten Monat der Gesamtbetrag der Transaktionen vom Girokonto der Karteninhaberin/des Karteninhabers abgebucht.
Vor allem auf Reisen und bei Bestellungen im Internet sind Kreditkarten ein beliebtes Zahlungsmittel. Da jede Kreditkartengesellschaft verschiedene Arten von Kreditkarten anbietet, lohnt es sich, bereits vor der Auswahl zu überlegen, wofür die Karte genutzt werden soll. Soll die Karte lediglich als Zahlungsmittel verwendet werden, ist eine Classic Karte ohne Versicherungsschutz die günstigste Variante. Karteninhaberinnen/Karteninhaber, die gern verreisen und zusätzlich einen Reiseversicherungsschutz in Anspruch nehmen möchten, sollten eine Classic Karte mit Versicherungsschutz oder eine Gold Karte wählen.
Der Versicherungsschutz auf Reisen ist in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig. Einige Kreditkartengesellschaften verlangen, dass die Reise mit der Kreditkarte bezahlt werden muss, damit der Versicherungsschutz in Kraft tritt. Bei anderen wiederum ist die Voraussetzung für das Inkrafttreten des Versicherungsschutzes, dass in den letzten zwei Monaten vor Reiseantritt mindestens eine Transaktion mit der Kreditkarte abgewickelt wurde.
Im Vorfeld sollte auch geklärt werden, ob die jeweilige Kreditkarte in dem gewünschten Reiseland akzeptiert wird. Informationen dazu finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Kreditkartengesellschaft.
Neben der Zahlung mittels Unterschrift bzw. Eingabe des PIN-Codes oder durch Eingabe der Kreditkartendaten im Internet können Kreditkarten auch zur Behebung von Bargeld genutzt werden. Für Bargeldbehebungen am Schalter einer Bank oder am Bankomat werden Spesen berechnet. Für das Abheben am Bankomat wird ein PIN-Code benötigt, der bei der jeweiligen Kreditkartengesellschaft angefordert werden kann.
Kreditkarteninhaberinnen/Kreditkarteninhaber sind verpflichtet, die Kreditkarte sicher zu verwahren und den PIN-Code geheim zu halten. Für Zahlungen über das Internet sollten nur sichere Verbindungen und, wenn möglich, sichere Bezahlverfahren verwendet werden. Nähere Informationen zum Thema "Zahlungsmöglichkeiten im Internet" finden sich im Kapitel "Internet und Handy – sicher durch die digitale Welt" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wird die Kreditkarte gestohlen oder verloren, muss diese unverzüglich gesperrt und bei der örtlichen Polizei Anzeige erstattet werden. Werden auf der Kreditkartenabrechnung Abbuchungen durch eine missbräuchliche Verwendung der Kreditkartendaten festgestellt, sollte die Karte ebenfalls sofort gesperrt werden, um weiteren Missbrauch zu vermeiden.
Folgende Sperrnotrufnummern stehen zur Verfügung:
- Air Plus Travel Card: Service Hotline +43 1 93 135 15; Kartensperren: +43 1 711 11 770
- American Express: 0800 900 940 (aus Österreich), aus dem Ausland: 0049 69 9797 2000
- Card Complete: +43 (1) 71111 770
- Diners Club: +43 (1) 50135 135
- Erste Bank/Sparkasse: +43 5 0100 20111
- MasterCard: 0800 07 06 138 (aus Österreich), aus dem Ausland: 001-636-722-7111 oder Anruf beim kartenausgebenden Institut
- SIX Payment Services (Austria): +43 1 717 01 4500 (für Kreditkarten), +43 (1) 717 01 6100 (für Prepaid Karten)
- Visa: 0800 200 288 (aus Österreich) oder Anruf beim kartenausgebenden Institut
Grundsätzlich haften Kreditkarteninhaberinnen/Kreditkarteninhaber nicht für den durch Diebstahl, Verlust oder missbräuchliche Verwendung entstandenen Schaden. Trifft die Karteninhaberin/den Karteninhaber aber ein Mitverschulden, z.B. weil sie/er die Karte nicht ordnungsgemäß verwahrt hat oder sorglos mit den Kreditkartendaten umgegangen ist, so haftet sie/er bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für den gesamten Schaden. Im Falle von leichter Fahrlässigkeit liegt die Haftungsgrenze bei 150 Euro.
Weiterführende Links
- Kreditkartenanbieter (→ card complete)
- Kreditkartenanbieter (→ Six Payment Services)
- Kreditkartenanbieter (→ MasterCard Europe)
- Technologieunternehmen (→ Visa Europe)
- Kreditkarte (→ AK Oberösterreich)
Letzte Aktualisierung: 14. März 2022
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion