Was passiert wenn ich die Steuererklärung verspätet abgebe?

Die Höhe des Verspätungszuschlags ist gesetzlich geregelt: 

Der Verspätungszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der gegebenenfalls um die festgesetzten Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer – abge-rundet auf volle Euro –, aber mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung.

Beispiel:

Sie müssen bis zum 31. Juli 2020 eine Einkommensteuererklärung 2019 abgeben. Sie beantragen keine Fristverlängerung und reichen die Erklärung erst im März 2021 ein. 

Von August 2020 bis März 2021 sind es acht Monate Verspätung. Da der Verspätungszuschlag pro angefangenem Monat der Verspätung mindestens 25 Euro beträgt, muss das Finanzamt mindestens 200 Euro als Verspätungszuschlag festsetzen. In Abhängigkeit der festgesetzten Steuer kann dieser jedoch auch höher ausfallen.

Auf folgende Ausnahmen wird hingewiesen:

  • Bei einer verspätet abgegebenen vierteljährlichen oder monatlichen Steueranmeldung bzw. bei einer verspätet abgegebenen jährlichen Lohnsteueranmeldung sind diese gesetzlichen Vorgaben nicht anzuwenden. Der Verspätungszuschlag wird vielmehr an der Dauer und Häufigkeit der Fristüberschreitung sowie der Höhe der Steuer bemessen.
     
  • Für Erklärungen zu gesondert (und einheitlich) festzustellenden einkommen-steuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünften beträgt der Verspätungszuschlag für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 0,0625 Prozent der positiven Summe der festgestellten Einkünfte, mindestens jedoch 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung.
     
  • Für sonstige Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, für Erklärungen zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und für Zerlegungserklärungen beträgt der Verspätungszuschlag für jeden an-gefangenen Monat der eingetretenen Verspätung pauschal 25 Euro.
     

Das Finanzamt kann von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags absehen, wenn Sie die Steuererklärung, die sich auf ein Kalenderjahr bezieht, innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres abgegeben haben. Außer-dem müssen Sie glaubhaft machen, dass die Verspätung entschuldbar ist. 

Nach den 14 Monaten muss das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verlangen.

Auf folgende Besonderheiten wird hingewiesen:

  • Bei vierteljährlich oder monatlich abzugebenden Steueranmeldungen, kann auf die Festsetzung eines Verspätungszuschlags verzichtet werden, wenn Sie die Steueranmeldung innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Monats bzw. Quartals abgegeben haben. 
     
  • Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, verlängert sich der Zeitrahmen von 14 auf 19 Monate. 
     
Wichtiger Hinweis
Aufgrund der Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen verschiebt sich der Zeitraum von 14 Monaten für manche Veranlagungszeiträume. 

Die aktuellen Erklärungsfristen finden Sie auch in unserem Steuerkalender.

Außerdem kann das Finanzamt auf die Festsetzung eines Verspätungszuschlags verzichten, wenn Ihnen eine Steuererstattung zusteht, die Steuer mit 0 Euro festgesetzt wird oder Ihre Abgabefrist vom Finanzamt verlängert wurde.

Streng genommen stellt so gut wie jede zu späte Einreichung einer Steuererklärung eine Steuerhinterziehung dar.

Alle Jahre wieder: Spätestens bis Mitte des Folgejahres ist beim Finanzamt eine Steuererklärung einzureichen. Im Stress des Alltags kann es leicht vorkommen, dass der Steuerpflichtige vergisst, die Steuererklärung rechtzeitig abzugeben. Reicht er die Steuererklärung zeitnah nach und handelt es sich dabei um ein einmaliges Versehen, kommt er in der Regel ohne schlimmere Konsequenzen davon.

Sollte der Steuerpflichtige auf eine Erinnerung des Finanzamts zur Abgabe der Steuererklärung aber nicht reagieren, wird das Finanzamt zunächst ein Zwangsgeld androhen. Daneben wird es einen Verspätungszuschlag verlangen. Dieser Verspätungszuschlag liegt im Jahr 2019 bei 0,25 Prozent der festgesetzten Steuersumme, mindestens aber bei 25 Euro pro angefangenem Monat.

Fristverlängerung möglich

Erkennt der Steuerpflichtige, dass er es nicht schafft, seine Steuererklärung rechtzeitig einzureichen, kann er beim Finanzamt vor Ablauf der Frist um eine Fristverlängerung bitten. Dieser Antrag kann telefonisch erfolgen, sollte aber aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich eingereicht und mit einer Bitte um Bestätigung versehen werden.

Außerdem muss der Steuerpflichtige den Fristverlängerungsantrag begründen. Legitime Gründe können beispielsweise noch fehlende Unterlagen, Krankheitsfälle oder hohes Arbeitsaufkommen beim Steuerberater sein. In aller Regel billigen die Finanzämter dann eine Fristverlängerung von ein bis zwei Monaten zu.

Vierjahresfrist bei freiwilliger Steuererklärung

Wer nicht steuerpflichtig ist, aber dennoch eine Steuererklärung abgeben möchte, ist nicht an die eingangs erwähnte Frist gebunden. Wer seine Steuererklärung freiwillig erstellt, hat dafür vier Jahre ab Ablauf des jeweiligen Steuerjahres Zeit.

Vorwurf der Steuerhinterziehung möglich

Wenn ein Steuerpflichtiger keine, eine falsche oder eine unvollständige Steuererklärung einreicht, ist neben dem Zwangsgeld und Verspätungszuschlag auch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung wahrscheinlich. Streng genommen stellt so gut wie jede zu späte Einreichung einer Steuererklärung eine Steuerhinterziehung dar. Ein Strafverfahren wird das Finanzamt aber in der Regel nur einleiten, wenn die Fristversäumnis groß ist, das Finanzamt den Eindruck hat, dass der Steuerpflichtige vorsätzlich und aus taktischen Gründen die Steuererklärung nicht früher abgeben wollte oder wenn der Steuerpflichtige hohe Einkünfte hat.

Was vielen nicht bekannt ist: Selbst wenn das Finanzamt mangels Abgabe einer Steuererklärung die Einkünfte schätzt, ist der Steuerpflichtige trotzdem zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.

Strafmaß bei Steuerhinterziehung

Die Steuerhinterziehung ist mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren strafbewehrt. Die Höhe der Strafe orientiert sich an dem hinterzogenen Betrag. Ein besonders schwerer Fall liegt u.a. dann vor, wenn der Täter in großem Ausmaß Steuern hinterzieht, was nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) in der Regel schon bei über 50.000 Euro der Fall ist.

Durch eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie ist es oft möglich, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Ist noch kein Strafverfahren eingeleitet worden, können Betroffene durch Abgabe einer Selbstanzeige Straffreiheit erlangen. Diese muss jedoch einige Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein. Betroffene sollten zur Erstellung einer Selbstanzeige daher unbedingt einen Rechtsanwalt oder Steuerberater beauftragen, um sicherzustellen, dass alles korrekt angegeben wird. Sollte nämlich die Selbstanzeige unwirksam sein, so geht nicht nur die Straffreiheit verloren, sondern man liefert dem Finanzamt gleichzeitig alle Beweise auf dem Silbertablett. Unsere erfahrenen Anwälte für Steuerstrafrecht sind Ihnen dabei gerne behilflich.

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So funktioniert eine Selbstanzeige

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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Tags: Selbstanzeige, Steuererklärung

Wann beginnt der Verspätungszuschlag?

Von August 2020 bis März 2021 sind es acht Monate Verspätung. Da der Verspätungszuschlag pro angefangenem Monat der Verspätung mindestens 25 Euro beträgt, muss das Finanzamt mindestens 200 Euro als Verspätungszuschlag festsetzen. In Abhängigkeit der festgesetzten Steuer kann dieser jedoch auch höher ausfallen.

Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?

Der Verspätungszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer (Vorauszahlungen und Anrechnungsbeträge werden abgezogen). Pro Monat beträgt der Zuschlag jedoch mindestens 25 Euro – unabhängig davon, ob eine Nachzahlung oder eine Erstattung erwartet wird.

Was tun gegen Verspätungszuschlag?

Hat das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festgesetzt, weil Sie Ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben haben, können Sie mit diesem Musterschreiben Einspruch einlegen.

Was passiert wenn ich meine Steuererklärung vergessen habe?

Höhe des Verspätungszuschlags Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro verspätetem Monat. Maximal werden 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig.

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