Wer ist mein Ansprechpartner?
Sie finden die Ausländerbehörde im gleichen Gebäude wie das Einwohnermeldeamt (K 7) im 2. Stock. Dort befindet sich auch eine Infotheke, an der man fragen kann, wer der richtige Ansprechpartner ist.
Adresse: K 7, 68159 Mannheim
Telefon: 0621 / 293–3221
E-Mail:auslaenderbehoerde[at]mannheim.de
Öffnungszeiten:
Mo: 8.00 – 14.00 Uhr
Di, Mi, Fr: 8.00 – 12.00 Uhr
Do: 8.00 – 18.00 Uhr
Sie können einen Termin persönlich vor Ort, per Telefon oder per E-Mail anfragen. Wir empfehlen Ihnen, die Terminanfrage per E-Mail zu stellen – hierbei geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen (wie er im Reisepass steht) und Ihr Geburtsdatum an.
Zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Reisepass
- Ausgefülltes Antragsformular (erhältlich bei der Ausländerbehörde oder online)
- Einreise-/Studienvisum für die Bundesrepublik Deutschland (nur dann erforderlich, falls Sie aus einem visumspflichtigen Land kommen)
- Immatrikulationsbescheinigung der Universität Mannheim (diese Bescheinigung erhalten Sie automatisch am Tag der Immatrikulation)
- Nachweis über die Finanzierung Ihres Studiums. Bitte lesen Sie hierzu das Merkblatt der Stadt Mannheim und die Verpflichtungserklärung für die Ausländerbehörde
- Nachweis der Krankenversicherung
- ein aktuelles und biometrisches Passbild
- Gebühren: 113 € (Stand Februar 2020)
- Mietvertrag
Wie lange ist die Bearbeitungszeit?
Die Aufenthaltserlaubnis wird als eigenständiges Dokument in Kreditkartenformat ausgestellt. Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) enthält einen Chip, auf dem die persönlichen Daten, Lichtbild und zwei Fingerabdrücke, sowie Daten zum Aufenthaltsrecht gespeichert sind.
Da der elektronische Aufenthaltstitel zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin erstellt wird, können sich voraussichtlich Wartezeiten bis zur Ausfertigung von ca. 4–6 Wochen ergeben. Die Ausländerbehörde kann künftig Aufenthaltstitel nicht mehr sofort bei der Vorsprache ausstellen bzw. verlängern.
Ausnahme: bei Aufenthalten bis max. 6 Monate wird der Aufenthaltstitel in Papierform direkt bei der Vorsprache ausgestellt.
... ich würde beides mit "permiso de residencia" übersetzen. Kann mir jemanden den Unterschied zwischen den beiden deutschen Begriffen erklären? Kennt jemand einen anderen Äquivalent für Aufenthaltsstatus (alternativ zu "permiso de residencia")? Danke schön! |
Achtung!, denn in DE unterscheidet der Gesetzgeber bei den AUFENTHALTSTITELN zwischen verschiedene Typen wie (befristete/unbefristete) Erlaubnis, Duldung, Genehmigung, etc. Die Aufenthaltserlaubnis ist el permiso de residencia. Der Aufenthaltstitel ist also ein Oberbegriff, der in einigen Ländern auch als título de residencia gekannt ist. Aufenthaltsstatus= situación de residencia. Siehe hier noch den unteren Link |
Danke für eure Antworten! @ Yani Nachdem ich mehrmals den Begriff "Ausländer ohne Aufenthaltsstatus" gesehen habe, z.B. bei www.caritas.de/2067.html, würde ich Aufenthaltsstatus nicht mit "situación de residencia" übersetzen. Da tendiere ich schon eher zu hypothetisieren (wie coincidencia auch erläutert hat), dass Aufenthaltsstatus und -titel Synonyme sind. Laut der EU-Seite (das ganze also auf Europa beschränkt), ist der "permiso de residencia" auf Deutsch "der Aufenthaltstitel": Modelo uniforme de permiso de residencia / Einheitliche Aufenthaltstitel. Siehe: //europa.eu/legislation_summaries/justic... und //europa.eu/legislation_summaries/justic... Hiermit möchte ich nur vermerken, dass "permiso de residencia" -genauso wie Aufenthaltstitel"- ein Oberbegriff ist. Daher, gehe ich davon aus, dass man sie als Äquivalente verwenden kann. So oder so ist dieses Thema immer etwas schwierig, wenn man gerade versucht Entsprechungen zu finden... Deshalb, wenn ihr weitere Anmerkungen oder Ideen dazu habt, her damit! :) |
ich kenne es aus meinem Dokument, wo dort auf mein Visum steht: |
Sta|tus [auch: 'st...], der; -, - [...tu:s; lat. status, Staat]: 1. (bildungsspr.) Lage, Situation: der wirtschaftliche S. eines Landes; Die Gesetzesinitiative sei der falsche Weg in dem Bemühen, den sozialen S. der freien Künstler und Publizisten weiter abzusichern (Saarbr. Zeitung 30.11. 79, 5). 2. a) Stand, Stellung in der Gesellschaft, innerhalb einer Gruppe: Die Gräfin wollte Geld. Und ich wollte gesellschaftlichen S. (Hilsenrath, Nazi 187); das ist eine Frage des jeweiligen S.; die verschiedenen S. der damaligen Bevölkerung; b) (Rechtsspr.) Rechtsstellung: ...den S. Westberlins als einer freien Stadt zu überwachen (Dönhoff, Ära 74). 3. (Med.) Zustand, Befinden: ...die Krankheitsursache zu beseitigen, Schäden zu kompensieren und möglichst den normalen S. des biologischen Gleichgewichtes wiederherzustellen (Medizin II, 148). 4. (Med.) durch die Anlage (6) bedingte Neigung zu einer bestimmten Krankheit. © 2000 Dudenverlag ¡Hola, españolita! Laut Duden gehen Status und status/estado/situación nahezu weitgehend nebeneinander einher, wobei die hierzu betreffende Bedeutung 2. b) ist. Wäre dein Beispiel demnach nicht etwa eine Ellipse von Ausländer ohne (feststellbaren) Aufenthaltsstatus? Beso |
#3 @SpanierIN ... "permiso de residencia" auf Deutsch "der Aufenthaltstitel". ..., dass "permiso de residencia" -genauso wie Aufenthaltstitel"- ein Oberbegriff ist. Aufenthaltstitel und Aufenthaltserlaubnis sind nicht äquivalent. Aufenthaltstitel #2 Yani und #4 Patricia haben schon entsprechende Hinweise gegeben. Manchmal hilft auch ein kurzer Blick ins Gesetz, z.B. unter //www.gesetze-im-internet.de/Teilliste_A.html AufenthG: Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die |
@ Doktor Faustus Ich weiß es nicht... Ich frage mich auch, ob einfach die ursprüngliche Bedeutung von "Status" bei Aufenthaltsstatus einfach ignoriert wird und als Synonym von Aufenthaltstitel benutzt wird(siehe auch Kommentar 9). @ CPDTMG Danke schön für die Aufklärung bezüglich des "Aufenthaltsstatus". Dass Aufenthaltserlaubnis "permiso de residencia" ist, ist mir klar. Ich würde "Aufenthaltstitel" mit "permiso de residencia" übersetzen, da es auch so im europäischen Zusammenhängen gemacht wird. Das bedeutet nicht, dass man Aufenthaltstitel mit Aufenthaltserlaubnis gleichsetzt (das sehe ich auch ein!). Bei der europa.eu-Seite lernte ich, dass der spanische Oberbegriff, der man im europäischen Zusammenhängen benutzt, ist "permiso de residencia", das wiederum dem "Aufenthaltstitel" entspricht. Beispiele: Reglamento (CE) n° 1030/2002 del Consejo, de 13 de junio de 2002, por el que se establece un modelo uniforme de permiso de residencia para nacionales de terceros países Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige ----------------------------------------------------------------------------------- Términos clave del acto Permiso de residencia: cualquier autorización expedida por las autoridades de un Estado miembro que permita a un nacional de un país tercero permanecer legalmente en su territorio (con algunas excepciones definidas en el artículo 1(2)(a)). Nacional de tercer país: cualquier persona (...) Schlüsselbegriffe des Rechtsakts Aufenthaltstitel: jede von den Behörden eines Mitgliedstaats ausgestellte Erlaubnis, die einen Drittstaatsangehörigen zum rechtmäßigen Aufenthalt im Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedstaats berechtigt (mit bestimmten Ausnahmen gemäß Artikel 1(2)(a)). Drittstaatsangehöriger: jede Person (...) Quelle: //europa.eu/legislation_summaries/justic... und //europa.eu/legislation_summaries/justic... |
"derecho de estancia" oder "título de estancia"? Es gibt im deutschen Aufenthaltsrecht (2005) vier Aufenthaltstitel, nämlich * der Sichtvermerk (Visum), Im deutschen Recht wird häufig ein Rechtsakt in zwei Ereignisse geteilt und zwar einerseits den rechtsbegründenden Anspruch und andererseits das in Anspruch genommene Recht. Vorliegend ist das also auch so: Aufenthaltstitel: der rechtsbegründender Anspruch Das bedeutet also bei einem Aufenthaltsberechtigten: der Aufenthaltsstatus wird durch den Aufenthaltstitel begründet. Zur Übersetzung: Die Terminologie "Aufenthaltstitel" ist aufgrund der Schengener Abkommen in deutsches Recht umgesetzt worden. In der spanischen Version der Schengener Abkommen ist möglicherweise dazu eine differenziertere spanische Terminologie zu finden. Es trifft m.E. folglich nicht den rechtlichen Sachverhalt, Aufenthaltstitel mit "permisio de residencia" zu übersetzen, denn recidencia wird in der Schengener Terminologie ausschießlich in Zusammenhang verwendet, der die Niederlassung im Schengener Raum vorsieht, was einen anderen rechtlichen Sachverhalt betrifft als den Aufenthalt. Daher wäre "derecho de estancia" oder "título de estancia" m.E. näher am Sachverhalt - estancia wird jedenfalls in der Schengener Terminologie im Spanischen verwendet, und zwar für den Aufenthalt von Personen, die nicht aus dem Schengener Raums herkommen. Für Personen die aus dem Schengener Raum nach Deutschland kommen gilt nicht das Aufenthaltsgesetz sondern das Freizügigkeitsgesetz. Dieser Personenkreis bekommt nämlich eine Freizügigkeitsbescheinigung, welche das Aufenthaltsrecht dokumentiert (§ 5 Abs. 1 FreizügG/EU). Dieses Aufenthaltsrecht ist also nicht in einem der o.g. Aufenthaltstiteln begründet und betrifft insbesondere das Recht sich in Deutschland niederzulassen und dort zu arbeiten. |