Sie möchten das Reifenalter bestimmen? Das ist einfacher, als Sie denken. Auf jedem Autoreifen ist eine leicht entschlüsselbare DOT-Nummer zu finden, die über die das Herstellungsdatum und das Alter des Reifens Auskunft gibt.
DOT-Nummer zeigt Reifenalter
- Seit dem Jahr 2000 tragen die Reifen vierstellige Kennungen. Die Ziffern sind in ein Oval eingebettet.
- Die ersten beiden Stellen stehen für die Produktionswoche, die beiden letzten für das Jahr.
- „1207“ steht für die 12. Woche des Jahres 2007.
- Die Ziffern sind meist nur auf einer Seite der Reifen eingeprägt. Unter Umständen müssen Sie suchen oder bei einem anderen Reifen auf Ihrem Auto nachsehen.
- Andere Kennungen, die aus Ziffern und Buchstaben bestehen, sind in der Regel für das Reifenalter nicht ausschlaggebend. Sie brauchen vier Ziffern in einem Oval.
- Andere Codes auf dem Reifen helfen Ihnen zum Beispiel, die Höchstgeschwindigkeit eines Reifens zu ermitteln.
- Auch bei Neureifen sollten Sie anhand der DOT-Nummer das Herstellungsdatum überprüfen. Denn Neureifen sollten nicht älter sein als drei Jahre.
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Was bedeutet DOT?
DOT steht fürs amerikanische „Department of Transportation“. Deren Kennzeichnung hat sich über die Jahre durchgesetzt, wenn es um die Bestimmung des Reifenalters geht.
Beispielbilder für DOT-Nummer
Im folgenden Bild sehen Sie „0613“. Das steht für die sechste Woche 2013.
Noch ein Beispiel: Der Reifen hier stammt aus der 25. Woche 2006. Deutlich zu alt, um ihn noch zu fahren.
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DOT-Nummer vor 2000
Bei Reifen aus dem letzten Jahrtausend finden Sie in der Regel eine dreistellige Ziffer und dahinter ein Symbol. Die ersten beiden Ziffern davon bilden die Woche, die dritte steht für die letzte Ziffer des Jahres.
Die Symbole sollen helfen, die Jahrzehnte zu unterschieden. Ein Dreieck steht für die 90er Jahre. Fehlt das Symbol, haben Sie ein antikes Stück aus den 80ern.
Die DOT-Nummer sprich Produktionsdatum, finden Sie auf der Reifenflanke, suchen Sie nach einer vierstelligen Nummer: Beispiel: 2422 steht für 24 Kalenderwoche im Jahr 2022.
Wie lange darf ein ungebrauchter Reifen eigentlich als Neuware verkauft werden?
Eine interessante Frage, die in vielen Branchen nicht eindeutig beantwortet werden kann. Beim Kauf eines Joghurts weiß der aufgeklärte Verbraucher sofort: Finger weg, wenn das aufgedruckte Mindesthaltbarkeitsdatum um mehr als die persönliche Toleranzgrenze überschritten ist. Wie ist es aber zum Beispiel um die “Verfallbarkeit” bei Autoreifen bestellt?
Eine vom Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie herausgegebene Leitlinie zu Pkw-Reifen sagt hierzu: “Reifen altern aufgrund physikalischer und chemischer Prozesse. Das gilt auch für nicht oder wenig benutzte Reifen. Um diesem Prozess entgegenzuwirken, werden den Mischungen Substanzen beigegeben, die leistungsmindernde, chemische Reaktionen mit Sauerstoff und Ozon verhindern. Damit ist gewährleistet, dass auch ein mehrere Jahre sachgemäß gelagerter Reifen der Spezifikation eines Neureifens entspricht und in seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist.”
Auf Initiative und unter Federführung des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) haben im September 2001 maßgebliche Vertreter der deutschen Reifenindustrie ein klares gemeinsames Statement zu der in der Vergangenheit oft diskutierten und immer wieder unterschiedlich interpretierten Frage erarbeitet, wie lang der “mehrere Jahre” umfassende Zeitraum im Sinne dieser Leitlinie maximal sein darf. Die Unternehmen Bridgestone/Firestone, Continental, Dunlop, Goodyear, Michelin und Pirelli geben Kfz-Haltern wie Reifenhändlern einhellig die Empfehlung: Achten Sie darauf, dass bei Kauf/Verkauf von Pkw-Reifen das Produktionsdatum nicht länger als fünf Jahre zurück liegt! Das heißt im Umkehrschluss, das ein ungebrauchter Reifen – sachgemäße Lagerung natürlich vorausgesetzt – bis zu fünf Jahre ab Produktionsdatum noch als neuwertig gilt und insofern auch als Neureifen verkauft werden darf.
Zwar schließt dieses Grundsatz-Statement nicht aus, dass bei hinreichender Kenntnis der Einsatzbedingungen auch Reifen montiert werden können, die beim Ersteinsatz älter als fünf Jahre sind. Dennoch haben nun sowohl Reifenhandel als auch Verbraucher erheblich größere Rechtssicherheit – denn wer sonst als die Hersteller selbst hätte unter Berücksichtigung der Gewährleistungs- und Produkthaftungsgesetze eindeutige und damit im Sinne dieser Gesetze gültige Aussagen machen können?
Unabhängig vom Herstelldatum beginnt die gesetzliche Gewährleistungspflicht übrigens grundsätzlich erst mit dem Kauf des Reifens zu laufen!
Doch nicht nur beim Kauf von Neureifen empfiehlt sich der Blick auf den Jahrgang. Verantwortungsbewusste Autofahrer sollten auch ihre gebrauchten Pneus von Zeit zu Zeit einer Alterskontrolle unterwerfen. Hier empfiehlt nämlich die Industrie: nach zehn Jahren sollte Schluss sein! Pkw-Reifen, die älter sind, sollten grundsätzlich nur noch benutzt werden, wenn sie vorher ständig unter normalen Bedingungen im Einsatz waren. Und sie sollten auch nicht mehr umgesteckt, sondern nur noch im laufenden Betrieb abgefahren werden.
Die Zehn-Jahres-Regel
Diese gilt allerdings nur für Pkw. Reifen an Wohnwagen, Anhängern oder anderen so genannten Standfahrzeugen, die unter Druck bzw. einer dauernden Belastung nicht regelmäßig bewegt werden, altern schneller. Grundsätzlich gilt hier: Nach längeren Standzeiten und vor Reisen müssen Reifen und Ersatzrad auf Funktionstauglichkeit geprüft werden. Für Gespanne/Kombinationen aus Pkw (oder anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit zulässigem Gesamtgewicht bis zu 3,5 t) mit Anhänger, die nach § 18 StVO eine 100 km/h-Zulassung besitzen, schreibt der Gesetzgeber als Höchstalter für die Reifen des Anhängers bindend sechs Jahre vor. Der BRV empfiehlt, auch Reifen an anderen Fahrzeugen der Kategorie “Standfahrzeuge” sowie Ersatzreifen nach sechs, spätestens jedoch nach acht Jahren auf jeden Fall zu ersetzen.
Autofahrer, die sich bezüglich des Alters und Zustandes ihrer Reifen nicht auf den eigenen Augenschein verlassen, sondern wirklich auf Nummer Sicher gehen wollen, sollten ihren fahrbaren Untersatz regelmäßig vom Reifenspezialisten checken lassen. Auch für die Überwinterung der Sommerbereifung bzw. den “Sommerschlaf” der Winterreifen empfiehlt sich die Inanspruchnahme des Fachmanns. Denn die professionell organisierte Reifenlagerung, die der Reifenfachhandel gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr als Service anbietet, sichert nicht nur optimale Lebensdauer der Pneus. Die mit dem Lagerservice verbundene Reifenprüfung durch den Profi gewährleistet zudem, dass nur einwandfreie Reifen die Chance haben, beim nächsten Saisonstart wieder zum Einsatz zu kommen.
Quelle: Bundesverband R eifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV)
Was bedeutet DOT
Die DOT-Nummer ist eine auf Reifen von Kraftfahrzeugen an der Außenflanke eingepresste dreistellige bzw. vierstellige Ziffernfolge, die das Herstellungsdatum des Reifens belegt.
Die ersten beiden Ziffern stehen dabei für die Kalenderwoche (KW) und die dritte für die Endziffer des Herstellungsjahres. Ab dem Herstellungsjahr 1990 folgt auf die Ziffern ein Dreieck, ab dem Jahr 2000 ist die DOT-Nummer vierstellig.
Beispiele:
- Ein Reifen mit der DOT-Nummer 347 wurde in der KW 34 des Jahres 1987 hergestellt.
- Ein Reifen mit der DOT-Nummer 489 wurde in der KW 48 des Jahres 1999 hergestellt.
- Ein Reifen mit der DOT-Nummer 4801 wurde in der KW 48 des Jahres 2001 hergestellt.
- Ein Reifen mit der DOT-Nummer 3821 wurde in der KW 38 des Jahres 2021 hergestellt.
DOT steht im Übrigen für Department of Transportation (DOT), das US-amerikanische Verkehrsministerium, das dieses Reifengeburtsdatum eingeführt hat. Inzwischen wird diese Regelung weltweit von den Reifenproduzenten angewandt.