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Aktuelles Lexikon:Stadtstaat
11. Mai 2010, 2:06 Uhr
Welche Sonderrechte die drei deutschen Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin genießen.
Joachim Käppner
Wann immer CSU-Politiker über arme Schlucker im Norden schimpfen, die man via Finanzausgleich durchfüttern müsse, denken die Zuhörer: Bremen. Wann immer Föderalismusexperten die Kleinstaaterei anprangern, meinen sie zuallererst: Bremen. Wann immer eine Karte über eine Neuordnung des Bundesgebietes gezeichnet wird, ist welches Land nicht mehr darauf zu finden? Bremen. Die Freie Hansestadt ist mit 680.000 Einwohnern das kleinste der deutschen Bundesländer und wie Berlin und Hamburg ein Stadtstaat.
Obwohl Köln oder München größer sind, hat Bremen (mit dem zu ihm gehörenden Bremerhaven) ihnen eines voraus: Es ist ein eigenes Bundesland mit allen Rechten im Bundesrat oder der Bundesversammlung, eigenem Schulwesen, eigener Kriminalpolizei und so fort. In gewisser Weise setzen die Stadtstaaten die Tradition der freien Reichsstädte fort.
Bremen und Hamburg erhielten sich, anders als die meisten dieser Städte, über das Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 hinaus ihre Unabhängigkeit. Dieser eigenstaatlichen Herkunft ist es zu verdanken, dass die beiden Hansestädte (nebst dem Sonderfall Berlin) 1949 zum Bestandteil der bundesstaatlichen Ordnung wurden. Da jede Neugliederung des Bundesgebietes nach Artikel 29 des Grundgesetzes nur durch Volksabstimmung möglich ist, dürften die traditionsbewussten Stadtstaaten ihren Status noch lange behalten.
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Hamburg ist ein Stadtstaat – es ist also gleichzeitig eine Stadt und ein Bundesland. Was wissen Sie über den Stadtstaat Hamburg? Und die deutschen Bundesländer? Testen Sie sich hier.
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Die Freie Hansestadt Bremen ist einer von drei Stadtstaaten. Tatsächlich handelt es sich bei Bremen jedoch um den einzigen Zwei-Städte-Staat in Deutschland.
Quelle: WFB - Jonas Ginter (Bremen) und Torsten Krüger (Bremerhaven)
Neben Berlin und Hamburg gilt Bremen als einer von drei Stadtstaaten in Deutschland. Ein Stadtstaat bezeichnet demnach nicht nur eine Stadt, sondern auch ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Tatsächlich umfasst das Bundesland Bremen aber nicht nur die eine Stadt Bremen, sondern auch die Stadt Bremerhaven. Somit handelt es sich bei Bremen um einen Zwei-Städte-Staat, der in dieser Form in der Bundesrepublik Deutschland einmalig ist.
Entstehung des Zwei-Städte-Staates
Die Geschichte des Landes Bremen reicht über das Gründungsdatum, den 22. Januar 1947, weit hinaus und kennzeichnet eine lange Verbundenheit der beiden Städte Bremen und Bremerhaven. Durch das wirtschaftliche Wachstum und der Versandung des Flusses einhergehend, benötigt die Stadt Bremen einen Hafen an der Mündung der Weser in die Nordsee. Aus diesem Grund wird im Jahr 1827 ein Staatsvertrag zwischen der Stadt Bremen und dem Königreich Hannover abgeschlossen. Aus dem Erwerb des Bremer Hafens geht die heutige Stadt Bremerhaven hervor. Weiterlesen
Doppelfunktion und Bezeichnungen
Aufgrund der rechtlichen Stadtstaatlichkeit Bremens kommt es zu Überschneidungen der kommunal- und landespolitischen Kompetenzen in Bremen. Politische Institutionen erfüllen mitunter eine Doppelfunktion und tragen Bezeichnungen, die sich von denen der Flächenstaaten unterscheiden. Während die Volksvertretung anderer Bundesländer Landtag heißt, wird diese in Bremen als Bürgerschaft bezeichnet. In ihr vereint sich das Parlament der Stadt als Stadtbürgerschaft und des Landes Bremen als Bürgerschaft. Die Stadt Bremerhaven verfügt hingegen über eine eigene Stadtverordnetenversammlung.
Die Regierung des Landes
Die Landesregierung trägt in Bremen den Namen Senat. Dieser fungiert als Regierung und Verwaltung der Stadt und des Landes Bremen. Die Stadt Bremerhaven besitzt ein eigenes Magistrat. In anderen Bundesländern steht der Ministerpräsident an der Spitze der Landesregierung. In Bremen wird der Senat von dem Präsidenten des Senats geführt, der zugleich auch einer der Bürgermeister der Stadt Bremen ist. Die Stadt Bremerhaven verfügt über einen eigenen Bürgermeister. Der Senat des Landes Bremen setzt sich zudem nicht wie in anderen Bundesländern aus unterschiedlichen Ministerien, sondern Senatsressorts zusammen. Diese Senatsressorts werden nicht von Ministern, sondern von Senatoren geleitet, die zugleich auch Dezernenten der Stadt Bremen sind. In der Stadt Bremerhaven existieren Dezernate, die von Stadträten geleitet werden. Während in anderen Bundesländern der Amtssitz des jeweiligen Ministerpräsidenten die Staatskanzlei ist, heißen diese im Bundesland Bremen Senatskanzlei. Diese unterstützt den Präsidenten des Senats, der gleichzeitig Bürgermeister der Stadt Bremen ist. Die Staatssekretäre anderer Bundesländer werden im Land Bremen als Staatsräte bezeichnet.