Warum bekommt man vom arzt immer 2 gleiche attest

Krankmeldung im Job

So meldest Du Dich als Arbeitnehmer richtig krank

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Aktualisiert am 20. September 2022

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du als Arbeitnehmer krank bist, musst Du Dich sofort bei Deinem Arbeitgeber krankmelden.
  • Kannst Du länger als drei Tage nicht arbeiten, musst Du spätestens jetzt zum Arzt. Der stellt Dir ein Attest aus, das Du dem Arbeitgeber vorlegen musst.
  • Bis zu sechs Wochen zahlt Dir Dein Arbeitgeber das Gehalt in voller Höhe weiter, auch wenn Du krank bist. Das nennt sich Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

So gehst Du vor

  • Melde der Personalabteilung oder Deiner Vorgesetzten so schnell wie möglich telefonisch oder per E-Mail – am besten gleich morgens –, dass Du krank bist.
  • Vergewissere Dich im Arbeits- oder Tarifvertrag, ab wann Du ein ärztliches Attest einreichen musst und gehe dann rechtzeitig zum Arzt.
  • Als gesetzlich Versicherter schickst Du die Ar­beits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung an Deinen Arbeitgeber und an Deine Kran­ken­kas­se.

Wer nicht fit genug für die Arbeit ist, muss zuhause bleiben. 2021 waren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich 11,2 Arbeitstage krankgemeldet. Aber ab wann musst Du zum Arzt? Musst Du während der Krankmeldung auf jeden Fall das Bett hüten? Und wie bist Du finanziell abgesichert, wenn Du nicht arbeiten kannst?

Was passiert, wenn Du als Arbeitnehmer krank wirst?

Durch den Arbeits­vertrag hast Du Dich verpflichtet, für Deinen Arbeitgeber zu arbeiten. Es gilt der Grundsatz: Ohne Arbeit keinen Lohn. Anders ist das, wenn Du krank bist. Dann verlangt niemand von Dir, bei der Arbeit zu erscheinen – Gehalt bekommst Du aber trotzdem. Eine soziale Errungenschaft, die im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt ist. Es gibt aber ein paar Spielregeln, die Du beachten musst.

Deinem Arbeitgeber musst Du Dein Fehlen und die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen, also so schnell es geht. Das steht so entweder in Deinem Arbeits­vertrag, in dem für Dich relevanten Tarifvertrag und auch im Gesetz (§ 5 Abs. 1 EntgFG). Auf welchem Weg Du Dich am besten krankmeldest, solltest Du mit Deinem Chef klären. Ein Anruf zu Beginn des Arbeitstages ist der schnellste und üblichste Weg. Wenn Du Deine Krankmeldung per E-Mail verschickst, hast Du einen Beleg dafür, dass Du rechtzeitig in der Firma Bescheid gegeben hast. Es ist auch möglich, dass ein Dritter den Arbeitgeber informiert – etwa jemand aus der Familie oder Dein Lebenspartner.

An was genau Du leidest, musst Du grundsätzlich nicht erklären. Etwas anderes kann sich aus Deinem Arbeits­vertrag ergeben, wenn Du am Arbeitsplatz mit besonderen Ansteckungsgefahren zu tun hast: Arbeit im Gesundheitswesen, in der Pflege, Pharmaproduktion, Gastronomie oder in der Kinderbetreuung.

Falls die Erkrankung als Folge von betrieblichen Abläufen aufgetreten ist, musst Du zum Schutz der übrigen Belegschaft darauf hinweisen. Gegenüber dem Arbeitgeber besteht immer eine Anzeigepflicht, wenn ein Infektionsrisiko für Kollegen besteht. Warst Du während der Erkrankung zum Beispiel im Homeoffice und hattest daher keinen Kontakt zu anderen Beschäftigten, musst Du die Art der Erkrankung auch nicht gegenüber dem Arbeitgeber anzeigen. Mehr zu diesem Thema findest Du im Ratgeber Corona und Arbeitsrecht.
 

Hermann-Josef Tenhagen

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Ab wann musst Du ein Attest vorlegen?

Ab wann Du ein Attest vorlegen musst, hängt von Deinem Arbeits­vertrag ab. Ist darin nichts zur Krankmeldung geregelt, gilt das Gesetz: Wenn Du länger als drei Kalendertage nicht arbeiten kannst, musst Du am darauffolgenden Arbeitstag ein Attest vorlegen – also meist am vierten Tag der Krankheit (§ 5 Abs. 1 EntgFG). 

Bist Du Montagmorgen krank, musst Du die ärztliche Bescheinigung am Donnerstag vorlegen; bist Du seit Donnerstag krank, wäre der vierte Tag der Sonntag. Wenn Du Sonntag normalerweise nicht arbeitest, dann reicht es laut Gesetz, das Attest am Montag vorzulegen, denn dann ist der nächste Arbeitstag entscheidend (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG).

Bei kurzen Erkrankungen musst Du deshalb in aller Regel nicht zum Arzt. Dein Arbeitgeber kann von Dir jedoch auch verlangen, früher ein Attest einzureichen. Das kann er vom Einzelfall abhängig machen oder schon in den Vertrag schreiben. Hältst Du Dich nicht an die Absprache, muss Dein Arbeitgeber das Gehalt für die Krankheitszeit nicht zahlen (§ 7 EntFG), kann Dich abmahnen und unter Umständen sogar kündigen. 

Du solltest also sicherheitshalber in Deinem Vertrag nachschauen, wann Du ein Attest vorlegen musst. Hier ein Beispiel für eine Klausel, wonach der Arbeitnehmer bereits am dritten Krankheitstag ein Attest vorlegen muss:

„Im Falle der Arbeitsunfähigkeit infolge einer Erkrankung ist der Mitarbeiter verpflichtet, spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.“

Arbeitnehmer mit einer solchen Regelung müssen also schon am dritten Krankheitstag einen Arzt aufsuchen.

An wen musst Du das ärztliche Attest schicken?

Die Ar­beits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (AU), oft auch „gelber Schein“ oder Krankschreibung genannt, stellt Dir ein Hausarzt, Facharzt oder Zahnarzt aus. Er greift dabei auf die Muster der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zurück. Ein Arzt darf Dir die Bescheinigung nur geben, wenn er Dich persönlich untersucht hat. Dazu musst Du in der Regel in die Praxis.

Eine Telefondiagnose reicht bei leichten Atemwegserkrankungen. Dein Arzt kann Dich für bis zu sieben Tage krankschreiben, ohne dass Du in die Praxis musst. Bist Du nach sieben Tagen noch nicht wieder gesund, kann er die Krankschreibung um weitere sieben Tage verlängern. Diese Corona-Sonderregel gilt bis zum 30. November 2022. Möglich ist auch eine Krankschreibung nach einer Videosprechstunde, wenn Dein Arzt dies anbietet. Dann darf er Dich höchstens für sieben Tage für arbeitsunfähig erklären.

Das Attest legst Du der Personalabteilung Deines Arbeitgebers vor. Du holst es spätestens an dem Tag, an dem Du es vorlegen musst. Eine Bescheinigung rückwirkend zu erhalten, ist schwierig, da der Arzt auf Deinen Gesundheitszustand in der Vergangenheit schließen muss. Krankschreiben soll der Mediziner Dich höchstens für drei Tage in der Vergangenheit, so steht es in den Richtlinien der gesetzlichen Kassen (§ 5 Abs. 3 AU-RL). 

Gesetzlich Versicherte bekommen das Attest als „gelben Schein“ in drei Ausfertigungen: 

  • Eine ist für die Kran­ken­kas­se; sie enthält neben der voraussichtlichen Krankheitsdauer die Diagnose. Diese Ausfertigung der Ar­beits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung musst Du innerhalb einer Woche der Kran­ken­kas­se vorlegen. So sicherst Du Deinen Anspruch auf Krankengeld (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V).
  • Die zweite trägt den Hinweis „Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber“. Diese Bescheinigung erhält die Personalabteilung Deines Arbeitgebers. Auf ihr ist keine Diagnose vermerkt.
  • Die letzte Ausfertigung behältst Du für Deine Unterlagen. 

Auch Privatversicherte müssen ein Attest beim Arbeitgeber vorlegen. Viele Ärzte verwenden hier ebenfalls den Vordruck. Das ist allerdings nicht verpflichtend, eine Bescheinigung des Arztes würde ausreichen. Wenn die Krankschreibung für den Anspruch auf Krankentagegeld irrelevant ist, müssen Privatversicherte ihre Ver­si­che­rung gar nicht informieren. Dennoch sind auch Privatversicherte, insbesondere Freiberufler, gut beraten, Arbeitsunfähigkeit möglichst frühzeitig ärztlich attestieren zu lassen – für den Fall, dass die Krankheit länger andauert und damit doch ein Anspruch auf Krankentagegeld entsteht. 

Beispiel: Der Arzt schreibt Dich zunächst für eine Woche krank, Anspruch auf Krankentagegeld hast Du laut Kran­ken­ver­si­che­rungsvertrag aber erst ab dem elften Krankheitstag – dann musst Du dieses erste Attest nicht unmittelbar einreichen, sondern gegebenenfalls erst zusammen mit der Folgekrankschreibung.

Es gibt keine Höchstgrenze für die Dauer der Krankschreibung. In der Regel schreiben Dich Ärzte für eine oder zwei Wochen krank. Bist Du danach noch nicht gesund, kannst Du Dich erneut krankschreiben lassen. Dazu musst Du vor dem Ende der ersten Krankschreibung nochmal zum Arzt. Die neue Ar­beits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (Folgebescheinigung) musst Du wiederum an Deinen Arbeitgeber und die Kran­ken­kas­se schicken.

Ab 1. Januar 2023 soll die Krankmeldung digital funktionieren

Mit der elektronischen Ar­beits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (eAU) sollen Ärzte zukünftig die zuständige Kran­ken­kas­se über die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers informieren. Die Kasse stellt dann die entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch zur Verfügung, die der Arbeitgeber abrufen muss. Die dafür notwendige Technik ist aber noch nicht für alle Praxen und Kran­ken­kas­sen verfügbar. Der Start der elektronischen AU wurde deshalb mehrfach verschoben. Flächendeckend soll das Angebot ab Mitte 2022 zur Verfügung stehen. Die digitale Weiterleitung von den Kran­ken­kas­sen an die Arbeitgeber ist auf den 1. Januar 2023 verschoben.

Das heißt für Dich: Es gibt in Zukunft etwas weniger Arbeit für Dich und weniger Papierkram, wenn Du krank bist. Du musst den gelben Schein nicht mehr an die Kran­ken­kas­se weiterleiten. Deinen Arbeitgeber musst Du zukünftig nur noch informieren, dass Du arbeitsunfähig bist. Alle weiteren Informationen sollen zwischen Kran­ken­kas­se und Arbeitgeber ausgetauscht werden. Du hast aber weiterhin die Pflicht, Dich bei Deinem Arbeitgeber krank zu melden und ärztlich feststellen zu lassen, dass Du arbeitsunfähig bist.

Das elektronische Verfahren ersetzt nicht die Pflicht der Ärzte, dem Patienten ein Attest auszustellen. Für die private Kran­ken­ver­si­che­rung ist keine vergleichbare Regelung geplant. Ob sie eine ähnliche Vereinfachung für Arbeitnehmer einführen wird, bleibt abzuwarten.

Unbedingt Attest, wenn Du im Urlaub krank wirst 

Falls Du im Urlaub krank wirst, kannst Du Deine Urlaubstage retten. Dazu musst Du Deinem Arbeitgeber aber auch ein ärztliches Attest vorlegen – und zwar ab dem ersten Tag. Mehr dazu liest Du im Ratgeber Krank im Urlaub.

Darf Dein Arbeitgeber das Attest anzweifeln?

Legst Du Deinem Arbeitgeber rechtzeitig ein ärztliches Attest vor, kann Dir nicht viel passieren – selbst wenn Dein Arbeitgeber glauben sollte, dass Du eigentlich gar nicht krank bist. Die Ar­beits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung, die ein Arzt ausgestellt hat, ist eine Urkunde und hat einen großen Beweiswert. Es ist das gesetzlich vorgesehene Beweismittel, das Du auch in einem Gerichtsverfahren vorlegen kannst, wenn Dein Arbeitgeber Deinen Lohn während der Krankheit nicht weiterzahlen sollte.

Bezweifelt der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer krank ist, dann muss er dafür tatsächliche Umstände darlegen, die Grund für ernsthafte Zweifel sind. Nur in solchen Fällen kann die Beweiskraft des ärztlichen Attests erschüttert werden – so nennen das die Juristen. Möglich ist das, wenn der Arbeitnehmer schon angekündigt hatte, dass er „krankfeiern werde“ oder wenn nach der Kündigung unmittelbar die Krankschreibung folgt (BAG, Urteil vom 8. September 2021, Az. 5 AZR 149/21).

Beispiel: Ein Arbeitnehmer kündigt seinen Arbeits­vertrag und reicht noch am selben Tag einen gelben Schein ein für die Zeit bis zum Ende der Kündigungsfrist. Bezweifelt der Arbeitgeber dann, dass der Arbeitnehmer wirklich krank ist, dann sind diese Zweifel berechtigt. Er darf die Entgeltfortzahlung zunächst einstellen. Um dennoch weiter Geld zu bekommen, muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit dann zusätzlich anders nachweisen, etwa durch die Aussage des behandelnden Arztes. Dazu muss der Arbeitnehmer ihn von seiner Schweigepflicht entbinden.

Was musst Du bei längeren Krankheiten beachten?

In den ersten sechs Wochen, in denen Angestellte wegen einer Krankheit entschuldigt sind, zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung). Bist Du gesetzlich krankenversichert, kannst Du nach den sechs Wochen Krankengeld bekommen. Das ist allerdings weniger als Dein Gehalt, in der Regel 70 Prozent Deines Bruttogehalts. Wie sich das genau berechnet und weitere Tipps rund um die Leistung der Kran­ken­kas­se haben wir für Dich im Ratgeber Krankengeld zusammengestellt.

Als privat Krankenversicherter hast Du vielleicht Anspruch auf Krankentagegeld, wenn Du es mitversichert hast.

Was darfst Du während der Krankschreibung machen?

Du kannst alles tun, was sich nicht negativ auf den Heilungsprozess auswirkt. Einkaufen, spazieren und ein Kinobesuch sind erlaubt. Strikt verboten ist es allerdings, anderen entgeltlichen Nebentätigkeiten nachzugehen. Dafür kann es eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar die Kündigung geben.

Du darfst auch verreisen. Bei Bronchitis und Asthma kann ein Trip ans Meer sogar förderlich sein. Du musst darüber grundsätzlich weder Deinen Chef noch die Kran­ken­kas­se informieren. Um möglichen Ärger zu vermeiden, solltest Du sicherheitshalber Deinen Arzt fragen und Dir die Reise von ihm genehmigen lassen. Eine Ausnahme ist ein Auslandsaufenthalt, während Du Krankengeld beziehst – hier brauchst Du die Zustimmung der Kasse, um das Geld weiter zu erhalten.

Arbeiten ist trotz Krankschreibung möglich. Dein Krankenschein ist kein „Arbeitsverbot“, sondern eine Art Prognose für die Krankheitsdauer. Grundsätzlich entscheidest Du selbst, ob Du arbeitsfähig bist. Dein Arbeitgeber kann Dich jedoch nach Hause schicken, um seiner Fürsorgepflicht gegenüber Dir und Deinen Kollegen gerecht zu werden.

Saidi Sulilatu

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Kann man zwei Krankmeldungen bekommen?

Verlangt der Arbeitgeber, dass man sich beispielsweise im Personalbüro und gleichzeitig auch beim direkten Vorgesetzten krankmeldet, so muss der erkrankte Arbeitnehmer dieser Aufforderung auch nachkommen. Denn rein rechtlich ist diese Forderung des Arbeitgebers zulässig.

Welche Arten von Attesten gibt es?

Je nach Aussteller des Attests können verschiedene Arten unterschieden werden: hausärztliches Attest bei Ausstellung durch einen Hausarzt. fachärztliches Attest bei Ausstellung durch einen Facharzt. amtsärztliches Attest bei Ausstellung durch einen Amtsarzt.

Wie lange muss man zwischen 2 verschiedenen krankschreibungen arbeiten gehen damit wieder von vorne gezählt wird?

Die Sechs-Monats-Frist ist eine rückwärtslaufende Frist. Sie beginnt mit dem Tag vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit. Sie endet sechs Monate vorher. ¹ Der Arbeitnehmer hat am 19.8.2021 und am 5.5.2022 nicht gearbeitet.

Wie lange kann ein Hausarzt auf Psyche Krankschreiben?

Wie lange diese ausfällt, ob nur ein paar Tage oder gleich mehrere Wochen, liegt in seinem Ermessen und der voraussichtlichen Genesungsdauer. Dasselbe gilt auch bei psychischen Krankheitsbildern. Wie lange darf ein Hausarzt also bei Depression einen Patienten krankschreiben? Das entscheidet der Arzt immer selbst.

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