Wann geht die schule in bayern wieder los

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Erstellt: 25.04.2022Aktualisiert: 26.04.2022, 19:57 Uhr

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Schulkinder gehen in München in die Schule. © Peter Kneffel/dpa/Archivbild

Die Schüler im Freistaat können sich über eine Lockerung der Corona-Regeln freuen. Es ist aber auch Vorsicht geboten: Viele von ihnen dürften nach zwei Wochen mit vielen Kontakten in die Klassenzimmer zurückkehren.

München - Nach zwei Wochen Osterferien geht für die Schülerinnen und Schüler in Bayern am Montag der Unterricht wieder los. In den nächsten fünf Tagen gilt weiterhin die Corona-Test-Pflicht. Damit will die Staatsregierung den nach den Ferien befürchteten höheren Infektionszahlen begegnen.

Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) riet bereits zu besonderer Vorsicht. Denn: Zum 1. Mai laufen die Regelungen zu den generellen, anlasslosen Tests für Schüler und die 3G-Regelung für Lehrkräfte und die anderen Beschäftigen dann aus.

Am nächsten Mittwoch beginnen außerdem für rund 35 000 bayerische Schüler die Abiturprüfungen. Maßnahmen wegen der Corona-Pandemie gibt es laut Kultusministerium dieses Jahr nicht mehr. Es sei keine Testpflicht geplant, und die Abiturienten könnten selbst entscheiden, ob sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen wollen. dpa

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Am 14. September geht die Schule wieder los. Aber die nächsten Ferien und der nächste Urlaub kommen bestimmt. Den gilt es zu planen. Im Video wird erklärt, wie die Ferien im Schuljahr 2021/22 verteilt sind.

Auch wenn die bayerischen Schüler gerade noch mitten in den Sommerferien stecken, können Eltern jetzt schon überlegen, wie sie die Ferien im kommenden Schuljahr für ihren Urlaub nutzen wollen. Dafür ist es natürlich wichtig, zu wissen, wann Ferien sind.

Hier ein Überblick über das Schuljahr 2021/22:

Herbst: Feiertag Allerheiligen am 1. November; Ferien von Dienstag, 2. November, bis Freitag, 5. November; schulfreier Buß- und Bettag, 17. November.

Weihnachtsferien: Freitag, 24. Dezember, bis Samstag, 8. Januar.

Winterferien: Montag, 28. Februar, bis Freitag, 4. März.

Osterferien: Montag, 11. April, bis Samstag, 23. April.

Juni: Pfingstmontag, 6. Juni, Dienstag, 7. Juni, bis Samstag, 18. Juni.

Sommerferien: Montag, 1. August, bis Montag, 12. September.

Im Video wird nochmal erklärt, wann die Schüler im Schuljahr 2021/22 Ferien haben und wie diese von Feiertagen ergänzt werden.

Erste Länder heben Isolationspflicht auf, 17. November: Für Corona-Infizierte ist in Bayern und Baden-Württemberg am 16. November, in Schleswig-Holstein am 17. November die Isolationspflicht weggefallen – stattdessen gelten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete. Davon sind auch die Schulen nicht ausgenommen. In Bayern müssen Menschen in der Schule über die Dauer der Infektion eine Maske tragen. In Schleswig-Holstein lautet die Regel: fünf Tage Maskenpflicht. Wer infiziert ist und keine Maske trägt, darf die Schule nicht betreten.

Isolationspflicht, 11. November: Vier Bundesländer wollen die Isolationspflicht für Corona-Infizierte aufheben:  Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein haben Dazu am Freitag eine gemeinsame Erklärung abgegeben. Die neue Regelung könnte schon ab 16. November in Kraft treten. Die Details werden derzeit noch ausgearbeitet. Anstelle der Isolationspflicht könnten positiv Getestete dann eine Maske tragen und Abstand halten. Auch andere Länder schließen nach diesem Vorstoß ein Ende der Isolationspflicht für Corona-Infizierte nicht aus.

Von Seiten der Gewerkschaft kam deutliche Kritik an den Plänen. Die GEW in Schleswig-Holstein hat die von der Landesregierung angekündigte Aufhebung der Isolationspflicht für Corona-Infizierte als absolute Fehlentscheidung kritisiert. Diese gehe zu Lasten von Kitas und Schulen, erklärte die Landesvorsitzende Astrid Henke am Freitag. Wegen der schlechten Personalsituation drohten in den Kitas Gruppenschließungen und in den Schulen Unterrichtsausfall. Wenn jetzt Eltern ihre Corona-infizierten Kinder in Kitas und Schulen schicken dürfen, steigt dort logischerweise die Ansteckungsgefahr. Das gefährde die Gesundheit von Erzieherinnen und Lehrkräften nicht unerheblich.

Maskenpflicht, 6. November: Der Deutsche Lehrerverband hat mehr Spielraum für die Schulen bei den Corona-Maßnahmen gefordert. „Wir müssen unbedingt darauf vorbereitet sein, falls die Infektionszahlen nach dem Ende der Herbstferien wieder stark ansteigen“, sagte Verbandspräsident Heinz-Peter Meidinger den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Schulen sollten aus seiner Sicht daher selbst entscheiden dürfen, wann sie Schutzmaßnahmen greifen. Spätestens, wenn 20 Prozent der Lehrkräfte ausfallen, sollten die Schulen Masken im Unterricht einführen können, so Meidinger.

Kultusministerkonferenz, 7. Oktober: Bei der Sitzung der Kultusministerkonferenz Anfang Oktober ging es auch um das Thema Corona an Schulen. Karin Prien (CDU), Vorsitzende der KMK, sieht die Schulen gut auf den Herbst und eine mögliche neue Corona-Welle vorbereitet. Die Länder haben einen Instrumentenkasten zur Verfügung, der sich bewährt hat, der je nach Infektionsgeschehen und Risikolage anpasst werden kann. Das gibt Sicherheit und den Schülerinnen und Schülern die Normalität, die sie brauchen. Gleichzeitig stehen wir in einem engen Austausch unter den Ländern und werden zügig und der Lage angepasst auf ein verändertes Infektionsgeschehen reagieren – auch das haben wir in der Krise gelernt und stetig verbessert, sagte sie im Anschluss an die Sitzung.

Bewegungsmangel, 25. September: Die Corona-Pandemie hat nach einer Studie im Auftrag der Krankenkasse DAK den Bewegungsmangel bei Kindern in Deutschland verschärft. So sei der Anteil der ausreichend aktiven Kinder bei sozial Benachteiligten besonders stark von 27 auf 22 Prozent gesunken, teilte die DAK mit. Das Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) in Kiel hatte fast 18.000 Schulkinder der Klassenstufen 5 bis 10 in 13 Bundesländern im Schuljahr 2021/2022 befragt.

Insgesamt seien 68 Prozent aller befragten Jungen und Mädchen bewegungsarm. 38 Prozent hätten von weniger Sport in den vergangenen beiden Schuljahren gesprochen. Bei Kindern aus sozial niedriger Schicht seien es 44 Prozent, bei den benachteiligten Mädchen sogar 46 Prozent, teilte die DAK mit. Schulkinder verbringen demnach im Schnitt mehr als zwölf Stunden täglich im Sitzen. Nur 46 Prozent der Befragten wüssten, dass Sitzen krank machen kann.

Neues Infektionsschutzgesetz, 16. September: Der Bundesrat hat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt. An Schulen sollen demnach Corona-Tests vorgeschrieben werden können. Und ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich, falls das zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.

Gestrichen wurde hingegen die Passage, wonach Covid-19 auf die Liste von ansteckenden Infektionskrankheiten wie Pest und Cholera nach Paragraf 34 des Infektionsschutzgesetzes aufgenommen werden sollte. Nach den Ursprungsplänen hätten Kinder und Jugendliche dann nach einer Corona-Infektion in jedem Fall einen negativen Test aus einem Testcenter vorlegen müssen, bevor sie wieder in die Schule Kita gehen können. Mit der am Freitag verabschiedeten Erklärung wird diese Regelung wieder gestrichen.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Karin Prien, hatte im Vorfeld die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes scharf kritisiert und Änderungen gefordert. Die CDU-Politikerin sah darin eine Benachteiligung von Schülerinnen und Schülern bei den Corona-Regeln. Jedermann sonst könne gemäß Empfehlung des Robert Koch-Instituts nach fünf Tagen wieder ganz normal am Leben teilhaben.

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Maskenpflicht, 8. September: Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hat die Bundesländer dazu aufgerufen, von Maskenpflichten in Schulen zunächst keinen Gebrauch zu machen. Die Schülerinnen und Schüler brauchen im neuen Schuljahr so viel Normalität wie möglich, sagte sie am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Masken seien im neuen Infektionsschutzgesetz in Schulen erst ab der fünften Klasse und nur als letztes Mittel vorgesehen, wenn sonst der Präsenzunterricht gefährdet wäre. Das ist ein hartes Kriterium. Meine Erwartung ist, dass die Länder bei der derzeitigen Corona-Lage keinen Gebrauch davon machen , fügte sie hinzu. Die Lage würde sich nur im Falle einer neuen Virusvariante ändern, die deutlich ansteckender und gefährlicher ist. Der Bundestag stimmt an diesem Donnerstag über Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz ab.

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Corona-Aufholprogramm, 6. September: KMK-Präsidentin Karin Prien (CDU) hat sich erneut für eine Fortführung des Corona-Aufholprogramms auch im kommenden Jahr ausgesprochen und weitere finanzielle Unterstützung vom Bund verlangt. Die Auswirkungen der Pandemie mit den langen Schulschließungen lassen sich nicht innerhalb von zwei Jahren ausgleichen, sagte sie. Es sei daher wichtig, das Aufholprogramm auch 2023 weiterzuführen. Nach Angaben Priens benötigen die Länder noch einmal die Unterstützung des Bundes in Höhe von mindestens 500 Millionen Euro für das Jahr 2023. Im Jahr darauf muss ihrer Ansicht nach dann das Startchancenprogramm direkt im Anschluss greifen. Z udem ist der gezielte Einsatz dieser Mittel wichtig, zum Beispiel in den Jahrgängen, in denen ein Schulartwechsel bevorsteht und in den Kernfächern.

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Mobile Luftfilter, 27. August: Das Umweltbundesamt (UBA) ruft in der Energiekrise dazu auf, die Nutzung mobiler Luftfilter in Schulen auf das Nötigste zu beschränken. Im Zuge der Energieeinspardiskussion ist zu beachten, dass mobile Luftreiniger beim Betreiben nicht unerhebliche Mengen an Strom verbrauchen und auch von daher der Einsatz auf hygienisch notwendige Situationen begrenzt bleiben sollte, sagte Heinz-Jörn Moriske, Direktor im Umweltbundesamt, der Deutschen Presse-Agentur.

Eine mögliche Senkung der Raumtemperatur auf 19 Grad zu Energiesparzwecken dürfe nicht dazu führen, dass das für die Dauer der Corona-Pandemie vom Amt empfohlene Lüftungsverhalten geändert oder gar minimiert werde, sagte der Experte für Lufthygiene in Innenräumen. Ein vermehrter Einsatz mobiler Luftreiniger anstelle des Lüftens bei geringerer Raumtemperatur bietet keinen Ersatz, da Luftreiniger keine Schadstoffe inklusive Kohlendioxid aus dem Innenraum abführen und nicht zum Lüftungserfolg beitragen. Das UBA rät dazu, alle zwanzig Minuten zu lüften. Wo sich Fenster weit öffnen lassen oder ein Luftaustausch durch fest installierte Raumluftanlagen gewährleistet ist, sind nach Ansicht der Experten mobile Luftreiniger nicht notwendig.

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Vorbereitungen für Corona-Herbst, 22. August: Zu Beginn des neuen Schuljahres warnt der Sozialverband Deutschland (SoVD) vor coronabedingten Schulschließungen. Der Verband fordert ein detailliertes Konzept für den Herbst. Die Bundesregierung muss endlich die Werkzeuge auf den Tisch legen, mit denen sie den Präsenzbetrieb der Schulen im Falle steigender Inzidenzen aufrechterhalten will, sagte SoVD-Präsident Adolf Bauer am Montag. Er sieht aber auch die Bundesländer in der Verantwortung. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass laut des Bundeswirtschaftsministeriums die Länder weniger als ein Viertel der Bundesmittel für mobile Luftreiniger an Schulen und Kitas abgerufen haben.“ Das Förderprogramm müsse gegebenenfalls verlängert werden.

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Schulschließungen, 19. August: Das UN-Kinderhilfswerk Unicef Deutschland appelliert an die Politik, das versprochene Offenhalten der Schulen in einer möglichen Corona-Herbstwelle jetzt vorzubereiten. Für viele Schülerinnen und Schüler beginnt jetzt das vierte Schuljahr unter Pandemiebedingungen, viele jüngere Kinder kennen bisher nur einen Schulalltag im Ausnahmezustand, erklärte der Vorsitzende von Unicef Deutschland, Georg Graf Waldersee, in einer Mitteilung am Freitag. Bund und Länder haben zwar versichert, Schulen und Kitas offen zu halten, doch es kommt jetzt darauf an, rechtzeitig alles dafür zu tun, dieses Versprechen auch einhalten zu können.  Es seien Investitionen in die bauliche, digitale und personelle Ausstattung der Einrichtungen nötig. Deutschland müsse dringend eine langfristige Strategie entwickeln, um die negativen Auswirkungen der Pandemie und künftiger Krisensituationen für Kinder und Jugendliche zu minimieren, so Unicef weiter.

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Luftfilter, 18. August: Die Bundesländer haben weniger als ein Viertel der Bundesmittel für mobile Luftreiniger an Schulen und Kitas abgerufen. Die meisten Bundesmittel für mobile Luftfilter, gemessen an den für das jeweilige Bundesland maximal möglichen Auszahlungen, haben demnach die Länder Hamburg (mehr als 87 Prozent), Thüringen (knapp 76 Prozent) und Bremen (fast 58 Prozent) abgerufen. Das geht aus einer Bilanz zum Ende der Förderung hervor, die das Bundeswirtschaftsministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage übermittelt hat. Demnach hatten die Länder bis zum 11. August dieses Jahres knapp 43,2 Millionen der verfügbaren Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro in Anspruch genommen. Das entspricht knapp 22 Prozent. Bei den Zahlen handelt es sich dem Ministerium zufolge um die endgültige Bilanz der Auszahlungen. Weitere seien nicht vorgesehen, da das Förderprogramm für mobile Luftfilter am 31. Juli dieses Jahres ausgelaufen sei.

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Infektionsschutzgesetz, 14. August: Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Karin Prien (CDU), sieht beim Infektionsschutzgesetz im Hinblick auf die Schulen Nachbesserungsbedarf. Die Politikerin kritisierte etwa, dass der Entwurf eine Maskenpflicht für die ersten bis vierten Klassen ausschließe. Das halte ich für keine kluge Herangehensweise, sagte die Bildungsministerin von Schleswig-Holstein dem Deutschlandfunk am Sonntag. Es gebe viele Regelungen in diesem Entwurf, die noch einmal überarbeitet werden müssten. Aus diesem Grund habe die KMK-Präsidentin auch die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister von Bund und Ländern zu einer gemeinsamen Konferenz mit den Kultusministerinnen und Kultusministern eingeladen. Diese Abstimmung zwischen den Ressorts habe Gesundheitsminister Lauterbach zwar im Juni versprochen, habe allerdings nichts in diese Richtung unternommen, deshalb habe sie in ihrer Rolle als KMK-Präsidentin diese Einladung jetzt ausgesprochen.

Am 24. August soll das Bundeskabinett grünes Licht für den umstrittenen Entwurf des Infektionsschutzgesetzes von Lauterbach und FDP-Justizminister Marco Buschmann zu den Corona-Maßnahmen in Herbst und Winter geben. Kommende Woche soll er weiter mit den Ländern abgestimmt werden. Dem Vorschlag zufolge sollen die Länder ab 1. Oktober eine Maskenpflicht in Innenräumen einführen – unabhängig von der Inzidenz.

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Schulschließungen, 10. August: Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hat mit Blick auf die Corona-Lage in den kommenden Monaten flächendeckende Schulschließungen abermals ausgeschlossen. Wir müssen alles so vorbereiten, dass es nicht so weit kommt, sagte die FDP-Politikerin am Mittwoch im ARD-Morgenmagazin.

Unterricht sollte auch mittels digitaler Medien möglich sein, falls Lehrkräfte ausfielen, aber immer nur begrenzt und nicht monatelange Schulschließungen, betonte Stark-Watzinger. Zu Kritik an den Vorschlägen zum neuen Infektionsschutzgesetz sagte Stark-Watzinger: Die Länder haben jede Möglichkeit, auch mit den Schulen sich Regeln zu geben.  Es sei die Hausaufgabe für den Sommer gewesen diese vorzubereiten.

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Schulgipfel, 4. August: Angesichts der geplanten Corona-Regeln für Schulen hat die amtierende Vorsitzende der Kultusministerkonferenz, Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU), einen nationalen Schulgipfel gefordert. Es sei eine schnelle Abstimmung mit den Ländern jetzt besonders wichtig, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Alle zuständigen Ministerinnen und Minister für Gesundheit sowie für Schulen in Bund und Ländern sollten ihr Vorgehen abstimmen. Prien verwies darauf, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine solche Konferenz bereits angekündigt habe. Die Länder warteten aber immer noch auf eine Einladung.

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Kritik am Corona-Schutzkonzept, 4. August: Das Schutzkonzept zum Umgang mit Corona an Schulen stößt auch auf Kritik. Insbesondere, dass eine Maskenpflicht nur für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse möglich sein soll, stößt beim Deutschen Lehrerverband auf auf Unverständnis. Die Möglichkeit der Maskenpflicht im Fall hoher Infektionszahlen an weiterführenden Schulen sei zu begrüßen, sagte Präsident des Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Warum im gleichen Fall, also zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs, eine Maskenpflicht an Grundschulen nicht angeordnet werden kann, ist allerdings absolut nicht nachvollziehbar. Bei Grundschulen werde offensichtlich eher eine Schulschließung oder Unterrichtsausfall in Kauf genommen.

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Neues Infektionsschutzgesetz, 3. August: Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz, das nach dem Auslaufen des derzeitigen nach dem 23. Juli gelten soll, gibt den Ländern die Möglichkeit, in öffentlich zugänglichen Räumen zum Teil wieder eine Maskenpflicht einzuführen. Für Schulen gilt das nur eingeschränkt. Möglich ist die Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist, heißt es in einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums. Auch eine Testpflicht soll zum Schutz gegen Corona an Schulen wieder angeordnet werden können.

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Praktische und vielseitige Schuljahreskalender für das Schuljahr 2022/23 für Bayern als Vorlagen im Adobe PDF-Format (. pdf) zum kostenlosen Download und Ausdrucken. Die Kalender laufen vom 1. August 2022 bis 31. Juli 2023.

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