Wann bin ich wieder Neukunde Strom?

Grundsätzlich kann jeder Kunde seinen Stromanbieter wechseln. Die NEW Energie als Ihr neuer Anbieter erledigt alle notwendigen Formalitäten kostenfrei und unkompliziert für Sie. Sie brauchen für Ihren Wechsel zur NEW Energie nichts weiter zu tun.

  • Was passiert mit meinem alten Stromvertrag?

    Nachdem Sie Strom von der NEW Energie bestellt haben, kündigt die NEW unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist und Restlaufzeit Ihren Vertrag beim aktuellen Anbieter. Sie brauchen nichts weiter zu tun.

  • Kann es zu einer Unterbrechung der Versorgung kommen?

    Nein. Sie müssen zu keinem Zeitpunkt auf Strom verzichten. Sollte in seltenen Fällen die Belieferung nicht möglich sein, stellt der zuständige Grundversorger Ihre Stromversorgung sicher.

  • Ist die NEW der richtige Stromanbieter für mich?

    Die NEW Energie steht für exzellenten Kundenservice und eine transparente Preisgestaltung. Seit 2015 wird unser Kundenservice vom TÜV Süd zertifiziert und ausgezeichnet bewertet. Sie wollen sich nicht zwischen günstigem Strom und hervorragendem Service entscheiden müssen? Dann ist die NEW Energie genau der richtige Stromanbieter für Sie!

  • Bietet die NEW Ökostromtarife an? Und handelt es sich dabei um hochwertigen Ökostrom?

    Ja, selbstverständlich bietet die NEW hochwertige Ökostromtarife an. Entscheiden Sie sich für Ökostromtarife der NEW, tragen Sie aktiv zur Verminderung des Kohlendioxid (CO2)-Ausstoßes in unsere Atmosphäre bei. Ökostrom von der NEW wird aus 100 % regenerativen Energiequellen gewonnen. Dies bestätigen sowohl der TÜV Rheinland, als auch der TÜV Nord.

  • Kann ich die Zählernummer nachreichen?

    Ja. Sie können Ihren Wechsel zur NEW Energie in Wege leiten und Ihre Zählernummer zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen. Wenn Sie unsicher sind, wie Ihre Zählernummer lautet, hilft ein Blick auf Ihre letzte Jahresrechnung oder die Vertragsbestätigung Ihres aktuellen Anbieters. Gerne hilft Ihnen die NEW Energie dabei, Ihre Zählernummer zu finden.

  • Warum erhalte ich keinen Neukundenbonus?

    Neukundenbonus und Sofortbonus sind Neukundenboni. Wurde der Zähler in den letzten sechs Monaten vor Lieferbeginn durch die NEW beliefert, sind die Voraussetzungen für Neukundenboni nicht erfüllt. Der Anspruch auf Neukundenboni erlischt, sofern das Vertragsverhältnis vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit endet.

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    Gasanbieterwechsel

    • Kann ich den Gasanbieter wechseln?

      Jeder mit Gas versorgte Kunde kann seinen Gasanbieter wechseln. Die NEW Energie erledigt hierbei den Anbieterwechsel kostenfrei und unkompliziert für Sie.

    • Was mache ich mit meinem alten Gasvertrag?

      Nach Ihrer Bestellung erledigt die NEW Energie die Kündigung Ihres Altvertrages unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist und der Restlaufzeit. Der gesamte Wechselprozess verursacht auf Ihrer Seite in der Regel keinen Aufwand mehr.

    • Ist die NEW der richtige Gasanbieter für mich?

      Die NEW steht für besten Kundenservice und eine transparente Preisgestaltung. Ferner wird unser Kundenservice seit 2015 vom TÜV Süd zertifiziert. Wir sind daher der richtige Gasanbieter für Sie, wenn Sie neben unserem günstigen Gas auch stets auf guten Kundenservice Wert legen.

    • Kann ich die Zählernummer nachreichen?

      Ja. Sie haben bei der NEW Energie die Möglichkeit, Ihre Zählernummer nachzureichen. Wir können Ihre nachträglich im System erfassen, sodass es bei Ihrem Wechsel kein Problem darstellt, wenn Sie uns Ihre Zählernummer zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen. Nach Ihrer Bestellung kommen wir zeitnah auf Sie zu.

    • Warum erhalte ich keinen Neukundenbonus?

      Neukundenbonus und Sofortbonus sind Neukundenboni. Wurde der Zähler in den letzten sechs Monaten vor Lieferbeginn durch die NEW beliefert, sind die Voraussetzungen für Neukundenboni nicht erfüllt. Der Anspruch auf Neukundenboni erlischt, sofern das Vertragsverhältnis vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit endet.

     

    Die NEW Energie

    • Ist die NEW ein erfahrener Partner? Wie sicher bin ich mit der NEW versorgt?

      Die NEW Energie ist ein Zusammenschluss aus mehreren Stadtwerken am linken Niederrhein und weist bereits über eine halbe Millionen Kunden auf. Als bedeutsamer Arbeitgeber in der Region agiert die NEW stets innovativ und partnerschaftlich. Dieses Vorgehen spiegelt sich ebenfalls in unserem TÜV-zertifizierten Kundenservice wieder.

    • Kann die NEW Auszeichnungen oder Gütesiegel vorweisen?

      Von wem und für welche Leistungen die NEW ausgezeichnet wurde, finden Sie auf unserer Gütesiegel- und Zertifikatsseite.

     

    Bonus

    • Was ist ein Neukundenbonus?

      Sollte NEW Energie einen Neukundenbonus gewähren, wird dieser mit der ersten Rechnung gutgeschrieben, welche nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit erstellt wird. Voraussetzung dafür ist, dass das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit endete. Einen Neukundenbonus erhalten nur Neukunden. Sie sind Neukunde, wenn NEW Energie (oder ein Unternehmen des NEW-Konzerns) den Zähler in den letzten sechs Monaten vor Ihrer Bestellung nicht bereits beliefert hat.

    • Was ist ein Sofortbonus?

      Sollte NEW Energie einen Sofortbonus auszahlen, wird dieser ca. 30 Tage nach Lieferbeginn auf Ihr Bankkonto überwiesen. Dafür muss natürlich eine Bankverbindung vorliegen. Da der Sofortbonus Ihrem Bankkonto gutgeschrieben wird, kann der Betrag nicht mit Ihrem Abschlag verrechnet werden. Bedingung für den Sofortbonus ist, dass das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit endete. Einen Sofortbonus erhalten nur Neukunden. Sie sind Neukunde, wenn die NEW (oder ein Unternehmen des NEW-Konzerns) den Zähler in den letzten sechs Monaten vor Ihrer Bestellung nicht bereits beliefert hat.

    • Wie viel Neukunden- oder Sofortbonus kann ich bekommen?

      Um zu erfahren, wieviel Neukundenbonus und Sofortbonus Sie von der NEW bekommen können, geben Sie einfach im Tarifrechner Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch an.

     

    Umzug

    • Was muss ich bei meinem Umzug beachten?

      Sie ziehen um, wollen aber nicht auf günstigen Strom von der NEW Energie verzichten? Wir ziehen mit Ihnen um! Informieren Sie uns so bald, wie möglich, wir kümmern uns um Ihre Strom- und Gasbelieferung. Sie haben noch Fragen zu Ihrem Umzug? Rufen Sie uns an unter 0800 6 886881 oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.

     

    NEWwärme

    • Was ist Contracting?

      Der Begriff „Contracting“ stammt von dem englischen Wort „Contract“ (= Vertrag) und bedeutet im ursprünglichen Sinn: einen Vertrag abschließen. Im Energiesektor versteht man unter Contracting Dienstleistungskonzepte zur Realisierung von Effizienzverbesserung in Heizungsanlagen.

    • Für wen eignet sich NEWwärme?

      Eine neue Heizungsanlage eignet sich für alle Haus- und Wohnungseigentümer, egal ob Sie vermieten oder die Immobilie selbst bewohnen. Wir prüfen gerne für Sie, ob NEWwärme auch in Ihrer PLZ verfügbar ist.

    • Wie funktioniert NEWwärme?

      Mit dem Abschluss eines NEWwärme-Vertrages bekommen Sie einen neuen und modernen Brennwertkessel, ganz ohne Investitionskosten. Dafür zahlen Sie bei einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren einen festen Grundpreis an die NEW Energie.

    • Welche Leistungen sind im Wärmegrundpreis enthalten?

      Inbegriffen sind Lieferung, betriebsfertige Montage und Inbetriebnahme eines Erdgas-Brennwert-Wandkessels. Weiterhin sind die Heizkreiseinbindung, die erforderliche Regelung, Kaminsanierung, Demontage der Altanlage und Wartung/Instandsetzung des neuen Brennwertgerätes abgedeckt. Nicht im monatlichen Wärmegrundpreis enthalten sind die Kosten für die verbrauchte Energie.

    • Kann ich durch die Montage einer neuen Heizungsanlage Kosten sparen?

      Auf jeden Fall. Denn bei der Umstellung einer alten Gasheizung auf moderne Brennwerttechnik rechnet man je nach Nutzerverhalten und Zustand der Wärmeverteilung mit etwa 10 % Einsparung. So sparen Sie Kosten und schonen die Umwelt.

    • Welche Vorteile habe ich durch eine NEW-Energie-Wärmeanlage?

      Die Vorteile für Sie! Das Betriebs- und Reparaturrisiko Ihrer neuen Heizungsanlage ist langfristig abgesichert. Sie profitieren von einem günstigen monatlichen Festpreis und haben langfristig keinen Aufwand für das Heizgerät, denn um den Betrieb und eventuelle Reparaturen kümmern wir uns. Außerdem genießen Sie eine langfristige Versorgungssicherheit bei der Wärmeversorgung und haben eine nachvollziehbare transparente Kostenstruktur, die wir Ihnen über 10 Jahre vertraglich zusichern.

    • Wie geht es nach 10 Jahren weiter?

      Nach der regulären Vertragslaufzeit haben Sie folgende Möglichkeiten: Entweder Sie erneuern Ihren auslaufenden Vertrag (Folgevertrag), Sie kaufen Ihre Anlage zum Sachzeitwert oder Sie lassen Ihre Anlage ganz einfach wieder ausbauen. Natürlich übernehmen wir das auch für Sie.

    • Wie komme ich zu meinem Angebot?

      Wenn Sie ein Angebot Ihres Installateurs vorliegen haben, können Sie uns dies zur Kalkulation des monatlichen Wärmegrundpreis zuschicken.

    • Von wem wird die Anlage eingebaut?

      Wir arbeiten in der Regel immer mit Ihrem Installateur zusammen. Wenn Sie keinen Kontakt zu einer Fachfirma haben sollten, werden wir gemeinsam mit Ihnen eine Fachfirma mit der Angebotserstellung beauftragen, damit Sie direkt nach dem Einbau wohlige Wärme im ganzen Haus genießen können.

    • Sind meine monatlichen Kosten verbindlich?

      Die NEW Energie sichert Ihnen einen monatlichen Wärmegrundpreis als Festpreis zu, der sich in der gesamten Vertragslaufzeit nicht verändert. Durch dieses „Sorglospaket“ haben Sie immer kalkulatorische Planungssicherheit.

    • Kann ich zusätzlich eine solarthermische Anlage einbauen?

      Ja, das ist möglich. Sie können Ihre solarthermische Anlage einfach mit dazu auswählen.

    • Was passiert, wenn ich mein Haus verkaufen möchte?

      Entweder geben Sie Ihren laufenden Vertrag an den Käufer Ihres Hauses weiter (Rechtsnachfolge) oder Sie kündigen den Vertrag aufgrund des Hausverkaufs außerordentlich (Nachweis bitte vorlegen!). Durch eine Restkostenermittlung werden die noch zu zahlenden Entgelte berechnet.

    • Kann ich NEWwärme abschließen, auch wenn ich kein NEW-Energie-Kunde bin?

      Selbstverständlich. Mit der Installation Ihrer neuen Heizungsanlage kümmern wir uns um die Abmeldung bei Ihrem aktuellen Gasversorger und um Ihre Neuversorgung mit NEWwärme.

    • Wer trägt die Kosten für Reparaturen und Instandhaltung?

      Wir kümmern uns sowohl um die Wartung als auch um die Reparatur Ihrer neuen Heizungsanlage. Dafür beauftragen wir in der Regel Ihren Wunschbetrieb. Im Fall einer Störung sind wir natürlich auch rund um die Uhr für Sie erreichbar.

    • Wie und von wem wird meine neue Heizung gewartet?

      Ihre Heizungsanlage wird entsprechend den Anforderungen von der NEW Energie und dem Hersteller jährlich vom zuständigen Installateur gewartet. So genießen Sie einfach und ganz sorgenfrei die Wärme Ihrer neuen Heizungsanlage.

    Umlagen

    • Was ist eine Bilanzierungsumlage?

      Die Bilanzierungsumlage gibt es bereits seit dem 01.10.2015. Sie löste die bis dahin gültige Regelenergieumlage ab und gleicht einen erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie (gemäß GABi Gas 2.0) aus. Dabei gibt es zwei getrennte Bilanzierungskonten für RLM (Sondervertragskunden mit registrierender Leitungsmessung) und SLP (Standardlastprofil-Kunden). Auf diesen müssen sämtliche Kosten und Erlöse aus dem Regel- und Ausgleichsenergiesystem verbucht werden. Die Bilanzierungsumlage wird von den beiden Marktgebietsverantwortlichen Net Connect Germany (NCG) und Gaspool i.d.R. zum Oktober eines Jahres neu festgelegt und über die Lieferanten an alle Endverbraucher belastet.

    • Was ist eine Regelenergieumlage?

      Die Gasnetzbetreiber müssen (um die Netzstabilität zu gewährleisten) die Differenzen zwischen der tatsächlichen Gasabnahme und der prognostizierten Einspeisung ausgleichen. Für die Bereitstellung der hierfür benötigten Regelenergie wird den Netzbetreibern eine Umlage vergütet. Die Regelenergieumlage kann entweder im Energiepreis enthalten sein oder separat zur Abrechnung kommen.

    • Was ist eine Ausgleichsenergie?

      Unter Ausgleichsenergie versteht man die elektrische Energie (Gas: thermische Energie), um die der Verbrauch eines Bilanzkreises vom prognostizierten Verbrauch abweicht. In einem Bilanzkreis werden beliebig viele Entnahme- („Verbraucher“) und Einspeisestellen („Erzeuger“) zusammengeschlossen. In der Regel bilden die Zählpunkte eines Stromhändlers innerhalb einer Regelzone oder eines Gashändlers innerhalb eines Marktgebiets einen Bilanzkreis. Die Bilanzkreisverantwortlichen benennen im Voraus einen prognostizierten Verbrauch ihres Bilanzkreises für eine Zeitspanne (Strom: meist 15 Minuten, Gas: 60 Minuten). Dabei muss der einem Bilanzkreis zugeordnete prognostizierte Verbrauch durch Einspeisungen (Produktion oder Einkauf von Energie) genau gedeckt werden.

      Was passiert nach 3 Monaten Grundversorgung?

      Nach Ablauf von 3 Monaten werden Sie automatisch dem Grundversorgungstarif zugeordnet, wenn Sie nicht zuvor einen anderen Liefervertrag abgeschlossen haben. Haben Sie dies gemacht haben, endet die Ersatzversorgung (fristlos), sobald Sie durch den neuen Anbieter beliefert werden.

      Wann ist man ein bestandskunde?

      Per Definition sind Bestandskunden die Kunden, die mindestens zweimal bei demselben Anbieter eingekauft haben. In der Regel geht ihrem Status eine zielgerichtete Bearbeitung seitens des Unternehmens voraus, die Interessenten zu Neukunden und schließlich – im besten Fall – zu treuen Bestandskunden macht.

      Wann ist man bei Vattenfall wieder Neukunde?

      Ein Neukunde wird in der Energielandschaft anders definiert als im herkömmlichen Sinne. Sofern man innerhalb der letzten sechs Monate für die entsprechende Zählernummer kein Kunde von Vattenfall war, gilt man als Neukunde.

      Wie lange kann ich in der Grundversorgung bleiben?

      Ersatzversorger (Energie) Der Grundversorger führt in seiner Funktion als Ersatzversorger die Ersatzversorgung für maximal drei Monate durch.

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