Waisenkinder aus der ukraine aufnehmen privat

Als Gastfamilie anmelden

Die private Unterbringung von Geflüchteten ist in der Schweiz kantonal und sehr unterschiedlich organisiert. Mit einem Klick auf Ihren Wohnkanton erfahren Sie, wie sich die Situation dort verhält.

Private Unterbringung im Kanton Appenzell Innerrhoden

Der Kanton Appenzell Innerrhoden bringt Schutzsuchende grundsätzlich in den bestehenden Asylunterkünften unter. Bestehende Gastfamilien melden sich für die Unterstützung der Schutzsuchenden in Privatuntererbringung bei der Leiterin des Asylzentrums. esther.hoernlimann@gsd.ai.ch und 071 788 94 25.

Informationen des Kantons Appenzell Innerrhoden zur Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine.

Private Unterbringung im Kanton Basel-Stadt

Gastfamilien können sich auf der Website von GGG Benevol registrieren. Gastfamilien, die Geflüchtete für mindestens 3 Monate oder länger bei sich aufnehmen möchten, können eine Vereinbarung mit GGG Benevol abschliessen, welche u.a. die Auszahlung einer monatlichen Wohnpauschale beinhaltet. GGG Benevol begleitet die Gastverhältnisse und unterstützt bei der Klärung von Problemen. 

Zentrale Hotline im Kanton Basel-Stadt zum Thema Ukraine: 061 267 02 22.

Zentrale kantonale E-Mail: support-ukraine@bs.ch.

Informationen des Kantons Basel-Stadt zur Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine.

Private Unterbringung im Kanton Freiburg

Möchten Sie eine oder mehrere Personen aus der Ukraine in Ihrer Familie aufnehmen? Sie können auf der Website osonslaccueil oder direkt hier ein Kontaktformular ausfüllen. ORS Service wird sich dann im Auftrag des Kantons mit Ihnen in Verbindung setzen, um insbesondere die Aufnahme, administrative Fragen sowie die Betreuung in den Familien zu besprechen.

Bei Fragen: ORS Service SA, Empfangszentrum, Grand-Places 14, 1700 Freiburg. Tel. 026 425 41 41, E-Mail: ukraine@ors.ch.

Informationen des Kantons Freiburg zur Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine.

Private Unterbringung im Kanton Graubünden

Ukrainerinnen und Ukrainer, welche bei einer Gastfamilie oder in einer privaten Wohnung eine Unterbringung gefunden haben, werden vom zuständigen regionalen Sozialdienst des Kantons im Bereich persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe unterstützt. Die finanzielle Unterstützung erfolgt direkt durch den regionalen Sozialdienst.

Auch Bündner Gastfamilien können sich punktuell an den jeweiligen Sozialdienst wenden. Eine Begleitung von Gastfamilien vor Ort kann aus Ressourcengründen aktuell nicht geleistet werden.

Informationen des Kantons Graubünden zur Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine.

Private Unterbringung im Kanton Luzern

Für die private Unterbringung im Kanton Luzern ist die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) zuständig: Tel. 041 228 53 00, sozialdienst.ukraine.daf@lu.ch, Baselstrasse 61 b, Luzern. DAF hat eine umfassende Broschüre herausgegeben, welche die Bedingungen für Gastfamilien im Kanton Luzern beschreibt. Diese finden Sie hier.

Wenn Sie private Unterbringungsmöglichkeiten oder Mietobjekte anbieten möchten, wenden Sie sich an die zentrale Anlaufstelle: Telefon 041 228 73 73, Mo bis Fr, 08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 17:00 Uhr.

Informationen des Kantons Luzern zur Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine.

Private Unterbringung im Kanton Obwalden

Im Kanton Obwalden ist das SRK Unterwalden in Zusammenarbeit mit dem Kanton zuständig für die Vermittlung von Geflüchteten an Gastfamilien. Bitte melden Sie sich unter info@srk-unterwalden.ch, +41 41 500 10 80. Das kantonale Sozialamt / Soziale Dienste Asyl hat für Fragen eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet: ukraine@ow.ch oder Telefon 041 662 97 97, Mo bis Fr, 08.30 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr.

Informationen des Kantons Obwalden zur Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine.

Private Unterbringung im Kanton St. Gallen

Für die Vermittlung und Betreuung von Gastfamilien ist die jeweilige Wohngemeinde zuständig. Die Gemeinden kontaktieren bei Bedarf die Gastfamilien direkt. Fragen können bei den Wohngemeinden gestellt werden.

Informationen des Kantons St. Gallen zur Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine.

Alloggi privati nel Canton Ticino

Qualora si volesse annunciare la disponibilità di una sistemazione abitativa indipendente per le persone attribuite al Cantone da parte della Segreteria di Stato della migrazione (SEM), chiediamo gentilmente di prendere contatto con la Cancelleria comunale del Comune in cui si trova l’alloggio. Nel Canton Ticino non ci sono alloggi privati per i profughi ucraini.

Informazioni utili: qui.

Private Unterbringung im Kanton Waadt

Möchten Sie Gastfamilie für Geflüchtete werden? Melden Sie sich bitte direkt über das Anmeldeformular der SFH.

Die Waadtländer Empfangsstelle für Migrantinnen und Migranten (EVAM) bietet allen ihr zugewiesenen migrierten Personen eine Unterbringung an. Mindestaufenthalt bei Unterbringung in der Gastfamilie: sechs Monate. Verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten stehen bereit: Sammelunterbringung, Einzelappartement, Wohngemeinschaft oder bei Privatpersonen. Im Rahmen des Programms Héberger un migrant (Aufnahme einer Migrantin oder eines Migranten) bieten Sie einer Person oder einer Familie eine Unterkunft und beteiligen sich an deren Eingliederung in ihre neue Umgebung.

Informationen des Kantons Waadt zur Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine.

Private Unterbringung im Kanton Zürich

Die SFH vermittelt aktuell keine Geflüchteten in den Kanton Zürich. Im Kanton Zürich sind die Wohngemeinden oder durch die Gemeinden beauftragte Drittstellen für die Unterbringung der Geflüchteten zuständig. Ob eine Privatunterbringung möglich ist, hängt von der Wohngemeinde ab.

Informationen des Kantons Zürich zur Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine.

Freiwillige unterstützen Gastfamilien: Community Building

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) hat das Pilotprojekt «Community Building» ins Leben gerufen. Es stärkt Freiwillige in ihrer Arbeit und fördert ganz speziell die private Unterbringung von Geflüchteten bei Gastfamilien. Hier geht es zum Community Building.

Der Alltag von Gastfamilien und Gästen

Wer sich als Gastfamilie registrieren möchte, sollte sich im Voraus über ein paar Dinge Gedanken machen, welche für ein erfolgreiches Zusammenleben unerlässlich sind.

  • Gegenseitige Erwartungen: Grundsätzlich sollten zum Beginn des Zusammenlebens die gegenseitigen Erwartungen nicht zu hoch sein. Geflüchtete Menschen haben in der Regel ganz andere Prioritäten als ihre Gastgeberinnen und Gastgeber. Man sollte sich eine gewisse Zeit geben, um herauszufinden, welche Wünsche und Möglichkeiten bestehen.
  • Ein stabiles Umfeld: Stellen Sie sich darauf ein, die Geflüchteten für einen längeren Zeitraum aufzunehmen. Ideal ist eine längerfristige Beherbergung von sechs Monaten und mehr. Die Mindestdauer für eine Anmeldung beträgt drei Monate.
  • Zeitliche Verfügbarkeit: Es ist ideal, wenn Sie als Gastgeber*in etwas Zeit einplanen, um den Geflüchteten im Alltag zu helfen und sie zu unterstützen.
  • Privatsphäre: Ein abschliessbares oder zumindest abgegrenztes Zimmer ist für die Gäste zentral. Der Wohnraum sollte für beide Parteien Rückzugsmöglichkeiten beinhalten, denn zu viel Nähe ist auf die Dauer belastend.
  • Sanitäreinrichtungen: Der Zugang zu Badezimmer und Küche/Kochgelegenheit muss gewährleistet sein.

Das folgende Merkblatt vertieft die erwähnten Punkte und liefert zusätzliche Informationen zum Alltag zwischen Gastfamilien und ihren Gästen.

  • Zum Merkblatt

Die fünf Elemente des SFH Gastfamilien-Betreuungsmodells

Das Modell der Schweizerischen Flüchtlingshilfe für die Betreuung und Begleitung der Gastfamilienverhältnisse umfasst grundsätzlich fünf Elemente:

  1. Die interessierte Gastfamilie wird im Vorfeld besucht, um die persönlichen und räumlichen Verhältnisse bei der künftigen Gastfamilie und die Erwartungen abzuklären. Ein Strafregisterauszug aller erwachsenen Personen im Haushalt ergänzt dieses erste Gespräch mit der Gastfamilie.
  2. Wenn möglich wird ein Kennenlerntreffen zwischen den Geflüchteten und den potentiellen Gastfamilien organisiert. Wenn es für beide Seiten passt, erfolgt die definitive Vermittlung und der Einzug wird organisiert. Nach dem Einzug findet ein erster Besuch durch die Betreuungspersonen statt. Wenn nötig werden dazu interkulturelle Dolmetschende beigezogen.
  3. Zwischen der Gastfamilie und ihren Gästen wird eine Vereinbarung abgeschlossen, die unter anderem die Dauer des Wohnverhältnisses und das gegenseitige Zusammenleben regelt.
  4. Es ist sinnvoll, die Gastfamilien für ihr solidarisches und freiwilliges Engagement angemessen zu entschädigen. Dafür sind die jeweiligen Kantone, beziehungsweise die Gemeinden zuständig. Die Ausrichtung einer Entschädigung oder eines Anteils an die Mietkosten fördert die Stabilität der Gastverhältnisse, ihre Verbindlichkeit und die Bereitschaft der Gastfamilien für ein längerfristiges Engagement.
  5. Gastfamilien und Geflüchtete werden von professionellen Betreuungspersonen begleitet. Sie stehen den Betroffenen als erste Ansprechpersonen für ihre Fragen rund um das Zusammenleben unterstützend zur Seite.

Weiterbildungen und Austauschtreffen

Die SFH bietet allen interessierten Gastfamilien die Möglichkeit an, eigens für sie organisierte Weiterbildungsveranstaltungen zu besuchen. Dabei stehen Angebote zu folgenden Themen im Mittelpunkt:

  • Transkulturelle Kompetenzen
  • Migration und Trauma
  • Schutzstatus S und Asylwesen
  • Länderinformationen zur Ukraine

Das Programm der Weiterbildungen wird in Kürze aufgeschaltet.

Austauschtreffen unter Gastfamilien

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe organisiert zusammen mit den Hilfswerken in verschiedenen Kantonen Gastfamilien-Austauschtreffen. Das Ziel dieser Treffen ist der Erfahrungsaustausch unter den Gastgebenden und die Vernetzung untereinander. Die Treffen werde von einer Fachperson der SFH moderiert. Die Hilfswerke sind ebenfalls mit ihren Gastfamilien-Projektleiterinnen vor Ort. Alle Gastgebenden sind willkommen, die Geflüchtete aus der Ukraine bei sich aufgenommen haben.

Kommende Gastfamilien-Austauschtreffen:

  • Kanton Thurgau: 5. Oktober 2022 von 19:00 bis 21:00 Uhr, SRK Thurgau Bildungszentrum, Dunantstrasse 2, 8570 Weinfelden. Wer bereits ein konkretes Thema zum Austausch hat, kann uns dies gerne im Vorfeld mitteilen: sibylle.treu@srk-thurgau.ch oder annett.uehlinger@fluechtingshilfe.ch.
  • Kanton Aargau: 2. November 2022, von 19:00 bis 21:00 Uhr, Bullingerhaus, Seminarraum 2, Jurastr. 13, 5000 Aarau.

Informationen für Gastfamilien

Was passiert nach der Anmeldung? Wie erfolgt eine allfällige Vermittlung? Muss ich meinen Vermieter informieren? Wie sind die Schutzsuchenden versichert? Gibt es eine Entschädigung? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigen Fragen.

Informationen für Kantone und Gemeinden

Ist Ihre Organisation, Ihr Kanton oder Ihre Gemeinde in der Betreuung von privat untergebrachten Geflüchteten tätig? Hier finden Sie wichtiges Informationsmaterial, Arbeitsinstrumente und Checklisten, welche Sie in Ihrer täglichen Arbeiten nützen können.

  • Nützliche Informationen für Kantone und Gemeinden

Auch das Staatssekretariat für Migration SEM steht den Gastfamilien mit hilfreichen Informationen zur Seite.

  • FAQ-Seite des SEM

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS hat ausserdem eine Frage-und-Antwort-Seite für kantonale und kommunale Behörden aufgeschaltet.

  • SKOS: Geflüchtete aus der Ukraine

Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) stellt den Kantonen wertvolle Informationen für die Unterbringung Geflüchteter zur Verfügung und fördert die Zusammenarbeit der Kantone u.a. indem sie Koordinationstreffen organisiert.

Der Hintergrund des Gastfamilienprojektes

2014 unter dem Motto «Flüchtlinge willkommen heissen» gestartet, knüpft das Gastfamilienprojekt dort an, wo es im Asylprozess meist hapert: bei der sozialen und beruflichen Integration. Durch die Aufnahme bei Gastfamilien sollen Geflüchtete zu einem selbständigen Leben in der Schweiz finden. Denn wer sich willkommen fühlt, menschliche Nähe und Wertschätzung erfährt sowie Orientierungshilfe und Unterstützung erhält, findet sich schneller und tiefgreifender in der neuen Situation zurecht und kann sich rascher eine neue Existenz aufbauen. Gewinnen können dabei beide Seiten. Die Geflüchteten finden schneller zu einem selbständigen Leben in der Schweiz. Die Gastfamilien erfahren durch den Austausch mit Geflüchteten eine nachhaltige Bereicherung ihres Alltags.

Ob Geflüchtete bei Gastfamilien platziert werden dürfen, darüber entscheidet je nach Zuständigkeit der Kanton oder die Gemeinde. Sie sind hauptverantwortlich für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten.

Die SFH hat das Gastfamilienprojekt während der Syrienkrise lanciert, mit der Ukrainekrise reaktiviert und hat mit allen Kantonen massgeschneiderte Lösungen für den Umgang mit der privaten Unterbringung gefunden. Aktuell vermittelt die SFH direkt aus den Bundesasylzentren Geflüchtete in Gastfamilien, sofern die Kantone dies wünschen. Zusätzlich werden in rund der Hälfte der Kantone weitere Gastfamilien vermittelt. Die Mitgliedsorganisationen der SFH und weitere Partner stellen in vielen Kantonen ausserdem im Auftrag der Behörden die Begleitung und Betreuung der Gastfamilien sicher.

Ein Modell auch für andere Flüchtlingsgemeinschaften

Das Gastfamilienprojekt ist zurzeit auf Geflüchtete aus der Ukraine mit Schutzstatus S ausgerichtet. Die Unterbringung von Geflüchteten bei Privaten ist jedoch nicht neu. Bereits während der Syrienkrise hat die SFH in vier Kantonen ein Gastfamilienprojekt lanciert. Einige Kantone verfügen seither über funktionierende Gastfamilienstrukturen, die einer grösseren Zielgruppe offenstehen. Das Modell kann also auch auf andere Flüchtlingsgemeinschaften ausgeweitet werden. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe ist überzeugt davon, dass die Unterbringung von Geflüchteten in Gastfamilien einen wichtigen Beitrag zur rascheren und nachhaltigeren Integration der Betroffenen leistet. Gleichzeitig wird die Sensibilisierung in der Bevölkerung gefördert.

Wie kann ich ukrainische Waisenkinder aufnehmen?

Viele Menschen sind dazu bereit, Geflüchteten aus der Ukraine ein Obdach zu bieten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter appelliert deshalb an alle Menschen, die Kinder und Jugendliche bei sich aufnehmen wollen, sich bei ihrem örtlichen Jugendamt zu melden.

Kann man ein Kind aus Ukraine aufnehmen?

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der Landesjugendämter appelliert an alle Menschen, die aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche bei sich aufnehmen möchten, sich vorher bei ihrem örtlichen Jugendamt zu melden.

Kann man ukrainisches Waisenkind aufnehmen?

Viele Kinder sind dadurch zu Waisen geworden. Zugleich können viele Ukrainer und Ausländer bereit sein, solche Kinder in ihre Familien aufzunehmen, um diese zu adoptieren. Derzeit funktioniert das Adoptionsverfahren in der Ukraine nicht, d.h., es ist fast unmöglich, ein Kind in Kriegszeiten zu adoptieren.

Wie kann ich eine Familie aus der Ukraine aufnehmen?

Im Prinzip gibt es drei Möglichkeiten: 1) Sie wenden sich an die Kommune, in der Sie wohnen 2) Sie nutzen ein Vermittlungsportal und Vermittlungsstellen 3) Sie ergreifen die private Initiative und suchen / nutzen den Kontakt zu geflüchteten Personen.

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