Nachteile wenn man selber die Scheidung einreicht

Von Rechtsanwältin Christine Andrae

Ratgeber - Familienrecht

Mehr zum Thema: Familienrecht, Scheidung, Vorteile, Nachteile, Sorgerecht, Rente, Unterhalt

Welche Vorteile und Nachteile sind mit einer Scheidung verbunden?

Sie haben sich getrennt und halten Ihre Ehe für endgültig gescheitert? Dann stellt sich meist die Frage, ob man die Scheidung einreichen soll oder nicht.

Zu beachten sind dabei vor allem die folgenden Punkte:

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Viele gehen davon aus, dass es steuerliche Vorteile bringt, wenn man keine Scheidung einreicht. Dies ist nicht richtig. Auch getrennt lebende Ehegatten müssen die Steuer wieder alleine erklären und veranlagen. Dies gilt immer ab dem auf die Trennung folgenden Jahreswechsel. Wer die Steuer weiter gemeinsam veranlagt, begeht eine Steuerhinterziehung.

Bekommt ein Ehegatte Unterhalt, kann es sich für diesen lohnen, mit der Scheidung abzuwarten. Zum einen verlängert sich die Ehedauer, die bei der Frage der Dauer von Unterhaltszahlungen eine wichtige Rolle spielt. Zum anderen sind die Vorschriften für Unterhalt nach der Scheidung anderen, strengeren Maßstäben unterworfen.

Zahlt ein Ehegatte mehr für seine Rente ein als der andere, kann auch dies eine Rolle spielen für eine frühe oder späte Scheidung. Solange die Scheidung nicht eingereicht ist, partizipiert der Ehegatte an den höheren Einzahlungen des anderen.

Dies gilt auch für das Vermögen der Eheleute. Leben diese in einer Zugewinngemeinschaft, nimmt der eine Ehegatte solange am Vermögenszuwachs des anderen Ehegatten teil, bis die Scheidung eingereicht wird.

Das gemeinsame Sorgerecht der Eheleute bleibt durch die Scheidung unangetastet. Auf das Sorgerecht und Umgangsrecht hat die Scheidung keine Auswirkungen.

Ob das Abwarten mit der Scheidung also Vorteile oder Nachteile mit sich bringt, hängt meist wesentlich davon ab, in welcher finanziellen Position man sich befindet.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Andrae
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Eine Trennung und Scheidung geht in vielen Fällen vor allem auf den Wunsch nur eines der beiden Ehegatten zurück. Nicht immer will der andere dann das Scheitern der Ehe akzeptieren und fragt sich: „Muss ich einer Scheidung zustimmen?“ Was geschieht, wenn Sie der Scheidung nicht zustimmen wollen und ob Sie auch gegen Ihren Willen geschieden werden können, erfahren Sie im Folgenden.

Das Wichtigste in Kürze: Scheidung verweigern

Wie lange kann man die Scheidung verweigern?

Grundsätzlich muss der Antragsgegner dem Scheidungsantrag nicht zustimmen. Spätestens nach drei Trennungsjahren ist aber anzunehmen, dass die Ehe unwiderruflich zerrüttet ist (vgl. Zerrüttungsprinzip). Dann kann die Ehe auch gegen den Willen des anderen Ehepartners auf Antrag geschieden werden. Aber auch nach dem Ablauf des ersten Trennungsjahres bedarf es einer triftigen Begründung, warum die Ehe noch nicht als gescheitert anzusehen ist bzw. die Scheidung eine grobe Unbilligkeit darstellen würde, will der Ehegatte die Scheidung weiterhin verweigern und verhindern.

Kann man sich scheiden lassen, wenn der Partner nicht will?

Ja. Die Zustimmung des Antragsgegners ist nicht erforderlich. Spätestens nach drei Jahren Trennung kann die Scheidung vom Gericht auch zwangsweise ohne dessen Einverständniserklärung erfolgen. Bei einer Härtefallscheidung kann die Ehe im Ausnahmefall auch vor Ablauf des ersten Trennungsjahres gegen den Willen des anderen Ehepartners geschieden werden.

Kann man automatisch geschieden werden?

Nein. Auch nach drei Jahren ist die Scheidung nur auf Antrag bei dem zuständigen Familiengericht möglich. Selbst wenn der andere Partner die Scheidung eigentlich nicht will, muss er dann auch seinen Auskunftspflichten bezüglich der Scheidungsfolgen nachkommen.

„Aber ich will keine Scheidung!“ – Ablehnen möglich?

Scheidung ohne Zustimmung des Partners möglich?

Können Sie die Scheidung auch verweigern?

Nicht immer gehen Trennungen im Einvernehmen beider Partner vonstatten. Von Zeit zu Zeit weigert sich einer der beiden Ehegatten strikt, das Scheitern der Ehe hinzunehmen. Auch emotionale Kränkungen oder finanzielle Sorgen können dann zu Trotzreaktionen führen, sodass ein Ehegatte am Ende die Scheidung verweigern will.

Generell ist es im Familienrecht durchaus zulässig, dass der Antragsgegner einen eingereichten Scheidungsantrag ablehnen kann. Ein Ehegatte muss in das Ende der Ehe und der anschließenden Scheidung nicht einwilligen, sondern kann sich dem Vorgang verweigern.

In einem solchen Fall kann das Gericht den nach dem erfolgten Trennungsjahr eingereichten Antrag auf Ehescheidung zurückweisen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass es niemals zu einer Scheidung kommt, wenn diese einer der Beteiligten nicht will.

Scheidung verweigern nicht ewig möglich!

Nach einem gewissen Zeitraum darf der scheidungswillige Ehepartner nach Familienrecht trotz Weigerung auf die Scheidung hoffen – auch ohne das Einverständnis des Partners. Denn: Nach spätestens dreijähriger Trennungszeit ist davon auszugehen, dass die Ehe unwiderruflich zerrüttet ist und keine Chance mehr auf eine Wiederaufnahme besteht. Dieser Grundsatz ist auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) enthalten:

„Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.“ (§ 1566 Absatz 2 BGB)

Das bedeutet: Auch eine einseitige Scheidung ist nach spätestens drei Jahren Trennung möglich. Sollte Ihr Ehegatte die Scheidung verweigern, können Sie damit dank der Bestimmungen im Familienrecht nach drei Jahren den Scheidungsantrag einreichen und die Scheidung anstreben, ohne dass der Antragsgegner hierzu seine Zustimmung geben muss. Er ist dann auch verpflichtet, sämtliche Auskünfte zu erteilen, die mit der Scheidung in Zusammenhang stehen.

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Hat es Nachteile wenn ich die Scheidung einreiche?

Aus Gründen der Sachbearbeitung bei Gericht schadet es allerdings nicht, wenn Ihr Anwalt den Scheidungsantrag wenige Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres bereits bei Gericht einreicht. Reichen Sie den Scheidungsantrag aber zu früh ein, riskieren Sie, dass das Gericht den Scheidungsantrag gebührenpflichtig zurückweist.

Was passiert wenn ich die Scheidung einreiche?

Sobald der Scheidungsantrag sowie die Gerichtskosten beim Familiengericht eingegangen sind, wird der Scheidungsantrag an den anderen Ehegatten vom Gericht förmlich (gelber Briefumschlag) zugestellt. Das Gericht setzt dem anderen Ehegatten eine Frist, in der er sich zum Scheidungsantrag zu äußern hat.

Warum sollte man sich nicht scheiden lassen?

Eine Trennung ohne Scheidung kann rechtlich und finanziell mehr Nachteile als Vorteile bedeuten: So lässt sich u. a. das Erbrecht nicht einseitig ausschließen, die Steuerklasse muss gewechselt werden und es entsteht ein gesetzlicher Anspruch auf Trennungsunterhalt, der sich nicht vertraglich regeln lässt.

Kann ich alleine die Scheidung einreichen?

Da Ehen grundsätzlich nur durch das zuständige Familiengericht aufgelöst werden können und in Deutschland gemäß § 114 Abs. 1 FamFG vor Gericht ein Erfordernis dazu besteht, von einem Anwalt vertreten zu werden, ist es grundsätzlich nicht möglich, den Scheidungsantrag eigenständig beim zuständigen Gericht einzureichen.

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