Mit dem Kindesunterhalt-Rechner können Sie bestimmen, wie hoch der Unterhalt an die gemeinsamen Kinder ausfällt. Dabei werden sowohl minderjährige Kinder als auch volljährige Kinder (privilegiert und nicht privilegiert) bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt.
Die Düsseldorfer Tabelle (DT) für 2023 weist im Vergleich zur vorherigen DT höhere Bedarfssätze der minderjährigen Kinder der ersten Einkommensgruppe - und damit auch der weiteren Einkommensgruppen auf. Es erhöhen sich sämtliche Selbstbehalte, Bedarfskontrollbeträge, berücksichtigte Mietkosten sowie der Unterhaltsbedarf studierender Kinder.
Rechner ↑Inhalt ↑
Wie lange ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindesunterhalt hat, können Sie in unserem Ratgeberartikel Unterhalt an volljährige Kinder nachlesen. Dort wird die zeitliche Begrenzung der Unterhaltspflicht für Volljährige mit Beispielen erläutert.
Rechner ↑Inhalt ↑
Der Bundesgerichtshof hat am 10.07.2013 (Az. XII ZB 297/12) geurteilt, dass der Elternteil, der die Kinder betreut, dann den vollen Kindesunterhalt selber trägt, wenn dieser etwa das Dreifache des nicht betreuenden Elternteils verdient. Dies gelte auch dann, wenn der eigentlich unterhaltspflichtige Elternteil bei Zahlung des vollen Unterhalts seinen Selbstbehalt noch wahren könnte.
Dieses Urteil wird allerdings nicht in jedem Verfahren berücksichtigt, weshalb auch der Kindesunterhalt-Rechner diesen Fall nicht gesondert einbezieht. Falls diese Konstellation für Sie zutrifft, also dass der kinderbetreuende Elternteil das dreifache unterhaltsrelevante Einkommen hat, sollten Sie als eigentlich Unterhaltspflichtiger dies mit Ihrem Anwalt in jedem Fall erörtern.
Rechner ↑Inhalt ↑
Mit Hilfe der Unterhaltstabelle als Leitlinie für den Kindesunterhalt wird anhand der Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen und des Alters der Kinder der Unterhaltsbedarf bestimmt. Korrekturen der Einkommensgruppe aufgrund der Anzahl Unterhaltsberechtigter und des Bedarfskontrollbetrags werden dabei genauso berücksichtigt, wie der Selbstbehalt, die Rangfolge der Kinder und die Verteilung des Kindesunterhalts im Mangelfall. Die Berechnungen basieren auf der Düsseldorfer Tabelle (DT) 2023, die als Leitlinie für die Familiengerichte dient. Daher müssen Konstellationen mit Einkommen oberhalb der höchsten Einkommensgruppe der DT (Stand 2023: ab 11.001 Euro) oder Konstellationen mit großen Einkommensunterschieden zwischen den getrennten Partnern nach den Umständen des Falles entschieden werden. Der Rechner liefert diesbezüglich nur bedingt korrekte Ergebnisse.
Rechner ↑Inhalt ↑
Herr und Frau Schmidt sind geschieden und haben zwei gemeinsame Kinder. Sie möchten 2023 die gegenseitigen Unterhaltsansprüche berechnen.
- Sie haben keinen Ehegattenunterhaltsanspruch gegeneinander.
- Petra, das erste Kind ist bereits 19 und studiert.
- Petra jobt nebenher und bezieht monatlich rund 250 Euro
- Max ist 15 und besucht noch die Schule.
- Beide Kinder wohnen noch bei Frau Schmidt.
- Herr Schmidt hat ein monatliches Nettoeinkommen von 3.500 Euro.
- Frau Schmidt bezieht 1.300 Euro netto.
Rechner ↑Inhalt ↑
Das bereinigte Nettoeinkommen ist für die Unterhaltsberechnung relevant.
Berechnung für Herrn SchmidtNetto aus Erwerbstätigkeit3.500 Euro− Berufsbedingte Aufwände150 Euro+ Sonstige Einkommen0 Euro− Aufwand Schulden0 Euro= Bereinigtes Netto3.350 EuroBerechnung für Frau SchmidtNetto aus Erwerbstätigkeit1.300 Euro− Berufsbedingte Aufwände65 Euro+ Sonstige Einkommen0 Euro− Aufwand Schulden0 Euro= Bereinigtes Netto1.235 EuroDas Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit wird um eine Pauschale für berufsbedingte Aufwände von 5 Prozent (mindestens 50 Euro und höchstens 150 Euro) gemäß Anmerkung 3 der Düsseldorfer Tabelle gemindert. Es ist möglich, dass in einigen OLG-Bezirken diese 5 Prozent-Pauschale auch ohne Deckelung von 150 Euro angewandt wird. Die sonstigen Einkommen werden addiert und die Aufwände für ehebedingte Schulden subtrahiert.
Rechner ↑Inhalt ↑
Die DT weist anhand der Einkommensgruppe und dem Alter der Kinder den Unterhaltsbedarf bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte aus.
Herr Schmidt ist anhand seines bereinigten Nettos in Einkommensgruppe 5 einzustufen. Er ist gegenüber genau zwei Berechtigten unterhaltspflichtig. Daher wird die Einkommensgruppe gemäß A 1 zur DT nicht aufgrund mehr oder weniger Unterhaltsberechtigter nach unten bzw. oben korrigiert.
Frau Schmidt ist anhand ihres bereinigten Nettos in Einkommensgruppe 1 einzustufen. Sie ist aber nur gegenüber einem Berechtigten unterhaltspflichtig. Deshalb wird sie gemäß Anmerkung 1 zur DT in eine um bis zu eins höhere Gruppe eingestuft. Sie ist aber aufgrund der Unterschreitung des Bedarfskontrollbetrags von zuvor 2 wieder auf Einkommensgruppe 1 herabgesetzt worden.
Tabelle der Einkommensgruppen der DT 2023 (Bereinigtes Nettoeinkommen)Einkommensgruppe 10 €bis1.900 €Einkommensgruppe 21.901 €bis2.300 €Einkommensgruppe 32.301 €bis2.700 €Einkommensgruppe 42.701 €bis3.100 €Einkommensgruppe 53.101 €bis3.500 €Einkommensgruppe 63.501 €bis3.900 €Einkommensgruppe 73.901 €bis4.300 €Einkommensgruppe 84.301 €bis4.700 €Einkommensgruppe 94.701 €bis5.100 €Einkommensgruppe 105.101 €bis5.500 €Einkommensgruppe 115.501 €bis6.200 €Einkommensgruppe 126.201 €bis7.000 €Einkommensgruppe 137.001 €bis8.000 €Einkommensgruppe 148.001 €bis9.500 €Einkommensgruppe 159.501 €bis11.000 €ab 11.001 € nach den Umständen des FallesRechner ↑Inhalt ↑
Da Petra bereits volljährig ist, sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Daher muss zur Unterhaltsberechnung deren gemeinsame Einkommensgruppe bestimmt werden. Da Petra nicht privilegiert volljährig und damit in Rangfolge 4 ist, muss das unterhaltsrelevante Einkommen ihrer Eltern um den für den vorrangigen Max gezahlten Unterhalt bereinigt werden. Somit hat Herr Schmidt 2.769 Euro und Frau Schmid 1.235 Euro, wobei der jeweils erhaltene Kindesunterhalt nicht hierin enthalten ist. Zusammen sind dies 4.004 Euro. Die DT stellt den jeweiligen Unterhaltsanspruch bei zwei Unterhaltsberechtigten dar. Die Eltern gemeinsam sind nur gegenüber einem Berechtigten unterhaltspflichtig. Deshalb werden sie gemäß Anmerkung 1 zur DT statt in die Gruppe 7 in die höhere Einkommensgruppe 8 eingestuft.
Rechner ↑Inhalt ↑
Der Anspruch besteht gegen den Vater, da der Lebensmittelpunkt bei der Mutter ist. Die Mutter erhält den Unterhalt. Max ist in Rangfolge 1, da er minderjährig ist. 706 Euro ist der Bedarfssatz von ihm gemäß der Einkommensgruppe 5 des Vaters aus der Düsseldorfer Tabelle.
Rechner ↑Inhalt ↑
Der Anspruch besteht gegen beide Elternteile, da Petra volljährig ist. Als volljähriges Kind erhält sie den Unterhalt. Sie ist in Rangfolge 4, da sie nicht privilegiert volljährig ist. 905 Euro ist Petras Bedarfssatz anhand der gemeinsamen Einkommensgruppe 8 der Eltern aus der Düsseldorfer Tabelle.
Unterhaltsminderndes Einkommen von PetraEinkommen aus Job250 Euro− Berufsbedingte Aufwände50 Euro=200 Euroabzgl. rund 50 Prozent (je nach Ermessen des Gerichts)100 Euro= Minderndes Einkommen100 Euro+ Minderndes Kindergeld250 Euro= Mindernd gesamt350 EuroUnterhaltsanspruch von PetraBedarfssatz905 Euro− Mindernd gesamt350 Euro= Unterhaltsanspruch555 EuroDas Netto des Vaters nach vorrangigen Unterhaltsleistungen beträgt 2.769 Euro. Abzüglich seines Selbstbehalts von 1.650 Euro verbleibt ihm eine Verteilungsmasse von 1.119 Euro. Demnach schuldet er anteilig eigentlich 404 Euro. Dieser Betrag wird aber nach oben begrenzt auf den Tabellenbedarf des Kindes gemäß der eigenen Einkommensgruppe 5 des Vaters, also auf 754 Euro gemindert um die obigen 350 Euro also auf 404 Euro. Somit schuldet er Petra anteilig 404 Euro.
Denn nach ständiger Rechtsprechung schuldet der Unterhaltspflichtige seinem volljährigen Kind trotz eines auf der Grundlage des Einkommens beider Eltern ggf. höheren Unterhaltsbedarfs höchstens den Unterhalt, der sich allein auf der Grundlage seines Einkommens aus der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle ergibt.
Entsprechend die Berechnung bei der Mutter: Ihr Netto nach vorrangigen Unterhaltsleistungen beträgt 1.235 Euro. Abzüglich ihres Selbstbehalts von 1.650 Euro verbleibt ihr eine Verteilungsmasse von 0 Euro. Demnach schuldet sie Petra anteilig 0 Euro. Die Mutter kann für Kinder mit Rang 4 unter Berücksichtigung des eigenen Selbstbehalts nur einen verminderten oder gar keinen Unterhalt leisten (Mangelfall). Denn die Mutter verfügt nach Abzug ihres Selbstbehalts in Höhe von 1.650 Euro über eine Verteilungsmasse von 0 Euro. Sie kann deshalb ihren Anteil zum Zahlbetrag von 0 Euro nicht oder nur zum Teil leisten. Alle gleichrangigen Berechtigten erhalten somit von ihr einen um den selben Faktor gekürzten Unterhalt.
Rechner ↑Inhalt ↑
Informationen zur Rangfolge beim Kindesunterhalt
Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge: Im ersten Rang stehen die minderjährigen unverheirateten Kinder sowie die privilegiert volljährigen Kinder. Im zweiten Rang zu berücksichtigen sind Elternteile, die wegen Kinderbetreuung unterhaltsbedürftig sind oder im Falle der Scheidung wären sowie Ehegatten und geschiedene Ehegatten bei einer Ehe von langer Dauer. Nicht privilegierte volljährige Kinder stehen erst in der vierten Rangfolge, erhalten also nur dann Unterhalt, nachdem die Leistungen an die ersten beiden Ränge komplett erfüllt werden konnten.
Informationen zu "Privilegiert" beim Kindesunterhalt
Grundsätzlich sind minderjährige Kinder beim Unterhalt privilegiert. Für sie ist also vorrangig der Unterhaltsanspruch zu erfüllen. Volljährige Kinder stehen in der Rangfolge an vierter Stelle, also noch nach betreuenden Elternteilen oder Ehegatten. Dies ist damit begründet, dass Volljährigen zugemutet werden kann, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Jedoch werden volljährige Kinder, die jedes der folgenden vier Kriterien erfüllen, privilegiert und stehen somit mit minderjährigen Kindern in der ersten Rangfolge beim Unterhalt.