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- Kann ich bei einer befristeten Stelle Elternzeit nehmen?
Auch wenn Ihre Stelle befristet ist, können Sie Elternzeit nehmen. Dazu müssen Sie dieselben Voraussetzungen erfüllen
wie bei einer unbefristeten Stelle. Bitte beachten Sie dabei, dass Ihre Elternzeit auch endet, wenn Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft. Denn Elternzeit ist nur möglich, solange Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind.
Normalerweise verlängern sich befristete Verträge nicht durch die Elternzeit. Ausnahmen gibt es zum Beispiel
- für Auszubildende und andere Personen in Berufsbildungsmaßnahmen, siehe Wer kann Elternzeit nehmen?;
- für wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; siehe Kann ich als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter Elternzeit nehmen?
Wegen der Befristung kann es Besonderheiten geben bei der Anmeldung der Elternzeit:
Bei der Anmeldung der Elternzeit müssen Sie bestimmte Fristen einhalten. Normalerweise betragen diese 7 oder 13 Wochen, siehe Wann und wie muss ich Elternzeit anmelden? Nur
ausnahmsweise sind kürzere Fristen möglich. Es kann ein Grund für eine solche Ausnahme sein, wenn Ihr Arbeitgeber Sie erst sehr spät informiert, dass Ihr Arbeitsvertrag verlängert wird. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie zum Beispiel erst so spät informiert, dass Sie die Frist gar nicht mehr einhalten können, dann können Sie die Elternzeit ausnahmsweise auch später anmelden. In solchen Fällen sollten Sie die Elternzeit möglichst früh bei Ihrem Arbeitgeber anmelden. Welche Fristen in solchen Fällen gelten,
kann nicht pauschal gesagt werden, denn es kommt auf die Umstände des einzelnen Falls an.
Kürzerer Bindungszeitraum
Wenn Sie Elternzeit anmelden, die Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen, dann müssen Sie sich normalerweise für 2 Jahre festlegen (sogenannter "Bindungszeitraum"), siehe Wie kann
ich die Elternzeit aufteilen? Falls Ihr Arbeitsvertrag kürzer ist als diese 2 Jahre, dann müssen Sie sich auch nicht länger festlegen.
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Erstellt: 08.07.2021, 08:55 Uhr
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Wer während einer befristeten Anstellung schwanger wird, genießt gewisse Sonderrechte. Wir klären die wichtigsten Fragen zum Arbeitsvertrag auf Zeit.
Schwangere Arbeitnehmerinnen und Mütter unterliegen in Deutschland einem besonderen Schutz. Doch gilt das auch bei befristeten Arbeitsverträgen? Läuft der Zeitvertrag während der Schwangerschaft aus oder wird er automatisch verlängert? Die Antworten auf diese und weitere rechtliche Fragen erfahren Sie im Folgenden.
Befristeter Arbeitsvertrag: Kann ich gekündigt werden, wenn ich schwanger bin?
Schwangere mit einem befristeten Arbeitsvertrag genießen den selben Kündigungsschutz wie solche mit unbefristeter Anstellung: Laut Mutterschutzgesetz (§ 17 MuSchG) darf ein Arbeitgeber schwangeren Frauen nicht kündigen, wenn er von der Schwangerschaft spätestens 14 Tage nach der Kündigung erfahren hat. Sollte die Mitarbeiterin erst zu einem späteren Zeitpunkt von ihrer Schwangerschaft erfahren, so muss sie dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, um zu verhindern, dass die Kündigung wirksam wird.
Der besondere Kündigungsschutz gilt vom ersten Tag der Schwangerschaft bis hin zu vier Monaten nach der Geburt oder Fehlgeburt nach der 12. Woche – auch in der Probezeit. Ebenso unzulässig sind Kündigungen von Müttern währen der Elternzeit. Spricht der Arbeitgeber trotzdem eine Kündigung aus, kann die Arbeitnehmerin innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Lässt sie diese Frist verstreichen, wird die Kündigung wirksam.
Übrigens: Der Kündigungsschutz laut Mutterschutzgesetz gilt nur für Arbeitgeber – Schwangere und Mütter dürfen jederzeit ihren Arbeitsvertrag kündigen.
Verlängert sich mein befristeter Arbeitsvertrag automatisch, wenn ich schwanger bin?
Ein befristeter Arbeitsvertrag wird bei einer Schwangerschaft nicht automatisch verlängert. Der Kündigungsschutz laut Mutterschutzgesetz greift eben nur im Falle einer Kündigung. „Läuft der befristete Arbeitsvertrag schlichtweg durch Zeitablauf aus, handelt es sich aber nicht um eine Kündigung“, erklärt die Kanzlei Hasselbach in ihrem Rechtsblog. Arbeitgeber sind auch nicht zu Verlängerungen oder Entfristungen verpflichtet.
Vorsicht: Die Schwangere muss sich drei Monate, bevor der Arbeitsvertrag ausläuft,bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Ansonsten kann das Arbeitslosengeld 1 um ein Viertel gekürzt werden.
Lesen Sie auch: Arbeitsvertrag ausgelaufen? Mit welchem Trick Arbeitnehmer trotzdem im Unternehmen bleiben dürfen.
Was gilt für Schwangere mit einem befristeten Vertrag im Falle eines Beschäftigungsverbots?
Die Gesundheit von Mutter und Kind muss bei der Arbeit besonders geschützt werden – egal, um welchen Arbeitsvertrag es sich handelt. Deshalb gelten auch in diesem Fall alle Vorschriften hinsichtlich eines Beschäftigungsverbots, solange der befristete Arbeitsvertrag noch nicht ausgelaufen ist.
- So erhalten Schwangere etwa im Rahmen des arbeitszeitlichen Gesundheitsschutzesein Beschäftigungsverbot von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Zudem gilt ein Nachtarbeitsverbot sowie bestimmte Höchstarbeitszeiten (§ 4 MuSchG).
- Sollte die Schwangere und ihr Baby aufgrund der Tätigkeit physischen oder psychischen Gefahren ausgesetzt sein, so kann der Arbeitgeber im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes auch eine Versetzung vornehmen oder wenn nötig ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
- Aber auch ein Arzt kann nötigenfalls ein Beschäftigungsverbot für Schwangere aussprechen. Der Arbeitgeber muss dies akzeptieren und darf die Arbeitnehmerin nicht dazu auffordern, zu arbeiten.
(as)
Mehr zum Thema: Befristeter Arbeitsvertrag: Drei Irrtümer, die leider immer noch kursieren.
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Quelle: kanzlei-hasselbach.de, Mutterschutzgesetz