Elster was ist der unterschied zwischen freischaltcode und abrufcode

Vorausgefüllte Steu­er­er­klä­rung

Mit dem Datenabruf beim Finanzamt Zeit sparen

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Aktualisiert am 18. Juli 2022

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der sogenannten vorausgefüllten Steu­er­er­klä­rung kannst Du elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldete Daten per Mausklick in Deine elektronische Steu­er­er­klä­rung einfügen.

  • Die Daten stammen vor allem vom Arbeitgeber und der Sozialversicherung. Immer mehr Stellen melden steuerrelevante Daten elektronisch an die Finanzverwaltung – so auch manche Empfänger von Spenden.

  • Die Registrierung für den Abruf von Bescheinigungen (früher: Belegabruf) ist etwas mühselig. Langfristig gewinnst Du aber Zeit und vermeidest Tippfehler.

So gehst Du vor

  • Um die Belege elektronisch abrufen zu können, musst Du Dich unter Angabe der Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer auf elster.de, dem Online-Finanzamt, registrieren. Dann kannst Du den Belegabruf im Elster-Portal freischalten.

  • Du benötigst einen dauerhaft gültigen Abrufcode. Nach der Registrierung erhältst Du diesen per Post und Mail von der Finanzverwaltung.
  • Folg dann den sieben Schritten bis zur vorausgefüllten Steu­er­er­klä­rung, die wir in diesem Ratgeber erläutern.
  • Bevor Du die Daten für Deine Steu­er­er­klä­rung übernimmst und diese absendest, solltest Du die abgerufenen Zahlen überprüfen.

Für die meisten Arbeitnehmer lohnt sich die jährliche Steu­er­er­klä­rung. Die Digitalisierung ist auch dort angekommen, die elektronische Steu­er­er­klä­rung (Elster) wird zunehmend zum Standard. Im Laufe der Zeit ist Elster ein ganzes Stück komfortabler geworden. Seit 2014 bereits gibt es die „vorausgefüllte Steu­er­er­klä­rung“, die Du für die Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung ab 2012 nutzen kannst. Die Finanzverwaltung nennt den Service Abruf von Bescheinigungen (früher: Belegabruf), weil Du die für die vorausgefüllte Erklärung nötigen Daten elektronisch dort abrufen und per Mausklick übernehmen kannst.

So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge und Steuern übernehmen

Wer sich für den Datenabruf auf elster.de anmeldet, spart sich bei der Steu­er­er­klä­rung das Eintippen von Daten, die dem Finanzamt ohnehin vorliegen. Bis Mitte März sind normalerweise alle benötigten Daten des Vorjahres vorhanden. Das sind neben den Stammdaten wie Name, Adresse, Konfession und Steuernummer beispielsweise:

  • die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag,
  • die bezahlten Beträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung,
  • Vorsorgeaufwendungen für Riester- und Rürup-Verträge sowie
  • erhaltene Rentenzahlungen.

Weitere steuerrelevante Daten sollen in den nächsten Jahren hinzukommen und somit für den Abruf von Bescheinigungen zur Verfügung stehen. So melden beispielsweise immer mehr Empfänger von Spenden die Zuwendungsbestätigung elektronisch. Spenden kannst Du dann als Sonderausgaben absetzen.

Für den Belegabruf in mehreren Schritten registrieren

Um diese Belege elektronisch abrufen zu können, musst Du Dich unter Angabe der Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer im Elster-Portal registrieren. Im Juli 2017 hat die Finanzverwaltung die Homepage benutzerfreundlicher gestaltet. Elster.de fungiert jetzt als integrierte Startseite des Online-Finanzamts. Dort kannst Du ein Benutzerkonto anlegen und Dich für Mein Elster registrieren. Details hierzu findest Du im Ratgeber Elster.

Die Authentifizierung ersetzt Deine persönliche Unterschrift. Dafür benötigst Du neben einem Passwort auch eine Zertifikatsdatei vom Finanzamt. Den meisten Steuerpflichtigen genügt das kostenlose Elster-Basis-Verfahren. Dabei erhältst Du ein elektronisches Zertifikat in Form einer pfx-Datei. Diese solltest Du auf der Festplatte speichern und zusätzlich auf einem USB-Stick, einer externen Festplatte oder in der Cloud. Zusammen mit einem Passwort kannst Du Dich bei jeder Anwendung im Elster-Portal authentifizieren, sodass das Finanzamt Dich als berechtigten Nutzer erkennt.

Ohne die etwas mühselige Registrierung geht es nicht, und sie benötigt mindestens einige Tage, vielleicht auch mehrere Wochen, bis sie komplett abgeschlossen ist. Schließlich bekommst Du die Aktivierungsdaten per Post. Dadurch wollen die Finanzämter garantieren, dass sich niemand unbemerkt für jemand anders ausgeben und an dessen Steuerdaten gelangen kann.

Bist Du bei Elster erstmal registriert, darfst Du diese Zugangsdaten auch für andere steuerliche Erklärungen nutzen. So kannst Du als Eigentümer eines Grundstücks die im Jahr 2022 geforderte Grund­steu­er­er­klä­rung auch damit über Elster erledigen. Du brauchst dafür keine zusätzlichen Zugangsdaten und sparst dadurch Zeit bei der Grundsteuer.   

Mein Elster kann Dir auf die Dauer Zeit sparen und senkt das Risiko, dass Du bei der Steu­er­er­klä­rung falsche Daten eingibst, zum Beispiel weil Du Dich vertippst. Über Mein Elster kannst Du etliche Services der Finanzverwaltung kostenlos nutzen wie

  • eine vollelektronische Steu­er­er­klä­rung, weil Du Dich mithilfe einer Zertifikatsdatei und eines Passworts authentifizieren, das heißt, als berechtigt ausweisen kannst;
  • Daten, die auf Deiner elektronischen Lohnsteuerkarte (Elstam) gespeichert sind, sichten und überprüfen sowie
  • den Abruf von Bescheinigungen.

In sieben Schritten zur vorausgefüllten Steu­er­er­klä­rung

Für die vorausgefüllte Steu­er­er­klä­rung brauchst Du zusätzlich einen zehnstelligen Abrufcode. Diesen kannst Du dann bei jedem Belegabruf nutzen.

  1. Login - Auf Mein Elster loggst Du Dich mit Deiner Zertifikatsdatei und Passwort ein.
  2. Daten abrufen - Unter „Formulare & Leistungen“ „Abruf von Bescheinigungen“ beantragst Du Deinen Abrufcode, der Dir per Post und zusätzlich per Mail in Dein Elster-Postfach zugeht. Mit diesem Code rufst Du die beim Finanzamt hinterlegten Daten ab.
  3. Daten kontrollieren - Diese Daten kannst Du in Deine Steu­er­er­klä­rung übernehmen. Kontrollier die Angaben. Stellst Du falsche Zahlen fest, teile dies dem Finanzamt mit und gib die richtigen Daten in der Steu­er­er­klä­rung an.
  4. Persönliche Angaben vom Vorjahr übernehmen - Die Erklärung legst Du an, indem Du unter „Formulare“ „Einkommensteuer“ und dann „Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht“ anklickst. Dann wählst Du das Bundesland aus und gibst Deine Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer ein. Vorteil für Elster-Nutzer: Du kannst alte Daten aus vorherigen Erklärungen übernehmen und diese gegebenenfalls auch überschreiben.
  5. Die Steuer erklären - Füll alle erforderlichen Formulare aus. Das ist auf jeden Fall der Hauptvordruck und für Arbeitnehmer die Anlage N, für viele auch die Anlagen Vorsorgeaufwand und Kind. Riester-Sparer benötigen die Anlage AV.
  6. Steuerbelege anlegen - Geh auf „Hauptvordruck“ und klick auf „Bescheinigungen abrufen/übernehmen“. Dann erscheint eine Liste mit Steuerbelegen. Wähl diejenigen aus, die Du in Deine Erklärung übernehmen möchtest.
  7. Letzter Check - Vervollständige Deine Steu­er­er­klä­rung und prüf alle Angaben. Achte darauf, dass Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen vollständig eingetragen sind. Eventuell hast Du auch haushaltsnahe Dienstleistungen, eine Haushaltshilfe oder Handwerkerleistungen in Anspruch genommen.

    Dann sende diese Angaben über das Internet. Die Erklärung gilt als abgegeben, sobald Du sie verschickt hast. Du bekommst eine Nachricht über die erfolgreiche Übermittlung samt Datum und Uhrzeit.

Hermann-Josef Tenhagen

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Fazit: Etwas mühsam, aber auf Dauer nützlich

Du hast zwar einen einmaligen Aufwand für die Registrierung. Der Nutzen ist derzeit noch überschaubar. Denn komplett ausgefüllt ist die Steu­er­er­klä­rung bei Weitem noch nicht, allenfalls in Teilen vorausgefüllt. Die meisten Angaben musst Du weiterhin selbst eintragen.

Langfristig solltest Du jedoch mit dem Abruf von Bescheinigungen Zeit sparen, denn das Elster-System wird immer weiter ausgebaut, immer mehr Daten werden in den nächsten Jahren zur Verfügung gestellt. In den meisten Fällen dürften diese gemeldeten Zahlen auch richtig sein, sodass Du diese übernehmen kannst und nicht woanders mühsam zusammentragen musst. Dennoch solltest Du die Daten immer kritisch überprüfen. Schließlich kommen immer wieder Falschmeldungen vor.

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Was ist der Unterschied zwischen Freischaltcode und abrufcode?

Der Brief mit dem Abrufcode enthält 1 Seite. Im Service "Grundsteuererklärung für Privateigentum" können Sie den Abrufcode nicht eingeben und dieser ist grundsätzlich für die Grundsteuererklärung nicht relevant. Der Freischaltcode von ELSTER erteilt die Berechtigung auf Abruf von elektronischen Bescheinigungen.

Was bedeutet abrufcode bei ELSTER?

Der Abrufcode ist zehnstellig und dient - neben dem bereits zum Zertifikat existierenden Passwort - als zusätzliches Sicherheitsmerkmal. Der Abrufcode wird Ihnen von der Steuerverwaltung im Rahmen der Zustimmung zum Abruf von Bescheinigungen oder bei separater Beantragung per Post zugesendet.

Wie bekomme ich bei ELSTER einen abrufcode?

Wenn Sie bereits bei ELSTER registriert sind, loggen Sie sich zunächst unter Mein ELSTER ein. Gehen Sie dort zum Bereich "Formulare & Leistungen" und wählen dann "Bescheinigungen verwalten" aus. Anschließend wählen Sie "Zustimmung und Abrufcode".

Wann bekomme ich den Abrufcode für ELSTER?

Sie erhalten Ihren Abrufcode in den nächsten Tagen per Post vom Finanzamt zugeschickt.

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