Darf man mit 18 mit einer 14 Jährigen zusammen sein

Neben dem Aussehen spielt vor allem das Erforschen der eigenen Sexualit�t eine bedeutende Rolle im Leben eines Jugendlichen. Verliebtsein, Schmetterlinge im Bauch und der erste Sex - bei den meisten Eltern schrillen sp�testens jetzt die Alarmglocken. Bei sexuellen Handlungen von und mit Jugendlichen gelten jedoch einschl�gige Regeln, welche durch das Jugendschutzgesetz geregelt sind. Die Altersschutzgrenze liegt hier bei 14 Jahren, die Eltern sind verpflichtet zu handeln, wenn eine Gefahr f�r das Kindeswohl besteht.

Die Grundvoraussetzung f�r den Umgang von Jugendlichen mit anderen Jugendlichen ist in jedem Fall zun�chst die Erlaubnis der Eltern, da diese f�r den Schutz des Jugendlichen verantwortlich snd. Diese d�rfen aufgrund ihrer Aufsichtspflicht trotz der gesetzlicher Erlaubnis zu sexuellen Handlungen den Umgang des Minderj�hrigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bestimmen bzw. sogar verbieten.

Jugendliche unter 14 Jahren sind nicht strafbar, wenn sie mit einem gleichaltrigen Minderj�hrigen sexuellen Handlungen ("Doktorspielen") nachgehen. Hat ein unter 14 J�hriger jedoch mit einem �ber 14 J�hrigen sexuellen Kontakt - hier reicht auch ein Zungenkuss aus -, k�nnen die Eltern des unter 14 J�hrigen Anzeige erstatten. Dadurch, dass in den meisten F�llen allerdings keine Zwangssituation besteht, bleiben rechtliche Folgen aus.

Sind beide Jugendliche unter 16 aber �ber 14 Jahren alt, so ist dieses nicht strafbar.

Unter 16 J�hrige d�rfen mit unter 18 J�hrigen schlafen, insofern der �ltere Jugendliche keine Person einer Zwangssituation oder ein Abh�ngigkeitsverh�ltnis darstellt.

Hat ein unter 16 J�hriger mit einem �ber 18 J�hrigen Sex, so darf auch er die Zwangslage des Minderj�hrigen keinesfalls ausnutzen, dann macht er sich strafbar.

Strafbar ist, wenn ein unter 16 J�hriger mit einem �ber 21 J�hrigen sexuellen Kontakt f�hrt und der Erwachsene die noch nicht ausgebildete innere Reife des Minderj�hrigen ausnutzt.

Besonders hart verfolgt wird sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen. Hierbei wird nicht nur die fehlende innere Reife des Minderj�hrigen, sondern auch dessen Zwangslage und Abh�ngigkeitsverh�ltnis ausgenutzt. Nach � 174 Abs.1 Ziff. 1 und 3 StGB ist Sex mit Schutzbefohlenen (Personen unter 16, die jemanden zur Erziehung, Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensf�hrung anvertraut sind bzw. leibliche oder angenommene Kinder unter 18 Jahren) verboten. Sex unter Missachtung eines Abh�ngigkeitsverh�ltnisses bzw. mit leiblichen oder angenommenen Kindern unter 18 Jahren ist verboten (� 174 Abs.1 Ziff. 2 und 3 StGB) Dieses kann mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden.

M�chte sich ein 16 j�hriges M�dchen die Pille als Verh�tungsmethode verschreiben lassen, so kann es dieses auch ohne das Einverst�ndnis der Eltern machen. Ist sie j�nger, so entscheidet der Arzt �ber die geistige Reife des Jugendlichen. Hierbei gilt die �rztliche Schweigepflicht, die Eltern m�ssen nicht informiert werden.

Komplizierter wird es jedoch bei Schwangerschaftsabbr�chen. Obwohl es keine genauen Regelungen zu den Altersgrenzen eines Schwangerschaftabbruchs gibt, haben sich zu pr�fende Anhaltspunkte herauskristalisiert, an denen sich das aktuelle Recht orientiert:

Ein M�dchen unter 14 Jahren darf einen Abbruch nur mit dem Einverst�ndnis seiner Eltern vornehmen lassen. Ist das M�dchen zwischen 14 und 16 Jahren alt, so entscheidet die durch den Arzt eingesch�tzte Reife der Jugendlichen, ob eine Einwilligung der Eltern erforderlich ist. Ist die Jugendliche �ber 16 Jahre alt, so ben�tigt es in der Regel keine Einwilligung der Eltern f�r den Abbruch. Ausnahmen bestehen dann, wenn die Minderj�hrige nicht in der Lage ist f�r ihr Wohl selbst zu entscheiden.

Wenn für junge Menschen die Pubertät beginnt, sind der Eintritt und die Dauer dieser doch gewöhnungsbedürftigen Phase für die Eltern oft mit vielen Sorgen verbunden. Schließlich werden ihre Kinder in dieser Zeit mit zahlreichen Veränderungen konfrontiert. Dank der heutigen Medien und dem allgegenwärtigen Motto „sex sells“ neigen die Sprösslinge, sei es Sohn oder Tochter, auch viel schneller dazu, ihr erstes Mal bereits im jungen Alter zu haben. Dies gefällt nur weniger Eltern, vor allem wenn ein gewisser Altersunterschied zwischen den Liebespartnern besteht. In solchen Situationen würden Eltern ihren Kindern gerne den sexuellen Kontakt verbieten, doch dürfen sie das einfach so?

Rechtslage - Schutzaltersgrenze liegt bei 14 Jahren

Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen finden sich grundsätzlich im Jugendschutzgesetz [JuSchG]. Zur Beantwortung der Frage, ab wann bzw. mit welchem Alter Kinder bzw. Jugendliche in Deutschland rechtlich gesehen eigentlich legal Geschlechtsverkehr haben dürfen, ist allerdings ein Blick in das Strafgesetzbuch [StGB] zu werfen. Dort wird im Abschnitt zum sog. Sexualstrafrecht (§§ 174 ff. StGB) unter anderem der sexuelle Missbrauch von Kindern (§§ 176 ff. StGB) und Jugendlichen (§§ 180, 182 StGB) geregelt. Aus diesen Strafnormen ergeben sich im Einklang mit § 1 JuSchG und § 1 JGG [Jugendgerichtsgesetz] hinsichtlich der Altersgrenzen folgende Unterscheidungen:

  • Kinder sind Personen, die noch keine 14 Jahre alt sind
  • Jugendliche sind hingegen Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind

Mit Blick auf die §§ 176 ff., 180, 182 StGB ergibt sich, dass die sog. Schutzaltersgrenze bei 14 Jahren liegt, das heißt konkret, erst ab diesem Alter haben Jugendliche grundsätzlich das Recht, Geschlechtsverkehr zu haben.

Sex mit Kindern ist stets strafbar

Nach § 176 Absatz 1 StGB wird eine sexuelle Handlung an Kindern mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren geahndet. Ein solcher sexueller Missbrauch liegt nach dem Wortlaut des Gesetzes auch dann vor, wenn beispielsweise ein 13-jähriges Mädchen mit ihrem 14-jährigen Freund Geschlechtsverkehr hat. Der 14-jährige Freund macht sich somit strafbar. Ab dem 14. Lebensjahr ist man bedingt strafmündig und kann für sein Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen werden und nach dem Jugendstrafrecht "bestraft" werden.

Wenn aber zwei Kinder, die beide erst 13 Jahre alt sind, aneinander sexuelle Handlungen vornehmen, liegt keine Strafbarkeit vor, da beide noch nicht strafmündig sind und somit den Tatbestand erst garnicht verwirklichen können. Beide können demnach nicht bestraft werden. Sehr wohl kann aber das Familiengericht Erziehungsmaßnahmen anordnen; sprich, dass die Eltern des Kindes professionelle Hilfe bei der Erziehung erhalten oder dergleichen. Es kann auch dazu kommen, dass die eine Seite die andere Seite zivilrechtlich in Anspruch nimmt. In diesem Fall werden die Kinder von ihren gesetzlichen Vertretern (Eltern) vertreten.

Sex mit Jugendlichen kann strafbar sein

Nach § 182 Absatz 3 StGB sind sexuelle Handlungen zwischen einer Person über 21 Jahren und einem 14- oder 15-jährigen Jugendlichen für den erwachsenen Sexualstrafpartner dann strafbar, wenn er die fehlende Fähigkeit des Jugendlichen zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt. Ein solcher – zumindest versuchter – Missbrauch wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nach § 182 Absatz 1 StGB sind hingegen sexuelle Handlungen zwischen einer Person über 21 Jahren und einem 16- oder 17-jährigen Jugendlichen grundsätzlich erlaubt, soweit hierfür keine Zwangslage des Jugendlichen ausgenutzt wird. Anderenfalls wird ein solcher – zumindest versuchter – Missbrauch mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nach § 182 Absatz 2 StGB darf ein Erwachsener, auch wenn er Geschlechtsverkehr mit dem Jugendlichen haben darf, kein Geld dafür bezahlen. Anderenfalls wird er ebenso mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sex mit Schutzbefohlenen ist stets strafbar

Schutzbefohlene i.S.d. § 174 StGB sind diejenigen Personen, denen Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung anvertraut wurden. Damit dürfen zum Beispiel Lehrer, Ausbilder, Erzieher, Chefs, oder Gasteltern von Austauschschülern keine sexuellen Handlungen an ihren Schutzbefohlen ausführen bzw. sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen lassen. Andernfalls wird ein solcher Missbrauch mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Fazit

Kinder dürfen rechtlich betrachtet keinen Sex haben, erst recht nicht mit Erwachsenen. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen hingegen legal Sex haben. Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren aber nur, solange der Geschlechtspartner einen nicht allzu großen Altersunterschied aufweist bzw. im Falle dessen, er nicht die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Jugendlichen dabei ausnutzt. Anderenfalls macht sich der erwachsene Sexualpartner strafbar. Demgegenüber dürfen Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren grundsätzlich auch mit Erwachsenen sexuelle Handlungen vornehmen, solange ältere Geschlechtspartner dafür kein Geld bezahlt oder eine Zwangslage des Jugendlichen ausnutzt. Anderenfalls macht sich der erwachsene Sexualpartner auch insoweit strafbar.

Lesen Sie im Zusammenhang mit Kinder und Jugendlichen auch unseren folgenden Ratgeber:
"Wie lange dürfen Kinder abends alleine draußen bleiben?"

Quelle: Sebastian Klingenberg, ref. iur.

Schlagwörter: Kind, Jugendliche, Sex, Geschlechtsverkehr, sexuelle Handlung, Missbrauch, Schutzbefohlene, JuSchG, StGB, § 174 StGB, § 176 StGB, § 182 StGB, Sexualpartner, Geschlechtspartner, Alter, Schutzaltersgrenze

Ist es schlimm wenn ein 18 Jähriger mit einer 14 Jährigen zusammen ist?

Personen unter 14 Jahren gelten im deutschen Strafrecht als Kinder, jeglicher Sex mit ihnen ist strafbar. Eine Person über 21 macht sich zudem theoretisch strafbar, wenn sie Sex mit einer Person unter 16 Jahren hat.

Wie alt darf er sein wenn ich 14 bin?

Allerdings darf der Altersunterschied nicht größer als drei Jahre sein. Also im Klartext: Wenn du 13 bist, darf derjenige oder diejenige, mit dem oder der du Sex hast, nicht älter als 16 sein. Sonst würde sich der oder die Ältere strafbar machen. Ab dem Alter von 14 gibt es diese Altersregelung nicht mehr.

Ist es schlimm wenn ein 18 Jähriger mit einer 15 Jährigen zusammen ist?

Ein 18- jähriger Mann macht sich nicht strafbar, wenn er zu sei- ner 15 ½ -jährigen Freundin sexuellen Kontakt hat. Eine 19-jährige Frau macht sich strafbar, wenn sie an einer Party mit einem 15-jährigen Jungen ein sexuelles Erlebnis hat.

Wie alt muss man sein um mit einem 18 jährigen zusammen zu sein?

Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist für Jugendliche und Erwachsene verboten, wenn dabei eine Zwangslage ausge- nutzt wird. Grundsätzlich ist einvernehmlicher (d.h. freiwilliger) Sex unter Minderjährigen ab 14 Jahren straffrei.

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