Darf ich 800 Zigaretten und 1kg Tabak

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  • Besonderheiten für manche Gebiete von EU-Ländern

Allgemeines

Für in der EU gekaufte Waren sind bei einem Grenzübertritt innerhalb der EU grundsätzlich keine Abgaben mehr zu bezahlen (freier Warenverkehr).

Eine Ausnahme besteht jedoch bei Tabakwaren. Für diese sind nur dann keine Abgaben zu bezahlen, wenn sie der eigenen, privaten Verwendung dienen. Ein Eigenbedarf wird angenommen, wenn folgende Mengen nicht überschritten werden:

  • Zigaretten: 800 Stück oder
  • Zigarillos (das sind Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm): 400 Stück oder
  • Zigarren: 200 Stück oder
  • Rauchtabak: 1 Kilogramm oder
  • Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen": 800 Tabaksticks oder bei anderer Aufmachung 250 Gramm enthaltener Tabak oder
  • eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser Waren

Wenn nicht nur eine dieser Waren, sondern eine Kombination (z.B. Zigaretten und Zigarillos) mitgenommen wird, gilt folgendes:

Jede einzelne Menge entspricht 100 Prozent. Wenn mehrere verschiedene Produkte mitgenommen werden, zählt die Gesamtmenge.

Beispiel

50 Prozent der Zigarettenmenge und 50 Prozent der Tabakmenge, also 400 Stück Zigaretten und 0,5 Kilogramm Rauchtabak, ergeben 100 Prozent der Gesamtmenge.

Wenn diese Mengen überschritten werden, muss dargelegt werden, dass die Waren für den Eigenbedarf bestimmt sind. Bei der Beurteilung, ob private Nutzung vorliegt, werden folgende Umstände berücksichtigt:

  • die Gründe für die Mitnahme der Tabakwaren
  • der Ort, an dem sich die Waren befinden bzw. die Art der Beförderung
  • Unterlagen über die Tabakwaren
  • die Menge und Beschaffenheit der Tabakwaren

Bei der Einreise nach Österreich aus einem anderen EU-Staat werden grundsätzlich keine Kontrollen durchgeführt. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen:

  1. Wenn eine Flugreise außerhalb der EU begonnen hat und in der EU bloß umgestiegen wurde. Das Gepäck wurde dann nämlich umgeladen, ohne dass in dem EU-Staat, in dem umgestiegen wurde, eine Zollkontrolle erfolgen hätte können.
  2. Gewisse Kontrolltätigkeiten müssen trotz der Freiheiten innerhalb der EU noch durchgeführt werden. Diese haben z.B. den Zweck, den Handel mit verbotenen Waren zu unterbinden.

Weitere Auskünfte erteilt die Zentrale Auskunftsstelle Zoll (→ BMF), die per E-Mail oder Telefon erreichbar ist.

Besonderheiten für manche Gebiete von EU-Ländern

Für manche Gebiete von EU-Ländern gelten Besonderheiten:

  • Gleich wie die Einreise aus Nicht-EU-Staaten ist die Einreise aus bzw. von z.B. den Färöer Inseln, Grönland, Helgoland, Büsingen, Frankreichs überseeischen Gebieten, Ceuta und Melilla.
  • Keine Einhebung von Zöllen aber sehr wohl die Einhebung von sonstigen Eingangsabgaben (z.B. Einfuhrumsatzsteuer) erfolgt bei der Einreise aus bzw. von z.B. den Ålandinseln, den französischen überseeischen Departements, den Kanalinseln und den Kanarischen Inseln.

Das bedeutet, dass man zwar z.B. 800 Stück Zigaretten mitnehmen darf, davon aber nur 200 Stück Zigaretten abgabenfrei sind (wie bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land). Für die restlichen 600 Stück Zigaretten müssen die entsprechenden Steuern (z.B. Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer) bezahlt werden. Zoll wird dafür jedoch keiner eingehoben.

Letzte Aktualisierung: 20. September 2022

Für den Inhalt verantwortlich:

  • USP-Redaktion
  • Bundesministerium für Finanzen

Wer Waren für den persönlichen Bedarf aus dem EU-Ausland nach Deutschland einführen will, muss sich im Grunde keine allzu großen Gedanken machen.

Denn innerhalb der EU gibt es kaum noch Waren- und Personenkontrollen an den Grenzen.

Das macht das Schengener-Abkommen möglich.

Für Genussmittel wie Tabak und Alkohol, oder das Mitführen von Bargeld, gibt es allerdings festgelegte Freimengen.

Wer sich nicht an die Zollbestimmungen hält, muss mit hohen Strafen rechnen.

Bei Reisen mit Bargeld oder Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro innerhalb der EU, müssen Sie den Betrag bei einer Zollkontrolle auf Nachfrage mündlich anmelden.

Unter dem Begriff Zahlungsmittel sind Sparbücher, Wertpapiere (Sparbriefe, Schecks, Aktien), aber auch Edelmetalle und Edelsteine gemeint.

Wichtig

Der Betrag von 10.000 Euro ist pro Person anzumelden.

Bei einigen Genussmitteln, zum Beispiel Tabak, Alkohol oder Kaffee, müssen Sie sich an die geltenden Zollfreimengen halten.

Die Zollbestimmungen für Länder innerhalb der EU gelten für Reisende, die älter als 17 Jahre sind.

Folgende Freimengen gelten als persönlicher Bedarf (unter 17-Jährige dürfen weder Alkohol noch Tabak einführen).

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 200 Zigarren
  • 1 kg Rauchtabak

  • 10 Liter Spirituosen (Whsky, Rum, Wodka)
  • 20 Liter Zwischenerzeugnisse (Sherry, Portwein)
  • 60 Liter Schaumwein
  • 110 Liter Bier

Kaffee oder kaffeehaltige Waren sind bis 10 Kilogramm zollfrei.

Bei Kraftstoff liegt die Grenze für den persönlichen Bedarf bei einem vollen Tank und zusätzlich maxi­mal 20 Litern im Reservekanister.

Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme eines gefüllten Reservekanisters jedoch nicht in allen EU-Ländern erlaubt.

Überschreiten Sie die vom Zoll vorgegebenen Freimengen, wird vermutet, dass die Waren für gewerbliche Zwecke bestimmt sind, womit sie abgabepflichtig werden.

Neben einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Nichtanmeldung und einer saftigen Strafzahlung kann in äußerst gravierenden Fällen sogar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet werden.

Grundsätzlich dürfen Sie Ihr Haustier mit auf Reisen nehmen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

So müssen die Tiere über eine Tätowierung oder einen Mikrochip identifiziert werden können und gegen Tollwut geimpft sein.

Außerdem benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis für den Grenzübertritt. Dieser kann nur von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt werden.

Wie viel Gramm Tabak darf man mitnehmen?

Mengen- und Wertgrenzen 200 Zigaretten oder. 100 Zigarillos oder. 50 Zigarren oder. 250 Gramm Rauchtabak (hierunter fallen auch erhitzter Tabak und Wasserpfeifentabak) oder.

Was sind 800 Zigaretten in Stangen?

800 Zigaretten: vier Stangen.

Wie viel Tabak darf man importieren?

In Deutschland darf in Privatfahrzeugen die Gesamtmenge von 60 Litern je Reservebehälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschritten werden. Der Kanister muss entweder über eine UN- oder Reservekraftstoffkanister-Zulassung (RKK) verfügen. Die entsprechende Kennzeichnung ist am Behälter eingeprägt.

Wie viel darf man zollfrei nach Deutschland einführen?

Hast Du Deinen Urlaub außerhalb der EU verbracht und dort eingekauft, musst Du die Waren grundsätzlich beim Zoll anmelden. Wenn Du mit dem Flugzeug oder Schiff reist, steht Dir ein Freibetrag von 430 Euro zu, bis zu dem die Einfuhr zollfrei bleibt. Reist Du mit Auto oder Bahn, beträgt die Grenze 300 Euro.

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