Ausgangssperre köln 21 oder 22 uhr

Großer Kontrollaufwand: Ordnungsamt und Polizei wollen Verstöße gegen die nächtliche Ausgangssperre prüfen.

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Costa Belibasakis

  • Thorsten Moeck
  • 16.04.21, 18:50 Uhr

Köln -

Henriette Reker, die Oberbürgermeisterin der Stadt, trägt schwarz an diesem Freitag. Ihre Stimmung ist gedrückt, ihre Gesichtszüge wirken wie eingefroren. Die historische Dimension ihres Auftritts im Historischen Rathaus ist ihr bewusst, als sie die erste Ausgangssperre für Köln seit der Nachkriegszeit verkündet. Von einem „schweren Tag für die Stadt“ (siehe Kasten) spricht sie, davon, dass die Menschen „frustriert“ und „müde“ von der Corona-Pandemie seien. Und nun sollen sie auf unbestimmte Zeit zwischen 21 Uhr und 5 Uhr zu Hause bleiben. Die Beschlüsse und die Reaktionen im Überblick:

Diese Ausnahmen gelten

Der Abendspaziergang mit dem Hund bleibt weiterhin erlaubt. Ausnahmen von der nächtlichen Ausgangssperre gelten bei medizinischen Notfällen sowie bei der Betreuung „unterstützungsbedürftiger Personen“. Wer beruflich das Haus verlassen muss, darf das tun, sollte aber bestenfalls eine Bescheinigung des Arbeitgebers bei sich haben. Wer mit seinem Haustier einen Notdienst besuchen muss, darf dies ebenfalls tun. Erlaubt ist zudem der Besuch von Menschen in akuter Lebensgefahr. Joggen ist nicht erlaubt, weil sonst laut Stadt „jede Überprüfbarkeit entfiele“.

Diese neuen Verbote wurden beschlossen

Neben der Ausgangsbeschränkung gilt nun in allen Grünanlagen und Parks ein Alkoholverbot. Grillen ist nicht gestattet, ebenso das Shisharauchen.

Auswirkungen auf Geschäfte und KVB

Offiziell dürfen Supermärkte auch weiterhin bis 22 Uhr oder sogar bis Mitternacht geöffnet haben. Weil das angesichts der fehlenden Kundschaft wirtschaftlich keinen Sinn machen dürfte, gehen die Verantwortlichen der Stadt davon aus, dass viele Geschäftsleute die Öffnungszeiten an die Ausgangsbeschränkungen anpassen.

Die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) haben angekündigt, ab nächstem Wochenende (23. April) auf den Nachtverkehr zwischen 1.15 und 4.15 Uhr zu verzichten. Der Abendverkehr bleibe aufrechterhalten, damit Berufstätige zur Arbeit gelangen können.

Ausgangssperre für unbestimmte Zeit

Ein Datum, bis wann die Ausgangsbeschränkung gilt, hat die Stadt nicht genannt. Diese Maßnahme sei auch nicht abhängig von einer bestimmten Inzidenzzahl, sondern in erster Linie von der Situation in den Krankenhäusern.

Bußgeld und Kontrollen

Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung sollen mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet werden. „Es ist für uns keine Frage, dass wir die Stadt bei diesen Maßnahmen unterstützen“, kündigte Polizeipräsident Uwe Jacob an. An diesem Wochenende seien auf den Straßen die üblichen 450 Polizisten unterwegs, Unterstützung durch die Bereitschaftspolizei sei bei Bedarf möglich. „Mit Augenmaß“, solle die Lage beobachtet werden, so Jacob. Erforderlich seien bei Gesprächen mit Bürgern Appelle an die Vernunft. „Es ist kein Spiel mehr, es geht um Leben und Tod“, so der Polizeipräsident. Sollten sich Menschen uneinsichtig zeigen, werde die Polizei konsequent Platzverweise aussprechen oder Personen in Gewahrsam nehmen.

Obdachlose dürfen im Freien schlafen

Eines hat Polizeipräsident Uwe Jacob klar gestellt. Bei der neuen Regelung gehe es um die Einschränkung von Kontakten. Obdachlose sollten deshalb nicht vertrieben werden. Laut Stadt werde wohnungslosen Menschen eine Unterkunft angeboten, diese dürfe aber auch abgelehnt werden.

Stadt rechnet mit Klagen

„Klagen sind zu erwarten“, sagt die designierte Stadtdirektorin Andrea Blome ohne Umschweife. Dies hat die Erfahrung in anderen Städten und Kreisen bereits gezeigt. Alle Beteiligten bemühten sich daher auch am Freitag, die Ausgangsbeschränkung als unausweichlich darzustellen. Oberbürgermeisterin Reker sprach „von der letzten wirklich starken Maßnahme“, Blome nannte die bisherigen Schutzmaßnahmen von Land und Bund „nicht ausreichend“. Es bestehe „weiterhin deutlicher Handlungsbedarf“.

Reaktionen aus Politik und Handel

Die Entscheidung des Krisenstabs stößt nur auf wenig Zustimmung. Mit der Ausgangssperre werde nun „der Vorschlaghammer“ ausgepackt, kritisiert die FDP. Auch AfD, Die Linke, die Ratsgruppe Die Partei sowie die Klimafreunde lehnen den Beschluss ab. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist ebenfalls gegen die Beschränkung, sie bedeute „Mehraufwand und Unsicherheit für die Betriebe“. Zustimmung kommt von der SPD, weil alles für eine Senkung der Infektionszahlen getan werden müsse.

Bemühung um Eindämmung von COVID-19

+++ Update 04. Oktober 2022 +++

Liebe Köln-Besucherinnen und -Besucher,

die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind in die landesweit geltende Coronaschutzverordnungeingeflossen. Informieren Sie sich bitte auch auf der Sonderseite mit den wichtigsten Erläuterungen zu den aktuellen Regelungen in Nordrhein-Westfalen.

Die Stadt Köln hat sich mit dem Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen sowie der Bezirksregierung Köln auf folgende (zusätzliche) Maßnahmen verständigt: Aktuelle Corona-Regelungen in Köln.

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  • Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Coronavirus-Pandemie und die Maßnahmen der NRW-Landesregierung zur Eindämmung finden Sie hier: FAQ zum Coronavirus.
  • Informieren Sie sich auch hier über Regeln, Maßnahmen, Verordnungen und Tipps der Landesregierung: Corona-Virus in Nordrhein-Westfalen.
    • Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat eine Verordnung erlassen, die für Quarantäne und häusliche Isolierung landesweit einheitliche Regeln festlegt. Alle Informationen finden Sie hier: Corona-Test-und-Quarantäneverordnung und Quarantäne-Regelungen.
    • Alle aktuell gültigen Corona-Verordnungen des Landes finden Sie hier: Rechtliche Regelungen.
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    • Detaillierte Informationen zum sicheren Reisen finden Sie auch im "Tourismus Wegweiser" des Bundes: www.tourismus-wegweiser.de
    • Die Einstufung internationaler Risikogebiete erfolgt durch das Robert Koch-Institut. Ob Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, können Sie dieser Liste entnehmen: internationale Risikogebiete
  • Bußgeldkataloge
    • Verstöße gegen Coronaverordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen
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    • Verstöße gegen die Einreiseverordnung der Bundesregierung
  • Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der Webseite des Robert Koch-Instituts.

Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache hält die Bundesregierung auf ihrer Sonderseite bereit.

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