Aufforderung zum rentenantrag durch agentur für arbeit

  • #1

Hallo liebe User,

ich bräuchte dringend Eure Hilfe und hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich habe vorläufig Nahtlos-ALG gemäß § 145 Abs. 1 Satz 1 SGB III genehmigt bekommen und wurde von der AfA nun aufgefordert, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei der DRV zu stellen.
Da ich aufgrund langjähriger Krankengeschichte (und gescheiterter beruflicher Reha) rehaunfähig bin, möchte ich gleich einen Antrag auf EM Rente stellen. Ist das möglich oder müsste ich erst die Frist verziehen lassen, wie ich es § 145 Abs. 2 Satz 3 SGB III entnehme?

In § 145 Abs. 2 SGB III steht folgendes:
"(2) 1Die Agentur für Arbeit hat die leistungsgeminderte Person unverzüglich aufzufordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. 2Stellt sie diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt. 3Stellt die leistungsgeminderte Person den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Tag nach Ablauf der Frist an bis zum Tag, an dem sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellt. 4Kommt die leistungsgeminderte Person ihren Mitwirkungspflichten gegenüber dem Träger der medizinischen Rehabilitation oder der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nach, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Tag nach Unterlassen der Mitwirkung bis zu dem Tag, an dem die Mitwirkung nachgeholt wird. 5Satz 4 gilt entsprechend, wenn die leistungsgeminderte Person durch ihr Verhalten die Feststellung der Erwerbsminderung verhindert."

Ich wollte somit einen Tag nach Fristablauf den EM Rentenantrag stellen. Hätte ich außer des kurzen Ruhens des ALG mit weiteren Konsequenzen von der AfA zu rechnen?

Oder wäre es besser, wenn ich Widerspruch gegen die Aufforderung der AfA zum Antrag auf Leistungen zur med. Rehabilitation stellen würde?
Ich bin momentan etwas ratlos, denn ich fände es komisch, einen Antrag auf medizinische Reha zu stellen, wenn ich im Vorfeld schon weiß, dass ich rehaunfähig bin.

Ich freue mich über Eure Antworten.

ExUser 2606

  • #2

Ich denke, du kannst auch gleich einen Rentenantrag stellen und dies der AfA nachweisen. Sollte die DRV eine Reihe für sinnvoll halten, wird sie dich dazu auffordern.

  • #3

Ich kann mich da Gast nur anschließen.

Wenn es bei dir gesundheitlich so schlecht aus sieht, nun dann solltest du gleich einen Antrag auf EMR bei der DRV stellen.

Die DRV wird dann von sich aus anhand der vorliegenden medizinischen Befunde prüfen ob eine Reha tatsächlich vorab erforderlich ist oder ob man auch so zu einer Entscheidung (EMR Leistung oder nicht) kommen kann.

Wichtig wäre in dem Fall dann, daß du deinem EMR-Antrag dann gleich alle aktuellen medizinischen Befunde beifügst welche dir vorliegen (ggf. noch bei deinen Ärzten einholen), damit die DRV auch sehen kann was mit dir los ist. Bitte bedenke, die DRV besorgt sich eher selten selbst Unterlagen - warum auch immer -. Je mehr aussagekräftige medizinische Befunde du der DRV vorlegen kannst, je besser sollte es dann ggf. für deinen Antrag aussehen.

  • #4

Bei mir stand auf dem Schreiben der AfA das ich entweder einer Antrag zu einer Reha ODER einen Antrag auf EM-Rente innerhalb von 4 Wochen stellen sollte.
Von daher denke ich, dass das kein Problem sein sollte, wenn du gleich den Rentenantrag stellst.

  • #5

Letztlich spielt es keine Rolle ob man einen Antrag auf med. Reha oder einen Antrag auf EMR stellt. Die DRV wird diesen immer entsprechend der Regel Reha vor Rente (SGB IX §8 / VI §9) einordnen.

Wenn ersichtlich ist das bei dem Betreffenden eine Reha keinen Sinn mehr macht wird ein Reha-Antrag manchmal durchaus auch in einen EMR-Antrag umgedeutet. Das ist aber eher die Ausnahme als die Regel. Wahrscheinlicher jedoch ist das die DRV einen Antrag auf EMR in einen Reha-Antrag umdeutet da die med. Reha der DRV gleichzeitig als sozialmedizinische Begutachtung hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit des Betreffenden dient.

Nur wenn eingereichte Befunde so eindeutig sind das es keine Chance mehr auf eine Rehabilitation gibt wird die DRV hier anders handeln. Letztlich betrachte die DRV alles aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht um Kosten zu sparen.

Dennoch ist es anzuraten direkt einen EMR-Antrag zu stellen, sowie es @saurbier anrät. Die Einordnung wird die DRV dann selbstständig, unter Berücksichtigung der Einschätzung ihres sozial-medizinischen Dienst, vornehmen.

  • #6

Vielen lieben Dank für Eure Antworten! Wer weiß, was noch so alles auf mich zukommt. Ich bin auf jeden Fall froh, dass es das Forum gibt.
Ich werde nun gleich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und den vorgefertigten Leistungsantrag der Afa auf med. Reha nicht unterschreiben.
Als Nachweis der Fristeinhaltung leite ich, sobald ich alles fertig habe, den Rückschein des Einschreibens an die AfA weiter. Ich hoffe, ich schaffe es, den Antrag korrekt auszufüllen.

Wenn ersichtlich ist das bei dem Betreffenden eine Reha keinen Sinn mehr macht wird ein Reha-Antrag manchmal durchaus auch in einen EMR-Antrag umgedeutet. Das ist aber eher die Ausnahme als die Regel. Wahrscheinlicher jedoch ist das die DRV einen Antrag auf EMR in einen Reha-Antrag umdeutet da die med. Reha der DRV gleichzeitig als sozialmedizinische Begutachtung hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit des Betreffenden dient.

Das macht mir jetzt schon ein wenig Angst. Ich wollte meinen Arzt darum bitten, ein Schreiben zu verfassen, in dem er mir die Rehaunfähigkeit attestiert und es dann dem Antrag beilegen neben anderer med. Berichte.
Aber was, wenn die DRV auf die Reha besteht und ich keine ''Ausnahme'' darstelle?
Könnte es sein, dass sie daraufhin den Antrag sofort ablehnt? Oder würden Sie wenigstens eine eigene Begutachtung durchführen? Und wäre das dann fehlende Mitwirkungspflicht aus Sicht der AfA , die Reha trotz Bescheinigung meines Arztes nicht anzutreten?

Im Schreiben der AfA stand übrigens, dass meine SB vorsieht, der Rentenversicherung meine ärztlichen Unterlagen zu übersenden. Ist das rechtens? Das Gutachten des ärztl. Dienstes kenne ich gar nicht und möchte es daher auch baldmöglichst einholen. Ich hatte hier irgendwo gelesen, dass das möglich ist.

Ich habe noch eine andere Frage. Gibt es hier jemanden, der neben der EM-Rente gleichzeitig auch BUV-Rente beantragt hat? Falls ja, würde ich mich über eine PM freuen.

  • #7

Wenn die DRV der Meinung ist, das du erst zur Reha sollst, wird sie dir das mitteilen.
Du kannst dann nochmal auf deine Rehaunfähigkeit hinweisen und dann kann es sein, das sie dich zum Gutachter schicken, der schaut, ob du rehafähig oder erwerbsgemindert bist.
Um ein Gutachten kommt man ohne Reha meistens nicht rum, auch mit Reha müssen manche trotzdem noch zu einem Gutachter.

  • #8

Hallo AnnikaK,

OT

ist Deine Arbeitserprobung inzwischen beendet

Zuletzt bearbeitet: 3 Sep 2020

  • #9

Nein, läuft auch nicht so besonders, irgendwie wissen die anscheinend nicht, was sie mit mir machen sollen🙁
Morgen entscheidet sich, ob das mein letzter Tag ist oder ob ich noch 2 Wochen länger machen soll.

  • #10

Nein, läuft auch nicht so besonders, irgendwie wissen die anscheinend nicht, was sie mit mir machen sollen🙁
Morgen entscheidet sich, ob das mein letzter Tag ist oder ob ich noch 2 Wochen länger machen soll.

Ist evtl. für eine Belastungserprobung/Arbeitserprobung die falsche Institution.

Vielleicht kommt ja auch eine med. Belastungserprobung in Frage!

  • #11

.... Das Gutachten des ärztl. Dienstes kenne ich gar nicht und möchte es daher auch baldmöglichst einholen. Ich hatte hier irgendwo gelesen, dass das möglich ist.

Ich habe noch eine andere Frage. Gibt es hier jemanden, der neben der EM-Rente gleichzeitig auch BUV-Rente beantragt hat......

Hallo doubtie,

bzgl. des Gutachtens des ÄD der AfA : einfach den ÄD anschreiben und um Übersendung desselben - Teil A und B - bitten und deinem Schreiben eine Kopie vom Personalausweis beifügen. Ich bekam das dann ca. 8 Tage später zugesandt.

Und was deine Frage nach einer privaten BU-Rente angeht: ja, ich hatte die dann auch beantragt. Fälschlicherweise ging ich zuerst davon aus, dass ich die erst anfordern könne, wenn die "staatliche" EM-Rente durch sei... Nachdem ich mir dann das "Kleingedruckte" in den Versicherungsunterlagen durchgelesen hatte stellte ich fest, dass das gar nicht nötig war, sondern dass (ob das immer so ist weiss ich nicht, kommt wohl auf den Vertrag an...) man die Versicherungsleistungen bereits nach über sechsmonatiger ununterbrochener Krankheit anfordern kann!

Ich rief dann dort an, man mailte mir die entsprechenden Unterlagen zu, ich füllte diese aus und fügte noch entsprechende Klinik-/Arztunterlagen sowie AUB-Kopien bei, und innerhalb von 10 Tagen bekam ich eine "dicke" Nachzahlung -> Versicherungsleistungen wurden ab meinem 7. Krankheitsmonat nachbezahlt und seither läuft die Zahlung völlig problemlos. Das das so "easy" ging, hat mich ehrlich gesagt selbst erstaunt - hatte vorher auch schon jede Menge Negatives gehört/gelesen, dies war aber - in meinem Fall - nicht so.

Was den EM-Rentenantrag angeht würde ich dir auch raten, diesen nun anzugehen. Bzgl. einer vorgeschalteten Reha würde ich mir an deiner Stelle zunächst einmal keinen "Kopf" machen, einfach mal abwarten... Die Wege der DRV sind (leider) unergründlich, und man kann dann nur reagieren auf das was kommt.

Alles Gute, LG Lucky Luke

Kann das Arbeitsamt zum Rentenantrag auffordern?

Das Jobcenter kann einen Hartz-IV-Empfänger auffordern, einen Rentenantrag zu stellen, wenn er das 63. Lebensjahr vollendet und Anspruch auf ungekürzte Altersrente hat. Macht der Betroffene es dann nicht, kann die Arbeitsagentur die Rente beantragen und er gegen seinen Willen zum Rentner werden.

Kann das Arbeitsamt mich zwingen Erwerbsminderungsrente zu beantragen?

Nein, solange Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, wird niemand von Ihnen verlangen, eine vorgezogene Altersrente zu beantragen. Selbst wenn das Arbeitslosengeld so niedrig ist, dass Sie zusätzlich auf „Hartz IV“ angewiesen sind – das Arbeitsamt hat keine Handhabe, Sie vorzeitig in die Rente zu schicken.

Kann man zum Rentenantrag gezwungen werden?

Zwar gibt es rechtlich gesehen keinen Zwang zum Rentenantrag. Allerdings kann Ihnen das ALG II gestrichen werden. Dann bleibt Ihnen womöglich nichts anderes übrig, als einen Rentenantrag zu stellen.

Kann das Arbeitsamt in Rente schicken?

Darf die Arbeitsagentur mich vorzeitig in Rente schicken? Nein. Das kann Ihnen nur beim Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) passieren. Ob ein Anspruch auf Rente bereits besteht, geht die Arbeitsagentur, wenn es um die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld 1 geht, nichts an.

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