Asylbewerber sollen ab 2022 weniger geld erhalten

Das REAG/GARP Programm unterstützt Sie finanziell und organisatorisch bei der freiwilligen Rückkehr in Ihre Heimat oder bei der Weiterwanderung in ein anderes Land.

Aufgrund der nach wie vor vorhandenen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie sind bei der Ausreiseorganisation weiterhin besondere Bestimmungen zu beachten, welche je nach Zielland stark variieren und sich kurzfristig ändern können. Um dennoch eine möglichst reibungslose Ausreise ermöglichen zu können, haben sich Bund, Länder und IOM auf besondere Überbrückungsmaßnahmen verständigt.
Bei eingereichten REAG/GARP-Anträgen informiert und berät IOM darüber hinaus individuell zu den geltenden COVID-19-Bestimmungen der einzelnen Zielländer.

Das REAG/GARP Programm hilft Ihnen in Ihr Herkunftsland zurückzukehren oder in ein anderes Land weiterzuwandern. Es unterstützt Sie bei der Organisation der Reise und übernimmt die Kosten für das Reiseticket. Weitere Unterstützung zur Reintegration gibt es für viele Länder durch das Programm StarthilfePlus. Ob Sie StarthilfePlus erhalten können, erfahren Sie auf der Seite Ihres Landes.

TIPP:
Im Erklärfilm auf der Startseite können Sie sich anschauen, wie eine freiwillige Rückkehr aussehen kann.

Welche Unterstützung gibt es?
Wieviel Hilfe Sie erhalten können, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und anderen Faktoren ab.

So könnten Sie unterstützt werden:

  • Flug- oder Busticket
  • Fahrtkosten vom Wohnort zum Flughafen oder (Bus-)Bahnhof
  • Geld für die Reise (Reisebeihilfe): 200 EUR pro Person* (100 EUR pro Person unter 18 Jahren)
  • Medizinische Unterstützung: während der Reise (zum Beispiel Rollstuhlservice, medizinische Begleitperson) und im Zielland (maximal 2.000 EUR für bis zu drei Monate nach Ankunft)
  • Einmalige Förderung: 1.000 EUR pro Person (500 EUR pro Person unter 18 Jahren, pro Familie maximal 4.000 EUR)

*Personen aus bestimmten Ländern, die ohne ein Visum nach Deutschland einreisen konnten, erhalten weniger Geld für die Reise. Dies sind: Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Republik Nordmazedonien, Montenegro, Republik Moldau, Republik Serbien und die Ukraine.

HINWEIS: Sonderbetrag bei frühzeitiger Ausreise
Wenn Sie Deutschland bereits nach kurzer Zeit wieder verlassen möchten, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen 500 EUR finanzielle Unterstützung (bis zu 2 Monate nach der Erstellung des negativen Asylbescheides). Dies ist ein fester Betrag, egal ob Sie alleine oder mit der Familie ausreisen. Die Unterstützung ist von Ihren Gründen für die Ausreise unabhängig.

Wer kann REAG/GARP beantragen?
a) Personen aus Nicht-EU-Ländern,
- die ein Asylbegehren (Asylgesuch) geäußert, aber noch keinen rechtswirksamen Asylantrag gestellt haben,
- die sich im Asylverfahren befinden,
- deren Asylantrag abgelehnt wurde und nachvollziehbar ausreisepflichtig sind und
- die asylberechtigt sind oder eine Duldung besitzen,
- Personen, die einen Aufenthaltstitel nach §§ 22-26 AufenthG besitzen,
- Personen, die im Wege des Familiennachzugs nach Deutschland zu einer förderfähigen Person eingereist sind, aber selbst nicht zum förderfähigen Personenkreis gehören
können REAG/GARP erhalten.
b) Personen aus der EU,
- die von Menschenhandel oder Zwangsprostitution betroffen sind, können Unterstützung beantragen.

Bitte beachten Sie: IOM unterstützt keine Ausreisen nach Afghanistan, Syrien, Libyen, dem Jemen oder in die Ukraine, aufgrund der angespannten Situation in diesen Ländern. Eine freiwillige Rückkehr nach Eritrea und Somalia muss von Fall zu Fall geprüft werden. Die Bearbeitung kann daher länger dauern. Gerne beraten wir Sie hierzu jederzeit.

Antragstellung
Bevor Sie sich für eine freiwillige Rückkehr entscheiden, sollten Sie sich beraten lassen. REAG/GARP können Sie deshalb nur über eine Beratungsstelle beantragen. Es gibt unabhängige und staatliche Beratungsstellen. Unabhängige Beratungsstellen sind zum Beispiel Organisationen oder Wohlfahrtsverbände. Staatliche Beratungsstellen gibt es beispielsweise bei Sozialämtern oder Ausländerbehörden. Hier finden Sie Beratungsstellen zu freiwilliger Rückkehr in Ihrer Nähe.

Ablauf

Benötigte Dokumente
Um freiwillig ausreisen zu können, müssen Sie ein gültiges Reisedokument besitzen, zum Beispiel einen Reisepass oder ein Passersatzpapier. Einige Länder erlauben ihren Staatsangehörigen die Einreise auch mit einem EU Laissez-Passer. Ein EU Laissez Passer erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde. Einen Reisepass oder ein Passersatzdokument erhalten Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Herkunftslandes. Ein Visum für eine Weiterwanderung können Sie bei der Botschaft Ihres gewünschten Ziellandes beantragen.

Wenn Ihre Botschaft/Ihr Konsulat eine Flugreservierung benötigt, kann IOM gerne eine Buchungsbestätigung ausstellen.

Reisen Sie in ein anderes Land als Ihrem Herkunftsland, benötigen Sie einen Nachweis, der Sie zu einem dauerhaften Aufenthalt im Zielland berechtigt.

Medizinische Fälle
Eine Rückkehr kann auch bei einer Erkrankung oder Behinderung erfolgen. In diesem Fall kann der Ausreiseprozess länger dauern. Das hängt von der Erkrankung, den aktuellen Symptomen und der Versorgung im Zielland ab. Medizinische Fälle sind auf dem Antrag unbedingt einzutragen.

Schwangerschaft
Wenn Sie schwanger sind, ist eine Kopie des Mutterpasses vorzulegen. Je nach Schwangerschaftswoche und Gesundheitszustand sollte ärztlich bescheinigt werden, dass Sie gesundheitlich in der Lage sind zu fliegen.

Self-Paying Migrant Return Travel Assistance "Self-Paying Migrant Return Travel Assistance" (ehemals SMAP) ist ein Programm zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr für Personen, die nicht durch das REAG/GARP-Programm gefördert werden können. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) kann bei nicht förderfähigen Personen auf Wunsch gemeinsame Flugbuchungen über "Self-Paying Migrants Return Travel Assistance" anbieten. Neben dem Flugpreis fallen Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren an. Diese Kosten sind nicht Bestandteil der REAG/GARP-Förderung und werden auch nicht über das Programm finanziert.

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