Abgeordnete die der gleichen partei angehören bilden im parlament eine

Nach der Wahl zum Europäischen Parlament schließen sich Abgeordnete verschiedener Mitgliedstaaten gemäß ihren politischen Ausrichtungen zu Fraktionen zusammen. Auch zu einem späteren Zeitpunkt in der Legislaturperiode können Fraktionen gebildet werden. Derzeit gibt es im Europäischen Parlament acht Fraktionen.

Eine Fraktion muss mindestens 23 Mitglieder haben, und es müssen ihr Abgeordnete angehören, die in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten (d. h. in mindestens sieben Mitgliedstaaten) gewählt wurden. Jedes Mitglied des Europäischen Parlaments kann nur einer Fraktion angehören. Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören werden als fraktionslose Abgeordnete beyeichnet.

Die Bildung einer Fraktion muss dem Präsidenten des Parlaments mitgeteilt werden; in dieser Mitteilung sind der Name der Fraktion, die Namen der Mitglieder und die Zusammensetzung des Vorstands anzugeben.

Das Parlament nimmt im Regelfall keine Bewertung der politischen Zugehörigkeit der Mitglieder einer Fraktion vor. Mitglieder, die sich zu einer Fraktion zusammenschließen, akzeptieren damit definitionsgemäß, dass eine politische Zusammengehörigkeit zwischen ihnen besteht. Nur wenn die Mitglieder einer Fraktion selbst dies bestreiten, muss das Parlament bewerten, ob die Fraktionsbildung den Bestimmungen der Geschäftsordnung gemäß erfolgt ist.

Die Fraktionen können Mitarbeiter einstellen und verfügen über Büros; beides wird aus dem Haushalt des Parlaments finanziert. Das Präsidium des Parlaments legt die Regelungen zur Verwaltung und Kontrolle dieser Mittel und Einrichtungen fest. Die den Fraktionen zur Verfügung stehenden Finanzmittel sind nicht nur für die Verwaltungs- und Betriebskosten der Fraktionsangestellten, sondern auch für politische Aktivitäten und Informationstätigkeiten im Rahmen des politischen Wirkens der Europäischen Union vorgesehen.

Die Mittel dürfen jedoch weder zur Finanzierung von Wahlkampfkosten auf europäischer, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene noch zur Finanzierung von auf nationaler oder europäischer Ebene tätigen Parteien oder ihrer Organisationen verwendet werden.

Nicht alle Mitglieder des Europäischen Parlaments gehören einer Fraktion an. Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören, werden als fraktionslose Mitglieder bezeichnet. Auch für sie gelten die vom Präsidium festgelegten Regelungen, und sie dürfen ebenfalls Mitarbeiter einstellen.

Was sie dürfen und was nicht

23.02.2022 – SPD-Fraktion, CDU/CSU-Fraktion & Co.: Fast alle Abgeordnete des Bundestages gehören einer Fraktion an. Es gibt aber auch einige fraktionslose Parlamentarier. Wer sie sind, wie es dazu kam und wie ihre Arbeit im Bundestag aussieht, erklären wir hier.

Die fraktionslosen Abgeordneten sitzen im Plenarsaal etwas abseits der Fraktionen. © picture-alliance.com/Britta Pedersen

Aktuell sitzen im Bundestag 736 Abgeordnete, davon gehören 732 einer Fraktion an, also fast alle. Fraktionen setzen sich als schlagkräftige Einheiten für die Ziele ihrer Mitglieder ein, das erleichtert die eigene Arbeit und die des Bundestages insgesamt. Es gibt aber auch den Fall, dass Abgeordnete des Parlaments keiner Fraktion angehören, sie gelten dann als fraktionslos.

Zu dieser Gruppe zählen aktuell Matthias Helferich, Johannes Huber und Uwe Witt, die alle aus unterschiedlichen Gründen die AfD-Fraktion verlassen haben. Witt ist inzwischen Mitglied der Deutschen Zentrumspartei – warum, das hat Mira ihn im Interview gefragt. Hinzu kommt Stefan Seidler, der durch seine Mitgliedschaft im Südschleswigschen Wählerverband (SSW) eine Sonderposition innehat, die er ebenfalls im Gespräch erklärt.

Fraktionslose Abgeordnete haben weitestgehend die gleichen Rechte wie ihre Kolleginnen und Kollegen, die einer Fraktion angehören. Allerdings können sie jene Rechte nicht allein wahrnehmen, für die eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten notwendig ist. Und an einigen Stellen sorgen Regeln dafür, dass die Fraktionslosen im Vergleich zu anderen Abgeordneten kein zu großes Gewicht bekommen. 

Was auf den ersten Blick unfair erscheinen mag, hat gute Gründe. Doch zunächst ein paar Fakten: Um eine Fraktion bilden zu können, müssen sich mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages mit denselben oder ähnlichen Zielen zusammenschließen. Meistens gehören diese Abgeordneten derselben Partei an, aber nicht immer. Die CDU/CSU-Fraktion ist ein Beispiel für einen Zusammenschluss von zwei eigenständigen Parteien.

Fraktionen sorgen dafür, dass der Bundestag zügig und reibungslos arbeitet. Deshalb haben sie als Gruppe von Abgeordneten mit einer gewissen Größe besondere Rechte. So können sie zum Beispiel Gesetzentwürfe in den Bundestag einbringen, Große und Kleine Anfragen stellen oder eine Aktuelle Stunde beantragen.

Fraktionen können außerdem in bestimmen Fällen die Befassung des Bundestages zu Einsätzen bewaffneter Streitkräfte verlangen, nämlich dann, wenn es um Einsätze von „geringer Intensität und Tragweite“ geht. Vor einer Abstimmung können Fraktionen zudem die Beschlussfähigkeit des Bundestages anzweifeln, wenn sie den Eindruck haben, dass nicht genug Mitglieder anwesend sind. Denn der Bundestag gilt nur dann als beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Saal ist. 

Bei all diesen Punkten kann man davon ausgehen, dass sich dazu innerhalb einer Fraktion eine Mehrheitsmeinung herausgebildet hat, bevor gehandelt wird. Und da dies in allen Fraktionen geschieht, dienen diese gewissermaßen als ordnende Einheiten im breiten Strom der Meinungen, Ideen und Vorschläge. Was im Bundestag auf den Tisch kommt, hat also schon klärende Prozesse hinter sich. Man stelle sich nur einmal kurz vor, wie es wäre, wenn im Parlament täglich hunderte ungefilterte, unsortierte oder auch zum Teil unausgegorene Initiativen auf die Tagesordnung kämen. Die Prozesse würden langsamer und schwieriger, soviel ist sicher.

Bei Abstimmungen im Plenum zählt die Stimme der fraktionslosen Abgeordneten genauso wie die Stimme aller anderen Abgeordneten. Das ist so im Grundgesetz festgelegt. Dieses garantiert jedem Abgeordneten die Ausübung des sogenannten freien Mandats, außerdem wichtige parlamentarischen Rechte wie das Rede-, Abstimmungsrecht und Fragerecht.

Deswegen können fraktionslose Abgeordnete in den Sitzungen des Bundestages Reden halten – wenn auch nur begrenzt. Und sie können Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen stellen. Damit schlagen sie vor, einzelne Stellen eines Gesetzentwurfs zu ändern.

Sogenannte Große und Kleinen Anfragen können Fraktionslose nicht stellen. Doch sie dürfen Fragen an die Bundesregierung richten, die schriftlich oder mündlich beantwortet werden müssen. 

Für die Arbeit des Bundestages sind die Arbeitsgruppen, die im Parlament Ausschüsse heißen, besonders wichtig. Denn hier werden Themenbereiche wie Gesundheit, Verteidigung oder etwa Bildung vertiefend bearbeitet und beispielsweise Gesetzentwürfe vorbereitet. Auch hier spielen die Fraktionen eine wichtige Rolle: Die Stärke der Fraktionen ist entscheidend bei der Zusammensetzung der Ausschüsse.

Fraktionslose Abgeordnete können Mitglied in einem Ausschuss sein. Sie dürfen Anträge stellen und Reden halten. Sie dürfen aber nicht abstimmen. Denn ihre Stimme würde im Vergleich zu den anderen Stimmen überproportional wirken, im Verhältnis zu den anderen Ausschussmitgliedern also zu stark sein. Insofern sind Fraktionslose beratende Mitglieder der Ausschüsse.

Wie das Beispiel der drei in der aktuellen Legislaturperiode aus der AfD-Fraktion ausgetretenen Abgeordneten Matthias Helferich, Johannes Huber und Uwe Witt zeigt, können Parlamentarier selbst den Schritt tun, ihren Status zu ändern. Es kann aber auch passieren, dass eine Fraktion jemanden ausschließt – etwa, weil er oder sie den Zielen der Fraktion schadet. 

Ein Abgeordneter kann aber auch schon beim Einzug in den Bundestag wissen, dass er fraktionslos bleiben wird. Wie das sein kann? Das ist dann der Fall, wenn die Partei, deren Mitglied er ist, es nicht über die Fünfprozenthürde schafft. Zur Erklärung: Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen: Mit der Erststimme kann ein Kandidat direkt in den Bundestag gewählt werden. Die Rede ist vom sogenannten Direktmandat. Ein Kandidat, der in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, ist also auf jeden Fall in den Bundestag gewählt, auch dann, wenn seine Partei es nicht über die Fünfprozenthürde schafft. Das war übrigens das letzte Mal im Jahr 2002 der Fall, als Gesine Lötzsch und Petra Pau für die PDS in den Bundestag einzogen. Die beiden konnten jedoch keine Fraktion bilden.

Und es gibt noch einen besonderen Fall: Die Fünfprozenthürde gilt nicht für Parteien von nationalen Minderheiten. In Deutschland gibt es vier nationale Minderheiten: Dänen, Friesen, Sorben sowie die deutschen Sinti und Roma. Mit dem sogenannten Minderheitenprivileg soll dafür gesorgt werden, dass auch ihre Interessen im Parlament vertreten werden. Bei der Bundestagswahl 2021 wurde so Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) in den Bundestag gewählt.

In Deutschland gibt es vier anerkannte nationale Minderheiten: die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti und Roma und das sorbische Volk.

Diese Minderheiten zeichnen sich dadurch aus, dass sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und sich durch Sprache, Kultur und Geschichte vom deutschen Volk unterscheiden. Sie sind seit langem in Deutschland heimisch und möchten ihre eigene Identität bewahren. Von der Bundesregierung erhalten die nationalen Minderheiten finanzielle Mittel zur Pflege ihrer Sprache und Kultur.

Wie groß die jeweiligen Bevölkerungsgruppen sind, kann nur geschätzt werden, da keine entsprechenden Daten erhoben werden.

Was heißt das Wort Fraktion?

Fraktion (von lat. fractio ‚Bruch[teil]') steht für: ein Zusammenschluss von Abgeordneten, (meistens aus einer Partei) siehe Fraktion (Politik) allgemein ein abgegrenzter und mit eigenem Namen versehener Teil einer Siedlung, siehe Ortsteil.

Wer hat indemnität?

Indemnität in Deutschland In Deutschland genießen nach Art. 46 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und § 36 StGB sowohl Bundestags- als auch Landtagsabgeordnete, sowie Mitglieder der Bundesversammlung wegen ihrer Äußerungen Indemnität.

Welche Fraktionen gibt es?

Aktuelle Fraktionen.
CDU/CSU-Fraktion seit September 1949. ... .
SPD-Fraktion seit September 1949..
FDP-Fraktion September 1949 bis Oktober 2013 und seit September 2017..
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seit Oktober 1994. ... .
Fraktion Die Linke seit September 2005. ... .
AfD-Fraktion seit September 2017..

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