3g am arbeitsplatz nrw ab wann

Fast zwei Jahre nach Beginn der Pandemie ist die Lage in Deutschland so prekär wie noch nie. Täglich werden neue Rekordzahlen an Neuinfektionen übermittelt – in NRW wird am Dienstag (23. November) eine 7-Tage-Inzidenz von 249 gemeldet. Am höchsten sind die Coronazahlen unter anderem in Sachsen und Bayern. Mitte November wurden nun neue Maßnahmen beschlossen. 

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) kündigte an, für NRW flächendeckend die 2G-Regel durchsetzen zu wollen. Die neuen Maßnahmen beinhalten auch eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz, die auch als Maßnahme von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen wurde. Was bedeutet dies für Beschäftigte und Arbeitgeber genau?*

So soll die 3G-Regel am Arbeitsplatz umgesetzt werden

Die neue Regelung in NRW betrifft generell auch geimpfte und genesene Menschen, aber vor allem trifft sie die Beschäftigten, die noch nicht gegen das Coronavirus geimpft worden sind. Ab sofort sind sie verpflichtet, vor Arbeitsantritt täglich einen negativen Test vorzuweisen. Unternehmen wiederum sind dazu verpflichtet, den täglichen Nachweis vor Arbeitsbeginn zu überprüfen. Aufgrund dessen soll der Arbeitgeber auch ein Auskunftsrecht über den Impfstatus seiner Beschäftigten erhalten.

Der neuen 3G-Regelung nach darf das negative Testergebnis von Ungeimpften auch vom Chef gespeichert werden. Die Kontrollen können in einer einfachen Liste mit Vor- und Nachnamen der Beschäftigten samt beispielsweise Abhaken des erbrachten Nachweises dokumentiert werden, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter Minister Hubertus Heil (SPD).

Bei Geimpften und Genesenen reicht eine einmalige Vorlage des entsprechenden Nachweises beim Arbeitgeber samt Dokumentation aus. (Für Genesene muss zudem das Enddatum des Genesenenstatus nachgehalten werden). Der Nachweis kann auf freiwilliger Basis beim Arbeitgeber hinterlegt werden.

Welche Unternehmen sind von der 3G-Regelung betroffen?

Die Regelung betrifft Unternehmen, die entweder direkten Kontakt mit Kunden haben oder mindestens zehn Angestellte beschäftigen.

Ab wann gilt 3G am Arbeitsplatz in NRW?

Nachdem die Corona-Maßnahmen der Ampelkoalition am Donnerstag (18. November) durch den Bundestag gingen, hat der Bundesrat den neuen Gesetzen am Tag darauf ebenfalls zugestimmt. Somit gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz ab der 46. Kalenderwoche. Beginnend mit Mittwoch (24. November) tritt 3G am Arbeitsplatz in Kraft, darüber informierte das BMAS.

3G-Pflicht am Arbeitsplatz: Reicht ein Selbsttest?

Nein. Ein Selbsttest zu Hause ist als Nachweis nicht zulässig. Ein Antigen-Schnelltest darf zudem nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test darf maximal 48 Stunden zurückliegen.

Muss der Arbeitgeber die Einhaltung kontrollieren?

Ja. Arbeitgeber müssen die Einhaltung der 3G-Regeln täglich vor Arbeitsbeginn überprüfen und entsprechend nachhalten. Eine Stichprobenkontrolle reicht nicht aus.

Wo genau gilt die 3G-Pflicht?

Laut BMAS gilt die 3G-Regel in "Arbeitsstätten", worunter folgende Bereiche fallen:

  • Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,
  • Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,
  • Orte auf Baustellen, sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.
  • Orte auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben,
  • Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sanitärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte.

Für wen gilt die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz? Wer ist mit "Beschäftigte" genau gemeint?

In der 3G-Regelung spricht das BMAS von "Beschäftigten", die von der Test- und Nachweispflicht betroffen sind. (Auch Arbeitgeber unterliegen der Testpflicht.) Unter "Beschäftigte" sind "alle Personen gemeint, die nach § 2 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes als solche definiert werden", erklärt das BMAS. Das sind demnach:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten
  • arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten
  • Beamtinnen und Beamte
  • Richterinnen und Richter
  • Soldatinnen und Soldaten
  • die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten

Kosten für 3G am Arbeitsplatz: Wer zahlt die Tests?

Grundsätzlich müssen die Arbeitnehmer anfallende Kosten für Tests tragen, da sie für die Beibringung der Testnachweise verantwortlich sind. Seit Kurzem können Bürger jedoch die wiedereingeführten Bürgertests nutzen, die jedem mindestens einmal in der Woche kostenlos zur Verfügung stehen. Am 14. November war von Gesundheitsminister Jens Spahn beschlossen worden, dass die Testungen wieder kostenlos angeboten werden. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, seinen Beschäftigten zwei kostenlose Testangebote pro Woche zu machen.

Gibt es Ausnahmen von der 3G-Regelung am Arbeitsplatz?

Es gibt dennoch eine Möglichkeit, die regelmäßige Testung zu umgehen: Durch die geplante Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht können Ungeimpfte von Zuhause aus arbeiten, wo sie keinen Nachweis benötigen. Das Angebot zur Heimarbeit muss der Arbeitgeber gewährleisten, wenn dem "keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen", heißt es im Gesetzesentwurf. Auch bei Arbeitsplätzen in Fahrzeugen oder anderen Verkehrsmitteln gilt die Testpflicht laut BMAS nicht.

Zudem definiert das BMAS genau zwei Ausnahmen, die es ungeimpften Beschäftigten und Arbeitgebern erlauben, die Arbeitsstätte ohne Test zu betreten: Entweder um ein betriebliches Testangebot wahrzunehmen oder um sich, wenn dies angeboten wird, in der Arbeitsstätte impfen zu lassen.

Mit welchen Folgen und Konsequenzen müssen Beschäftigte rechnen, wenn sie keinen Nachweis erbringen? 

"Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keinen 3G-Nachweis vorlegen können oder wollen und infolgedessen die Arbeitsleistung nicht erbringen, müssen grundsätzlich kündigungsrechtliche Konsequenzen befürchten. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dürfte jedoch regelmäßig zunächst eine Abmahnung erfordern", informiert das BMAS dazu. 

Sollte sich Beschäftigte jedoch dauerhaft weigern, einen der drei verlangten Nachweise zu erbringen (geimpft, getestet, genesen), kann nach Abmahnung in letzter Konsequenz eine Kündigung drohen. Zudem dürfte Beschäftigten dann auch keine Bezahlung zustehen, wenn aufgrund der Verweigerung der Erbringung eines Nachweises keine Arbeitsleistung erbracht wird.

Welche Bußgelder drohen?

"Das Infektionsschutzgesetz sieht bei Verstößen gegen Kontroll- und Mitführungspflichten von 3G-Nachweisen einen Bußgeldrahmen von bis zu einer Höhe von 25.000 Euro vor", heißt es dazu vom BMAS.

Wie viel Prozent der Deutschen sind vollständig geimpft?

Derzeit (Stand: 23. November) sind etwa 56,6 Millionen Deutsche vollständig geimpft, das entspricht einer Impfquote von 68 Prozent. In Nordrhein-Westfalen sind etwa eine Million Menschen ungeimpft, die Impfquote (vollständig geimpft) liegt mit 71,4 Prozent im Ländervergleich im oberen Bereich auf Platz fünf. Die niedrigsten Impfquoten haben derzeit Thüringen (62 Prozent), Brandenburg (61,7 Prozent) und Sachsen (57,7 Prozent).

*Alle Angaben ohne Gewähr. Weitere Informationen zur 3G-Regelung am Arbeitsplatz finden Sie auf der Internetseite des Bundesminsteriums für Arbeit und Soziales.

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Wann wird 3G am Arbeitsplatz?

Grundlage für die erweiterten Regeln am Arbeitsplatz ist das im November 2021 geänderten Infektionsschutzgesetz. Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist nur noch Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt – das heißt, sie müssen gegen das Coronavirus geimpft, genesen oder negativ getestet sein.

Wer zahlt Test für Arbeitnehmer?

Wer bezahlt die Tests? Die Kosten für die Tests sind von den Unternehmen zu tragen.

Wann endet die testpflicht in NRW?

Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.

Was sind die 3 g Regeln?

Die sogenannte 3G-Regel steht für „geimpft, genesen oder getestet“. Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss in bestimmen Fällen entweder einen negativen Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.

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